Sachvortrag:
Im Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) muss zunächst beim Landratsamt Augsburg ein Antrag auf Bedarfsanerkennung von zusätzlichen 25 Kindergartenplätzen beantragt werden. Ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen ergibt sich durch die Zahl der Kinder aus den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch (Einzugsbereich) zum 01.09.2020. Zu diesem Zeitpunkt bleiben 14 Kinder im Bestand, die ohne einen Anbau oder einer Interimslösung nicht in der Einrichtung in Gabelbach betreut werden können. Zu diesen 14 Kindern kommen noch die Neuanmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021, dessen Anzahl noch nicht beziffert werden kann. Auf die Geburtenentwicklung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Die Vertreterin der Regierung von Schwaben, Frau …, hat darauf hingewiesen, dass neben dem Antrag auf Bedarfsanerkennung auch die konkrete Realisierung des Anbaus beschlossen werden soll. Dies ist jedoch abhängig von der Stellung des Förderantrages und der notwendigen Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese vorzeitige Baufreigabe darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
Ziel soll es sein, den Anbau bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2020/2021 zum 01.09.2020 fertigzustellen.
Die Kindergartensituation im Kindergarten Gabelbach war auch ausführliches Thema in den Bürgerversammlungen in Gabelbach und Steinekirch. In einem Elternbrief des Elternbeirates (liegt dem Marktgemeinderat bereits vor) haben sich die Eltern dafür ausgesprochen, dass die Kinder aus den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch auch weiterhin am Standort Gabelbach betreut werden. Insbesondere spricht sich der Elternbeirat für den Verbleib der Kinder aus Steinekirch im Kindergarten Gabelbach aus.
Für die Eltern ist die Angelegenheit dringlich. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 muss eine Lösung bereits umgesetzt und betriebsbereit sein. Deshalb ist es aus Sicht der Eltern notwendig, unverzüglich Entscheidungen zu treffen und die baulich organisatorischen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Diskussionsverlauf:
GL … erläutert, dass seitens des Landratsamtes Augsburg und der Regierung von Schwaben eine Verlängerung der Interimslösung in Aussicht gestellt wurde, wenn die Bau-Absicht konkret begründet wird.
Wichtig für die weiteren Planungen sind, wie von Bgm Bernhard Uhl bereits in seiner Stellungnahme zu Beginn des TOP deutlich gemacht wurde, jetzt auch die Zahlen, die sich aus den Anmeldungen im Januar 2020 ergeben. Denn bei den genannten 14 Kindern, die nach derzeitigem Planungsstand möglicherweise nicht untergebracht werden können, sind noch keine Neuanmeldungen berücksichtigt.
Auch die Verwaltung hat sich Gedanken über mögliche Lösungen ab dem 01.09.2020 gemacht. Möglich wäre es beispielsweise, in den derzeitigen Krippen-Räumen im EG eine Kindergartengruppe zu bilden. Damit könnten 25 Plätze geschaffen werden. Es müsse dann aber eine Lösung für die verbleibenden Krippenkinder gefunden werden.
Wichtig ist zum jetzigen Zeitpunkt, den Antrag auf Bedarfsanerkennung zu stellen und möglichst schnell mit den weiteren Planungen fortzufahren.