Bauleitplanung Markt Welden Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Reutern" Nr. 38 Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauBG und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  049. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauleitplanung des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reutern“ Nr. 38 und der Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 19.07.2022 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan in Aichach über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reutern“ Nr. 38 des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. 
§ 2 Abs. 4 BauGB bis 22.08.2022. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 20.07.2022 zu.
Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen den geplanten Solarpark Reutern des Marktes Welden.

Das Gebiet des Solarparks liegt ca. 450 Meter nördlich von Reutern. Die Flächen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen innerhalb des Plangebiets stehen durch einen langjährigen Pachtvertrag mit den Grundstückseigentümern für die Realisierung des Solarparks zur Verfügung. 
Die Realisierung des Projekts soll durch einen zuverlässigen Vorhabenträger erfolgen, so dass dem Markt Welden weder durch die Planung noch durch den Bau Kosten entstehen. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Bauleitplanung des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 09.09.2022 10:27 Uhr