Datum: 26.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 057. Sitzung am 01.12.2022
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 058. Sitzung am 13.12.2022
3 Zusammensetzung des Marktgemeinderates
3.1 Ausscheiden von MR Harry Juraschek aus dem Marktgemeinderat
3.2 Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
4 Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
5 Bürgerversammlung 2022 und Bürgertalks - Behandlung des Antrages und Anregungen
6 Naturfriedhof
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 057. Sitzung am 01.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 058. Sitzung am 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 2.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 3
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3.1. Ausscheiden von MR Harry Juraschek aus dem Marktgemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 3.1

Beschluss

MR Harry Juraschek hat mit Schreiben vom 16.01.2023 die Mandatsniederlegung beantragt. Der Marktgemeinderat stellt hiermit die Niederlegung des Amts als Mitglied des Marktgemeinderates durch Herrn Harry Juraschek mit Ablauf der heutigen 60. Sitzung des Marktgemeinderates fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

MR Harry Juraschek hat mit Schreiben vom 16.01.2023 den Antrag auf Mandatsniederlegung gestellt. Dies erfolgt aus gesundheitlichen Gründen. Das Schreiben war dem Sachvortrag als Anlage beigefügt. 

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreisräte und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) stellt der Marktgemeinderat die Niederlegung des Amts fest.

Diese Niederlegung gilt nach Ablauf der heutigen 60. Sitzung des Marktgemeinderates.

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3.2. Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 3.2

Beschluss

Herr Michael Tartsch rückt als Listennachfolger für den ausscheidenden Herrn Harry Juraschek in das Ehrenamt des Marktgemeinderates nach. Der Nachrücker ist zur Erklärung aufzufordern, ob er bereit ist, das Amt des Marktgemeinderates anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festgestellt. Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers. 

Nach dem Ergebnis der Wahl des Marktgemeinderates am 15.03.2020 rückt Herr Michael Tartsch nach. 

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4. Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den ausgearbeiteten Entwurf unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 26.01.2023 (Anlage 3 – Anlage 6).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 b BauGB beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Verfahrensstand 

MGR-Beschlüsse zu Städtebaulichen Planungsvarianten am 03.03.2022
1. Es soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 sowohl eine Bebauung mit Einfamilienhäusern als auch mit Doppelhäusern zulässig sein.
2. Es soll versucht werden, die Baugrenze so weit wie möglich nach Norden zu setzen.
3. Die Ortseingrünung soll auf privatem Grund erfolgen. Für die Bepflanzung und Pflege der Grünflächen haben die Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu sorgen. 
 
Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat am 03.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Auf­stellung des Bebauungsplanes Nr.63 „Am Godel, Gabelbach“ beschlossen. Der Aufstellungs­beschluss wurde am 31.03.2022 ortüblich bekanntgemacht. 

Anlass der Planaufstellung 

Um die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland decken zu können, beabsichtigt der Markt Zusmarshausen am westlichen Ortsrand des Ortsteils, im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet, Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Die Flächen mit den Flur-Nrn. 56/9, 56/10, 56/11 sowie eine Teilfläche der Fl.-Nr. 373/4 (Godelstraße) der Gemarkung Gabelbach befinden sich derzeit im Außenbereich, die Aufstellung eines Bebauungsplans ist daher erforderlich

.
Bauverbotszone 

Zum Verkürzen der Bauverbotszone erfolgten umfangreiche Abstimmungen mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises Augsburg und der Regierung von Schwaben. 

Im Rahmen einer Rechtsauskunft hat Rechtsanwalt Guggemos folgende Empfehlung bzgl. der Bauverbotszone abgegeben: 

Für den Bebauungsplan bedeutet dies: wenn keine Abstimmung mit dem Landkreis zum Thema
Bebauung innerhalb der Bauverbotszone erfolgt, dann müssen Einzelbauvorhaben innerhalb der Bauverbotszone jeweils vom LRA genehmigt werden. Dies gilt auch im Freistellungsverfahren. Es besteht die Gefahr, dass die Bauherrn das übersehen und anschließend Gebäude beseitigen müssen. 
Um dies zu vermeiden, ist dringend anzuraten, dass die Anregungen des Landkreises übernommen werden. Dazu wäre im Bebauungsplan die (auf 10 m reduzierte) Bauverbotszone einzutragen und verbindlich für diesen Bereich eine Bebauung auszuschließen. Ob davon auch Stellplätze, Zäune etc. umfasst sind, wäre im Detail mit dem LRA abzustimmen. 


Das Planungsbüro OPLA hat die Bauverbotszone von 10 Metern in der Planzeichnung dargestellt. Es wird in § 4 (2) der Textlichen Festsetzungen aufgenommen, dass Stellplätze und Garagen (einschl. Carports) sowie Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig sind. Im Hinblick auf die Bauverbotszone erfolgt hierzu der Hinweis, dass 
eine Einzelgenehmigung der Tiefbauverwaltung beim Landkreis Augsburg, mit Vorlage hinreichend geeigneter Unterlagen, erforderlich ist. 

