Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:08 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Zusammensetzung des Marktgemeinderates
2.1 Vereidigung des in den Marktgemeinderat nachrückenden Herrn Michael Tartsch
2.2 Neubesetzung der Ausschüsse
3 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Gewerbegebiet Wollbach"
3.1 Gesamtbetrachtung
3.2 Erschließung, Straße, Wasser und Kanal
3.3 Überarbeitung schalltechnische Untersuchung
3.4 Naturschutzrechtlicher Ausgleich
3.5 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Artikel 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i.V.m. Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
5 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
6 Verschiedenes
6.1 Resolution zum Tempolimit A8
6.2 Tempoanzeige Streitheim
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö informativ 1
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2. Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 2
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2.1. Vereidigung des in den Marktgemeinderat nachrückenden Herrn Michael Tartsch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 2.1

Kurzbericht

In der MGR-Sitzung am 26.01.2023 wurde die Mandatsniederlegung von Herrn Harry Juraschek mit Ablauf der 60. Sitzung des Marktgemeinderates festgestellt.

In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, dass der Nachrücker Herr Michael Tartsch zur Erklärung aufzufordern ist, ob er bereit ist, das Amt des Marktgemeinderates anzunehmen.

Herr Michael Tartsch hat die Wahl zum Marktgemeinderatsmitglied als Listennachfolger mit schriftlicher Erklärung vom 27.01.2023, eingegangen am 30.01.2023, angenommen.

Demzufolge kann Herr Michael Tartsch in der heutigen Sitzung vereidigt werden.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet Herrn Michael Tartsch vorzutreten und vereidigt ihn. 

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2.2. Neubesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 2.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bedingt durch das Ausscheiden von Herrn Harry Juraschek aus dem Marktgemeinderat und dem Nachrücken von Herrn Michael Tartsch als Listennachfolger schlägt die Fraktion der BL Zus folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vor:


Diskussionsverlauf:
MR Dr. Susanne Hippeli teilt mit, dass bei der Neubesetzung der Ausschüsse MR Michael Tartsch die vom ausgeschiedenen Herrn Harry Juraschek inne gehabten Posten 1:1 übernommen werden, mit Ausnahme des Fraktionsvorsitzes: 
Den Fraktionsvorsitz übernimmt MR Dr. Susanne Hippeli, Vertreter ist MR Stefan Vogg. 

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3. 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Gewerbegebiet Wollbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 3
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3.1. Gesamtbetrachtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 17, Gewerbegebiet Wollbach wird zum 3. Mal geändert. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 02.06.2022 wurde das bisherige Verfahren zur 3. Änderung ausführlich dargestellt und insbesondere auf die aktuelle (Zwischen)Planstand-Fassung vom 07.12.2017 hingewiesen. Darüber hinaus wurden am 02.06.2022 Informationen zu den geogenen Bodenverhältnissen, der Baugenehmigung für den Sicht- und Lärmschutzwall, den Baugenehmigungen diverser Unternehmen im Baugebiet, der Parzellierung aufgrund der Grundstücksgeschäfte, dem Stand der Planung zur Erschließungsstraße sowie zur Erschließung mit Wasser und Kanal, der Ausgleichsflächenbilanzierung und der noch erforderlichen Änderungen zum Planstand vom 07.12.2017 gegeben.

Nach dem 02.06.2022 fand ein Scoping-Termin im Landratsamt Augsburg mit der unteren Naturschutzbehörde zum naturschutzrechtlichen Ausgleich am 13.07.2022 statt. Wesentlich war, dass die Wollbachrenaturierung auf Wunsch des Marktes Zusmarshausen herausgenommen und das Grundstück Fl. Nr. 671 als Ersatz für die Wollbachrenaturierung in den Bebauungsplan aufgenommen worden war. Die Forderungen der Naturschutzbehörde wurden in die heutige Fassung des Bebauungsplanes aufgenommen.

Am 06.10.2022 fand außerdem der erforderliche Scoping-Termin mit dem Landratsamt Augsburg mit den weiteren Fachbereichen Baurecht, Immissionsschutz und Wasserrecht statt. Wesentlich aus dieser Besprechung war die Notwendigkeit der Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung des TÜV Süd. Mit dem Landratsamt wurde außerdem abgesprochen, dass der Bebauungsplan nicht verkürzt, sondern 1 Monat lang ausgelegt werden wird. 

