Bauleitplanung des Marktes Welden
4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 "Welden Süd" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.07.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Welden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Welden Süd“.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 14. Juni 2019 bittet die Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg den Markt Zusmarshausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis 02.08.2018 zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden. Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen: Kläranlage, Wasserversorgung, Technisches Bauamt am 18.06.2019 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen, bzw. Fehlanzeigen abgegeben:
Kläranlage: Fehlanzeige
Wasserversorgung: Fehlanzeige
Technisches Bauamt: Keine Einwände
Sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan waren in der Zeit vom 02.01.2012 bis 03.02.2012 im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Anlass für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die beabsichtigte Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes an der südlichen Ortseinfahrt von Welden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Welden Süd“ sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dieser Bebauungsplan wird erst in ca. 4 Wochen gem. § 3 Abs. 2 öffentlich ausgelegt und der Markt Zusmarshausen wird am Verfahren beteiligt. Der nördliche Teil des Bebauungsplanes kann als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden. Der südliche Bereich ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft mit Gehölzpflanzungen dargestellt, weshalb für diesen Bereich die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Der wirksame Flächennutzungsplan des Marktes Welden wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung zum vierten Mal geändert.
Die Änderung dient der Arrondierung des südlichen Ortsrandes, der bislang vor allem durch den von der Straße abgerückten Gewerbebetrieb geprägt wird. Um die Fläche im Sinne der Nachverdichtung nutzbar zu machen, soll hier Planungsrecht in Form eines Mischgebiets geschaffen werden. Auf Ebene des Bebauungsplanes wird die Besonderheit des Grundstückes durch dessen Lage an einem hoch frequentierten Radweg durch Festsetzung zur Errichtung eines Cafès besonders gewürdigt.
Durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Welden Süd“, Beteiligung der Behörden gem. § Abs. 2 BauGB wird der Markt Zusmarshausen nicht beeinträchtigt.
Datenstand vom 23.09.2019 10:24 Uhr