Datum: 18.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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informativ
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2. Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 19.07.2022 zur Situation des Rothsees
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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Beschluss
Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 19.07.2022 wird vom Marktgemeinderat angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 19.07.2022 zur Situation des Rothsees, wird entsprechend vorgestellt.
Zur derzeitigen Situation:
Im Moment findet das Pilotprojekt zur Entschlammung des Rothsees statt. Hierzu wurde 2022 ein Sedimentbecken errichtet, wo derzeit -versuchsweise- Schlamm aus dem Rothsee hineingepumpt wird. Das Sediment soll im Anschluss -zunächst- nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung beprobt werden. So könnte ausgelotet werden, ob das Material für landwirtschaftliche Flächen geeignet wäre. Sollte dies der Fall sein, so könnte der Schlamm an entsprechende Landwirte abgegeben werden. Hierzu haben bereits Landwirte gegenüber der Marktverwaltung Interesse bekundet.
Sollte das Pilotprojekt ein Erfolg werden, könnte die Entschlammung mittels eines Saugbaggers zur regelmäßigen Unterhaltsaufgabe werden. Um die eingetragenen Mengen kompensieren zu können, müsste jedoch ein weiteres Becken errichtet werden. Hierbei haben bereits Gespräche mit dem Amt für ländliche Entwicklung stattgefunden. Das Projekt könnte im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens, vom ALE und der Teilnehmergemeinschaft Rothtal-Rothsee, übernommen und gefördert werden. Die regemäßige Unterhaltsmaßnahme -sprich das Abpumpen des Schlammes- wird jedoch die Aufgabe der Marktgemeinde bleiben. Die Kosten hierzu würde somit ebenfalls der Markt Zusmarshausen zu tragen haben.
Dieses Projekt beseitigt jedoch nur ein von drei Problemen, die den Rothsee betreffen. Zusätzlich steht noch der Hochwasserschutz und die Fischdurchgänigkeit im Raum. Hierzu hat der Marktgemeinderat am 16.07.2020 folgenden Beschluss gefasst,
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Flutmulde und den Fischpass zu aktualisieren. Die Kosten für die Sanierung des Wellstahldurchlasses sollen ermittelt werden“
Für die Sanierung des Wellstahldurchlasses wurde im Anschluss eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Kosten, bzw. die Ergebnisse der Machbarkeit zur Sanierung des Wellstahldurchlasses, wurden dem MGR bereits am 16.12.2021 vorgestellt. In diesem Zuge hat der MGR einen weiteren Beschluss gefasst,
„Die Sanierungsmöglichkeit des Durchlassbauwerkes am Rothsee soll weiterverfolgt werden. Für das Haushaltsjahr 2022 sind weitere Untersuchungen der Hochwasserentlastungsanlage im Ganzen vorzusehen. Des Weiteren soll die bestehende Genehmigungsplanung der Flutmulde und des Fischpasses, sowie die Kostenberechnung auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.“
Von der Marktverwaltung wurde eine Querprüfung der Flutmulde und des Fischpasses mit der Sanierung des Wellstahldurchlasses, sowie des geplanten Kreisverkehres (inkl. der Aktualisierung der Kosten von 2011) und der technischen Überprüfung der Planung von 2011 (ob diese noch den aktuellen Richtlinien entspricht), in Auftrag gegeben. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.
Diskussionsverlauf:
MR Dr. Susanne Hippeli verliest den Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 19.07.2022.
Die BLZus stellt den Antrag, dass
- die Sauerstoffsituation des Sees so schnell wie möglich durch Fachleute beurteilt wird und Maßnahmen zur Verbesserung benannt werden;
- im Falle einer kritischen Beurteilung der Sauerstoffsituation ein Maßnahmenkonzept für den Fall des biologischen Kollapses ausgearbeitet wird;
- ein Gesamtkonzept zur möglichen Rettung des Sees mit Grobabschätzung aller Kosten und Folgekosten erstellt wird;
- Erarbeitung eines alternativen Konzepts zur schrittweisen Verlandung des Sees und Rückführung der Roth in ihr natürliches Gewässerbett.
- Gegenüberstellung aller notwendigen Kosten (Grobabschätzung)
- Grundsatzentscheidung unter Einbeziehung aller Betroffenen (Fischereiverein, Wasserwacht ….) über das Schicksal des Rothsees, wenn alle Daten auf dem Tisch liegen.