Im Herbst/Winter 2022 war noch die Erschließungsplanung weiter zu bearbeiten bzw. abzuschließen, insbesondere hinsichtlich der Wasserhaltung im Gewerbegebiet. Parallel dazu erfolgten die Einarbeitungen der Erschließungsplanung in den Bebauungsplanentwurf in mehreren (internen) Vorabzügen. 

Im Dezember 2022 wurde die die Fortschreibung des schalltechnischen Gutachtens vergeben und im Januar 2023 vorgelegt. Außerdem waren weitere Einarbeitungen/Überarbeitungen des Planstandes notwendig und erfolgt, sodass das Ing. Büro Steinbacher-Consult nunmehr den abgestimmten Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wollbach, 3. Änderung in der Fassung vom 09.02.2023 vorlegen kann. 

In den nachfolgenden Tagesordnungspunkten informiert die Verwaltung bzw. das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult über folgende Themenbereiche:

  • Erschließungsplanung
  • Überarbeitung schalltechnische Untersuchung
  • Naturschutzrechtlicher Ausgleich
  • Verfahrensleitende Beschlüsse, nämlich Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss für die erneute Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4 a Abs. 3 BauGB

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3.2. Erschließung, Straße, Wasser und Kanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö informativ 3.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Erschließung im Gewerbegebiet Wollbach ist nahezu abgeschlossen. Folgende Punkte müssen noch abgearbeitet werden:

  • Erschließung Straße:
Mit dem Bau der Stichstraße im Jahr 2021 wurden die Grundstücke im GG Wollbach erschlossen.  Was noch zur Umsetzung aussteht, ist die geplante Umfahrung von Wollbach. Diese sieht vor, -vom jetzigen Gemeindeknoten Zusmarshauser Straße/Chefs Culinar- einen Straßenanschluss an den Kreisverkehr nördlich der Fa. Chefs Culinar zu schaffen. Hierzu liegt dem Markt Zusmarshausen bereits eine Entwurfsplanung aus dem Jahr 2017 vor.

  • Erschließung Wasser:
Die Wasserversorgung ist nahezu fertiggestellt. Es fehlen lediglich die Grundstücksanschlüsse für die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674, 674/5, /6, /7, /8, /9. Die Grundstücke nördlich und westlich der Fa. Höhe (Fl.Nr. 674 und 674/7) werden von der Stichstraße aus versorgt werden. Entsprechende Vorkehrungen wurden bereits beim Bau der Straße getroffen. Die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674/5, 674/6, 674/8 und 674/9 werden von der östlich gelegenen Straße „Im Zusamtal“ versorgt werden.

  • Erschließung Schmutzwasserkanal:
Die Schmutzwasserableitung erfolgt für die Grundstücke auf den Fl.Nr. 674 und 674/4 in Richtung Süden über die Stichstraße. Das Schmutzwasser der Grundstücke mit den Fl.Nr. 674/5, 674/6, 674/8 und 674/9, wird in der östlich gelegenen Straße „Im Zusamtal“ entsorgt. Zwei Anschlüsse sind bereits im Bestand vorhanden. Es fehlen lediglich die Revisionsschächte, diese müssten im Zuge der Erschließung noch gebaut werden.

  • Erschließung Niederschlagswasserableitung:
Die Niederschlagswasserbeseitigung stellt den aufwendigsten Part der Erschließung dar. Es liegt derzeit eine wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2006 vor. Diese sieht eine Einleitmenge i.H.v. 40l/s, in den nördlich des Gewerbegebietes gelegenen Wollbach vor. Die anzuschließenden Grundstücke haben somit ein gesamt Kontingent i.H.v. 40l/s. Das Kontingent wurde auf die Grundstücke im Verhältnis zu den Grundstücksgrößen aufgeteilt. Für die Sicherstellung der richtigen Einleitmenge, ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Somit müsste sich jeder Private um eine eigene Rückhaltung (Sickerteich, Rigolen, Zisternen…….) kümmern. Dies werde Bestandteil des B-Planes, also auch der Entwässerungsplanung im Zuge des Bauantrages. 

