Datum: 02.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:25 Uhr bis 23:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 064. Sitzung am 30.03.2023
3 Bebauungsplan Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch"
3.1 Aufstellungsbeschluss
3.2 Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes
4 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Kreuzle, Steinekirch"
4.1 Aufstellungsbeschluss
4.2 Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes
5 Bebauungsplan Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach, 3. Änderung
5.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
5.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Ausbau Holderweg - Ausführungsplanung
7 Schöffenwahl - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
8 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
9 Verschiedenes
10 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift über die 064. Sitzung am 30.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bebauungsplan Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Der räumliche Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 36.240 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß  § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.






Abbildung: Übersichtslageplan zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 hat sich der Marktgemeinderat für das städtebauliche Konzept in der Variante C, mit Stand 11. Oktober 2022, als Grundlage für die Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ entschieden. Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Am nordwestlichen Ein- und Ausmündungsbereich des Wirtschaftsweges wurde im Zuge der Straßenvorplanung der Radius von 6 m auf 8 m erhöht, um ein sicheres Ein- und Ausfahren von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten. In diesem Bereich hat sich der räumliche Geltungsbereich geringfügig erweitert. Aus Gründen der Vollständigkeit und Rechtssicherheit wird der Aufstellungsbeschluss zum vorliegenden Bebauungsplan nochmals gefasst.

Im Übrigen wird auf den Sachvortrag zum darauffolgenden TOP „Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes“ zum Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ verwiesen. 


Diskussionsverlauf:
Herr … vom Ingenieurbüro Kling Consult hält anhand der Präsentation den Sachvortrag. 

Diskussion des Gremiums, dass im Mischgebiet die erforderliche Durchmischung von Wohnen und Gewerbe nicht eingehalten werden kann, wenn im Mischgebiet eine weitere größere Fläche für einen ortsansässigen Gewerbetreibenden vorgesehen wird. 

Herr … und Frau … erläutern hierzu, dass die Größe des Mischgebiets zwar jetzt im Vorentwurf festgesetzt wird, hier jedoch noch eine Flexibilität gegeben ist und durchaus noch Änderungsmöglichkeiten bestehen. Es erfolgt zunächst die frühzeitige Beteiligung der Fachstellen und Bürger. Danach wird es aufgrund der vorgeschriebenen Verfahrensschritte in der Bauleitplanung noch mindestens eine weitere Beteiligung/ Auslegung geben. 

Ziel ist es, jetzt in das frühzeitige Verfahren zu gehen, die Meinungen der Träger öffentlicher Belange einzuholen und darauf zu reagieren. Es ist häufig so, dass es dann noch zu Planänderungen kommt. Auch die Meinungen der Bürger, die nach der Auslegung eingehen, werden beachtet. Alle dann eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sind im Marktgemeinderat abzuwägen. Ob das geplante Mischgebiet so funktioniert, wie es jetzt im Vorentwurf festgesetzt ist, kann noch nicht gesagt werden. Hierzu müssen die Stellungnahmen des Landratsamtes und der Fachstellen abgewartet werden. 

Sofern das Landratsamt und andere Fachstellen keine Einwendungen haben, kann die Größe des Mischgebietes bis zum Auslegungsbeschluss immer noch verändert, also beispielsweise vergrößert, werden. Die Größe des Mischgebietes wird somit in der heutigen Sitzung nicht festzementiert. 

Im Gremium besteht Konsens, zum jetzigen Zeitpunkt an der Größe des Mischgebiets nichts zu ändern. Erst wenn die Stellungnahmen des Landratsamtes und der Fachstellen vorliegen, sollte hierzu eine Entscheidung getroffen werden. 

Weiter kommt aus dem Gremium die Anregung, dass der Bebauungsplan dahingehend geändert werden sollte, dass Satteldächer und versetzte Pultdächer von 0 bis 45 Grad zulässig sein sollen. Des Weiteren sollte aufgenommen werden, dass auch in Doppelhäusern je zwei Wohneinheiten zulässig sind und dass Kunstrasen nicht zugelassen wird.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl merkt hierzu an, dass die Stellplatzsatzung entsprechend berücksichtigt werden muss, wenn in Doppelhäusern je zwei Wohneinheiten zulässig sein sollen. 

