Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten)


Daten angezeigt aus Sitzung:  019. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö 2

Beschluss 1

Der MGR stimmt der Empfehlung des HFA vom 28.01.2021 zur Änderung der Gebühren ab 01.04.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                                Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                        150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                               180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                               210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                     225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                        150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                        210,--

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                                Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                        150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                               180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                               210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                     225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                        150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                        210,--

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 3

Geschwisterkindermäßigung

Der MGR beschließt in § 7 der Gebührensatzung Kindertagesstätten folgende Geschwisterermäßigung:

Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 4

Dynamisierung

Der MGR stimmt einer Dynamisierung der Gebühren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Beschluss 5

Satzungsbeschluss

Der Neufassung der Gebührensatzung Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:

In der Sitzung der Fraktionen zum Verwaltungshaushalt am 07.01.2021 wurde angeregt, die Vorberatung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) sowie für die Mittagsbetreuung im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten.

Diese Sitzung des HFA fand am 28.01.2021 statt. Der HFA hat hierbei eine Empfehlung zur Beschlussfassung im MGR ausgesprochen. Die Gebührenerhöhung sollte zum 01.04.2021 erfolgen.

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe
                                                      bisher                      Vorschlag HFA 28.01.2021
                                        (Kinderzahlen)
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden (11)        130,-- €                        150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden (6)        140,-- €                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden (5)               150,-- €                              180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden (14)        160,-- €                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden (11)           170,-- €                              210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden (2)                180,-- €                              225,--
Mehreinnahmen/Monat                                1.540,--                


b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe (100,-- € Staatszuschuss)
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden (41)        78,-- €                        150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden (51)        84,-- €                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden (37)        90,-- €                        180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden (56)        96,-- €                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden (27)        102,-- €                        210,--
Mehreinnahmen/Monat                                16.561,--        

Mehreinnahmen für 9 Monate (Inkrafttreten ab 01.04.2021)                                162.909,--
Mehreinnahmen für 12 Monate                                217.212,--        


Die Kalkulationsgrundlage war als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt und beinhaltet eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts der Jahre 2018, 2019 und 2020. Nicht berücksichtigt sind kalkulatorische Kosten. Baumaßnahmen (z.B. Neubau Kita ZuS, Anbau Kindergarten Gabelbach und Wörleschwang) sind ebenfalls nicht enthalten.

Weitere Anlagen waren der Sitzungsvorlage beigefügt:
  • Vergleichsübersicht Kindergarten- und Krippengebühren im Landkreis (allerdings ohne Angabe der jeweiligen Träger)
  • Berechnungsbeispiele
  • Daten zur Geschwisterermäßigung
  • Gebührensatzung

Die letzte Gebührenanpassung der Kindergartengebühren erfolgte zum 01.09.2012. Der HFA hat die Gebühren in seiner Sitzung am 18.06.2015 überprüft und damals keine Veranlassung für eine Änderung der Gebühren gesehen. Damals lagen die Gebühren des Marktes teilweise bereits über dem Durchschnitt des Landkreises. Außerdem wurden damals die konkreten Pläne hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Kinderbetreuungskonzeptes (Planung Neubau) abgewartet.

Seit dem Jahr 2014 (bis 2019) erhielten die Vorschulkinder (letztes Jahr im Kindergarten vor der Einschulung) einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 100,-- €. Seit 01.04.2019 wird ein staatlicher Beitragszuschuss in Höhe von 100,-- € gewährt und zwar für alle Kinder, die im betreffenden Jahr 3 Jahre alt werden. Die Eltern mussten für das Kind im Kindergarten für die täglichen Buchungszeiten vier bis fünf Stunden (78,-- €), fünf bis sechs Stunden (84,-- €), sechs bis sieben Stunden (90,--. €) und sieben bis acht Stunden (96,-- €) keine Gebühren bezahlen. Lediglich für die Buchungszeit acht bis neun Stunden (102,-- €) musste ein Eigenanteil von 2,-- € bezahlt werden. Der staatliche Anteil betrug immer 100,-- €, den Differenzbetrag durfte der Träger behalten. Zu den Gebühren muss auch noch ein monatliches Spielgeld in Höhe von 5,-- € bezahlt werden.

Für Krippenkinder wird seit Anfang 2020 ein bayerisches Krippengeld (ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet) ebenfalls in Höhe von 100,-- € gewährt. Der Anspruch besteht nur, wenn das Einkommen eine Einkommensgrenze von 60.000,-- € nicht übersteigt. Die Betreuungsleistung muss von den Eltern getragen werden, ein Antrag ist von den Eltern direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) online zu stellen.