Diese Regelung in § 4 (2) schließt eine Bebauung in der Bauverbotszone nicht aus und folgt somit nicht vollständig der Empfehlung von Rechtsanwalt Guggemos. Die Regelung in § 4 (2) ist ein Versuch, das Errichten von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen, innerhalb der Bauverbotszone mit Einzelgenehmigung der Tiefbauverwaltung zu erreichen. Es gilt hierzu die Stellungnahme der Tiefbauverwaltung im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abzuwarten. 

Passiver Schallschutz, Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude 
und Dachneigung 

In der Zwischenzeit wurden für das geplante Vorhaben die Bebauungsplanunterlagen sowie eine schalltechnische Untersuchung erstellt.

Ergebnis der Schalltechnischen Untersuchung ist, dass aufgrund des Fahrverkehrs auf der Godelstraße passive Schallschutzmaßnahmen an den Schlaf- und Kinderzimmern der geplanten Gebäude erforderlich werden. Negative Auswirkungen auf die umgebende Bebauung sind mit dem Vorhaben nicht verbunden.

Im Plangebiet wurde zudem festgesetzt, dass je Wohngebäude maximal 2 Wohnungen zulässig sind, was zur Folge hat, dass auch Zweifamilienhäuser errichtet werden dürfen. Dies stellt eine geringfügige Abweichung zum Beschluss des Marktgemeinderats vom 03.03.2022, in dem nur auf Einfamilien- und Doppelhäuser eingegangen wurde, dar. Da der Marktge­meinde­rat im Plangebiet die Möglichkeit zur Errichtung von Doppelhäusern vorgesehen hat, erscheint die Zulässigkeit von Zweifamilienhäusern als sinnvolle Ergänzung, da es sich bei einem Doppelhaus, das nicht auf einem real geteilten Grundstück steht, um ein Zwei­familienhaus handelt. 

Analog dem BG „An der Wiege II“ wird die Dachneigung mit 30° bis 45° festgesetzt. Photovoltaikanlagen sollen effizient betrieben werden können. 


Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 b BauGB 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt. 
Für Bebauungspläne mit einer Grundfläche i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, gilt § 13a entsprechend. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB kann nur bis zum Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu fassen.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demzufolge kann im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren zu erwarten sind, gelten i.S.d. § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.
Es handelt sich demnach in der MGR-Sitzung am 26.01.2023 um die Billigung des vorliegenden Entwurfs und um den Aus­legungs­beschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 b BauGB.



Diskussionsverlauf:


Zu Beginn kommt Frau … auf die chronologischen Abstimmungen mit den Fachstellen und das Einholen einer Rechtsauskunft zur Bauverbotszone anhand einer Übersicht zu Sprechen. 

Bgm. Uhl begrüßt anschließend … vom Büro OPLA, die anhand einer PowerPoint Präsentation den Bebauungsplanentwurf „Am Godel, Gabelbach“ vorstellt. 

Vom Gremium wird angefragt, ob die Errichtung von Kellern und Dachgauben zulässig sei. 

Dies sei möglich, so Frau …. 

Für MR Matthes sei weiter zu klären, ob die Bauverbotszone auch eingehalten werden müsse, wenn die Erschließung der Bauplätze über den Feldweg erfolge. Es wird befürchtet, dass der Garten im Süden sonst aufgrund der einzuhaltenden Bauverbotszone wenig nutzbar sei. 

Frau … erläutert, dass bei vergleichbaren Bebauungsplänen die Bauverbotszone trotz geänderter Zufahrt einzuhalten ist. Sie wird eine Prüfung dieser Variante veranlassen.  

MR Reitmayer bittet um Verdeutlichung der textlichen Passage „gemessen in der Gebäudemitte in Flucht zur Straßenmitte“ in § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“

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5. Bürgerversammlung 2022 und Bürgertalks - Behandlung des Antrages und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 5

Beschluss

Der Antrag aus der Bürgerversammlung auf Erstellung einer Trauerhalle im oder am Friedhof Zusmarshausen für alle Konfessionen oder Konfessionslosen wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung im oder am Friedhof zu prüfen und Vorentwürfe vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerversammlung 2022 für alle Ortsteile fand am 24.10.2022 in der Alten Posthalterei statt. 

Zur Bürgerversammlung sind verschiedene Anträge eingegangen. Über einen Antrag wurde entsprechend abgestimmt. Der Antrag war als Anlage dem Sachvortrag beigefügt.