Auf die Rückfrage aus dem Gremium, warum der Kindergarten an der Stelle WA3 geplant wurde, teilt Herr … mit, dass dies bezüglich der Verkehrsanbindung der beste Standort ist und mit dem geringsten Lärmaufkommen für das Wohngebiet einhergeht, aufgrund des Hol- und Bringservice der Kindergartenkinder. 

zum Seitenanfang

3.2. Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 (Anlagenkonvolut 3) mit der Maßgabe, dass Satteldächer und versetzte Pultdächer von 0 bis 45 Grad zulässig sind, dass auch in Doppelhäusern je zwei Wohneinheiten zulässig sind und dass Kunstrasen nicht zugelassen wird. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Sachverhalt und Anlass 

In der Marktgemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 hat sich der Marktgemeinderat für das städtebauliche Konzept in der Variante C, mit Stand 11. Oktober 2022, als Grundlage für die Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ entschieden. Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Stand 2. Mai 2023 erstellt. Der Bebauungsplan stellt das planungsrechtliche Abbild dieses Konzeptes dar. Alle Inhalte und Planungsinhalte sind in den Bebauungsplan aufgenommen.

In der Marktgemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 wurde der Standort einer Kindertagesstätte näher diskutiert. Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine hat sich am 23. März 2023 für die Empfehlung zur Einbeziehung einer mehrgruppigen Kindertageseinrichtung im vorliegenden Baugebiet ausgesprochen. Sollte sich zukünftig kein Bedarf für Kita-Plätze zeigen, kann das Grundstück wieder in Bauplätze für Einfamilienhäuser umgewandelt werden. Der Bebauungsplan berücksichtigt diese Flexibilität.

Am nordwestlichen Ein- und Ausmündungsbereich des Wirtschaftsweges wurde im Zuge der Straßenvorplanung der Radius von 6 m auf 8 m erhöht, um ein sicheres Ein- und Ausfahren von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten. In diesem Bereich hat sich der räumliche Geltungsbereich geringfügig erweitert. Aus Gründen der Vollständigkeit und Rechtssicherheit wird der Aufstellungsbeschluss zum vorliegenden Bebauungsplan nochmals gefasst.

Kling Consult stellt die Grundzüge des Bebauungsplanes vor und erläutert die Planungsinhalte. Dem Tagesordnungspunkt sind die planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Teil A und B), die Begründung mit Umweltbericht (Teil C), das Schallgutachten Verkehrslärm (Anlage 1 der Begründung), die Artenschutzprüfung (Anlage 2 der Begründung), die Baugrunderkundung (Anlage 3 der Begründung) und die Verkehrsuntersuchung (Anlage 4 der Begründung) zum Bebauungsplan beigefügt.



Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob für die Gewerbebetriebe im Mischgebiet die Lärmbelastung zeitlich festgelegt wird, teilt Herr … mit, dass solche Zeiten in einem Angebots- Bebauungsplan nicht festgesetzt werden dürfen. Es muss jedoch jeder Betrieb ein Emissionsgutachten vorlegen. 

Auf die weitere Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, weshalb explizit aufgeführt ist, dass im Mischgebiet keine Gartenbaubetriebe zulässig sind, teilt Herr … mit, dass Gartenbaubetriebe schon nahezu an ein Sondergebiet heranreichen. Beispielsweise passt ein OBI-Markt nicht in ein Mischgebiet mit Wohnen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet das Gremium um Mitteilung, ob über die zusätzlichen Maßgaben (siehe TOP 3.1.) einzeln oder insgesamt abgestimmt werden soll. Das Gremium ist sich einig, dass hierüber insgesamt abgestimmt werden kann. 

Bezüglich der je zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte merkt Herr … noch an, dass hier nicht explizit die zweite Wohneinheit als „Einliegerwohnung“ definiert werden kann, da baurechtlich eine Einliegerwohnung und eine Wohnung das Gleiche sind. Zu beachten ist die Stellplatzsatzung, aufgrund der höheren Ausnutzung. Der größeren Ausnutzung Einhalt gebieten kann man jedoch über die Festlegung von Grundfläche und Geschossfläche. 

zum Seitenanfang

4. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Kreuzle, Steinekirch"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“. Der räumliche Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 38.000 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abbildung: Übersichtslageplan zum räumlichen Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachverhalt:

Sachverhalts-Darstellung 
siehe Sachvortrag zum darauffolgenden TOP „Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes“ der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“.  


