Datum: 22.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - Gemeinsame Abwasseranlage Markt Zusmarshausen und Gemeinde Horgau

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1. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - Gemeinsame Abwasseranlage Markt Zusmarshausen und Gemeinde Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 62. Gemeinsame MGR-Sitzung Zusmarshausen und Horgau 22.11.2017 ö 1

Kurzbericht

Sachvortrag
Das Wasserrecht für die Kläranlage im Markt Zusmarshausen läuft zum 31.12.2018 aus. Vor diesem Hintergrund wurden bereits Untersuchungen zu der bestehenden Kläranlage und deren Grundlagen beauftragt. Diese Grundlagenermittlung Stand 10.02.2017 hat ergeben, dass zukünftig für die Kläranlage Zusmarshausen ohne Berücksichtigung weiterer Reserven eine Erweiterung von derzeit 9.000 EW auf etwa 12.600 EW erforderlich ist.

Um die erforderliche Reinigungsleistung erreichen zu können, werden je nach Ausbaugröße mehr oder weniger umfangreiche Maßnahmen zur Erweiterung der Kläranlage Zusmarshausen notwendig.

Bei der benachbarten Kläranlage Horgau werden derzeit ebenfalls umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung / Erweiterung überlegt.
Vor diesem Hintergrund kam Hr. Bgm. Hafner von der Gemeinde Horgau mit Schreiben vom 10.02.2017 auf den Markt Zusmarshausen zu, eine mögliche Zusammenlegung der Kläranlagen in Betracht zu ziehen und diese Möglichkeit mittels einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung untersuchen zu lassen.

Folgende Gründe sprechen für eine mögliche Zusammenlegung:

-        Mögliche betriebliche Vorteile
-        Durch die Verlagerung der Kläranlage Horgau nach Zusmarshausen könnten die bestehenden Einleitungen in die Roth und damit verbunden im Anschluss in den Rothsee umgangen werden
-        Ausnutzung von Synergieeffekten
-        Mögliche wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Vorteile
-        Derzeitige Einleitung des Abwassers aus Streitheim in die Kläranlagen in Horgau


Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult wurde zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt, da dieses die Kläranlagen in Zusmarshausen und Horgau geplant und realisiert hat und diesem die damit verbundenen Planungen, Hintergründe und Grundlagen vorliegen.

Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult wurde mit der Untersuchung von folgenden Lösungsvarianten beauftragt:

Lösungsvariante 1:
Betrieb zweier getrennter Kläranlagen für die Gemeinde Horgau und für den Markt Zusmarshausen.
Hierbei wird betrachtet, welche Ausbauten bzw. Erweiterungsbauten in den nächsten Jahren auf die Gemeinden zukommen. Ebenso wird die betriebliche – wirtschaftliche Situation dieser Variante betrachtet.

Lösungsvariante 2:
Anschluss des Marktes Horgau an die Kläranlage Zusmarshausen.
Berechnung der erforderlichen Verbindungsleitung sowie der erforderlichen Erweiterung.
Ebenso wird die betriebliche – wirtschaftliche Situation dieser Variante betrachtet.

Mit einer Überleitung des Abwassers aus Horgau in die Kläranlage Zusmarshausen würde die Kläranlage Zusmarshausen eine Ausbaugröße von rechnerisch ca. 12.600 EW (Markt Zusmarshausen) + ca. 4.000 EW (Gemeinde Horgau) = ca. 16.600 EW (gemeinsam) erreichen.

Am 09.11.2017 fand eine Abstimmung mit dem Markt Dinkelscherben statt.
Folgende Vorschläge wurde vorgetragen:

  • Entlastung der Kläranlage Zusmarshausen durch Anschluss der Ortsteile Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch an die Kläranlage Dinkelscherben.
  • Mitbehandlung des in der Kläranlage Dinkelscherben anfallenden Klärschlamms auf der Kläranlage Zusmarshausen, unter der Annahme, dass dort eine Faulung und Schlammentwässerung errichtet wird.

