Neubau eines Doppelhauses mit zwei Fertiggaragen, Kohlstattweg 12, Fl.Nr. 82/2, Gmkg. Gabelbachergreut


Daten angezeigt aus Sitzung:  014. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 014. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.07.2021 ö beschließend 4.1

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Fertiggaragen, Kohlstattweg 12, Fl.Nr. 82/2, Gmkg. Gabelbachergreut, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Die GRZ darf 0,543 anstatt max. 0,3 betragen.
  • Der Kniestock darf eine Höhe von 1,00 m anstatt max. 0,50 m betragen.
  • Die Zwerchgauben dürfen die zulässige Länge um ca. 2,78 m überschreiten.
  • Die Zwerchgauben dürfen ca. 0,94 m anstatt mind. 1,50 m unterhalb des Hauptfirstes errichtet werden.
  • Die Zwerchgauben dürfen mit einem Abstand von 2,41 m anstatt mind. 2,50 m vom Ortgang errichten werden.
  • Die Garagen dürfen gemäß vorliegender Planung situiert werden.
  • Die Garagen dürfen mit einem Flachdach anstatt mit einem Satteldach errichtet werden.
  • Der Eingriff in den östlichen Grünstreifen darf gem. vorliegender Planung für die Zufahrt zur Garage vorgenommen werden.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 11:04 Uhr