Festlegen der Bezeichnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  040. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 040. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö 3.1

Beschluss

Der Bebauungsplan im Westen des OT Gabelbach auf den Flur Nrn. 56/9, 56/10, und 56/11 Gmkg. Gabelbach soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“, erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bisher gibt es nur einen Arbeitstitel für den Bebauungsplan für die geplante Baulandausweisung im Westen des OT Gabelbach auf den Flur Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 Gmkg. Gabelbach. 
Die Lagebezeichnung der Grundstücke wird im Geoinformationssystem mit „Godelstraße“ angegeben. 
Die Bezeichnung der Einbeziehungssatzung für die direkt angrenzende Flur Nr. 56/12 lautet: Einbeziehungssatzung Nr. 50 „An der Godelstraße“ Gabelbach. 

Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung vor: 
  1. Bebauungsplan Nr. 63 „Nördlich des Godelbaches, Gabelbach“ 
  2. Bebauungsplan Nr. 63 „An der Godelstraße, Gabelbach“
  3. Bebauungsplan Nr. 63 „Westlicher Ortseingang Gabelbach“ 


Weitere Vorschläge aus dem Gremium werden gerne entgegengenommen. 


Diskussionsverlauf:
MR Guido Clemens teilt mit, dass er bereits mit einigen Grundstückseigentümern und Anliegern aus Gabelbach im Dialog war und diese aufgrund der Lage des neuen Baugebietes den Namen „Am Godel“ vorgeschlagen haben. 
Das Gremium ist sich einig, zunächst über diesen Namensvorschlag abzustimmen. 

Datenstand vom 25.03.2022 11:49 Uhr