Diskussion des Gremiums, dass der Rothsee als Naherholungsgebiet allen am Herzen liegt, die Beauftragung eines weiteren Gesamtkonzeptes jedoch erhebliche Kosten verursachen würde. Auch ist nicht klar, wer ein solches Gesamtkonzept erstellen kann und ob die darin geplanten Maßnahmen letztendlich die gewünschten Erfolge bringen würden.
Die Wassertiefe im Bereich zwischen dem Dammbauwerk und der Boje beim Fischerhaus ist deutlich tiefer als 1 Meter. Lediglich zwischen der Boje und dem Zufluss der Roth ist die Wassertiefe sehr gering. Hier hat bekanntlich kürzlich ein spezieller Saugbagger das Material abgepumpt in das Sedimentbecken. Es erscheint zielführend, nunmehr die Beprobung des Materials im Sedimentbecken abzuwarten, damit geklärt werden kann, ob der Aushub auf die landwirtschaftlichen Flächen entlang der Roth wieder aufgebracht werden kann. Es wird angeregt zunächst abzuwarten, ob das Projekt Sedimentbecken erfolgreich ist.
Es trifft zwar zu, dass in diesem Sommer ein starkes Algenaufkommen am Rothsee zu verzeichnen war. Diese Problematik betraf jedoch nicht nur den Rothsee, selbst Baggerseen waren betroffen. Mit wenigen pragmatischen Eingriffen konnte das starke Algenaufkommen am Rothsee wieder reduziert werden. Ob im nächsten Sommer erneut ein solch großes Algenaufkommen zu verzeichnen ist, muss beobachtet werden.
Im Übrigen waren in diesem Sommer immer wieder Zeiträume mit extremen Klarwasser im Rothsee zu verzeichnen und ein großer Fischbestand.
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob das Sedimentationsbecken noch abgesichert werden muss, da dort Spaziergänger mit Kindern gesichtet wurden, teilt SGL … mit, dass die Wassertiefe derzeit lediglich ca. 20 cm beträgt. Sobald das Sedimentbecken voll ist, wird ein Bauzaun um das Becken herum aufgestellt werden.
Aus der Mitte des Gremiums wird moniert, dass hier lediglich der Landwirtschaft der Schwarze Peter am Zustand des Rothsees aufgrund des Nährstoffeintrags zugeschoben wird.
Es wird nicht verkannt, dass man die Situation am Rothsee im Auge behalten muss. Jedoch wird ein neues Gesamtkonzept finanziell nicht umsetzbar sein. Das Gremium spricht sich dafür aus, dass eine Zeitschiene Fünfjahreskonzept erstellt wird, damit absehbar ist, wann welche Maßnahmen geplant und durchgeführt werden, um eine gute Grundlage für Diskussionen und Strategien zu haben.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bemängelt, dass im Antrag keine Kosten und Auswirkungen für den Haushalt enthalten sind.
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob für den Fall das Wasser aus dem Rothsee abgelassen wird, eine Restverpflichtung hinsichtlich der Zweckbindung gegenüber EVA und RealWest besteht.
Das Gremium ist sich einig, dass zunächst grundsätzlich über den Antrag abzustimmen ist und, sofern diesem zugestimmt wird, dann erst über die einzelnen Teilabschnitte entschieden wird.
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3. Fahrradangebotsstreifen Zusmarhausen
Vorstellung verschiedener Varianten zur Fahrradfahrerführung in Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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beschließend
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Beschluss 1
Der TOP 3 soll heute abgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11
Beschluss 2
Aufgrund des Antrags aus der Bürgerversammlung soll die mögliche Umsetzung von Angebotsstreifen für Fahrradfahrer durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7
Beschluss 3
Der Marktgemeinderat stimmt der Variante 2, dem Angebotsstreifen für Fahrradfahrer entlang der Wertinger Str. (St 2027) – Marktplatz (ohne Schutzstreifen) – Schloßstraße (St 2027) – Geh- und Radweg (St 2027) zu. Ferner soll geprüft werden, in welcher Form im Bereich des Marktplatzes eine Markierung möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 02.11.2021 wurde folgender Antrag behandelt:
Antrag 1:
Erstellung eines eigenen Fahrradstreifens für die Straßen: Marktplatz, Augsburger Straße und Wertinger Straße ab der Verkehrsampel. Breite: ca. 1 m, gekennzeichnet mit Radsymbolen auf der Fahrbahn
Marktplatz: rechte Seite bergaufwärts
Augsburger Straße: ebenfalls rechts bis zur Metzgerei Beltle
Wertinger Straße: ab der Ampel Kindergarten rechts bis zum Übergang Marktplatz
In der Sitzung des Marktgemeinderats am 20.01.2022 wurde dem Antrag mit folgendem Beschluss stattgegeben:
Beschluss:
Der Antrag aus der Bürgerversammlung wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Anliegen dem Landratsamt Augsburg -Straßenverkehrsbehörde- und dem Staatlichen Bauamt Augsburg (Straßenbaulastträger) zur Prüfung weiterzuleiten, da es sich bei der Wertinger Straße und dem Marktplatz jeweils um eine Staatsstraße handelt. Die Prüfung soll auch die Schloßstraße und Wertinger Straße ab Tankstelle beinhalten. Für die Augsburger Straße obliegt die Zuständigkeit dem Markt.
