Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60, "Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Wie bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt bittet die Bürogemeinschaft OPLA mit Mail vom 13.08.2019 um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ des Marktes Dinkelscherben im Parallelverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt, mit Mail vom 14.08.2019 zu.

Folgende Stellungnahmen gingen bei der Verwaltung ein:
Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                Fehlanzeige
Technisches Bauamt:                Keine Rückmeldung

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben ist durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ notwendig geworden. Dieser Bebauungsplan wurde im vorhergehenden Tagesordnungspunkt behandelt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Änderungsbereich der 23. Änderung befindet sich im Gemeindegebiet von Dinkelscherben im Bereich der Gemarkung Fleinhausen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurnummern 587, 589 und 604 (Erschließung) sowie vollständig die Flurnummer 586/1 (Ausgleichsfläche). auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung werden die Flurnummern 587 und 589 komplett einbezogen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Flächen zur solaren Energiegewinnung, die über 110 m von der Bahnlinie entfernt liegen, zu schaffen. Vorerst sollen die Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

Der Markt Zusmarshausen wir aller Voraussicht nach nicht durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 11.11.2019 16:20 Uhr