Elektrifizierter ÖPNV im westlichen Landkreis Augsburg Errichtung von Ladepunkten im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle - Information und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2020 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorübergehenden Errichtung von Ladestationen (Elektroladesäulen) im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle in Zusmarshausen zunächst bis zum 30.06.2021 zu, wobei eine Verlängerung in Aussicht gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu erteilen. Für die Sondernutzung werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Dem Antrag auf Nutzungsänderung  der Fa. Egenberger, Thierhaupten, für Parkbuchten (Stellplätze für drei Omnibusse)  wird ebenfalls zugestimmt. Dieser Zustimmung liegen Kosten für die Infrastruktur in Höhe von ca. 55.000,-- € zugrunde und zwar unter Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung des Landkreises Augsburg mit 50 %, des Augsburger Verkehrsverbundes mit 25 % und des Marktes Zusmarshausen mit 25 %. Ferner gilt die Zustimmung in Anbetracht eines durchgängigen 30-Minuten-Taktes und der deutlichen Verbesserung der Verkehrsverbindung Zusmarshausen-Augsburg.

Im Haushalt 2020 sind die entsprechenden Mittel zu veranschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 06.02.2020 wurde die Errichtung einer Bushaltestelle mit e-Ladefunktion vorgestellt und auch darüber informiert, dass im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle zusätzlich Ladestationen für Busse entstehen sollen.  Diese Ladestationen sind für ein Laden der Busse bei größeren Pausenzeiten vorgesehen („stationäres Laden“).

Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich die Prüfung der Errichtung einer Bushaltestelle mit e-Ladefunktion am Ortseingang von Zusmarshausen im Einmündungsbereich des Schwarzbräu-Kreisels sowie die Errichtung von Ladestationen im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle, wobei dies zeitlich eng begrenzt werden muss. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Finanzierung des Projektes mit Abfragen der Fördermöglichkeiten zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Hierzu sind von der Verwaltung Angebote für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie einzuholen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bauplanungsrechtlichen bzw. die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen abzuprüfen. Sie kann sich dabei eines Rechtsanwaltes bedienen.“


Ein entsprechender Antrag des AVV liegt mittlerweile vor und ist der Sitzungsvorlage beigefügt, außerdem ein Antrag der Fa. Egenberger auf Nutzungsänderung für drei Parkbuchten.

Grundsätzlich soll vorübergehend ermöglicht werden, Ladestationen im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle zu errichten.

Nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist hierzu seitens des Marktes Zusmarshausen eine Sondernutzungerlaubnis zu erteilen.


Mittlerweile liegt auch eine Kostenannahme vom Büro Steinbacher Consult vor (Tischvorlage), in der die Infrastrukturkosten mit 34.490,-- € netto beziffert werden.  Hinzu kommen noch die Planungskosten, sodass mit einem Bruttobetrag von ca. 55.000,-- € auszugehen ist. Dies bedeutet einen Anteil des Marktes Zusmarshausen in Höhe von ca. 14.000,-- €.

Nähere Informationen zu den Ladepunkten erfolgen durch das Landratsamt Augsburg, Dr. Michale, vom Büro Steinbacher und vom Augsburger Verkehrsverbund, Herrn Wagner, insbesondere auch zum angedachten ½-Stundentakt.





Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn …. vom Büro Steinbacher-Consult, Herrn … vom Landratsamt Augsburg und Herrn … vom Augsburger Verkehrsverbund, die das Konzept nochmals näher erläutern werden.

Herr … stellt zu Beginn folgende Punkte vor:
  • Infrastruktur für den elektrischen Verkehr wird dieses Jahr benötigt
  • 80 Meter des Längsparkstreifens für zwei Busse sind vorgesehen
  • Kosten wurden aktualisiert für zwei Ladepunkte

Herr …. stellt folgende Sachverhalte dar:
  • Pilotprojekt mit zwei elektrischen Bussen, welche erstmalig im Landkreis eingesetzt werden
  • Verbesserung des ÖPNV von Zusmarshausen Richtung Augsburg
  • Kostenbeteiligung an Infrastruktur wie folgt: 50% Landkreis, 25% AVV und 25% Markt
  • Zusatzkosten übernimmt der AVV komplett
  • Sinnvolle Fahrtenverdichtung in Richtung des westlichen Landkreises, fehlende Bahnanbindung

Herr …. weist zusätzlich darauf hin, dass ein neuer Standort, welcher nicht im engen Bereich des Innovationsparkes ist, im ersten Jahr Kosten in Höhe von 160.000 € verursacht.

Herr …. stellt klar, dass falls der Standort nicht gewünscht ist, man Bescheid geben soll, da sich der Landkreis dann weitere Optionen überlegen wird.

Das Gremium befürwortet grundsätzlich die Einrichtung des Standorts, da man dadurch den Halbstundentakt erreicht. Allerdings bestehen Zweifel an der geplanten endgültigen Haltestelle am Schwarzbräukreisel und dem benötigten Platz beim Längsparkstreifen.

Herr ….  informiert über folgende Aspekte:
  • Europäische Richtlinie schreibt vor, dass bis 2030 40% und bis 2050 65% des ÖPNV emissionsfrei sein müssen
  • Erreichen der Uniklinik oder des Hauptbahnhofs, Halbstundentakt von 8:00 bis 21:00 Uhr, 140.000 km mehr im Jahr
  • Platz am Längsparkstreifen für zwei Elektrobusse und einen Dieselbus, der im Notfall eingesetzt werden kann

Bgm. Uhl weist darauf hin, dass ein Kostenanteil des Marktes für die Infrastruktur bei ca. 14.000 € liegt.

Datenstand vom 05.06.2020 09:52 Uhr