Diskussionsverlauf:
Herr … vom Ingenieurbüro Kling Consult hält anhand seiner Präsentation den Sachvortrag. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Rückfrage, ob der FNP erneut geändert werden muss, wenn die Größe des Mischgebiets nochmals verändert wird. 

Herr … teilt hierzu mit, dass in diesem Fall der FNP nochmals geändert werden müsste. Das Verfahren zur Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. 

zum Seitenanfang

4.2. Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 (Anlagenkonvolut 5) mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse in die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung eingearbeitet werden. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. 
Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Sachverhalt und Anlass 

In der Marktgemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 hat sich der Marktgemeinderat für das städtebauliche Konzept in der Variante C, mit Stand 11. Oktober 2022, als Grundlage für die Bauleitplanung Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ entschieden. Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Stand 2. Mai 2023 erstellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss ein Bebauungsplan aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

Nachdem die gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Geplant ist die Darstellung bzw. Ausweisung von gemischten Bauflächen im Westen und Wohnbauflächen im Osten. Umgrenzend werden randliche Grünflächen dargestellt. Nachdem die im Westen dargestellten Parkplätze entlang der Staatsstraße im Bestand nicht vorhanden sind, wird auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die bestehenden Bedingungen sichergestellt.

Kling Consult stellt die Grundzüge der Änderung des Flächennutzungsplanes vor und erläutert die Planungsinhalte. Dem Tagesordnungspunkt sind die Planzeichnung (Teil A) und die Begründung mit Umweltbericht (Teil B) der Flächennutzungsplanänderung beigefügt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht der Bebauungsplan den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes



Diskussionsverlauf:
Kein Vorgang

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach, 3. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 5.1

Beschluss 1

Zur Beschlussempfehlung (1):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Beschlussempfehlung (2):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zur Beschlussempfehlung (3):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 4

Zur Beschlussempfehlung (4):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zur Beschlussempfehlung (5):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zur Beschlussempfehlung (6):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zur Beschlussempfehlung (7):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zur Beschlussempfehlung (8):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zur Beschlussempfehlung (9):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zur Beschlussempfehlung (10):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 11

Zur Beschlussempfehlung (11):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zur Beschlussempfehlung (12):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zur Beschlussempfehlung (13):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 14

Zur Beschlussempfehlung (14):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 15

Zur Beschlussempfehlung (15):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 16

Zur Beschlussempfehlung (16):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 17

Zur Beschlussempfehlung (17):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 18

Zur Beschlussempfehlung (18):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 19

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen in der Zusammenstellung/Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult gemäß den eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken (die Zusammenstellung/Synopse wird dem Protokoll als Anlage 6 beigelegt). Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt hatte die im Zuge des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken behandelt und den Bebauungsplan in der Fassung vom 09.02.2023 in seiner Marktgemeinderatssitzung desselben Tages gebilligt. Der Marktgemeinderat hatte die Verwaltung mit der Auslegung beauftragt. 

Die beauftragte erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB und § 13 BauGB fand statt in der Zeit von Freitag, 24.02.2023 bis einschließlich Montag, 27.03.2023. Zeitgleich waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Rückmeldung bis 27.03.2023 gebeten worden. 

Von 7 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange kamen Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen. Alle anderen der über 50 angeschriebenen Behörden und TöB haben entweder keine Stellungnahme abgegeben oder eine Stellungnahme ohne Bedenken bzw. Anregungen. 

Es gab eine Einwendung eines Privaten. 

Dieser Beschlussvorlage liegt als Anlage eine Synopse des Ingenieur Büros Steinbacher-Consult vor, welches vom Marktgemeinderat mit der Ausarbeitung etc. der Bauleitplanung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach beauftragt worden war. Die Synopse mit all ihren Bestandteilen wird dem Protokoll als Anlage  beigelegt. Im Endbeschluss wird auf diese Synopse verwiesen. 

