Vollzug der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  038. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Frau Ingrid Gruber wird zum 11.02.2022 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der vorherige stellvertretende Kassenverwalter … ist seit 01.04.2021 in der Kämmerei tätig. Aus diesem Grund wurde Frau … mit 20 Wochenstunden als stellvertretende Kassenverwalterin zum 01.01.2022 eingestellt.
Nach § 2 Abs. 4 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen müssen der Kassenverwalter und dessen Stellvertreter hauptamtliche Mitarbeiter des Marktes Zusmarshausen sein und zur Übernahme der Kassengeschäfte vom Marktgemeinderat eigens bestellt sein.

Datenstand vom 12.09.2022 07:34 Uhr