Die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674/5, 674/6, 674/8 und 674/9 sollen in den Regenwasserkanal östlich der Straße „Im Zusamtal“ entwässert werden. Die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674 und 674/7, sowie die Böschung des freiwilligen Sicht- und Lärmschutzwalles, müssen aus wasserrechtlicher Sicht ebenfalls in Richtung Norden zum Vorfluter „Wollbach“ entwässert werden. Hierzu soll das Niederschlagswasser in einem Regenwasserkanal zwischen der Fl.Nr. 674/4 und dem freiwilligen Sicht- und Lärmschutzwall auf die Fl.Nr. 674/1 geführt werden. Im weiteren Verlauf wird das Niederschlagswasser über die Fl.Nr. 674/1 in einem offenen Gerinne oder ggf. durch einen Kanal in den Vorfluter geleitet. Diese Varianten befinden sich gerade in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt.

Die neu gebaute Stichstraße, sowie die Fa. Höhe entwässert in Richtung Süden, in den Graben nördlich der Fa. Chefs Culinar. Hierzu steht noch eine Durchlassaufweitung im Bereich der Grundstückszufahrt der Fa. Chefs Culinar an. Hierbei wurde ermittelt, dass im HQ100-Fall der Durchlass nicht leistungsfähig genug ist. Hierzu liegt dem Markt Zusmarshausen eine Entwurfsplanung aus dem Jahr 2022 vor.



Diskussionsverlauf:
SGL … teilt mit, dass sich in seinem Sachvortrag ein Fehler eingeschlichen hat. Unter dem Punkt „Erschließung Niederschlagswasserableitung“ muss es anstatt einer Einleitmenge i.H.v. 40l/s heißen 50l/s. Es besteht somit ein Gesamtkontingent von 50l/s (nicht wie im Sachvortrag genannt 40l/s). Die Grundstücke sind mit 40l/s aufgeteilt, die restlichen 10l/s stehen für gemeindliche Flächen bereit.

Die Fragen aus der Mitte des Gremiums beantworten Herr … und SGL … wie folgt:

  • Bei der geplanten Umfahrung Wollbach ist die Entwässerung bereits mitberücksichtigt. Es gibt eine Drainage, die in den Graben bei Chefs Culinar mündet. 
  • Es ist nicht Vorschrift, dass die Entwässerung des Gewerbegebiets einem Ereignis HQ100 standhalten muss. Für Kanalsysteme von Gewerbegebieten ist das HQ5 zugrunde gelegt.
  • Die Aufweitung bei Chefs Culinar ist notwendig, da ansonsten bei einem HQ100 Ereignis, das Wasser bei der neuen Erschließungsstraße aus den Schächten rauskommen würde. Das HQ100 wird hier berücksichtigt, da es sich um einen dauerhaft wasserführenden Entwässerungsgraben handelt. 

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3.3. Überarbeitung schalltechnische Untersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 3.3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens ist auch die schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung fortzuschreiben. 

Diese wurde vom Markt beauftragt und vom TÜV Süd, Herrn Dipl. Ing. (FH) …, erstellt. Herr … hatte auch seinerzeit bereits das Gutachten erstellt. 

Es referiert zum Thema Herr … vom Ing. Büro Steinbacher-Consult.

Die fortgeschriebene schalltechnische Untersuchung wird Anlage zum Bebauungsplan wie bisher auch. 




Diskussionsverlauf:
Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, ob dies nunmehr das letzte einzuholende schalltechnische Gutachten ist, teilt Herr … mit, dass kein weiteres Gutachten mehr einzuholen ist. Dieses Gutachten bildet zusammen mit dem Bebauungsplan die Grundlage für die noch zu bebauenden Flächen. Jeder Grundstückseigentümer hat dann ein bestimmtes Kontingent, das jeweils ausgeschöpft werden darf. Jeder einzelne Gewerbetreibende muss für sein Bauvorhaben auch ein Immissionsgutachten erstellen.

Zur Frage nach der Aufteilung der Immissionskontingente teilt Herr … mit, dass das gesamte Gewerbegebiet in Abschnitte eingeteilt ist, sog. Emissionskontingente (GE 1-8). Er erklärt weiter, dass um das ganze Gewerbegebiet herum Immissionsorte (iO 1-6) ausgewählt worden waren, an denen es Wohnbebauung gibt und an denen die Grenzwerte prüfbar eingehalten werden müssen. Es wurden die topographischen Gegebenheiten und Windgegebenheiten herangezogen und sogenannte Korridore gebildet. Dies ist nicht im gesamten Gebiet zu 100 % gleich, dementsprechend gibt es Berechnungen nach der TA Lärm, über die dann verschiedene Kontingente von G1 bis G7 ermittelt werden. Danach bestimmt sich dann, wieviel Lärm die Betriebe ausstoßen dürfen. 

