Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte Altenmünster" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  019. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ der Gemeinde Altenmünster gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und 4 a Abs. 3 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 04.03.2021 informiert das Planungsbüro OPLA aus Augsburg über die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ der Gemeinde Altenmünster gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB und bittet gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und § 4a BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis zum 09.04.2021.

Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat mit Mail vom 05.03.2021 zu.

Die Unterlagen gingen außerdem den internen Stellen Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt am 05.03.2021 per Mail mit der Bitte um Rückäußerung bis zum 09.03.2021 zu. Bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Den übermittelnden Unterlagen kann folgendes entnommen werden:

  • Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet festgesetzt.

  • Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde die Errichtung eines gemischt genutzten Ensembles in der Ortsmitte planungsrechtlich zu steuern, das neben Angeboten der Gesundheitsversorgung auch Wohnraum, einen bspw. für Vereine nutzbaren Saal und weitere Versorgungsstrukturen wie ein Café oder Räume zur Beherbergung in der Ortsmitte anbieten soll.

  • Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 3.408 qm.

  • Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Dorfgebiet dargestellt. Auf Ebene des Bebauungsplanes soll ein Mischgebiet festgesetzt werden, da im Plangebiet selbst und im näheren Umfeld keine landwirtschaftlichen Betriebe vorhanden sind. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Nach Übermittlung der Unterlagen an den Marktgemeinderat und die Stellen im Haus hat die beiliegende Mail von OPLA am Freitag den 05.03.2021 um 15.12 Uhr den Markt Zusmarshausen erreicht. Die darin benannten redaktionellen Änderungen können auf der Homepage der Gemeinde Altenmünster eingesehen werden. Ein Rückruf bei OPLA hat ergeben, dass sich die redaktionellen Änderungen lediglich auf die Möblierung der Wohnungen und eine Zufahrt zwischen den Gebäuden beziehen.

Der Markt Zusmarshausen wurde bereits mit Mail vom 06.08.2019 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. In der Sitzung am 19.09.2019 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB der Gemeinde Altenmünster. Es bestehen keine Bedenken. Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0“

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ der Gemeinde Altenmünster beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 10.05.2021 14:12 Uhr