Die Errichtung eines Fahrradstreifens entlang der Augsburger Straße wird von der Verwaltung kritisch gesehen, da dadurch die vorhandenen Parkplätze an den Geschäften entfallen würden.
Die Umsetzung eines Angebotsstreifen für Fahrradfahrer entlang des Marktplatzes, Augsburger Straße und Wertinger Straße (St 2027) liegt im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg. Dies wurde von der Fachbehörde entsprechend geprüft.
Am 09.09.2022 erfolgte von Seiten des Landratsamtes Augsburg ein offizieller Anhörungsvorgang für die Radverkehrsführung in Richtung südlicher Ortsausgang. Es stehen dabei zwei Varianten zur Auswahl:
Variante 1:
Wertinger Str. (St. 2027) bis Einm. Welsche Gasse (Schutzstreifen)
Wertinger Str. bis Einm. Ulmer Str. (ohne Schutzstreifen)
Ulmer Str. bis Einm. Raiffeisenstr. (Schutzstreifen)
Raiffeisenstr. - Webergasse
Herrenanger - Untere Schloßsstraße -
Geh- und Radweg (St 2027)
Variante 2:
Wertinger Str. (St. 2027) bis Einm. Welche Gasse (Schutzstreifen)
Wertinger Str. u.Marktplatz (St 2027) bis Einm. Schloßplatz (ohne Schutzstreifen)
Schloßplatz (St 2027) ab Haus-Nr. 2 (Schutzstreifen)
Schloßstraße (St 2027) bis Haus-Nr. 28
Schloßstraße (St 2027) ab Haus-Nr. - Einm. Geh- und Radweg (ohne Schutzstreifen)
Von Seiten der Verwaltung wird eine Umsetzung der Variante 1, mit einer Radführung entlang der Zusamstraße anstatt der Raiffeisentraße, bevorzugt. Dies lässt sich damit begründen, dass die Ulmer Straße sowie die o. g. Nebenstraßen ein geringeres Verkehrsaufkommen als am Marktplatz und in der Schloßstraße aufweisen. Ferner sind der Marktplatz und die Schloßstraße bedingt durch die Kuppen und Kurven schlecht einsehbar, was Überholvorgänge erheblich erschweren würde.
Diskussionsverlauf:
Die Mehrheit des Gremiums ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Variante 1 (Umfahrung über die Ulmer Straße und Untere Schlossstraße) von den Fahrradfahrern nicht genutzt werden wird und diese wohl weiterhin den direkten Weg über den Marktplatz nehmen werden.
Jedoch stellt sich ein Teil des Gremiums die Frage nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit eines Fahrradangebotsstreifens, da sich die Fahrradfahrer hier in einer falschen Sicherheit wiegen. Auch dass der Fahrradangebotsstreifen jeweils nur auf einer Straßenseite vorgesehen ist, erscheint nicht nachvollziehbar, da die Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren. Das Gremium debattiert darüber, dass ein Fahrradangebotsstreifen zwar keinen 100 %igen Schutz bietet, jedoch die Autofahrer hierdurch mit erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf Fahrradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
MR Jürgen Winkler merkt an, dass der in der Präsentation lila dargestellte Weg nicht mit der Realität übereinstimmt. SGL … teilt hierzu mit, dass dies so im Fahrradverkehrskonzept dargestellt wird.