Margit Hirle, Antrag vom 12.10.2022
Erstellung einer Trauerhalle im oder am Friedhof in Zusmarshausen
Die Trauerhalle muss allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, konfessionsfrei eine Bestattungszeremonie zu gestalten. Sitzgelegenheiten, Musikanlage, Rednerpult sollte die Halle mindestens haben.

Begründung:
… stellt sich den Anwesenden als freie Trauerrednerin vor und berichtet, dass konfessionsfreie Bestattungen in den letzten Jahren sehr zugenommen haben und weiterhin noch zunehmen werden. In Zusmarshausen werden diese derzeit bei Wind und Wetter vor der Trauerhalle abgehalten. Weiterhin vermisst sie auch die Nutzung einer Lautsprecheranlage. In diesem Zuge könnte auch angedacht werden, eine behindertengerechte Toilette zu erstellen. 

Ergänzend zu ihrem Antrag trägt Frau … vor, dass im angrenzenden gemeindlichen Friedhofsgrundstück Bäume angepflanzt werden könnten, die dann auch eine Urnenbestattung unter diesen Bäumen ermöglichen könnten. 


Bürgermeister Uhl bedankt sich für die Ausführungen und teilt mit, dass über die Errichtung eines Friedwaldes in der Gemeindeverwaltung bereits Planungen laufen. 

Er bittet die anwesenden Bürgerinnen und Bürger um Abstimmung zum gestellten Antrag.


Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen
Ja    46    /    Nein    16 ……/Enthaltungen    5


Weitere Themen/Anregungen aus der Bürgerversammlung waren:

  • Zuschuss für Energiekosten für Vereine (der Antrag wurde abgelehnt)
  • Sichere Radwege für Zusmarshausen – eine Doppelnutzung des Geh- und Radweges ist aufgrund fehlender Breite nicht möglich
  • Auskunft zur Grundsteuerreform – die neuen Bescheide müssen abgewartet werden, erst dann kann der Markt über die Hebesätze entscheiden
  • Gemeindliche Flächen sollen weniger gemäht bzw. gemulcht werden
  • Bahnausbau Ulm-Augsburg
  • Hackschnitzelheizung im Feuerwehrgerätehaus Zusmarshausen
  • Vorkaufsrecht Straßer
  • Drogeriemarkt in Zusmarshausen
  • Zukunft ehem. Zusamklinik
  • Erweiterung des Spielplatzes am Steineberg
  • Vorbereitungen Blackout


In der Zeit vom 25.10.2022 bis 06.12.2022 wurden vom Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl Bürgertalks in den Ortsteilen durchgeführt. Eigene Anträge wurden darin nicht gestellt. Die wesentlichen Anregungen werden nachfolgend stichpunktartig aufgeführt:

Gabelbach
  • Hochwasserschutz
  • Erdbohrungen der Bahn
  • Kindergarten Gabelbach - Eingangstüre
  • Gehweg an der Fleinhauser Straße
  • Umgehungsstraße Steinekirch


Gabelbachergreut
  • Mobilfunkmast
  • Rundweg um Gabelbachergreut


Steinekirch
  • Zufahrt neues Baugebiet
  • Energieversorgung im neuen Baugebiet
  • Beleuchtung Fußweg zum Wolfsberg
  • Fußgängerampel - Funktionsstörungen
  • Straßenreinigung in der Staatsstraße
  • Fußweg an der kleinen Zusambrücke
  • Ortssprecher
  • Kehr- und Räumpflicht der Anlieger
  • Fahrradschutzstreifen
  • Geschwindigkeitsmessanlage
  • Ortsumfahrung Steinekirch

Streitheim
  • Hohes Verkehrsaufkommen und Beschädigungen beim Umleitungsverkehr
  • Lärm beim Tontaubenschießen
  • Bahnausbau Ulm-Augsburg
  • Zusätzlicher Container für Aushub am Friedhof

Vallried
  • Treppe zwischen Schlossplatz und Schlossberg
  • Aufstellung von zusätzlichen Abfallbehältern
  • Sanierung Feuerwehrgerätehaus in Vallried
  • Energieversorgung im neuen Baugebiet in Steinekirch
  • Geschwindigkeitsmessungen am Ortseingang
  • Heckenrückschnitt an der Kapelle
  • Ausspülungen aus landwirtschaftlichen Flächen

Wörleschwang
  • Ökologischer Ausbau der Zusam
  • Geh- und Radweg Zusmarshausen – Wollbach, bessere Beschilderung

Wollbach
  • Gewerbegebiet Wollbach
  • Bahnausbau Ulm-Augsburg
  • Energiekosten in Vereinsheimen
  • Vorkaufsrecht Straßer
  • Erdabschwemmungen in den Wollbach
  • Pflege Uferbereiche am Wollbach
  • Zurückschneiden von Sträuchern
  • Reinigung von Orts- und Straßennamensschildern
  • Überflutung nach Starkregen im Baugebiet „Am Kirchfeld“


Diskussionsverlauf:
Dem Gremium stellt sich die Frage, ob die Trauerhalle für die Bürgerinnen und Bürgern aller Ortsteile zugänglich sein sollte.  

