Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Bebauungsplan Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 14.08.2019 erbittet das BüroTB Markert Stadtplaner Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg die Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ des Marktes Dinkelscherben. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt, mit Mail vom 19.08.2019 zu.
Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage                        Fehlanzeige
Wasserversorgung                Keine Rückmeldung
Technisches Bauamt                Keine Rückmeldung

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Sitzung am 16.05.2019 behandelt. Es wurden keine Bedenken geäußert.
Bezüglich der erneuten Auslegung wurde das Planungsbüro mit Mail vom 03.09.2019 um Auskunft gebeten, welche Änderungen sich gegenüber der frühzeitigen Beteiligung ergeben haben. Die Verwaltung hat bis heute keine Antwort erhalten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung keine relevanten Änderungen vorgenommen wurden. Eine genaue Durchsicht erfolgte nicht.

Datenstand vom 11.11.2019 16:20 Uhr