Auf die Frage des Gremiums, weshalb nicht auch am Marktplatz ein Fahrradangebotsstreifen angebracht werden kann, teilt SGL …. mit, dass hierfür die Fahrbahn zu schmal ist, da sich in diesem Bereich ein Mitteltrennstreifen befindet. Des Weiteren befinden sich in diesem Bereich Parkbuchten. Es wird vorgeschlagen, zumindest Piktogramme in diesem Bereich anzubringen.
Auch der Schlossplatz ist zu schmal für einen Fahrradangebotsstreifen. Erst ab Höhe Gasthof Straßer verbreitert sich die Schlossstraße, so dass der Fahrradangebotsstreifen ab hier möglich ist.
Das Gremium bittet um Klärung, ob im Bereich Marktplatz der Mitteltrennstreifen entfernt werden kann, so dass dann die Fahrbahn breit genug wäre, um den Fahrradangebotsstreifen anzubringen.
MR Philipp Meitinger stellt Antrag zur Geschäftsordnung:
Nachdem die Thematik zum Mitteltrennstreifen in der heutigen Sitzung nicht geklärt werden kann, wird beantragt, den TOP heute abzusetzen und bis zur Klärung dieser Frage auf Wiedervorlage zu nehmen.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt vor, danach grundsätzlich abzustimmen, ob überhaupt ein Fahrradangebotsstreifen hergestellt werden soll.
Das Gremium stimmt zunächst über den Antrag zur Geschäftsordnung ab.
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4. Fitnessinsel in Zusmarshausen
Vorstellung möglicher Standorte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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beschließend
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4 |
Beschluss
Beschlussvorschlag 1:
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung von einem Bewegungsparcours aus Calisthenics-Geräten am Nordufer des Rothsees. Die erforderlichen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
Kurzbericht
Sachvortrag:
Bei der Bürgerversammlung am 02.11.2021 wurde folgender Antrag gestellt:
„Fitnessinsel Neu und Verlagerung Kneippbecken an den Rothsee!
Begründung Fitnessinsel bzw. Bewegungsparcours:
Die geplante Errichtung sollte am Rothsee auf der Nordseite der Liegewiese erstellt werden. Eine Einrichtung im Waldgebiet ist von der Pflege, Überwachung und Sicherheit sehr aufwendig. Außerdem könnte ein Barfußpark dazu eingerichtet werden.
Begründung Verlagerung Kneippbecken an den Rothsee:
Der jetzige Standort am Waldgebiet „Brunnenberg“ liegt für viele Benutzer absolut ungünstig und schlecht erreichbar. Außerdem ist der Pflegeaufwand „Nordseite“ sehr hoch, da sich durch die geringe Sonneneinstrahlung sehr schnell Algen bilden. Die Rothsee-Südseite wäre ideal, da sich viele Radler und Spaziergänger so erfrischen könnten.
Beide Maßnahmen würden den Freizeitwert des Rothsee Geländes stark erhöhen.
Die Bürgerversammlung spricht sich dafür aus, über die beiden Vorschläge getrennt abzustimmen.
Abstimmung Fitnessinsel Neu
Ja 48 / Nein 0
Abstimmung Verlagerung Kneippbecken an den Rothsee
Ja 3 / Nein 42
Der MGR wird sich somit mit dem ersten Antrag und der Fitnessinsel bzw. dem Bewegungsparcours in einer der nächsten Sitzungen beschäftigen.“
Am 20.01.2022 wurde vom Marktgemeinderat ein entsprechender Beschluss zur möglichen Fitnessinsel/Bewegungsparcours gefasst.
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Errichtung einer Fitnessinsel bzw. eines Bewegungsparcours am Rothsee zu prüfen. Angebote sind einzuholen. „
Die Verwaltung hat sich seitdem mit einem möglichen Standort beschäftigt. Aus Sicht der Bauverwaltung würde sich zum einen ein Bereich westlich neben dem Beachvolleyballfeld am Rothsee und zum anderen ein Bereich nördlich des Tretbeckens anbieten.
Standort Rothsee:
Unter Berücksichtigung der Schubladenplanung Flutmulde und Fischpass am Rothsee, könnte ein Bereich mit ca. 200m² westlich des Beachvolleyballplatzes zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat jedoch seit einigen Jahren immer mehr mit Vandalismus am Rothsee zu kämpfen. Da die Sportgeräte einen neuen Angriffspunkt darstellen, würde die Verwaltung von einer Realisierung am Rothsee abraten. Daher wurden -jedoch entgegen der Beschlusslage- weitere Standorte untersucht. Ein weiterer Standort mit möglichen Synergieeffekten könnte der freie Platz nördlich des Tretbeckens in Zusmarshausen darstellen.