Wie üblich ist die Synopse unterteilt in: 
Lfd. Nr.        Behörde        Wortlaut d. Stellungn.        Würdigung d. Stellungn.        BV

Es sind – wo erforderlich – Teilbeschlüsse (einer oder mehrere Teilbeschlüsse) zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen der 

Träger öffentlicher Belange:

01 Landratsamt Augsburg
  • Fachbereich Baurecht 
Beschlussempfehlung (1):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

  • Fachbereich Wasserrecht
Beschlussempfehlung (2):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

  • Fachbereich Untere Naturschutzbehörde
Beschlussempfehlung (3):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes.

  • Fachbereich Erschließungsbeitragsrecht/Straßenverkehrsbehörde
Beschlussempfehlung (4):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes.

  • Fachbereich Immissionsschutz (5)
Beschlussempfehlung:
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.


03 Regierung von Schwaben, höhere Landesplanungsbehörde
Beschlussempfehlung (6):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.

04 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Beschlussempfehlung (7):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.
Beschlussempfehlung (8):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

05 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Beschlussempfehlung (9):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

17 Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten
18 Autobahn GmbH des Bundes
Beschlussempfehlung (10):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes
Beschlussempfehlung (11):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.
Beschlussempfehlung (12):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes.

20 Deutsche Bahn Services
Beschlussempfehlung (13):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes:
Beschlussempfehlung (14):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.
Beschlussempfehlung (15):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes
Beschlussempfehlung (16):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes

und zu der Stellungnahme eines

Privaten.
Beschlussempfehlung (17):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 



Diskussionsverlauf:

Herr … von Steinbacher Consult stellt die Synopse mittels einer Präsentation dar. 

Es erfolgen folgende Anmerkungen und Rückfragen aus dem Gremium:

Zu Beschlussempfehlung 3:
Ist mit Schwierigkeiten zu rechnen, wenn die Dachbegrünung entzogen wird?

Herr … teilt hierzu mit, dass dies nur für alle neuen Bauvorhaben gilt. Alle bereits abgeschlossenen Bauvorhaben genießen Bestandsschutz. Es ist eine Grundflächenzahl von 0,8 zulässig. Ob auch eine Vollversiegelung zulässig ist, ist fraglich. Hier muss der Marktgemeinderat entscheiden, ob 100 % der erworbenen Fläche versiegelt werden darf. 

Zu Beschlussempfehlung 4:
Wurden die Einwendungen des Rechtsanwalts der Firma Höhe bereits berücksichtigt?

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass es bei dieser Beschlussempfehlung lediglich um die Erschließungsrechtsfrage geht, mit der die Stellungnahme des Rechtsanwalts an dieser Stelle nichts zu tun hat. Die Beschlussfassung zum Schreiben des Rechtsanwalts der Firma Höhe kommt erst später. Es handelt sich hierbei um zwei getrennte Angelegenheiten.

Auf wen werden die Erschließungskosten auf den Wendehammer umgelegt?

Herr … teilt hierzu mit, dass die Erschließung fiktiv auf alle Anlieger der Stichstraße umzulegen ist, tatsächlich wird der Anteil jedoch auf ein Grundstück abgerechnet.

Zu Beschlussempfehlung 10:
Gibt es Auswirkungen auf die Bahn, wenn dieser Beschlussempfehlung zugestimmt wird?

Herr … teilt hierzu mit, dass dieser Punkt in der Stellungnahme der Deutschen Bahn behandelt wird. Die 40 Meter haben keine Auswirkung.

Zu Beschlussempfehlung 15:
Bis dato war die Bahn kein Träger öffentlicher Belange, weshalb wird jetzt von der Bahn doch eine Stellungnahme abgegeben? Hat die Bahn einen Rechtstitel?

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass es ein Anliegen des Marktgemeinderats war, die Bahn zu beteiligen. Ob bereits ein Rechtstitel der Bahn vorliegt, muss nachgefragt werden. 

Zu Beschlussempfehlung 16:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt vor, keine Änderungen vorzunehmen, da der Markt Zusmarshausen zuerst am Zug ist. 