Am 17.11.2017 fand eine Abstimmung mit dem Landratsamt Augsburg (Abteilung Wasserrecht, Hr. …) und dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Fr. …, Hr. . ….) statt.
Insgesamt wurde von Seiten der Behörden eine Zusammenlegung begrüßt.
Vor dem Hintergrund des Gewässerschutzes der Roth würde Hr.  … sogar eine Zusammenlegung der Kläranlagen Zusmarshausen, Horgau und Rommelsried begrüßen.
Insgesamt fand von Seiten der Behörden eine Zustimmung zur derzeit vorliegenden Vorgehensweise vor.

Das Ingenieurbüro Steinbacher – Consult stellt den derzeitigen Stand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor.

Für die weitere Planung sollte von den jeweiligen Gemeinden folgendes Beschlossen werden:

Markt Zusmarshausen:
Beauftragung der weiteren Planungen für den 1. Ausbauabschnitt (12.600 EW) auf Grund des Ende 2018 auslaufenden Wasserrechtes.

Grundsatzbeschluss, ob für die Planung des 1. Ausbauabschnitts (12.600 EW) ein späterer Anschluss für Horgau berücksichtigt werden soll.

Gemeinde Horgau:
Grundsatzbeschluss, ob ein Anschluss von Horgau an die Kläranlage Zusmarshausen nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnis befürwortet wird.

Aufgrund des hohen Fremdwasseranteils von beinahe 50% sind Maßnahmen zur Reduzierung des Fremdwasseranfalls geboten.

Diskussionsverlauf
GR Ulrich Mayr ist der Meinung, dass bei den Beständen, die in der Präsentation genannt wurden, Streitheim noch herausgerechnet werden muss.

MR Hubert Kraus erklärt, dass aus seiner Sicht größere Einheiten effektiver und wirtschaftlicher arbeiten können, als kleinere Anlagen. Dies zeigt sich auch an der Gebührenstruktur. Es gibt natürlich auch weitere Faktoren, die für eine gemeinsame Kläranlage sprechen. Es ist zum Beispiel sehr schwer, einen ausgebildeten Mitarbeiter zu finden. Außerdem ist es nicht zu unterschätzen, dass in diesem Beruf auch gefährliche Arbeiten anfallen. Zudem werden die gesetzlichen Auflagen zunehmend anspruchsvoller.
Des Weiteren muss die Gemeinde Horgau im Jahr 2027 sowieso umbauen, da zu diesem Zeitpunkt die Reinigungsleistung der momentanen Kläranalage nicht mehr ausreichend ist und die Gemeinde Horgau mit dieser Anlage keinen neuen Wasserrechtsbescheid erhält.
Außerdem können getrennte Anlagen den Schlamm schlechter entwässern und wenn die Leistungsgrenze nicht erreicht ist, ist die Stabilisierung nicht ausreichend und führt zur Geruchsbelästigung. Somit hätte man dann weiterhin den belebbaren Schlamm, der schwieriger zu entsorgen ist. Weiterhin ist ein höherer Energiebedarf notwendig.
Bei einer gemeinsamen Anlage, in der man auch den Faulturm baut, kann ein Teil der Energie und als Gas zurückgewonnen und z.B. durch eine Mikroturbine wiederverwertet werden.
MR Hubert Kraus tendiert zu einer gemeinsamen Lösung, da zwar momentan die Investitionen sehr hoch sind, diese allerdings in 10 - 15 Jahren ausgeglichen sind. Natürlich muss beachtet werden, das Streitheim sich bei einer neuen Anlage mit ca. 15% bei Horgau beteiligen muss.

MR Hörmann möchte wissen, ob sowohl bei einer getrennten als auch bei einer gemeinsamen Möglichkeit mit einem Zuschuss von 60 - 70 % wie in der Vergangenheit zu rechnen ist.

