Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  012. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 7

Beschluss

Der Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie dem Verzeichnis der Pauschalsätze wird zugestimmt. Die Neufassung und das Verzeichnis sind als Anlage 4 dem Protokoll beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 25.11.2009 und das dazugehörende Verzeichnis der Pauschalsätze müssen überarbeitet werden. Die Pauschalsätze sind nicht mehr zeitgemäß, Fahrzeugtypen haben sich geändert und auch die Kostenentwicklung ist zu berücksichtigen.

Auch im Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde vermerkt, dass die Pauschalsätze überprüft werden müssen.

Die Verwaltung hat ursprünglich die Kostenersatzkalkulation an ein Büro vergeben und es lag bereits eine Vorkalkulation der Pauschalsätze für die Feuerwehrkostenerstattung vor. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag sollte jedoch noch mit dem Erlass einer neuen Satzung mit dem Verzeichnis der Pauschalsätze gewartet werden. Dies wurde dem Markt mit Schreiben vom 21.11.2019 auch so mitgeteilt. Die Herausgabe einer neuen Satzung i.V. mit einer neuen novellierten Vollzugsbekanntmachung haben sich durch das Bayerische Staatsministerium des Innern verzögert. Erst am 08.09.2020 wurde dann ein überarbeitetes Muster einer Satzung über Aufwendungsersatz- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätzeverzeichnisses als Anlage zur Satzung vom Bayerischen Gemeindetag, vom Bayerischen Städtetag, vom Landesfeuerwehrverband und vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vorgelegt.

Das Verzeichnis der Pauschalsätze wurde auf Basis der örtlichen Zahlen und der Kalkulation des Büros individuell angepasst. Zusätzlich wurden die Streckenkosten aufgenommen. Dies war auch eine Empfehlung des Prüfungsverbandes. Die Arbeitsstundenkosten und die Geräteüberlassungskosten entfallen künftig, da Einzelabrechnungen hierfür nicht erfolgten. Vielmehr gehören die im Einsatz verwendeten Gerätschaften zur feuerwehrtechnischen Beladung der eingesetzten Fahrzeuge.

Die bisherige Satzung mit dem Verzeichnis der Pauschalsätze sowie die Neufassung und das neue Verzeichnis der Pauschalsätze haben die Markträte als Anlage erhalten.
Die Mustersatzung wurde geringfügig angepasst.


Diskussionsverlauf:
Im Gremium wird diskutiert, ob man den Stundensatz für die Personalkosten noch höher ansetzen soll und wie sich die Berechnung für die einzelnen Kostensätze zusammensetzen.

Datenstand vom 25.01.2021 13:44 Uhr