Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand § 2b UStG


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat spricht sich für die von der Verwaltung genannte Vorgehensweise aus.

Der § 2b UStG ist entsprechend anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2022 09:47 Uhr