Sachvortrag:
Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2020 liegt nunmehr vor.
Es ergibt sich im Rechnungsergebnis 2020 vss. ein Überschuss i.H.v. 719.913,83 €. Berücksichtigt bei diesem Überschuss sind u.a. bereits die Streichung von alten nicht mehr benötigten Haushaltsausgaberesten i.H.v. 955.670,05 € und die Neubildung von Haushaltsausgaberesten i.H.v. 2.884.113,35 €.
Der MGR hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 beschlossen. Einer Kreditaufnahme in Höhe von max. 4.500.000 € sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 1.551.200 € wurde zugestimmt.
Erfreulicherweise musste weder die Kreditaufnahme noch die Rücklagenentnahme in Anspruch genommen werden; es. konnte sogar ein Überschuss erzielt werden. Dieser ist hauptsächlich auf die zusätzlichen Einnahmen der Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen i.H.v. 3.678.000 € zurückzuführen, die aufgrund der unsicheren Höhe nicht als Haushaltsansatz aufgenommen waren. Zusätzlich wurde der Planansatz der regulären Gewerbesteuereinnahmen um weitere 377.780 € überschritten.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt vss. 2.404.777,48 €.
Die allgemeine Rücklage hat zum 31.12.2019 einen Stand i.H.v. 2.154.040,92 € und weist nach einer Zuführung i.H.v. 719.913,83 € (zuzüglich Zuführung i.H.v. 12,44 €) zum 31.12.2020 vss. einen Stand i.H.v. 2.873.967,19 € auf.
Die Jahresrechnung 2020 kann abschließend erst fertiggestellt werden, wenn der Anlagennachweis des Betriebsjahres 2018 vom Büro Schneider & Zajontz vorliegt, damit die kalkulatorischen Kosten verbucht werden können. Aufgrund der bekannten Personalsituation in der Kämmerei ist die erforderliche Zuarbeit an das Büro Schneider & Zajontz noch nicht abschließend erfolgt. Die Verbuchung der kalkulatorischen Kosten hat jedoch keine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis, da diese in der kameralistischen Haushaltsführung kostenneutral verbucht werden.
Sobald der Anlagennachweis 2018 vorliegt, wird die Jahresrechnung 2020 samt Vorbericht fertiggestellt und dem MGR zur Beschlussfassung vorgelegt.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium ist positiv erstaunt darüber, dass eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt gemacht werden kann, wundert sich aber, wie das möglich ist. Die Kämmerin erklärt, dass dieses Ergebnis zum großen Teil durch die Gewerbesteuerkompensation, aber auch durch Einsparungen z. B. bei Unterhaltsleistungen erzielt werden konnte. Einige Unterhaltsleistungen waren mit höheren Beträgen angesetzt, als letztendlich ausbezahlt werden musste.