Sachvortrag:
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, die Neu-/Nachkalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung in Auftrag gegeben. Dies deshalb, weil Unterdeckungen vorliegen und gerade im Bereich der Wasserversorgung in den kommenden Jahren umfassende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Zustandsbewertung und Risikoanalyse anstehen werden. Auf die MGR-Sitzung vom 10.10.2019 wird Bezug genommen.
Kalkulationsgrundlagen sollen die Jahresrechnungen 2017, 2018, 2019 und die künftigen Haushaltsansätze sein. Diese Grundlagen liegen jedoch der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig vor Jahresende vor. Auch kann eine Fertigstellung der Kalkulation aufgrund einer Vielzahl von vorliegenden und terminierten Kalkulationsprojekten vom beauftragten Büro in diesem Jahr nicht mehr bewerkstelligt werden.
Dies bedeutet auch, dass eine notwendige Änderung der Gebühr nicht mehr zum 01.01.2020 in Kraft treten kann.
Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Aus diesem Grund ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erforderlich, die dann eine rückwirkende Änderung der Gebühr ermöglicht. Statt eines Bevorratungsbeschlusses (wie 2017) ist nach Absprache mit dem beauftragten Büro und dem Landratsamt Augsburg nunmehr eine Änderungssatzung zu beschließen.
Im Zusammenhang mit der Neu-/Nachkalkulation wird vom Büro auch eine evtl. Erhöhung der Grundgebühr überprüft. Auf das Schreiben der Interessengemeinschaft der Landwirte für faire Verbrauchsgebühren wird hingewiesen. Ferner auf die Sitzung des MGR am 14.03.2019.
Diskussionsverlauf:
Bgm Bernhard Uhl erklärt, dass verschiedene Landwirte einen Antrag zur Erhöhung der Grundgebühr und Senkung der Verbrauchsgebühren gestellt haben. Dieser Antrag ging an das Büro Schneider & Zajontz zur Prüfung.
GL … berichtet, dass das Büro Schneider & Zajontz kein Problem sieht, die Gebühren anders zu verteilen und wird die Zahlen gegenüber stellen. Allerdings kann der Auftrag erst im ersten Halbjahr 2020 ausgeführt werden. Die zu beschließende Änderungssatzung wurde bereits dem Landratsamt Augsburg vorgelegt und geprüft.
GL … erklärt, dass es im Markt Zusmarshausen 2.216 Zähler bis 4 m³, 75 Zähler bis 10 m³ sowie 3 Zähler über 10 m³ Dauerdurchfluss gibt.