Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen; Vorkaufsrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  056. Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 6

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Notaren Eugen Renz und Dr. Joachim Flum, Villingen-Schwenningen zum Grundstückskaufvertrag vom 14.09.2022 zum Grundstück Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen mitzuteilen, dass ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat wurde in seinen Sitzungen am 22.09.2022, 29.09.2022, 11.10.2022, 18.10.2022 und 03.11.2022 auf das Vorliegen der Vorkaufsrechtsanfrage nach dem BauGB hingewiesen bzw. hatte sich intensiv damit und den Folgen daraus befasst. In der MGR am 03.11.2022 haben sich Verkäufer und Käufer im Rahmen der Bürgersprechstunde zu ihren Gründen für den Verkauf sowie ihren zukünftigen Vorstellungen und Absichten öffentlich geäußert. Am 03.11.2022 erfolgte auch der notwendige Beschluss des Marktgemeinderats zur Konkretisierung der Sanierungsziele zur Sanierungssatzung „Alter Ortskern“ i.V.m. ISEK. Dabei wurde beschlossen, dass an den bisherigen Zielen festgehalten wird. 

Mit Schreiben vom 19.09.2022 hatten die Notare … und …den Grundstückskaufvertrag dem Markt Zusmarshausen übersandt mit der Bitte zur Entschließung über ein etwaiges Vorkaufsrecht nach dem BauGB. Diese Anfrage ist noch zu beantworten. Es ist deshalb noch darüber zu beschließen. 

Datenstand vom 15.12.2022 11:39 Uhr