Selbstverständlich könne die Bestattungszeremonie in Zusmarshausen, unabhängig von der eigentlichen Bestattung (z.B. in einem Ortsteil) durchgeführt werden, so Bgm. Uhl. 

Es wird vorgeschlagen, das bestehende Leichenhaus im Zuge der Bauarbeiten zu renovieren. Insbesondere barrierefreie Toiletten sollten integriert werden. 

Von MR Reitmayer wird ferner vorgeschlagen, die Trauerhalle mit einem etwaigen Naturfriedhof zu verbinden. 

Zum Abschluss wird festgehalten, dass die Trauerhalle allen Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Konfession offenstehen soll.

Im weiteren Verlauf wird angeregt, künftig wieder Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortsteilen abzuhalten. 

Innerhalb der Verwaltung wurde bereits besprochen, dass zukünftig wieder in jedem Ortsteil eine Bürgerversammlung abgehalten werden soll, so Bgm. Uhl. 

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6. Naturfriedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 6

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, sich den Themenbereichen „Bestattungen im Wald“, „Bestattungen unter Bäumen“ und/oder „Bestattungen im Park“ grundsätzlich anzunehmen. In den Haushalt 2023 sind entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Seit kurzer Zeit denkt die Verwaltung nach, ggf. der Ausweisung eines Friedhofs im Wald im Umkreis von Zusmarshausen näher zu treten. Es gibt einen allgemeinen Trend zu Bestattungen in sog. Friedwalden/Friedwäldern (teilweise geschützte Begriffe) etc. Im Gebiet des Marktes Zusmarshausen gibt es bisher keinen Naturfriedhof/Waldfriedhof. Allein der Begriff „Naturpark Augsburg-Westliche Wälder“ führt aber schon zur naheliegenden Möglichkeit solcher Überlegungen. Bei den ausgedehnten Wäldern rund um Zusmarshausen könnte in naher Zukunft doch der eine oder andere Wunsch nach einer Bestattungsmöglichkeit in Waldgebieten an den Markt herangetragen werden. Die Verwaltung würde sich mittelfristig dieses Themas annehmen, um nicht völlig unvorbereitet oder überrascht bei einer solchen Nachfrage dazustehen.


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl führt ergänzend aus, dass bei der Verwaltung jährlich etwa 5 – 10 Anfragen nach alternativen Bestattungsmöglichkeiten eingehen. Deshalb dürfe das Thema „Naturfriedhof“ nicht allzu weit in die Zukunft geschoben werden. Die letzte Ruhe im Wald zu finden liegt nahe, da die Bäume als Sinnbild des Lebens und zugleich als Zeichen für die Vergänglichkeit auf Erden stehen. Er könne sich aus diesem Grund einen Ruheforst, Friedwald oder Naturfriedhof gut vorstellen.

Bereits im Jahr 2017 ging durch … die erste Anfrage zu diesem Thema ein. Sie wollte wissen, ob sich der Marktgemeinderat bis dato schon einmal mit einem Friedwald beschäftigt habe. Dies musste zu diesem Zeitpunkt noch verneint werden. Im Jahr 2018 fanden erste Informationsgespräche mit dem Landwirtschaftsamt bzgl. mehrerer Rechtsthemen (Bestattungsgesetz, Naturschutz, Baurecht etc.) statt. 

Zum Abschluss zeigt Bgm. Uhl einige Referenzbeispiele als Inspiration auf.  


Aufgrund der hohen Nachfrage steht das Gremium dem Thema Naturfriedhof offen gegenüber. Es gäbe zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Bestattungen im Wald, Bestattungen unter Bäumen etc.). Die Verwaltung soll daher alle Varianten prüfen. 

MR Reitmayer bringt vor, dass er sich die Errichtung einer Trauerhalle in Verbindung mit einem Naturfriedhof gut vorstellen könnte und verweist als Beispiel auf den Naturfriedhof in Büchlberg, der als Park angelegt wurde.

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö 7

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt bekannt, dass nächste Woche ein Abstimmungsgespräch mit Landrat Martin Sailer stattfinde und dass kein weiterer Bürgermeister in den Projektkoordinierungsrat aufgenommen werde. 

In geraumer Zeit sei zudem ein Bürgertalk oder eine Podiumsdiskussion zum Thema Bahnprojekt Ulm-Augsburg angedacht, so Bgm. Uhl. 

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö informativ 8
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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 060. Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2023 ö informativ 9
Datenstand vom 18.01.2024 14:13 Uhr