Zu erwähnen ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen Eltern beim Landratsamt Augsburg (wirtschaftliche Jugendhilfe) einen Antrag auf Übernahme der Kita-Gebühren stellen können. Auch die Familienstation West in Zusmarshausen ist gerne bei der Antragstellung behilflich.

Die Empfehlung des HFA wurde den Vorsitzenden der Elternbeiräte bei einem gemeinsamen Gespräch am 18.02.2021 vorgestellt mit der Bitte, dass von Seiten des Elternbeirates bis Ende Februar eine Stellungnahme vorliegt. Grundsätzlich ist nach Art. 14 BayKiBiG der Elternbeirat bei der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge anzuhören.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind dem MGR bereits zugegangen.  

Bei der Sitzung des HFA und auch bei der Vorbesprechung am 09.03.2021 wurde über die Geschwisterermäßigung diskutiert.  Bislang ist in § 7 der Gebührensatzung folgendes geregelt:

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) eine Kindertagesstätte, wird die Gebühr für das zweite Kind um 10,-- €, für das dritte Kind um 20,-- €  und für jedes weitere Kind um jeweils weitere 10,-- € gesenkt.

Vorgeschlagen wurde eine Reduzierung beim 2. Kind um 25 % und eine Reduzierung ab dem 3. Kind in Höhe von 100 %. Demzufolge könnte die Regelung wie folgt lauten:

§ 7 Geschwisterermäßigung
Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Im Rahmen der Vorbesprechung wurde auch eine prozentuale Erhöhung der Gebühren jeweils zum 01.09. diskutiert. Möglich wäre eine regelmäßige Erhöhung zum 01.09. nach den tariflichen Anpassungen oder aber auch durch Berücksichtigung des sog. Basiswertes.

Der Basiswert hängt mit der staatlichen kindbezogenen Förderung zusammen. Der jährliche staatliche Förderbetrag pro Kind an die Gemeinde errechnet sich als Produkt aus Basiswert, Buchungszeit- und Gewichtungsfaktor. Der Basiswert ist der Förderbetrag für die tägliche über drei- bis vierstündige Bildung, Erziehung und Betreuung eines Kindes. Er wird jährlich durch das Staatsministerium unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten bekannt gegeben (Art. 21 BayKiBiG).

Basiswert        01.01.-31.12.2020                        1.229,11 €
Basiswert        01.01.-31.12.2019                        1.197,93 €
Basiswert        01.01.-31.12.2018                        1.161,65 €
Basiswert        01.01.-31.12.2017                        1.128,35 €

Die Durchschnittserhöhung beträgt ca. 2,9 %.

Demzufolge könnte folgende Regelung in die Satzung aufgenommen werden:

§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. eines jeden Jahres um den prozentualen Unterschied zu den Basiswerten für Kindertageseinrichtungen (bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden) für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für das abgelaufene Jahr (01.01.-31.12.). Der Basiswert wird im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.  

Für die Neufestsetzung der Gebühren ist auch eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten-Gebührensatzung) erforderlich. Neben redaktionellen Anpassungen sind insbesondere Änderungen in den §§ 6 und 7 veranlasst.

Beschlussvorschläge

Vorschlag 1:

Der MGR stimmt der Empfehlung des HFA vom 28.01.2021 zur Änderung der Gebühren ab 01.04.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                210,--

Vorschlag 2:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                210,--

Vorschlag 3:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 mit einer Staffelung wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                                          Gebühr/€
                                                                      ab 01.09.2021        ab 01.09.2022
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                140,--                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                154,--              165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             168,--                180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                182,--                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                           196,--                210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                              210,--                      225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                120,--                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                132,--                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                144,--              180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                156,--              195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                168,--              210,--

Vorschlag 4:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu und entspricht dem Kompromissvorschlag der Elternbeiräte vom 26.02.2021:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                161,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             172,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                184,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               207--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                100,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                109,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                118,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                127,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                136,--

Vorschlag 5:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu und entspricht dem Kompromissvorschlag der Elternbeiräte vom 26.02.2021 für die Krippengruppe und der Empfehlung des Elternbeirates Wörleschwang vom 04.03.2021 für die Kindergartengruppe:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                161,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             172,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                184,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               207--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                108,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                114,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                120,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                126,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                132,--

Vorschlag 6 (Geschwisterkindermäßigung)

Der MGR beschließt in § 7 der Gebührensatzung Kindertagesstätten folgende Geschwisterermäßigung:

Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % (---%) und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Vorschlag 7 (Dynamisierung)

Der MGR beschließt in § 6 Abs. 3 der Gebührensatzung Kindertagesstätten folgende Dynamisierung:

Alternative 1:

In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. jeden Jahres (oder jeden zweiten Jahres) (beginnend ab _________) um 3,0 %. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.  

