Datum: 13.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 00:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 063. Sitzung am 16.03.2023
3 Gemeindebücherei Zusmarshausen - Bericht der Büchereileitung
4 Flurneuordnungsverfahren Rothtal - Rothsee Hochwasserableitung in die Rothwiesen
5 Machbarkeitsstudie Neue Mitte Zusmarshausen
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Verschiedenes
8 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift über die 063. Sitzung am 16.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Gemeindebücherei Zusmarshausen - Bericht der Büchereileitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö 3

Kurzbericht

Herr …, der Leiter der Bücherei, gibt seinen Jahresbericht ab. 

Der schriftliche Jahresbericht wurde an das Gremium ausgeteilt.

Herr … berichtet über die Ausleihzahlen im Jahr 2022, wobei die Kinderbücher hier den größten Anteil bilden. Die Zielsetzung der Bücherei ist es, Familien anzusprechen. An zweiter Stelle der Ausleihen stehen die Ebooks und an dritter Stelle Romane. Schwach ausgeliehen werden Sachbücher und DVD’s. 

Für die Bücherei bedeutet dies, dass der Kinderbuchbereich weiter ausgeweitet werden soll und der Sachbuchbereich und die DVD’s deutlich zurückgefahren werden sollen. 

Die Ausleihzahlen sind im Vergleich zu 2019 gewachsen. Die Jahre 2020 und 2021 können aufgrund der Coronapandemie nicht in die Betrachtung mit einfließen.

Im Jahr 2022 haben sich 91 neue Leser/Leserinnen in der Bücherei angemeldet, darunter viele Familien mit kleinen Kindern. 

Es wurden verschiedene Aktivitäten durchgeführt, wie z.B. Besuch der 1. Klasse in der Bücherei, Büchereiführerschein für die Kindergärten, Bilderbuchkino im Ferienprogramm, Kasperletheater im Christkindlmarkt. 

Das Büchereiteam besteht derzeit aus 13 Personen. Es werden noch 3 weitere Personen dazukommen, so dass dann insgesamt 16 Personen in der Ausleihe tätig sind. Zudem gibt es zwei Vorleserinnen. Die Mitarbeiter sind alle ehrenamtlich tätig. Die Ehrenamtspauschale als Anerkenntnis für die geleistete Arbeit wird von Herrn … begrüßt. 

Im Jahr 2023 sind ebenfalls Aktivitäten geplant, wie z.B. Büchereifuchs für die Vorschulkinder, regelmäßige Vorlesestunden für Kinder von 3 bis 6 Jahren, Sommerferienprogramm, Besuch von Fortbildungen, Flohmarkt für Sachbücher, Kasperletheater beim Christkindlmarkt. 

Die Bücherei ist an 5 Tagen pro Woche geöffnet mit insgesamt 8 Stunden pro Woche. 

Im Jahr 2022 waren ca. 5.300 Besucher in der Bücherei. Die Zahl ist angestiegen, da es in den letzten Jahren immer ca. 5000 Besucher waren, wobei die Coronajahre nicht mitgezählt werden können. 

Das Gremium bedankt sich bei Herrn … für seinen Jahresbericht, sein langjähriges Engagement und die positiven Zahlen. 

Auf die Frage des Gremiums, wie sich Herr … den Anstieg der Ausleihen, insbesondere bei den Kinderbüchern erklärt, teilt dieser mit, dass auch die Buchpreise deutlich gestiegen sind und beispielsweise ein Pappbilderbuch schnell durchgeschaut ist. Für Familien lohnt es sich daher deutlich mehr, die Bücher auszuleihen, vor allem bei ganz kleinen Kindern. 

Auf die Rückfrage des Gremiums zur Änderung der Trägerschaft der Bücherei auf die Kirche, teilt Herr … mit, dass er es sehr begrüßt, dass alles so weiterlaufen kann wie bisher. Ihm sind die Hintergründe bekannt, weshalb eine Änderung der Trägerschaft vonnöten war und ist dankbar, dass diese Lösung gefunden werden konnte. Der Markt Zusmarshausen bringt sich weiterhin als finanzieller Förderer ein und die Ehrenamtspauschale läuft so weiter wie bisher. 

Auf die Frage des Gremiums, ob es eine Einnahmen-Ausgabenrechnung gibt, teilt Herr … mit, dass er Heizkosten und Raumkosten als Mittel, die die Kirche zur Verfügung stellt, als Einnahmen verbuchen muss. Weitere Einnahmen werden durch Spenden und Benutzungsgebühren erzielt. Diese werden dann wieder investiert für Buchbeschaffung, Büromaterial, etc.. Das Konto wird von den Kirchenverwaltung geführt.