Standort Tretbecken:
Auch am Tretbecken würde sich eine Fläche von ca. 180m² anbieten. Diese wäre auf der Freifläche nördlich des Tretbeckens verfügbar. Hierbei könnten ältere sowie jüngere Menschen zusammentreffen und das sportliche Erlebnis in einer naturbehafteten Umgebung genießen. Zwischendurch oder im Anschluss wäre zur Abkühlung ein Rundgang im frisch sanierten Tretbecken möglich. Durch diesen Synergieeffekt wäre eine neue Belebung des Tretbeckens möglich.
Daher schlägt die Verwaltung heute zwei mögliche Standorte für eine Fitnessinsel/Bewegungsparcours vor. Vorgesehen wäre eine Anlage aus Calisthenics-Geräten. Diese sind im Unterhalt weniger anfällig und leicht zu installieren. Die Verwaltung hat sich bei Herstellern informiert und festgestellt, dass Calisthenics-Geräte i.d.R. von einer gemischten Altersgruppe genutzt wird und richtige Outdoor-Fitnessgeräte eher von der jüngeren Fraktion in Anspruch genommen werden. Außerdem ist der Wartungsaufwand bei beweglichen Geräten höher als bei unbeweglichen.
Was ist Calisthenics?
Dies ist ein Begriff für sportliche Übungen die allein durch das Eigengewicht unterstützt werden. Calisthenics umfassen das Repertoire des Geräteturnens und diverse akrobatische Übungen. Mit einem Gerät können mehrere Körperpartien gleichzeitig trainiert werden und dies mit einfachsten Mitteln. Außerdem sind die Geräte für fast alle Altersgruppen nutzbar. Die Bauverwaltung hat sich hierzu ein Konzept der Fa. Dr. Wolff angesehen, das den Marktgemeinderäten kurz erläutert wird.
Diskussionsverlauf:
Auf die Frage des Gremiums, zu den Kosten der 6 geplanten Geräte, teilt SGL Peter Finkenzeller mit, dass man mit dieser Variante in der Preiskategorie unter € 25.000,00 liegt. Bislang steht noch nicht endgültig fest, bei welchem Hersteller die Geräte bestellt werden sollen, es wurden mit mehreren Anbietern Gespräche geführt. Nach Vergaberecht müssen drei Angebote eingeholt werden. Zu gegebener Zeit werden noch mit RealWest Gespräche bezüglich einer Förderung geführt.
Aus der Mitte des Gremiums wird ein dritter Standort vorgeschlagen, und zwar am Brunnen bei der Einmündung der Kolpingstraße in die Hochstiftstraße. An diesem Standort könnten auch die Bewohner des benachbarten Seniorenheimes die Fitnessgeräte nutzen. Jedoch scheint dieser Standort aus Platzgründen auszuscheiden. Sofern sich die Fitnessinsel grundsätzlich bewährt, soll jedoch über eine kleinere Version mit ca. 3 Fitnessgeräten an dem dritten vorgeschlagenen Standort nachgedacht werden.
MR Jürgen Winkler teilt als Inklusionsbeauftragter mit, dass der Standort am Rothsee bevorzugt wird, da die Zuwegung zum Tretbecken sowohl für Rollstuhlfahrer als auch für Personen mit Rollator nicht zumutbar ist.
Diskussion des Gremiums, dass zwar im Sinne der Belebung des Tretbeckens sich dieser Standort für die Fitnessinsel gut eignen würde, jedoch liegt das Tretbecken sehr dezentral, so dass eine größere Nutzung der Fitnessinsel im Rothseeumfeld zu erwarten ist. Da es sich nicht um bewegliche Fitnessgeräte handelt, sind diese auch nicht so sehr für Vandalismus anfällig.
Auf Rückfragen des Gremiums teilt SGL … mit, dass das Tretbecken noch nicht eröffnet wurde. Vor kurzem erst wurde noch das Beckengeländer montiert und aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit wurde kein Wasser mehr in das Becken eingelassen. Außerdem ist der Platz noch nicht zugänglich, da kürzlich die Ansaat erfolgte. Im Frühjahr werden noch Büsche o.ä. gepflanzt und zur nächsten Saison soll das Becken eröffnet werden.