Herr …r erklärt, dass es diese Zuschüsse nicht mehr gibt. Zusmarshausen erhält vermutlich überhaupt keinen Zuschuss mehr. Horgau könnte für die Leitungen eventuell für einen Zuschuss in Frage kommen.

MR Aumann tendiert auf Grund von 3 Punkten für eine gemeinsame Anlage. Zum einen natürlich die Kostenfrage, da es zwar am Anfang hohe Investitionskosten sind, die sich aber in 10, 12 oder 15 Jahren gerechnet haben. Nachdem hier für eine Lösung für die nächsten 50 - 70 Jahre gesucht wird, ist dies eine gute Lösung.
Des Weiteren ist ein großer Punkt die Entlastung des Rothsees, die vor allen den Zusmarshausern am Herzen liegen sollte.
Als letzten Punkt führt MR Aumann noch den Faulturm auf, da es seiner Meinung nach kostenreduzierend ist, wenn man einen Teil der benötigten Energie wieder herstellen kann.
MR Aumann tendiert daher für eine gemeinsame Lösung.

GR Günter Steer versteht die Bedeutung einer Gemeinsamen Anlage für den Rothsee nicht ganz, denn er kann sich nicht vorstellen, dass das verschmutzte Wasser des Sees nur an der Anlage in Horgau liegt.

Herr … erklärt, dass der Rothsee natürlich nicht ganz sauber wird, aber es eine deutliche Entlastung darstellt, da es keine Abwassereinleitung mehr gibt. Bisher ist immer noch eine Restschmutzfracht vorhanden. Das Wasserwirtschaftsamt achtet mittlerweile darauf, dass diese Einleitungen so nichtmehr gebaut werden, da es immer zu einem Konflikt kommt, wenn auf eine Einleitung aus einer Kläranlage ein Badegewässer folgt.

GR Günter Steer betont, dass das Problem der Verschmutzung der Badeseen dann aber ja nur verlagert wird.

Herr … stimmt dem zu, erklärt aber, dass dies nicht so schlimm ist, da nach der Kläranlage ein größeres Gewässer, nämlich die Zusam ist und das nächste Badegewässer ein gutes Stück entfernt liegt.

MR Hubert Kraus meint, dass das Landesamt für Umweltschutz bereits Erhebungen gemacht hat und die Fremdwasserbasis 15% höher ist. Das Wasserwirtschaftsamt beklagt dies zwar, aber die untere Wasserrechtsbehörde toleriert es im Moment noch.

GR Johann Ohnesorg ist der Meinung, dass man in Horgau sicherlich etwas machen könnte, indem man einen zusätzlichen Kanal einbauen würde. GR Ohnesorg würde auch
gerne wissen, ob eine Möglichkeit einer Verbindung zu Rommelsried und Agawang Sinnvoll ist. Rommelsried hat das gleiche Auslaufdatum des Wasserrechtsbescheides wie die Gemeinde Horgau.

Eine Verbindung zu Rommelsried wäre in dem Zusammenhang sinnvoll, dass die gleiche Problematik ansteht, nämlich die Erneuerung der Anlage mit Ablauf des Bescheides, so Herr …. Es gibt verschiedene Arten zusammenzuarbeiten, entweder über einen Abwasserzweckverband, der dann über die Globalberechnung umgelegt wird oder einen Gemeinden Zusammenschluss, allerdings hat hier derjenige, der am weitesten von der Kläranlage weg ist, die schlechteren Karten, da dieser auch für die Strecke zahlen muss. Global betrachtet ist dies durchaus sehr Sinnvoll, aber es müssen Finanzierungskonstrukte gefunden werden, damit alle gleich behandelt sind.

GR Johann Ohnesorg fragt, ob in Zweckverbänden die Gemeinden die eine weitere Strecke zurücklegen müssen auch höhere Gebühren haben oder ob alles in einem Topf ist und dieser dann gerecht verteilt wird.