Das Gremium bittet um Mitteilung, ob es seitens der Kirche eine Reglementierung gibt, welche Bücher angeschafft werden dürfen. Herr … teilt hierzu mit, dass es hierfür keinerlei Vorschriften gibt. Er ist in der Buchauswahl völlig frei und beschafft nicht nur Bücher in der katholischen Glaubensrichtung, sondern ein breites Spektrum

zum Seitenanfang

4. Flurneuordnungsverfahren Rothtal - Rothsee Hochwasserableitung in die Rothwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zur hochwasserangepassten Umgestaltung der Rothwiesen, auf den Fl.Nr. 533, 534 und 535, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Rothtal-Rothsee wurde eine Überplanung der Rothwiesen oberhalb (östlich) des Rothsees, durch die Teilnehmergemeinschaft beauftragt. Im Jahr 2022 wurden die Planungen dann konkreter ausgearbeitet. 

Es ist vorgesehen das Gelände der Flurstücke 533, 534 und 535 Gem. Zusmarshausen so zu modellieren, dass die Roth -im bereits geringem Hochwasserfall- ausufert und die mit sich führenden Sedimente breitflächig auf den o.g. Grünflächen verteilt. Die weiterführende Ableitung soll dann über den südlich gelegenen Graben erfolgen. Dieser soll ebenfalls entsprechend ertüchtigt werden.

Herr … vom Büro IBF Umwelt sowie Herr … und Herr … vom Amt für ländliche Entwicklung, stellen den Marktgemeinderatsmitgliedern die angestrebte Planung anhand einer Präsentation vor. 


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, wie viele Messstellen es an der Roth gibt, teilt Herr … mit, dass es für die Fische nur eine Messstation bei Bieselbach gibt. Für Insekten wird ca. all 500 Meter eine Probe genommen. Aus dem Vorkommen der Insekten kann man Rückschlüsse auf die Gewässerqualität ziehen. Der Fischbestand ist viel zu gering und der Sedimenteintrag zu hoch, es ist insgesamt viel zu schlammig. Der Rothsee selbst wird hierbei nicht untersucht, da es sich nicht um ein klassisches Fließgewässer handelt. 

Bezüglich der Pflege der Flächen, auf denen sich das Sediment ablagern soll, teilt Herr … mit, dass die Nutzung der Flächen eingeschränkt sein wird, diese jedoch weiterhin mit Maschinen mähbar bleibt. Auch der Wall, der eine Höhe von ca. 80 cm haben wird, wird mähbar sein. Die Pflege der Fläche wird jedoch nur möglich sein, wenn es ausreichend trocken ist. Wie oft der Schlamm geräumt werden muss, wird sich über die Jahre zeigen. Schätzungsweise wird dies alle zwei bis fünf Jahre erforderlich werden.

Herr … teilt hierzu noch mit, dass das zweite kleinere Absetzbecken in einem zweiten Schritt auch noch ausgebaut werden kann, wenn sich das Projekt bewährt. 

Aufgrund der Probleme mit der Entsorgung des Sediments aus dem Rothsee, das beprobt und auf eine Deponie verbracht werden müsste, stellt sich dem Gremium die Frage, wie das Sediment der Roth entsorgt werden kann. Herr … teilt hierzu mit, dass die Qualität des Sediments an der Luft besser ist als unter Wasser, da sich an der Luft bereits viele Stoffe abbauen können, daher wird die Qualität des Sediments aus der Roth, das sich auf den Retentionsflächen ablagert, besser sein, als die Qualität des Sediment aus dem Rothsee. Bestenfalls kann man es auf landwirtschaftliche Flächen ausbringen. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch schwer vorhersehbar. 

SGL … teilt hierzu noch mit, dass der Markt Zusmarshausen gemeindliche Gruben hat. Sofern die Klassifizierung passt, kann der Aushub auch selbst entsorgt werden. 

Herr …. teilt mit, dass die Bezuschussung aus der Flurneuordnung 80 % beträgt. Das Thema Gewässerentwicklung ist eine kommunale Aufgabe. Der Zustand der Roth ist schlecht, daher ergibt sich die hohe Förderung. 

Herr … teilt mit, dass bei der Kalkulation das Errichten der Querriegel ebenfalls mit enthalten ist. 