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5. Augsburger Verkehrsverbund (AVV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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5.1. zusätzliche Fahrten aufgrund der Übernahme von Werksverkehren in den Linienverkehr und Kostenübernahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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5.1 |
Beschluss
Die Aufnahme der zusätzlichen Fahrten aufgrund der Übernahme von Werksverkehren in den Linienverkehr wird befürwortet. Dies soll zum Fahrplanwechsel 2022/2023 erfolgen. Mit der Kostenübernahme durch den Markt Zusmarshausen von 40 % besteht Einverständnis unter der Voraussetzung, dass sich auch der Landkreis Augsburg im Rahmen des ÖPNV-Förderprogrammes mit 60 % daran beteiligt. Die Kostenübernahme gilt zunächst für ein Jahr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Augsburger Verkehrsverbund (AVV) hat mit Schreiben vom 16.09.2022 mitgeteilt, dass zwei Anfragen zu zusätzlichen Fahrten aufgrund der Übernahme von Werksverkehren in den Linienverkehr vorliegen:
- Fa Sortimo: hier würde eine Fahrt auf der 506 ab Staatstheater um 05:19 Uhr Mo-Fr erforderlich sein. Hierdurch könnte der Werkverkehr in der Früh ersetzt werden. Die Kosten würden sich bei ca. 6.700 km/a auf ca. 16.100 €/a belaufen.
Fa. Chefs Culinar (Wollbach): hier könnten insgesamt 4 Fahrten auf der 506 verlängert werden. Die Kosten würden sich bei ca. 2.300 km/a auf ca. 5.520 €/a belaufen.
Grundsätzlich könnte der AVV die Aufnahme der Fahrten in den Fahrplan sehr begrüßen, jedoch muss im Vorfeld natürlich noch die Frage der Finanzierung geklärt werden: Der AVV hat bereits beide Anfragen an Frau Ziegelmeier vom Landkreis Augsburg weitergegeben: Der Landkreis kann sich gut vorstellen, die Fahrten zunächst über das 750T€-Paket laufen zu lassen, die Entscheidung des Ganzen wird im Herbst noch fallen. Hierbei müsste jedoch im Vorfeld der Markt Zusmarshausen sein Einverständnis geben, sich mit 40% daran zu beteiligen. Mit der Überplanung des westlichen Landkreises ab 2026 könnten die Fahrten dann komplett in die Verbundfinanzierung übergehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten die zusätzlich beantragten Fahrten in den künftigen Fahrplan aufgenommen werden. Eine Kostenübernahme soll erfolgen unter der Voraussetzung, dass sich auch der Landkreis im Rahmen des ÖPNV-Förderprogrammes beteiligt.
Die Kosten für den Markt Zusmarshausen belaufen sich auf ca. 9.000,--€/Jahr.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium spricht sich dafür aus, die Kostenübernahme zunächst auf ein Jahr zu befristen. Sollte sich die Linie bewähren, wird sie eventuell ab 2026 in den Verbundfahrplan mit aufgenommen.
Die vom Gremium angeregte Kostenbeteiligung durch die Firmen Sortimo und ChefsCulinar scheint kaum realisierbar, da außer den Werksmitarbeitern dieser beiden Firmen auch andere Personen jederzeit mit diesen Bussen fahren dürfen. Jeder der eine Fahrkarte kauft, kann einsteigen. Eine Kontrolle, wer mitfährt, ist nicht möglich.
Auf die Rückfrage des Gremiums zur Nutzung des On-Demand-Verkehrs teilt SGL … mit, dass derzeit noch ein Nachprüfungsverfahren läuft, so dass der On-Demand-Verkehr wohl nicht vor Juni 2023 in Betrieb geht. Der neue AVV-Fahrplan tritt jedoch ab Dezember in Kraft und die Firmen brauchen jetzt eine Lösung für ihre Mitarbeiter. Des Weiteren fährt der On-Demand-Verkehr lediglich in einem Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und ist somit aufgrund des Schichtbeginns für die Mitarbeiter nicht nutzbar.
Dass künftig ein Bus in das Industriegebiet fahren soll, wird vom Gremium positiv aufgenommen. Es soll geprüft werden, ob Wollbach als Bedarfshaltestelle mit aufgenommen werden kann. Zur Bekanntmachung des Fahrplanwechsels soll eine entsprechende Pressemitteilung erfolgen.