Ein Zweckverband ist nur eine Lösung wenn die Anlagen getrennt sind. Die Strecke von Rommelsried bis zur Kläranlage liegt in einem Zweckverband und die Kosten werden dann verteilt. Es gibt viele Möglichkeiten für die Kostenverteilung. Des Weiteren muss man auch im Landkreis schauen, was alles zusammengeschlossen ist, da geht es teilweise auf 50 km Entfernung. Auch müssen Überlegungen angestellt werden, wie die Kosten im Bereitschaftsdienst verteilt werden.

Bgm. Uhl erklärt, dass man sich grundsätzlich überlegen muss, ob eine Zusammenarbeit möglich ist. Natürlich muss Gerechtigkeit da sein, denn nur so hat man auch eine gewisse Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit. Der erste große Schritt ist hierfür mit der heutigen Sitzung gemacht. Welche Rechtsform irgendwann dann tatsächlich durchgesetzt wird, ist noch nicht bekannt und muss heute eigentlich auch noch nicht diskutiert werden. Bgm. Uhl spricht sich für ein gemeinsames Projekt aus, da ihm auch der Personalmangel an ausgebildeten Fachkräften ein Dorn im Auge ist.

GR Ulrich Mayr möchte wissen, ob es schon Informationen gibt bezüglich der Medikamente, welche in Zukunft in einer Kläranlage zurückgehalten werden müssen.

Herr … erläutert, dass es hierzu noch keine Information gibt, aber die Bedenken durchaus berechtigt sind, da sie Arzneimittelrückstände ein Problem darstellen. Es gibt viele Themengebiete, die nur in einer größeren Kläranlage umsetzbar sind. Momentan ist dies allerdings noch nicht gefordert.

3. Bgm. Stefan Vogg frägt, ob die Autobahnleitungen ebenfalls zu dem Abwasser mitzählen, da ja Streitheim auch mit drin ist, in den Berechnungen.

Herr … führt aus, dass die Messungen Zulaufmessungen sind, und somit auch die Autobahn in den Beständen eingerechnet ist.

GR Ulrich Mayr meint, dass dann das Fremdwasser in Horgau falsch berechnet wurde.

Bgm. Hafner weist daraufhin, dass er heute lediglich die Basis für eine eventuelle Zusammenarbeit erreichen möchte. Die genauen Zahlen spielen hierbei noch keine übergeordnete Rolle. Es gibt immer mehrere Möglichkeiten, die man natürlich auch berücksichtigen muss. Dass die Roth und auch der Rothsee durch eine gemeinsame Kläranlage sauberer werden ist allerdings jetzt schon klar. Auch die Personalproblematik ist jetzt schon groß und wird in Zukunft sicherlich nicht sinken. Es gibt einige Punkte, die für eine Zusammenarbeit mit Zusmarshausen sprechen. Die Hauptfrage ist allerdings ob die beiden Gemeinderäte dazu bereit sind zusammenzuarbeiten. Aus den Wortmeldungen ist aber ein Interesse für eine Zusammenarbeit herauszuhören und es ist durchaus Sinnvoll die Zahlen näher zu untersuchen. Jetzt ist es Sinnvoll erst einmal alles in den einzelnen Fraktionen zu besprechen und dann in einer weiteren Sitzung in ein paar Monaten, endgültig darüber zu entscheiden. Bgm. Hafner bittet die Gemeinderäte sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen, da es eine langfristige Lösung werden soll.

MR Hörmann möchte wissen ob eine mögliche Zusammenarbeit mit Dinkelscherben wesentliche Auswirkungen auf die Kosten hätte.

Herr … erklärt, dass Steinekirch, Gabelbachergreut und Gabelbach bis Dinkelscherben müssten, aber die Investitionskosten im Grunde gleich bleiben.

GR Günter Steer stellt fest, dass Zusmarshausen bis Ende 2018 eine Lösung gefunden haben muss, während Horgau noch bis 2026 Zeit hat. Er frägt, ob es für Horgau Pflicht ist, jetzt schon einzusteigen, oder ob auch die Möglichkeit für einen späteren Zusammenschluss besteht.

