Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat am 05.12.2019 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach konkreten Lösungen zu suchen, dass auch in den Ortsteilen Gabelbachergreut und Wörleschwang ein „Fiber tot he Home“ DSL-Anschluss mit einer Mindestbandbreite von 100 Mbit/s errichtet werden kann. Dem Marktgemeinderat ist spätestens alle drei Monate ein Sachsachstandsbericht abzugeben.
In Absprache mit dem Breitbandpaten, Herrn …, wird Erster Bürgermeister Bernhard Uhl in der Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht vortragen.
In diesem Zusammenhang wird auf ein Schreiben von … aus Gabelbachergreut verwiesen, das der Sitzungsvorlage beigefügt wurde.
Informationen zur Bayerischen Gigabitrichtlinie
Die neue Bayerische Gigabitrichtlinie wurde am 12.02.2020 bekanntgegeben. Ab 02.03.2020 können die Gemeinden in ein Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie einsteigen. Für Kommunen im Verdichtungsraum gilt ein Fördersatz von 80 %, für Kommunen im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gilt ein Fördersatz von 90 %.
Die Breitbandmanager der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sollten ursprünglich ab April zur neuen Gigabitrichtlinie beraten. Allerdings konnten diese Beratungen aufgrund der Corona-Krise bisher nicht stattfinden.
Im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung am 16.09.2020 wird Herr Gruber vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung die Bürgermeister informieren. Er wäre jedoch auch bereit, im Gremium die neue Bayerische Gigabitrichtlinie zu erläutern.
Das Förderverfahren ist klar in 9 Module strukturiert. Dazu gehören:
- Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
- Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
- Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung
- Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
- Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
- Verfahren bei Bezirksregierung (Stellung des Förderantrages)
- Abschluss Kooperationsvertrag
- Veröffentlichung Fördersteckbrief
- Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
Ein erster Förderschritt ist also die Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet. Dazu gehören genaue Adresslisten. Diese müssen mit der Ausbauliste des ADBV abgeglichen werden. Grundlage zur Umsetzung der einzelnen erforderlichen Module im Förderverfahren ist eine adressgenaue Darstellung und Dokumentation des Erschließungsgebietes. Diese Adressliste wird derzeit vom Breitbandpaten überarbeitet.
Förderfähig sind Adressen im Erschließungsgebiet, die in weißen Flecken (kein Netzbetreiber bietet mind. 30Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s im Download) liegen. Sollte bereits ein Netz im Erschließungsgebiet vorhanden sein, welches zuverlässig mind. 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und mind. 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann, scheidet eine Förderung aus.
Wichtig ist aus Sicht des Breitbandpaten, das Erschließungsgebiet festzulegen. Grundsätzlich wäre es möglich, für Gabelbachergreut (91 Haushalte) und Wörleschwang (279 Haushalte) ein eigenes Förderverfahren durchzuführen. Beide Ortsteile wären auch förderfähig.
Ratsam wäre jedoch eine Gesamtbeurteilung des Erschließungsgebietes mit allen Ortsteilen, weil auch immer wieder Anfragen aus dem Kernort eingehen. Diese Anfragen betreffen auch die Bereiche, die von Vodafone (Kabel Deutschland) versorgt werden. Viele Häuser sind nicht angeschlossen, gelten aber als versorgt.
Aus Sicht von Herrn … sollten möglichst alle Adressen mit dem ADBV abgestimmt werden und in die Markterkundung gehen. Nach den Rückmeldungen der Netzbetreiber kann dann das Gremium entscheiden, ob die Anzahl der Adressen noch reduziert werden soll. Eine Hinzunahme von Adressen ist nicht mehr möglich. Da die Adressen verstreut über eine große Fläche liegen, kann der Ausbau wegen dem hohen Anteil an Tiefbauarbeiten relativ teuer werden und als Einzelprojekt für einen Netzbetreiber uninteressant sein.
In ganz Schwaben haben bisher 4 Gemeinden ausschließlich die Markterkundung gestartet, darunter auch die Gemeinde Altenmünster.
Wörleschwang
Bezüglich des Ausbaues für Wörleschwang wird auf den Statusbericht verwiesen.
Gabelbachergreut
Durch strategische Planung bei der letzten Ausschreibung steht bereits ein Netzverteiler mit Glasfaseranbindung für die Versorgung der Pumpstation am Ortseingang von Gabelbachergreut. Dies sind also beste Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau.
Weitere Vorgehensweise:
Erläuterung der Gigabitrichtlinie durch Herrn … im Gremium
Grundsatzbeschluss über Ausbaugebiet (gesamt oder nur für Gabelbachergreut und Wörleschwang)
Diskussionsverlauf:
Erster BGM Uhl fasst den Sachvortrag nochmals kurz zusammen und informiert über die neun Schritte eines dafür vorgesehenen Förderantrags. Ebenfalls setzt er das Gremium darüber in Kenntnis, dass die Thematik in einer der kommenden Sitzungen detaillierter besprochen und diskutiert wird. Auch soll Herr …
zur Bayerischen Gigabitrichtlinie referieren.