Zu Beschlussempfehlung 17:
Die Einwendungen des Privaten betreffen nicht den Wendehammer, sondern die Breite der Straße. Warum muss der BBP geändert werden, wenn an der Breite der Straße nichts geändert wird?

Herr … teilt hierzu mit, dass die Ringstraße weiterhin nicht benötigt wird. Der Bebauungsplan wird dadurch verändert, dass nunmehr in der Stichstraße ein Wendehammer hergestellt wird. Der Bebauungsplan ist daher entsprechend zu ändern. 

Ist den Grundstückseigentümern die Planung des Wendehammers und die Kostenbeteiligung bekannt?

Frau … führt hierzu aus, dass dies nicht der Fall ist. Es wird heute durch Beschluss der BBP geändert. Dieser weitere Entwurf ist erneut auszulegen und zu dieser erneuten Auslegung können wieder die Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Bürger Stellungnahmen abgeben. In diesem nächsten Schritt erfährt die Verwaltung, ob ein Bürger gegen den neu geplanten Wendehammer Einwendungen hat. 

Die Umgehungsstraße wurde seinerzeit nicht beschlossen. Im Bebauungsplan ist diese jetzt eingezeichnet als öffentliche Verkehrsfläche. Es wird sich zeigen, wie man hiermit in späteren Jahren umgehen wird. Aus dem Gremium wird hierzu angemerkt, dass es bezüglich der Umgehungsstraße damals zwei Argumente gab. Man wollte zum einen wissen, mit welchen Firmen die restlichen Parzellen im Gewerbegebiet belegt werden und zum anderen wollte man sehen, wie sich der neue Anschluss von Chefs Culinar auswirken wird. 


Aus der Mitte des Gremiums wird moniert, dass ein Beschluss zur Beschlussempfehlung 17 gefasst wurde und das Gremium erst danach über das Schreiben des Rechtsanwalts der Firma Höhe informiert wurde. Wie werden diese Einwendungen von der Verwaltung gewertet?

Es wird daher auf Vorschlag von Erstem Bürgermeister Bernhard Uhl hierzu ein weiterer Beschluss gefasst, der lautet wie folgt:

Beschlussempfehlung (18):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

zum Seitenanfang

5.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 5.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ in der Fassung vom 02.05.2023 zu (Anlagenkonvolut 8). 

Die Verwaltung wird beauftragt, die heutige Fassung des Bebauungsplanes samt sämtlicher Anlagen ordnungsgemäß erneut auszulegen. 

Es werden nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen.

Es wird verkürzt ausgelegt. Die Auslegungszeit beträgt 14 Tage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Nachdem der Marktgemeinderat im vorherigen Tagesordnungspunkt Änderungen/Ergänzungen gegenüber dem Planstand vom 09.02.2023 beschlossen hat, ist eine erneute Billigung des heutigen Planstandes (02.05.2023) und eine erneute Auslegung desselben erforderlich. 

Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult hat die Änderungen und Ergänzungen – so weit wie möglich – bereits in die neue Planfassung eingearbeitet. Sie besteht aus folgenden Teilen: 

  • Teil I mit A) Planzeichnung, B) Zeichenerklärung und C) Verfahrensvermerke
  • Teil II mit D) Textliche Festsetzungen, E) Textliche Hinweise und F) Anlagen (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3)
  • Begründung

Sollte es während der Sitzung noch zu weiteren Änderungen und Ergänzungen des Planstandes kommen, wird das IB auch diese noch einarbeiten. Diese neue Fassung erhält dann den Planstand von heute, 02.05.2023. Diese Planfassung ist nochmals auszulegen. 

Mitausgelegt wird die Anlage zum Teil II: Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ des TÜV Süd vom 19.01.2023. Die Schalltechnische Untersuchung muss lt. Landratsamt Augsburg, Fachbereich Immissionsschutz nicht ergänzt werden. Es genügt die Fassung vom 19.01.2023. Über ihren Inhalt ist nicht mehr Beschluss zu fassen. Als Anlage zum Bebauungsplan ist sie jedoch nochmals mit auszulegen. 

Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Bestimmung Gebrauch zu machen. 