Auf die Rückfrage, was mit den Lärmkontingenten passiert, wenn die Bahn kommt, da diese ja auch Geräusche verursachen wird, teilt Herr … mit, dass es derzeit verschiedene mögliche Trassenplanungen gibt. Da noch nicht feststeht, wo die Trasse letztendlich gebaut wird und was genau kommt, ist es schwierig dies jetzt zu beurteilen. Da die Lärmkontingente jedoch jetzt gutachterlich festgestellt worden sind, betrifft es den Markt Zusmarshausen nicht, wenn die Bahn kommt. Dies muss die Bahn selbst lösen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt hierzu aus, dass der Markt Zusmarshausen nicht die Probleme der Bahn zu lösen hat. Zu gegebener Zeit wird sich zeigen, was die Bahn veranlasst. Fest steht jedoch, dass die Gewerbetreibenden in Wollbach durch die Bahn nicht beeinträchtigt werden dürfen. 

SGL … teilt mit, dass die Bahn auf Wunsch des Gremiums in die Liste der Träger öffentlicher Belange aufgenommen wurde. 

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3.4. Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 3.4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens ist auch der naturschutzrechtliche Teil des Bebauungsplans anzupassen. Mit der Unteren Naturschutzbehörde fand eine Besprechung im Landratsamt am 12.07.2022 statt. Wesentlich war, dass die uNb der Herausnahme der Wollbachrenaturierung als Ausgleichsmaßnahme und der Hereinnahme des Grundstücks Fl. Nr. 671, Gemarkung Wollbach, als Ersatz für die Wollbachrenaturierung zugestimmt hat. Grundlage des Gesprächs war auch eine aufwendige Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung des Ing. Büros Steinbacher-Consult mit Betrachtung des gesamten Gewerbegebietes. (Die Tatsache, dass die Wollbachrenaturierung nun nicht mehr Teil des Ausgleichs des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ ist, lässt selbstverständlich trotzdem zu, dass sich der Markt der Renaturierung dieses Bachlaufes in der Zukunft annimmt, wenn dies gewünscht wird). 

Entsprechend wurde in der nunmehrigen Fassung des Bebauungsplanentwurfs die Wollbachrenaturierung mit ökologischem Gewässerausbau aus der Ausgleichsflächenbilanzierung herausgenommen und stattdessen die Fl.Nr. 671, Gmkg. Wollbach als neue Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Bebauungsplanentwurf hat dadurch auf mehreren Seiten eine Anpassung erfahren (türkisblau hinterlegt). 

Es ist deshalb dann im Vollzug des Bebauungsplanes eine große Ausgleichsfläche auf den Fl.Nrn. 671, 672 und 673 herzustellen. Die Fl.Nrn. 672 und 673 waren schon immer Bestandteil der Ausgleichsflächenbilanzierung. Die Gesamtgröße der herzustellenden Ausgleichsfläche auf Fl.Nrn. 671, 672 und 673 beträgt 27.310 m². Weitere Informationen zur Planung und Herstellung dieses quasi Ersatz-Ausgleichs erhält der Marktgemeinderat im Laufe des Haushaltsjahres 2023. 



Diskussionsverlauf:

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob die Ausgleichsfläche durch den Markt Zusmarshausen 2x jährlich gemäht werden muss, teilt SGL … mit, dass dies eine Vorgabe der UNB ist, an die sich der Markt Zusmarshausen zu halten hat. Dies wird auch von der UNB entsprechend bei Kontrollfahrten nachgeprüft. 

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3.5. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 3.5

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt die Fassung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wollbach mit dem Planstand vom 09.02.2023 (liegt dem Protokoll als Anlagenkonvolut 3 bei) incl. sämtlicher Anlagen (darunter auch die schalltechnische Untersuchung des TÜV Süd vom 19.01.2023) mit den heute beschlossenen Änderungen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Fassung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wollbach mit dem Planstand vom 09.02.2023 wird dem Marktgemeinderat vorgestellt. 

