Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2018 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  93. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 93. Sitzung des Marktgemeinderates 11.07.2019 ö beschließend 3.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Kurzbericht

Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen (siehe die jeweiligen Ansätze in den Einzelplänen und die Zusammenfassung.

Datenstand vom 20.09.2019 12:38 Uhr