Auch besteht die Möglichkeit einer verkürzten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Verwaltung schlägt eine angemessene Verkürzung auf 14 Tage Auslegungszeit und als Zeitraum für die Rückmeldung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vor. Ein längerer Zeitraum, z. B. 3 Wochen, wäre auch möglich, falls vom Marktgemeinderat gewünscht. 


Diskussionsverlauf:

Kein Vorgang

zum Seitenanfang

6. Ausbau Holderweg - Ausführungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö beschließend 6

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Erschließungsanlage Holderweg ohne Fußwegverbindung zur Frühlingstraße, ohne Gehweg, mit einem kleiner dimensionierten Wendehammer und einer Engstelle hergestellt wird und diesbezüglich von den planerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „An der Frühlingstraße“ zurückbleibt.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Planung und dem geplanten Ausbau 2023 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Holderweg in Zusmarshausen soll 2023 ausgebaut und erschließungsbeitragsrechtlich abgerechnet werden. Hintergrund ist, dass noch Beiträge für die Ersterschließung des Holderweges erhoben werden können. Für die Abrechnung ergibt sich eine Frist von 25 Jahren, die mit Beginn des ersten technischen Ausbaus abläuft. In diesem Fall war der Beginn die Herstellung einer Straßenbeleuchtung im Jahre 1999. 

Die Ausführungsplanung wurde der Bauverwaltung am 20.03.2023 zur Durchsicht übersandt. Grund für die kurzfristige/späte Abstimmung, waren die vorhergehenden Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer im südwestlichen Bereich des Holderweges. 

Bereits in der Vergangenheit kam es zu jeder Legislaturperiode immer wieder erfolglos zu Einigungsversuchen bezüglich des Grunderwerbs, um die Erschließungsanlage Holderweg gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes herstellen zu können. Das vom Landratsamt Augsburg anfänglich empfohlene Baulandumlegungsverfahren, das 1994 eingeleitet wurde um in den Besitz der öffentlichen Flächen, zur Anlage eines Wendplatzes sowie eines Fußweges zur Frühlingstraße zu gelangen, wurde aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten im Jahr 1996 wieder aufgehoben. Ein Enteignungsverfahren wurde in dieser Angelegenheit nicht angestrengt, da man seit Beginn der Grundstücksverhandlungen auf eine gütliche Einigung gehofft hatte. Die jüngsten Grundstücksverhandlungen Ende 2022 sahen bis zum Schluss erfolgversprechend aus. Leider konnte letztendlich doch keine Einigung gefunden werden, sodass der Holderweg im Rahmen der verfügbaren Grundstücke ausgebaut wird. Somit war der Planungsauftrag erst eindeutig, mit der Kenntnis über die Grundstücksverfügbarkeiten. 

Hieraus entsteht eine Abweichung zum Bebauungsplan „An der Frühlingstraße“ Nr. 26.
Ein Enteignungsverfahren würde der Beitragserhebung aufgrund seiner längeren Verfahrensdauer entgegenstehen, da nach Beendigung des Verfahrens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Verjährung der Beiträge eingetreten sein wird. Der Markt Zusmarshausen ist allerdings unter den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung kommunalrechtlich dazu angehalten, den Ausbau der Erschließungsanlagen rechtzeitig fertigzustellen, sodass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden können. 

Aus der bestehenden Planung entsteht eine Abweichung zum Bebauungsplan Nr. 26. Die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 stellt sich als planerische Entscheidung der Gemeinde dar und bedarf daher grundsätzlich einer Entscheidung durch den Marktgemeinderat. 
Die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 berühren die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage Holderweg nicht, weil die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und die Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen zurückbleibt.
Der geplante Fußweg vom Holderweg zur Frühlingstraße hätte ohnehin eine bloße Verbindungsfunktion. Das Weglassen des Fußweges hat daher keine Auswirkung auf die Erschließungsfunktion der Grundstücke und hätte beitragsrechtlich ohnehin nicht mit abgerechnet werden können. 
Der Wegfall des Gehweges stellt keine Festsetzung des Bebauungsplanes, sondern lediglich einen Hinweis dar und kann beitragsrechtlich problemlos entfallen.
Die Verkleinerung des Wendehammers und die geringere Ausbaubreite der Erschließungsanlage (Engstelle) sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar und haben keine Auswirkung auf die Erschließungsfunktion der Grundstücke im Abrechnungsgebiet.
Die Verkleinerung des Wendehammers ist eine Abweichung von minderem Gewicht, weil das im Bebauungsplan festgelegte Erschließungsmuster im Wesentlichen erhalten bleibt und die Plankonzeption nicht verändert wird. 
Die Engstelle auf Höhe der Fl.Nr. 1394/9 Gemarkung Zusmarshausen lässt keinen Begegnungsverkehr mehr zu. Beitragsrechtlich ist dies allerdings nicht problematisch, da die Erschließungsanlage Holderweg dennoch voll funktionsfähig ist. 