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5.2. Überplanung westlicher Landkreis ab 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Augsburger Verkehrsverbund (AVV) hat mitgeteilt, dass die Verkehrsverträge „Holzwinkel“, „Zusam“ und „Wertach 02“ im Zuge der Überplanung des westlichen Landkreises ab 2026 komplett neu überarbeitet werden sollen.
Die mit dem Landkreis Augsburg vereinbarten Ziele der Überplanung werden u.a. die Integration des Schülerverkehrs in Zusmarshausen ab dem Schuljahr 26/27, die Anbindung der Uniklinik und der Stadtverkehr Neusäß sein.
Weitere Anregungen zur Fahrplangestaltung können dem AVV mitgeteilt werden.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium wird deshalb um Vorschläge bis 28.10.2022 gebeten.
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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informativ
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6.1. Bahnprojekt
Gremium
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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6.1 |
Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet, dass an der Konferenz zum Bahnausbau Ulm-Augsburg die Landräte des LK Augsburg und LK Günzburg sowie die Bürgermeister der vom Bahnausbau betroffenen Kommunen teilgenommen haben.
Es wurden vier Forderung erarbeitet, die an die Bahn gestellt werden:
- Die Knotenbahnhöfe Augsburg und Ulm/Neu-Ulm müssen so ertüchtigt werden, dass dort neben den geplanten Fern- und Güterverkehren auch der Nahverkehr in einer geforderten kürzeren Taktung fahren kann.
Die Ergebnisse der von der DB-Netz in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie soll zeitnah zur Verfügung stehen, damit sie in die Bundesbedarfsplanüberprüfung bis Ende 2023 einfließen können.
Die derzeit vorliegenden vier Trassenvarianten sowie weitere mögliche Alternativen in Bezug auf diese müssen gleichwertig optimiert werden.
Verbesserung der Taktung im Nahverkehr, Lärmschutz entlang der Bestandstrasse sowie barrierefreie Bahnhöfe entlang der Bestandstrasse.
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6.2. Zukunft für ZusKultur
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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Kurzbericht
MR Guido Clemens trägt folgendes vor:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kollegen und Gäste unserer Sitzung, ich habe noch ein kulturelles Anliegen.
Nachdem ich das Thema ZusKultur in der letzten Sitzung im nicht-öffentlichen Teil zu später Stunde angesprochen hatte, möchte ich mich nun nochmals an das Gremium im öffentlichen Teil wenden. Als Mitglied von ZusKultur habe ich die Befürchtung habe, dass es ZusKultur bald nicht mehr geben wird. Und dass, obwohl das Thema schon 5x dieses Jahr im Gremium besprochen wurde, nämlich zum ersten Mal am 12. Mai, dann am 12. Juli, 8. Sept, 22. Sept und am 11. Oktober, aber ohne Entscheidung.
Was bietet ZusKultur und warum sollte es erhalten bleiben?
Wir hatten im September die Folkrock Gruppe Acoustic Revolution aus Schwabmünchen bei uns, Ende Oktober steht ein klassisches Klavierkonzert mit Robin Correa auf dem Programm. Damit erreichen wir Menschen im Markt Zusmarshausen, aus der näheren Nachbarschaft und sogar aus den Städten Augsburg, Neusäß, Gersthofen und Günzburg.
Neben unterschiedlichen musikalischen Gruppen, die einen anderen Aspekt der Musik und Kultur abdecken wie unsere drei Musikkapellen im Markt, nämlich auch Klassikkonzerte, Kabarett, Kunstausstellungen, diverse Kooperationen der Musikschule Zusmarshausen & Horgau, dieses Jahr erstmalig mit dem Staatstheater, schon mehrfach mit RealWest und auch mit dem Regierungsbezirk Schwaben, zum zweiten Mal eine Musikfreizeit für Kinder über mehrere Tage, ein jährliches Kinderkonzert, historische Vorträge, Marktführungen - das sind nochmals andere Aspekte der Kultur, die gewünscht und geschätzt werden.
Ein Beispiel: Die Musikfreizeit für Kinder aus Zusmarshausen & Horgau, ein Wochenend-Event heuer in den Herbstferien für mehr als 20 Kinder in Violau, ist nur möglich durch ZusKultur. Privat-Personen können für die geleisteten Stunden keine Förderung durch das BKJ, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- & Jugendbildung, geltend machen.
Durch diese gemeinsame Vielfalt der Vereine und ZusKultur wird der Markt Zusmarshausen in einer schwäbischen Kulturlandschaft vernetzt, die über den Ort hinausgeht, was auch ein besonderes Aushängeschild des Marktes ist.