Auf die Frage des Gremiums, warum bei der derzeitigen Förderung von 80 % nicht auch der Unterlauf der Roth in Angriff genommen wird, teilt Herr … mit, dass die Flurneuordnung ein Zusammenschluss ist, um die Problematik anzugreifen und umzusetzen. Der Unterlauf ist derzeit nicht Teil der Flurneuordnung. Es soll wohl demnächst für Gewässerbaumaßnahmen eine Förderung von bis zu 90 % geben von wasserwirtschaftlicher Seite. SGL … teilt mit, dass es für die untere Roth bereits ein Umsetzungskonzept gibt und dieses für 2023 zur Umsetzung auch vorgesehen ist.

Die derzeit geplanten Gewässerbaumaßnahmen erstrecken sich auf eine Länge von 800 Metern. Auf die Rückfrage aus dem Gremium, ob man auf diesen letzten 800 Metern die Wasserqualität, die ja in der gesamten Roth auf 13 km schlecht ist, überhaupt noch auffangen kann, teilt Herr … mit, dass alle Unterhaltsverpflichteten entlang der Roth früher oder später aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen. Das Konzept wurde für die gesamte Roth erstellt. Wie sich die Wasserqualität mit den Maßnahmen auf den letzten 800 Metern entwickelt, wird die Zeit zeigen, jedoch ist im Bereich Horgau und Zusmarshausen mit einer deutlichen Verbesserung zu rechnen. In spätestens fünf Jahren werden auch die Nachbargemeinden die Auflage über die EU erhalten zur Verbesserung des Gewässers.

Ob es von der Quelle bis zur Mündung Bereiche gibt, die eine bessere Wasserqualität aufweisen, ist Herrn … nicht bekannt. Die Fischprobe erfolgt nur in Bieselbach.

Auf die Frage des Gremiums, ob die Oberliegergemeinden ebenfalls Maßnahmen planen oder zunächst abwarten, teilt Herr … mit, dass das Thema in der nächsten Woche in der Gemeinde Horgau auf der Tagesordnung steht, da wird wohl auch etwas gemacht werden. Das Problem ist, dass links und rechts der Roth Flächen im Privateigentum stehen. Daher ist dies meistens eine Flächenproblematik. Nur im Flussbett selbst zu arbeiten, bietet nur sehr begrenzte Möglichkeiten.

Auf die Frage des Gremiums, ob der seit 15 Jahren bestehende Gewässerentwicklungsplan mit in die Planung eingeflossen ist, teilt Herr … mit, dass dies der Fall ist. 

Herr … teilt auf die Rückfrage des Gremiums mit, dass an allen Gewässern 3. Ordnung ein Gewässerrandstreifen gemacht wird, so dass bis auf 5 Meter zur Uferkante eine Ackernutzung oder Gartennutzung untersagt ist. 

Zur Frage nach der Zeitschiene teilt Herr … mit, dass geplant ist, das Projekt dieses Jahr umzusetzen. In der nächsten Woche erfolgt die Abstimmung in Horgau. Er rechnet damit, dass Ende Juli der Förderantrag gestellt werden kann und Ende August/Anfang September die Ausschreibung erfolgt. Wenn zeitlich alles klappt und die Witterung es zulässt, soll noch in diesem Jahr mit der Umsetzung begonnen werden, ansonsten im Frühjahr 2024. Die Genehmigungsbehörde ist das Amt für ländliche Entwicklung. Das Wasserwirtschaftsamt ist als Träger öffentlicher Belange beteiligt und gibt eine fachliche Stellungnahme dazu ab. 

SGL … teilt auf Rückfrage mit, dass die Rothwiesen für die Sedimentablagerungen im Eigentum des Marktes Zusmarshausen stehen.

zum Seitenanfang

5. Machbarkeitsstudie Neue Mitte Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö beschließend 5

Beschluss 1

Es soll jetzt über den Beschluss abgestimmt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stimmt der Durchführung einer Machbarkeitsstudie, zur „Neuen Mitte“ Zusmarshausen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die am 02.06.2022 vorgestellte Ausschreibung zur Machbarkeitsstudie mit der Förderstelle abzustimmen und im Anschluss an geeignete Büros zu versenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 02.06.2022 wurde den Ratsmitgliedern die geplante Ausschreibung zur Machbarkeitsstudie „Neue Mitte Zusmarshausen“ vom Büro die Städtebau vorgestellt. Folgendes wurde im Sachvortrag am 02.06.2022 erläutert:

Im Zuge der Städtebauförderung und der Umgestaltung des Rathausumfeldes war angedacht, eine umfangreiche Neuordnung des Zusmarshauser-Zentrums zu überprüfen. Hierzu soll ermittelt werden, wie die gemeindlichen Flächen (Rathaus, Altes Pfarrhaus, Pfarrwiese und ggf. das Grundstück Marktplatz 9) optimal genutzt werden können. Hierbei müsste der Bedarf von z.B. Vereinen, VHS, Verwaltung, etc. ermittelt und für die Flächenaufteilung herangezogen werden. Außerdem wurde bereits im Zuge des ISEK festgestellt, dass zudem Parkmöglichkeiten im Ortskern fehlen. Die fehlenden Stellplätze könnten z.B. im Rahmen einer Tiefgarage angeboten werden. Dies sind jedoch Punkte, die durch eine Studie geprüft werden sollen.