Teil I mit
A) Planzeichnung
B) Zeichenerklärung 
C) Verfahrensvermerke

Teil II mit
D) Textliche Festsetzungen
E) Textliche Hinweise
F) Anlagen 
  • hier insbesondere auch die schalltechnische Untersuchung des TÜV Süd vom 19.01.2023
  • sowie die Begründung



Diskussionsverlauf:

Aus der Mitte des Gremiums wird bezüglich der Lärmkontingente noch um Mitteilung gebeten, wie von den Gewerbetreibenden zu verfahren ist, wenn auf deren Grundstück auf Teilbereichen verschiedene Lärmkontingente ermittelt wurden. Herr … teilt mit, dass es eine sogenannte Nutzungskordel gibt. Wenn ein Grundstück in beiden GE’s liegt, darf der Gewerbetreibende auf dem einen Teil eben nur das eine Lärmkontingent ausschöpfen (beispielsweise GE 3) und auf dem anderen Teil des Grundstücks das andere Lärmkontingent (beispielsweise GE 5). Mit Einreichung des Bauantrags muss der Gewerbetreibende belegen, dass die Werte jeweils eingehalten werden. 

Auf die Rückfrage des Gremiums, nach der aktuellen baurechtliche Situation und der Gültigkeit des Bebauungsplans aus dem Jahr 1998, teilt SGL … mit, dass eine formelle Planreife zur 3. Änderung dann erreicht ist, wenn das Gremium heute den Beschluss gefasst hat, die Auslegung abgewartet wurde, die Stellungnahmen eingegangen sind und erwartet werden kann, dass sich keine Schwierigkeiten ergeben. Die lange Zeitspanne bis zur Erreichung der formellen Planreife liegt im Allgemeinen darin begründet, dass die entsprechenden Verfahren einzuhalten sind, Auslegungen nachgearbeitet werden müssen, Gutachten zu erstellen sind, etc. Es gibt oft 20 bis 30 Einwendungen, die zu beachten und zu bearbeiten sind. Des Weiteren sind Fristen einzuhalten. Teilweise hängt das Verfahren auch in den Behörden fest, die sehr überlastet sind. 

Bei der Umsetzung der Umfahrung aus der Zusmarshauser Straße muss lt. Herrn … der Bebauungsplan nicht nochmals geändert werden, da die Umfahrung bereits enthalten ist. Es handelt sich bereits jetzt um eine öffentliche Verkehrsfläche, daher sind keine weiteren Änderungen nötig. Die mögliche Straße ist in die Lärmkontingentierung nicht mit eingerechnet, da sich diese nur auf die Gewerbeflächen bezieht und nicht auf Verkehrswege. 

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4. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Artikel 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i.V.m. Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 4

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Iller folgende Stellungnahme abzugeben:
„Die Planungen zur Nutzung der Windkraft im Bereich der Marktgemeinden Jettingen-Scheppach und Zusmarshausen auf der Südseite der Autobahn A 8 werden vom Markt Zusmarshausen unterstützt.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Iller folgende Stellungnahme abzugeben: 
In der Begründung zu Plansatz N(4) und G(5) steht zu lesen: „Die Verringerung der Reisezeit für den Schienenpersonenfernverkehr im Abschnitt Ulm – [Augsburg] auf 26 Minuten ist Voraussetzung für die Einführung eines Deutschlandtaktes mit Einbindung der Verkehre in den Knoten [Stuttgart], Ulm, [Augsburg] und [München].“

Eine Festschreibung der Reisezeit auf 26 Minuten im angesprochenen Streckenabschnitt sollte im Regionalplanentwurf nicht zementiert werden. Im Gegenteil, eine Festlegung auf 26 Minuten Fahrzeit bedeutet, dass integrale Taktknoten (00/30) in Augsburg und Ulm nicht möglich sind. Bei einer längeren Fahrzeit sind deshalb teilweise bessere Anschlüsse des Fernverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs in Ulm und Augsburg zu erwarten. 

Die im Zf3 (finaler Zielfahrplan) festgelegte, überzogen kurze, Fahrzeit von 26 Minuten zwischen Ulm und Augsburg konterkariert nicht nur die Ziele des integralen Taktfahrplans, sie bedeutet auch unnötige aufwändige, extrem teure Ausbaumaßnahmen, wie kilometerlange Brücken- und Tunnelbauten, die Umwelt und Klima belasten. 

