Flurneuordnung Rothtal-Rothsee - Anhörung zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Anhörung zum Plan der Teilnehmergemeinschaft Rothtal – Rothsee. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit der Mail vom 02.12.2020 bittet das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, zur Abstimmung der öffentlichen Interessen, um eine Stellungnahme zum Plan nach §41 FlurbG bis zum 11.01.2021. Diese Aufforderung kommt einer Anhörung (§41 Abs. 2 FlurbG) bzw. einer Gelegenheit zur Stellungnahme (§68 BNatSchG) gleich.
Die Unterlagen des ALE Schwaben liegen diesem TOP zur Vorbereitung bei (Anschreiben, Erläuterungsbericht, Pläne).
Die Planung erfolgt über die Teilnehmergemeinschaft Rothtal – Rothsee bzw. das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben. Im Rahmen des Verfahrens Rothtal – Rothsee sollen im Gewässereinzugsgebiet des Rothsees Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Fließgewässer und zum Rückhalt von im Gewässer mitgeführten Sedimenten und Nährstoffen umgesetzt werden. Auf Horgauer Gemeindegebiet sind derzeit drei Maßnahmen in der Planungsphase, für diese wird um eine Stellungnahme gebeten.
Die erste Maßnahme ist eine Bachaufweitung südlich Auerbach. Der Döllenbach soll auf einer Länge von ca. 100 Metern entlang eines bestehenden aber nicht mehr genutzten Grünwegs aufgeweitet werden, um die naturnahe Gewässerentwicklung zu fördern. Initialplanzungen,
Uferabflachungen und der Einbau von Wurzelstöcken und Störsteinen sollen die Gewässerentwicklung zusätzlich fördern. In der vorhandenen Schilffläche Flst. 443 (Gmkg. Auerbach) soll zur Pufferung von Starkregenereignissen ein zweiter Gewässerarm als Umlaufgerinne angelegt werden und eine Ausuferung des Döllenbachs in die Schilffläche gewährleistet werden. Der bestehende Bachlauf bleibt erhalten und soll durch eine Überlaufschwelle im südlichen Bereich zusätzlich als Sedimentfang dienen. Die vorhandenen
Sohlschalen sollen entfernt und durch einzelne durchgängige Schwellen ersetzt werden. Beim Bau wird darauf geachtet, dass in den Bach einlaufende Drainagen gesichert werden und der
Ablauf gewährleistet wird.
Die zweite Maßnahme ist eine Quellrenaturierung Auerbach. Die in den 1910er Jahren gefasste Quellschüttung nördlich Auerbach soll im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens wieder geöffnet
werden. Die Quellfassung wird vollständig Rückgebaut und der zum Teil verrohrte Quellbach bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 267 (Gmkg. Auerbach) offen durch das Waldstück geführt.
Der vorhandene Feld-, bzw. Waldweg wird durch eine Furt gequert und der Quellbach offen dem vorhandenen Schachteinlauf zugeführt. Der Schachteinlauf wird entsprechend angepasst.
Der Hochbehälter soll als Baudenkmal bestehen bleiben und im Zuge der Bauarbeiten verkehrssicher gemacht werden.
Die dritte Maßnahme ist die Anlage eines Feuchtbiotopes mit Sedimentfangfunktion Reichenbach. Der in der Sohle mit Betonschalen ausgekleidete Reichenbach soll sich durch Entfernen der Sohlschalen in der vorhandenen Schilffläche naturnah entwickeln können. Für Starkregenfälle bzw. in der Schneeschmelze soll überschüssiges Wasser über eine Schwelle in ein neu angelegtes Erdbecken fließen und sich dort beruhigen. Das Erdbeckenverfügt über einen Erddamm zur zusätzlichen Beruhigung und soll im Wasser mitgeführtes Sediment ablagern. Der Wiedereintritt in den Reichenbach ist durch eine befestigte Mulde gesichert. Die Schwelle durch einen Niedrigwasserdurchlass für Wasserorganismen passierbar. Die Sohlschalen sollen nach Norden hin bis zum Durchlass in der Bahnhofsstraße entfernt werden und durch Uferabflachungen, Aufweitungen und vereinzelte Sicherungen ersetzt werden, um eine naturnahe Gewässerentwicklung zu initiieren. Beim Bau wird darauf geachtet, dass in den Bach einlaufende
Drainagen gesichert werden und der Ablauf gewährleistet wird. Etwaige sekundäre Sohleintiefungen sollen mit durchgängigen Sohlschwellen oder Blocksteinsatz verhindert werden.
Bei den Maßnahmen ist mit keinen Einschränkungen für die Marktgemeinde Zusmarshausen zu rechnen, ganz im Gegenteil ist von einer leichten Entspannung des Sedimenteintrages in den Rothsee auszugehen.

Datenstand vom 08.02.2021 16:21 Uhr