Bereits im Dezember 2018 hat -im Zuge der Städtebauförderung- eine Besprechung bei der Regierung von Schwaben stattgefunden. Hierbei wurden die o.g. Themen besprochen. Ergebnis der Besprechung war, um den Bedarf in Verbindung mit den Potentialen prüfen zu können, ist eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung/Gestaltung des Rathausumfeldes notwendig. Die Machbarkeitsstudie wird durch die Städtebauförderung mit 60% bezuschusst. Folgende Aufgabenstellung soll die Studie enthalten,

  • Optimale Ausnutzung der Nutzungspotentiale Rathaus, Altes Pfarrhaus, etc., in Verbindung mit dem entsprechenden Bedarf
  • Bauliche Erweiterung des Baudenkmals „Altes Pfarrhaus“. Hierzu zwei Varianten, mit oder ohne Einbeziehung des Grundstücks Marktplatz 9
  • Lösung und Integration einer bedarfsgerechten Stellplatzanlage
  • Weiterentwicklung der Freiflächengestaltung des Rathausumfeldes

Der erste Schritt war, im Zuge der Sanierungsbetreuung durch das Büro die Städtebau, eine Grundlage für eine Ausschreibung zur Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Die Grundlage für die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie wird durch Herrn Janotta vom Büro die Städtebau vorgestellt. 
Sollte der Marktgemeinderat der Machbarkeitsstudie zur „Neuen Mitte“ Zusmarshausen positiv gegenüberstehen, wäre der zweite Schritt die Abstimmung der Ausschreibungsunterlagen mit der Regierung von Schwaben. Im weiteren Verlauf kann der Versand der Ausschreibungsunterlagen an geeignete Büros erfolgen.

Im Ergebnis könnte die Machbarkeitsstudie drei Varianten beinhalten. Eine Variante mit Tiefgarage und Anbau an das Pfarrhaus in Richtung Pfarrwiese, eine Variante mit Anbau an das Pfarrhaus auf dem Grundstück Marktplatz 9 und eine dritte Variante mit Aufstockung des alten Rathauses. Somit hat der Markt Zusmarshausen dann verschiedene Bausteine als Entscheidungsgrundlage. Der Denkmalschutz spielt hier eine maßgebliche Rolle. 

Die Variante mit einer Aufstockung des bestehenden Rathauses, sollte jedoch aufgrund der anstehenden Dachsanierung 2023 noch einmal diskutiert werden.

Die Ergänzung/Aktualisierung des Wertgutachtens für das Grundstück Marktplatz 9 ist bereits beauftragt. Ein Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. 

Die Verwaltung empfiehlt jedoch das Projekt 2023 anzustoßen. Die entsprechenden Fördermittel stehen seitens der Städtebauförderung bereit. Die Bereitstellung für das Haushaltsjahr 2023, wurde am 13.12.2022 vom Marktgemeinderat beschlossen und der Städtebauförderung entsprechend mitgeteilt.

Mit der Machbarkeitsstudie werden die Möglichkeiten für das Rathausumfeld ermittelt und können somit jederzeit abgerufen/umgesetzt werden. Eine Umsetzung ist jedoch nicht verpflichtend. 

Eine positive Entscheidung zur Machbarkeitsstudie ermöglicht dem Markt Zusmarshausen jederzeit eine Weiterentwicklung der Ortsmitte. Des Weiteren besteht mit der Studie ein Zugriff auf die entsprechenden Fördermittel der Städtebauförderung. Wie lange jedoch noch Fördermittel für die Machbarkeitsstudie zur Verfügung stehen, ist momentan nicht absehbar. Die Gefahr besteht durchaus, dass im kommenden Jahr 2024 die Gelder für die Machbarkeitsstudie von der Städtebauförderung versagt werden. Mit einer 60%igen Förderung kann 2023 noch im vollen Umfang gerechnet werden. Hierzu die Ausschreibung/Beauftragung der Studie nötig. 




Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus dem Gremium, ob die in den Haushalt eingestellten € 50.000,00 die verbleibenden 40 % aufgrund der Förderung darstellen oder 100 % der Kosten für die Machbarkeitsstudie, teilt SGL … mit, dass die Berechnung der Kosten schwierig ist. Herr … hat die Kosten auf € 30.000,00 bis € 50.000,00 geschätzt. Hiervon erhält der Markt Zusmarshausen 60 %.

Zeitlich ist der Markt Zusmarshausen nicht an die Umsetzung gebunden. Es wird zunächst die Machbarkeitsstudie benötigt, diese könnte in ca. einem Jahr vorliegen. Die Umsetzung kann später erfolgen. Wenn die Machbarkeitsstudie jedoch bereits vorliegt, können entsprechende Fördermittel schnell beantragt werden, sobald die Umsetzung einer Maßnahme ansteht.

Diskussion des Gremiums, dass es vorrangig wichtigere Projekte gibt, beispielsweise die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder, die der Markt Zusmarshausen umsetzen muss. Es stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, die Machbarkeitsstudie jetzt in Auftrag zu geben, wenn eine Umsetzung vielleicht erst in 5 oder 6 Jahren erfolgt. Die Dringlichkeit der Machbarkeitsstudie zum jetzigen Zeitpunkt ist daher nicht nachvollziehbar.

Hingegen spricht für die Machbarkeitsstudie zum jetzigen Zeitpunkt, dass nicht absehbar ist, wie sich die Förderlandschaft in Zukunft gestaltet. Eventuell stehen für die Machbarkeitsstudie in ein paar Jahren keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Daher wäre jetzt die Möglichkeit, ein Konzept mit 60 % Förderung zu erstellen, günstig. Ob es zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt noch Fördermittel hierfür geben wird, ist fraglich. 

Weiter wird aus der Mitte des Gremiums angemerkt, dass für das Gelände bereits zu Zeiten von Bürgermeister Lettinger eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde. Der damalige Gewinner des Wettbewerbs hat einen Anspruch auf die Ausführung. 

SGL … teilt hierzu mit, dass der damalige Gewinner kein Recht auf die Umsetzung im Bereich des Rathausvorplatzes hat. Wenn man für diesen Bereich nunmehr andere Pläne hat, muss man jedoch dem damaligen Gewinner die Möglichkeit geben, entsprechend umzuplanen.

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer merkt an, dass es am heutigen Abend um Kosten von € 20.000,00 geht, damit dem Markt Zusmarshausen aufgezeigt wird, was technisch machbar ist. Irgendwann muss damit begonnen werden. Die Studie ist jetzt zu einem relativ moderaten Preis zu erhalten, damit der Markt Zusmarshausen in die Zukunft schauen kann. Er regt jedoch an, das definiert wird, was alles untersucht werden soll. 

SGL … merkt nochmals an, dass der Markt Zusmarshausen nicht verpflichtet ist, die Maßnahmen auf einmal umzusetzen bzw. überhaupt alle Maßnahmen umzusetzen, die untersucht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Städtebauförderung nicht viele Einwände haben wird, da es bereits ISEK gibt mit entsprechenden Festschreibungen. 

Aus dem Gremium wird weiter angemerkt, dass das Grundstück Marktplatz 9 derzeit nicht im Eigentum des Marktes Zusmarshausen steht und es daher nicht nachvollziehbar ist, weshalb dieses Grundstück in die Machbarkeitsstudie mit einbezogen werden soll.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass er mit dem Eigentümer des Grundstücks Marktplatz 9 in gutem Kontakt steht. In den nächsten Tagen wird ein Gutachter zur Wertfeststellung vor Ort sein.

Voraussetzung für Fördermittel zum Erwerb des Grundstücks Marktplatz 9 ist die Vorlage der Machbarkeitsstudie. Es stellt sich dem Gremium die Frage, ob dann die Maßnahmen auf dem Grundstück Marktplatz 9 umgesetzt werden müssen, wenn für den Erwerb Fördermittel zur Verfügung gestellt wurden. SGL … teilt hierzu mit, dass die Höhe der Förderung zum Erwerb des Grundstücks von der späteren Nutzung abhängt. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn klar ist, was auf dem Grundstück umgesetzt werden soll, daher kann es ohne Vorlage der Machbarkeitsstudie auch keine Förderung zum Grundstückserwerb geben.

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer stellt Antrag zur Geschäftsordnung, dass jetzt über den Beschluss abgestimmt werden soll:

zum Seitenanfang

6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö 6

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass am 27.04.2023 das 9. Dialogforum stattfindet. 
Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer wird daran teilnehmen.

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö informativ 7
zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 065. Sitzung des Marktgemeinderates 13.04.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 26.05.2023 09:23 Uhr