Aus technischer Sicht steht der Abweichung somit nichts entgegen. Die vorhandene Straßenbreite ist für ein Wohngebiet ausreichend. Einziges Manko ist, dass der geplante Wendehammer nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgebaut werden kann. Gemäß Einschätzung des Ingenieurbüros Sweco wäre dann der Holderweg entsprechend als Anliegerstraße zu werten und zu kennzeichnen. Ein Wenden des Müllfahrzeuges im Wendehammer werde ohne Rangierbewegungen so nicht möglich sein. Es sei den Anliegern aber durchaus zuzumuten, dass die Mülltonnen an der nächsten Straßenkreuzung abgestellt werden. Ein Mülltonnensammelplatz ist bei der Planung bereits berücksichtigt. Eine Vorfahrtsregelung an der Engstelle sehe das Ingenieurbüro im Moment nicht, da hier „auf Sicht“ gefahren werden könne.

Die Ausführungsplanung wird von SGL … vorgestellt. 

Die Bruttokosten belaufen sich gemäß den bepreisten Leistungsverzeichnissen auf,

  • Straßenbau                        279.000€
  • Kanalbau                        163.000€
  • Wasserleitungsbau                149.000€

Die Ausführung ist von Mitte Juni bis Ende September 2023 geplant. Die Abrechnung soll bis November 2023 erfolgen, sodass die Finanzverwaltung die offenen Erschließungskosten innerhalb der Frist -bis spätestens 31.03.2024- abrechnen kann.

Aufgrund der engen Abrechnungsfristen wurde die Leistungsbeschreibung bereits veröffentlicht. Die Vergabe der Bauleistung wird in einer der nächsten MGR-Sitzungen erfolgen.


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfragen des Gremiums teilt Herr … folgendes mit:

Es muss nicht der komplette Holderweg erschließungsrechtlich abgerechnet werden, sondern nur der nördliche Bereich. Die Abrechnungsgrenze ist in der Planzeichnung dargestellt. Der südliche Teil des Holderweg ist bereits abgerechnet. 

Die Erschließungskosten werden innerhalb der Abrechnungsgrenze auf die Grundstücksgrößen umgelegt. Die Kosten für den Kanal werden jedoch nicht in voller Höhe angerechnet. 

Zur Sicherstellung, dass das Bauvorhaben fristgerecht umgesetzt und die Endabrechnung der Firmen bis Ende November vorliegen, wird dies in der Ausschreibung entsprechend festgehalten.

Zur Stimmungslage in der bereits erfolgten Anliegerversammlung teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass es schon die eine oder andere böse Stimme gab. Letztendlich ist man jedoch mit einer guten Stimmung auseinandergegangen. Es wurde auch vereinbart, vorab eine Ablösevereinbarung zu schließen. 

Herr … merkt bezüglich der Anliegerversammlung an, dass es Äußerung gab bezüglich der Parksituation im hinteren Bereich des Holderweg. Hier muss gewährleistet sein, dass die Zufahrt für Feuerwehr möglich ist, so dass wohl an beidseitiges Parkverbot angeordnet werden muss. 

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob noch bei weiteren Straßen des Markt Zusmarshausen eine Verjährung droht, teilt Erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass dies in Wollbach bei der Straße „Im Zusamtal“ der Fall ist. Allerdings droht hier die Verjährung nicht in unmittelbarer Zeit, so dass mit der Abrechnung der Erschließungskosten noch etwas mehr Zeit besteht. 

zum Seitenanfang

7. Schöffenwahl - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt den vorliegenden Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Aus dem Bereich des Marktes Zusmarshausen sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Augsburg mindestens fünfzehn geeignete Personen als Schöffen zur Wahl vorzuschlagen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Zu dem Amt eines Schöffen sollen Personen nicht berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden. 