Herr … weist daraufhin, dass erst einmal der Schritt für die Zusammenarbeit gemacht werden muss. Es spielt im Endeffekt keine Rolle, wann Horgau miteinsteigt. Aber Zusmarshausen muss bei der Entscheidung wissen wie das Ergebnis ausfällt, damit entschieden werden kann wie gebaut werden muss.

GR Johann Ohnesorg meint, dass Zusmarshausen die Kläranlage doch ohnehin umbauen muss und diese Kosten ja anfallen ob mit oder ohne Zusammenarbeit.

GR Günter Steer möchte wissen, ob es für den Bau einer neuen Kläranlage einen Zuschuss geben wird.

Herr … teilt mit, dass es im Normalfall keinen Zuschuss geben wird, eventuell gibt es für die Druckleitungen ca. 100 € pro laufenden Meter.

MBM Thorsten Völk bestätigt dies und erklärt, dass Herr Dr. Nunn bei einer Besprechung im Landratsamt mitteilte, dass egal für welche Art von Ausbau sich Zusmarshausen und Horgau entscheidet, keine Möglichkeit für einen Zuschuss besteht.

Bgm. Hafner überlegt, ob es Sinn machen würde, die Leitungen in der Roth zu verlegen.

Herr …. erklärt, dass es zwar grundsätzlich möglich ist, da der Höhenunterschied von  Horgau nach Zusmarshausen ca. 17 Meter ist, aber dass diese Möglichkeit nahezu unbezahlbar ist. Die Druckleitung wäre vermutlich günstiger, wenn man in die einzelne Grundstücke dürfte. Die Freispiegelleitung kostet in etwa doppelt so viel wie eine Druckleitung.

MR Harry Juraschek fasst zusammen, dass Horgau von einer Kapazität von 3.200 EW auf 4.000 EW, also 25 % erhöhen müssen. Zus hingegen steigert sich von 11.550 EW auf 12.600 EW, also 9%. Hier stellt sich die Frage ob diese Steigerungen ausreichen, denn wenn die Gewerbetreibenden mit in die Rechnungen zählen, müsste der Markt Zusmarshausen seiner Meinung nach auf eine ganz andere Größenordnung erhöhen.

Herr … sagt, dass die endgültige Entscheidung beim MGR liegt. Die Einwohnerentwicklung wird nie in diese große Kategorie kommen, allerdings waren die Gewerbetreibenden zu dem Zeitpunkt des Baus noch nicht absehbar.

2. Bgm. Steppich frägt, ob es bei der Kapazität auch einen Punkt von einer Grenze der Ausbaustufe gibt, bevor man massiv investieren muss.

Herr … meint, dass die Größe von Zusmarshausen und Horgau ausreichend ist, aber mehr geht nicht mehr. 16.600 ist eine Größe die ideal mit der vorhandenen Kläranlage umgesetzt werden kann.

2. Bgm. Steppich möchte des Weiteren wissen, ob die Leitung von Zusmarshausen nach Wollbach für eine gemeinsame Anlage ausreichend ist.

Her … erklärt, dass früher gleich die größere Leitung eingelegt wurde. Mit einem Zusammenschluss kommt allerdings auch diese an die Grenze aber es geht alles durch.

MR Johann Reitmayer möchte wissen, welchen Durchmesser die Leitung derzeit hat.

Herr …. sagt, dass der Durchmesser bei DN 350 liegt.

Bgm. Hafner fasst zusammen, dass weitere Planungen sowohl in Horgau als auch in Zusmarshausen auf der Tagesordnung stehen. Bis dahin wird auch im Ingenieurbüro noch einiges geschehen und die nächste Entscheidung ist dann entweder eine Zusammenarbeit oder ein Schlussstrich.

Datenstand vom 23.01.2018 14:15 Uhr