Wir verweisen hier ausdrücklich auf eine Analyse zum Deutschlandtakt von Prof. Dr. Wolfgang Hesse (veröffentlicht im Eisenbahn-Revue International 1/2022).

In diesem Zusammenhang befürworteten wir nach wie vor einen an die Ziele des Integralen Taktfahrplans angepassten, moderaten Ausbau/Neubau der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm. Insbesondere im Streckenabschnitt Augsburg Hauptbahnhof und Dinkelscherben Bahnhof ist ein Ausbau der Bestandsstrecke völlig ausreichend. Ein kompletter Neubau mit welcher Trassenführung auch immer, wird von uns weiterhin kategorisch abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 09.01.2023, eingegangen beim Markt Zusmarshausen am 13.01.2023, wird der Markt beteiligt am Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller. 

Das Schreiben vom 09.01.2023 ging mit Mail vom 18.01.2023 an alle Marktgemeinderäte (unter Hinweis auf den Download) mit der Bitte, sich zeitgerecht bei der Verwaltung bei Bedarf wegen evtl. Anregungen/Bedenken/Stellungnahmen zu melden.. 

Von Seiten des Marktgemeinderates gingen folgende Meldungen ein: 

  • Stellungnahme der CSU Fraktion vom 30.01.2023 (in Vertretung der Fraktion von Herrn Hubert Kraus) 

  • Stellungnahme der BLZus vom 30.01.2023 (von Frau Dr. Hippeli als stellvertretende Fraktionsvorsitzende)


Die Verwaltung dankt den beiden Fraktionen für die Rückmeldungen und schlägt vor, über beide Vorschläge abzustimmen.

Von Seiten der Verwaltung wird noch auf folgendes hingewiesen: 

Mit Mail vom 21.01.2020 erfolgte eine Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen an den Regionalverband Donau-Iller zur seinerzeitigen Fassung vom 23.07.2019 auf der Grundlage des Beschlusses vom 16.01.2020. Das Schreiben mit seinen Anlagen wurde den Markträten auf Wunsch am 24.01.2023 per Mail übersandt.

Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zum Thema Schienenverkehr unter B V 1.2 und B V 1.2.1 wird vom RP Donau-Iller in der Synopse unter den ID 362 A, 362 B und 362 C behandelt (Stellungnahme/Bewertung durch die Geschäftsstelle/Beschlussvorschlag). 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes hat am 06.12.2022 auf der Grundlage der Beschlussempfehlung ihrer Verwaltung unter B V 1.2 und B V 1.2.1 die nunmehrige Fassung des Regionalplans (Gesamtfortschreibung) vom 06.12.2022 geändert gegenüber der Fassung vom 23.07.2019. Im Bereich des Themas Schienenverkehr wurden folgende Änderungen vorgenommen: 

Aus der alten Fassung wurde folgender Absatz herausgenommen: 
„N/G (5)
Die Trasse für eine Neubaustrecke sowie die Flächen für einen Ausbau der Bestandsstrecke im Rahmen der Maßnahme ABS/NBS Ulm-(Augsburg) des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege sollen freigehalten werden. Raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen, die einem Ausbau der Bestandsstrecke und einem Trassenneubau sowie einem künftigen Bahnbetrieb entgegenstehen, sollen vermieden werden.“

In die neue Fassung wurde folgender Absatz aufgenommen: 
„G (5)
Auf eine zeitnahe Realisierung der Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege soll hingewirkt werden. Die Neu- und Ausbaumaßnahmen des Schienennetzes in der Region sollen nicht durch raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen unmöglich gemacht werden.“

Entsprechend wurde die Begründung geändert und ggf. auch andere Passagen in Abhängigkeit zu dieser Änderung. Die Verwaltung des MZ hat am 31.01.2023 die Geschäftsstelle des RP Donau-Iller gebeten, eine Mail zu übersenden mit der Zusammenfassung sämtlicher Änderungen aufgrund der Stellungnahme des MZ zum Thema Schienenverkehr. Die Rückmeldung ging per Mail am 31.01.2022 bei der Verwaltung. 