Aufgrund ortsüblicher Bekanntmachungen und Veröffentlichungen im Marktboten haben sich folgende Personen für dieses Amt gemeldet bzw. wurden vorgeschlagen:

  1. …, Zusmarshausen
  2. …, Zusmarshausen
  3. …, Gabelbach
  4. …, Zusmarshausen
  5. …, Zusmarshausen
  6. …, Streitheim
  7. …, Wollbach
  8. …, Zusmarshausen
  9. …, Wörleschwang
  10. …, Wörleschwang
  11. …, Zusmarshausen
  12. …, Zusmarshausen
  13. …, Steinekirch 
  14. …, Zusmarshausen
  15. …, Zusmarshausen
  16. …, Zusmarshausen
  17. …, Steinekirch 
  18. …, Zusmarshausen


Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich



Diskussionsverlauf:

Kein Vorgang

zum Seitenanfang

8. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 8

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass am 27.04.2023 ein weiteres Dialogforum stattgefunden hat, bei dem der Kriterienkatalog vorgestellt und Anmerkungen zu den Trassen gegeben wurden. 

An dem Dialogforum hat dritter Bürgermeister Christian Weldishofer teilgenommen, der das Gremium über den Inhalt des Dialogforums informiert wie folgt:

Die Trassen wurden vorgestellt. Die Bestandsstrecke muss frisch überplant werden, daher läuft jetzt auch die Planung der Bestandsstrecke weiter. Die türkise Trasse würde die „Stöckle-Abweichung“ machen. Die Orange Trasse wechselt in einer zweiten Variante die Fahrbahnseite im Süden von Adelsried. Vom Bahnhalt in Zusmarshausen wurde nichts erwähnt. 

Herr … lässt keine weiteren Trassen zu. Alle vier Trassen, somit auch die Bestandsstrecke, gehen mit den Optimierungen in das Raumordnungsverfahren. 

Für das Gremium wurde in der Sitzungsmappe der vorab vorgeschlagene Kriterienkatalog hinterlegt. Dieser ist jedoch noch nicht beschlossen. Das Gremium bittet darum, den Kriterienkatalog per Email im PDF-Format zu übersenden, da er sehr klein gedruckt und nicht lesbar ist. Dies wird von der Verwaltung veranlasst werden. Die Methodik wird in der Präsentation dargestellt. Der Kriterienkatalog sollte aufmerksam betrachtet und ergänzt werden. 

Am 15.05.2023 findet im Stadthaus Ulm ein Workshop zum Kriterienkatalog statt. Es können dann weitere Vorschläge vorgebracht werden. Diese können dann im nächsten Dialogforum im Juni mitgeteilt werden. Daher ergeht die Bitte an das Gremium Anregungen zu Kriterienkatalog zeitnah vor dem 15.05.2023, möglichst bis zum Donnerstag vorher, also dem 11.05.2023, an die Verwaltung per Email an postfach@zusmarshausen.de zu senden. 

Die Beschlussfassung über den Kriterienkatalog wird dann am 26.06.2023 erfolgen.

Mitzunehmen ist, dass jetzt erstmalig bei der Bestandsstrecke vier Gleise geplant werden, bei der türkisen Trasse die „Stöckle-Variante“ noch als Optimierung geplant wird und die orange Trasse deutlich vor Streitheim die Fahrbahnseite der A8 wechselt, wobei hier auch die Nordvariante noch mit in der Planung ist, somit für die orange Trasse der alte Verlauf und die Optimierung. In Dinkelscherben kann man im Bereich des Moores die Strecke nicht zusammenführen, daher wird links und rechts des Moores geplant. 

Laut Herrn … ist dieser auch für eine Kombination zwischen verschiedenen Trassen offen. 

zum Seitenanfang

9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö informativ 9
zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö informativ 10
Datenstand vom 12.06.2023 11:02 Uhr