Alternative 2:


In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. eines jeden Jahres (oder jeden zweiten Jahres) (beginnend ab _________) um den prozentualen Unterschied zu den Basiswerten für Kindertageseinrichtungen (bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden) für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für das abgelaufene Jahr (01.01.-31.12.). Der Basiswert wird im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.  

Vorschlag 8 (Satzungsbeschluss)

Der Neufassung der Gebührensatzung Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.
 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende MR Hafner-Eichner nimmt nachfolgend im Namen der CSU-Fraktion Stellung zum o.g. Sachverhalt. Die Kinderbetreuung stehe beim Markt Zusmarshausen ganz oben auf der Agenda. In den letzten Jahren wurden einige neue Gruppen etabliert, um allen Kindern einen Platz bieten zu können. Aufgrund des Anstellungsschlüssels mussten 27 Stellenneuschaffungen getätigt werden. Zudem seien die Einrichtungen bestens ausgestattet. Sie betont weiter, dass die Investitionen größtenteils aus Rücklagen bzw. Krediten gestemmt wurden. Es sei nun an der Zeit, die Eltern auch angemessen an den Ausgaben der Kinderbetreuung zu beteiligen. Derzeit bestehe eine weitgehende Kostenfreiheit durch den Staatszuschuss, sodass die maximalen Buchungszeiten häufig ausgenutzt werden. So müsse Personal vorgehalten werden, was wiederum zu steigenden Personalkosten führe.
Aus Sicht der CSU-Fraktion sei eine gerechte Kostenverteilung durchaus angebracht. Die Fraktion spricht sich deswegen für eine Gebührenerhöhung zum 01. September 2021 und für einen Geschwisterrabatt aus. Natürlich müsse auch die Ausgabenseite kritisch hinterfragt und die Personalausgaben ohne Qualitätsverlust auf den Prüfstand gestellt werden. Nicht zu vergessen seien die Grundschulkinder, für die in absehbarer Zeit eine geeignete Räumlichkeit geschaffen werden sollte.

Für den Kindergartenbeauftragten MR Herkommer muss ein geeigneter Mittelweg gefunden werden. Die Familienfreundlichkeit liege Ihm sehr am Herzen. Sein Vorschlag wäre, das zweite Kind um 50 % und das dritte Kind um 100 % zu ermäßigen. Der Markt Zusmarshausen müsse die Sorgen der Eltern bei der Entscheidung miteinbeziehen.

Die Kindergartenbeauftragte MR Dr. Stöhr erläutert, dass die weitreichende Kostenanalyse des Verwaltungshaushalts durch die Verwaltung zu erfolgen hat. Eine moderate Erhöhung der Gebühren zum 01. September 2021 sei Ihrer Meinung nach gerechtfertigt.  Die Kinderbetreuung im Markt Zusmarshausen könne nicht kostenfrei erfolgen. Sie spricht sich zudem für den Geschwisterbonus aus. Ein wichtiger Punkt sei jedoch auch die Flexibilisierung der Buchungszeiten. Zudem sollte ein Passus in der Satzungsneufassung mitaufgenommen werden, dass die Gebühren kontinuierlich anzupassen sind.

Im Namen der Bürgerliste sieht MR Dr. Hippeli die Kompromissvorschläge der Eltern als sehr vernünftig an, da diese noch immer über dem Landkreisdurchschnitt liegen.  

2. Bgm. Aumann merkt abschließend an, dass die Gebührenerhöhung nicht zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts diene. Die Freie Wähler Fraktion könne sich mit der Verschiebung einer Gebührenerhöhung zum 01. September 2021 als auch mit dem Geschwisterrabatt anfreunden.  

Bgm. Uhl plädiert für eine familienfreundliche Entscheidung. Er unterstützt den Vorschlag Nr. 3 (Staffelung).

Weitere Stimmen im Marktrat stellen die gestartete Onlinepetition der Eltern in Frage.

Hinsichtlich einer Dynamisierung der Gebühren herrschen im Gremium unterschiedliche Meinungen. Nach einer regen Diskussion soll hierüber ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Eine zukünftige Überprüfung der Gebühren ist regelmäßig von der Verwaltung vorzunehmen und dem  Gremium vorzulegen.

Datenstand vom 10.05.2021 14:12 Uhr