Das wir mit unseren Vereinen ein lebendiges kulturelles, gesellschaftliches Leben abbilden, ist richtig und steht außer Frage auch für Zuskultur. Denn unsere Gesellschaft ist heterogener, nicht homogener, und vielfältiger geworden. Zuskultur ist über den Markt hinaus bekannt, eine Marke – 15 Jahre Walter Aumann Senior plus sieben Jahre Irene Frank – stolze 22 Jahre, die bis in die Metropole Augsburg ausstrahlt.
Am 12. Juli 2022 hat sich das Gremium gegen den Vorschlag des BM für eine ½ Tagesstelle für Kultur & Tourismus im Markt entschieden und den Beschluss gefasst, die Stelle wie 2015 gehabt, neu auszuschreiben.
In dieser Sitzung habe ich mit Ihnen gestimmt, weil ich dachte, die Zusser wissen, was sie wollen, was die Zusser Bevölkerung wünscht und was unser kulturelles Leben in Zukunft ausmachen soll. Aber – die Welt hat sich verändert. „Wir machen so weiter wie bisher“ – das funktioniert so nicht mehr.
Es hat sich nur ein Kandidat und ich betone es noch einmal, nur ein Kandidat auf die Bewerbung gemeldet und der hat den Rat nicht überzeugt.
Der Helferkreis von ZusKultur sieht sich nicht in der Lage den Sprecher mit dem geforderten Profil aus den eignen Reihen zu stellen. Das ist Fakt.
Wir verweigern uns keiner zweiten Ausschreibung der Stelle, wenn das gewünscht wird. Aber wir sind der Überzeugung, dass eine ehrenamtliche Stellenbesetzung so nicht mehr funktionieren wird.
Deshalb beantrage ich die Nachfolge des ZusKultur Sprechers spätestens, wenn bis Mitte November kein neuer Sprecher gefunden und ernannt wurde, als ordentlichen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen MGR Sitzung am 24.11. oder am 13.12. diesen Jahres aufzunehmen. Das ist mein Antrag (die Nachfolge des Sprechers für ZusKultur als ordentlichen TO Punkt aufzunehmen) an die Verwaltung und an den ersten BM. Dann sollte aus Sicht des Helferkreises ZusKultur die Stelle endlich als Teilzeitstelle für Kultur und Tourismus in der Verwaltung ausgeschrieben werden.
Denn, das Programm von Zuskultur steht noch bis zur Schneeflockennacht am 18. Dezember und dann gehen die Lichter endgültig aus. Es liegt an uns Räten, dass ZusKultur nicht stirbt und der Gemeinderat nach 22 erfolgreichen Jahren der Totengräber von ZusKultur wird.
Danke.
MGR, Guido Clemens
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6.3. Gewerbegebiet Wollbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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ö
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6.3 |
Kurzbericht
MR Stefan Vogg bittet in Bezug auf die Erschließung des Gewerbegebiets Wollbach um Mitteilung, ob nunmehr eine Umfahrung realisiert werden soll, da sich immer mehr Firmen im Gewerbegebiet ansiedeln.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass im Bebauungsplan die Umfahrung als öffentliche Verkehrsfläche deklariert wird. Es gibt dort einen intensiven Baumbestand. Er hat demnächst einen Gesprächstermin mit der Geschäftsleitung von ChefsCulinar und wird das Thema Umfahrung mit einfließen lassen.
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6.4. Fahrgastzahlen zum E-Busverkehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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ö
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6.4 |
Kurzbericht
MR Hubert Kraus bittet um Mitteilung, ob bereits Fahrgastzahlen zur Nutzung des E-Busverkehrs vorliegen.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass noch keine Fahrgastzahlen vorliegen.
MR Hubert Kraus wird daher in der nächsten AVV-Sitzung, an der er auch teilnehmen wird, bei Frau Ziegelmeier nachfragen.
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6.5. Arbeitsgruppe zur Förderung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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ö
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6.5 |
Kurzbericht
SGL … informiert über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe zur Förderung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität:
CSU: Johann Reitmayer und Jürgen Winkler
Freie Wähler: Wolfgang Herkommer und Felix Wörle
BLZus: Dr. Susanne Hippeli und Stefan Vogg
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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054. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.10.2022
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ö
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informativ
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7 |
Datenstand vom 28.11.2022 11:35 Uhr