Zum Themenkomplex Windkraft haben sich in der Fassung vom 06.12.2022 gegenüber der Fassung vom 23.07.2019 keine Änderungen ergeben.

Mit weiteren Themen aus dem Regionalplan hat sich die Verwaltung nicht befasst. 
 


Diskussionsverlauf:

MR Dr. Susanne Hippeli und MR Hubert Kraus verlesen ihre Stellungnahmen. 

Diskussion des Gremiums, dass sich bezüglich der Windkraft die Zeiten geändert haben, auch wenn früher im Rat bereits eine gegenteilige Entscheidung getroffen wurde. Ein Teil des Gremiums würde daher die Stellungnahme zur Windkraft befürworten. 

Bezüglich der Stellungnahme zur Bahn, ist die Fahrtzeit von 26 Minuten zwischen Ulm und Augsburg bereits festgeschrieben. Hieran wird die Stellungnahme der BLZus nichts ändern. Jedoch hat sich die Einstellung der Bevölkerung zur Bahn stark geändert. Daher wird auch diese Stellungnahme vom Gremium größtenteils befürwortet. 

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5. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 5

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl weist auf einen Artikel in der Augsburger Allgemeinen hin. Es fand ein Treffen der Bürgermeister und des Landrats statt. Hierbei wurden 9 Forderungen aufgestellt, die dem Verkehrsminister vorgelegt werden sollen. Knackpunkte hierbei sind die Bahnhöfe in Augsburg und Ulm. Es ist nunmehr geplant, dass Beschlüsse in den einzelnen Räten gefasst werden sollen. Der Forderungskatalog befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. 

Weiter informiert Erster Bürgermeister Bernhard Uhl über die Inhalte des Dialogforums vom 07.02.2023: 

An dem Dialogforum haben ca. 40 bis 50 Personen teilgenommen (Bürgermeister der Kommunen, Vertreter der Bürgerversammlungen). 

Hierbei wurden von einem Ingenieur, Herr …, der Ablauf der technischen Planung erklärt. Es findet eine Modellierung des Baugrundes statt und Bohrungen werden durchgeführt sowie über 1000 Daten von Ämtern eingeholt. Der Bestand von Sparten wird ermittelt und Bauwerke festgehalten. Die visuelle Ausführungsplanung ist teilweise sehr alt, so dass die Projektgruppe dies in ein digitales Projekt einarbeiten muss, damit die Machbarkeitsstudie angepasst und die Trassenplanung optimiert werden kann. 

Des Weiteren müssen naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden. Es gibt hierfür ein Ökokonto der Bahn im Bereich von Deuringen mit einer Größe von ca. 70 ha, was 3,8 Mio Ökopunkten entspricht, so dass Ausgleichszahlungen möglichst vermieden werden sollen. 

Für das Raumordnungsverfahren als Rechtsgrundlage ist die Regierung von Schwaben zuständig. Es besteht noch kein Klagerecht, jedoch eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch die Regionalpläne werden mit herangezogen und mehrere Kapitel, wie z.B. Gebietsschutz, Artenschutz, Wasser, Luft, Klima, Boden, usw. geprüft für die landesplanerische Beurteilung. 

Zum Knotenpunkt Ulm wird das Gutachten Mitte 2023 vorliegen. Zum Knotenpunkt Augsburg wurde das vorliegende Gutachten erklärt. Da es jedoch auf Grundlagen erstellt wurde, die nicht mehr aktuell sind, wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, dieses soll ebenfalls im Laufe des Jahres 2023 vorliegen. 

Im März wird es einen neuen Workshop zum Thema Schall geben. Das 9. Dialogforum findet am 27.04.2023 statt, hier soll der Kriterienkatalog vorgestellt und diskutiert werden. Im Mai wird ein weiterer Workshop stattfinden zur Vertiefung der Kriterien. 

Frau …, die für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig war, verlässt das Projekt und wird in einem anderen Projekt der Deutschen Bahn arbeiten. 

