Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
95. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.08.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
In der Anlage 1 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wird im Abschnitt I. Jahresbeiträge Vorschulkinder in Euro/Jahr/Schüler die wöchentliche Unterrichtsdauer für die musikalische Früherziehung (ab 4 – 6 Jahre) auf 45 Minuten, die Jahresgebühr auf 240,-- € und die Monatsgebühr auf
20,-- € festgesetzt. Der 2. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau ab dem 01.09.2019 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Unterrichtszeit in der musikalischen Früherziehung soll von 60 Minuten in 45 Minuten verkürzt werden und dementsprechend auch die Gebühr gesenkt werden. Bei der Früherziehung wurde festgestellt, dass 60 Minuten für die Kinder zu lange sind. Diese verlieren bei einer Stunde Unterricht die Konzentration. Auch umliegende Schulen bieten Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an.
Bisherige Regelung in der Satzung:
Musikalische Früherziehung
Ab 4 – 6 Jahre 60 Minuten – jährlich 288,-- €
mtl. 24,-- €
neue Regelung in der Satzung:
Musikalische Früherziehung
Ab 4 – 6 Jahre 45 Minuten – jährlich 240,-- €
mtl. 20,-- €
Datenstand vom 23.09.2019 10:53 Uhr