Des Weiteren teilt Erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass heute eine Infoveranstaltung der Bahn stattfand. Hierbei ging es um die Kreuzungsmaßnahmen und das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Es wurden Regelwerke der Straße vorgestellt, die Vorschrift der Mindestmaße, etc. Eine Detailuntersuchung wird erst durchgeführt, wenn die Vorzugstrasse bekannt ist. Weiter fand eine Diskussion statt, wie die Kostenfrage geregelt ist. Bezüglich der Unterführungen für den landwirtschaftlichen Verkehr, wurde die Forderung nach Unterführungen mit mehr als 4 m Breite gestellt, damit der landwirtschaftliche Verkehr queren kann. Dazu wurde mitgeteilt, dass es gesetzliche Vorgaben gibt, an die sich die Bahn hält. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl hat hierzu vorgeschlagen, bestimmte Unterführungen, die stark frequentiert sind, entsprechend breit zu planen, andere Unterführungen können eventuell schmäler geplant werden. Die heutige Veranstaltung war jedoch eine reine Infoveranstaltung. 

Aus der Mitte des Gremiums wird es als sehr nachteilig angesehen, dass die Detailplanung noch nicht durchgeführt wird. Dies stellt eine Benachteiligung der verschiedenen Varianten dar, da die Bestandsstrecke somit derzeit völlig außer Acht gelassen wird. 

Weiter kommt aus der Mitte des Gremiums der Hinweis, dass es seit 01.07.2022 ein neues Standardisierungsverfahren bezüglich der Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Schienenverkehrsprojekten gibt, in der die CO2 Bilanz deutlich angezogen wurde. Es geht jedoch um die gesamtheitliche Betrachtung. Was passiert bereits während der Bauphase, wenn die Strecke gebaut wird, bezieht sich dieses neue Standardisierungsverfahren nur auf den ÖPNV oder auch auf den Schienenfernverkehr? Dieses Thema sollte im Dialogforum zur Diskussion gestellt werden. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass dies im Dialogforum bereits Thema war und sich die Baumaßnahmen bereits auf das Ökokonto auswirken. Er kann diesbezüglich jedoch nochmals Rücksprache halten. Dadurch, dass bereits jetzt eine Ökokontofläche gibt, erhält die Bahn auch die entsprechende Verzinsung, da die Baumaßnahme erst in einigen Jahren umgesetzt werden wird. 

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö informativ 6
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6.1. Resolution zum Tempolimit A8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 6.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass mit Schreiben vom 30.01.2023 eine Rückmeldung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Resolution für die Ausweisung des Tempolimits auf der BAB 8 abgegeben wurde. 

Die Ausweisung eines Tempolimits auf der BAB 8 wird nicht erfolgen, da Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Eine solche Gefahrenlage liegt an den genannten Abschnitten der BAB 8 nicht vor. 

Auch die Begründungen zum Klimaschutz und Umweltschutz sind nicht konkret genug. Darüber hinaus kann zur Emissions- und Verbrauchsminderung bereits heute jeder Einzelne durch eine sparsame Fahrweise beitragen. 

Hinsichtlich der Telematikanlagen sind derzeit entlang der A8 auf Höhe der Anschlussstellen Adelsried und Burgau einzelne Telematikanlagen als Pilotvorhaben installiert. Im Laufe des Jahres 2023 werden weitere LED-Anzeigen an Anschlussstellen im Bereich der A8 zwischen Augsburg und Ulm installiert werden. 

Bezüglich des Bahnausbaus wurde ausgeführt, dass die Aus- und Neubaustrecke Ulm-Augsburg als Vorhaben im vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans enthalten ist. Auf die geltenden Lärmpegel wurde hingewiesen. 

Vor diesem Hintergrund kommt aus der Mitte des Gremiums die Frage auf, ob eine Verpflichtung besteht, dass die Feuerwehren des Marktes Zusmarshausen auf die Autobahn fahren, wenn sich dort ein Unfall ereignet hat, da ja laut Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 
in diesem Bereich keine erhöhte Gefahrenlage vorliegt. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer führt hierzu aus, dass die Feuerwehren auf die Autobahn fahren müssen, da diese innerhalb der Gemarkung des Marktes Zusmarshausen liegt und dies eine hoheitliche Aufgabe darstellt. 

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6.2. Tempoanzeige Streitheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 6.2

Kurzbericht

Aus der Mitte des Gremiums wird um Mitteilung gebeten, wann die Tempoanzeige in Streitheim wieder aufgestellt wird. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass noch nicht bekannt ist, wann die Tempoanzeige nach erfolgter Reparatur wieder aufgestellt wird.

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö informativ 7
Datenstand vom 17.03.2023 11:08 Uhr