Datum: 16.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 061. Sitzung am 09.02.2023
3 Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen vom 26.06.2017 - Vorstellung Entwurf der Arbeitsgruppe
4 Vorberatung Haushalt 2023
5 Künftige Nutzungen des Festplatzes Flur Nr. 406 Gmkg. Zusmarshausen
6 Zwischenstand (EÜ)_Strecke 5302_Bahn-km 32,958 "Gräbenweg" in Gabelbach
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Windenergie
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 061. Sitzung am 09.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen vom 26.06.2017 - Vorstellung Entwurf der Arbeitsgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Ablösungsbetrag soll bei einem fehlenden Nachweis eines Stellplatzes pauschal von 7.500,00 € auf 10.000,00 € angehoben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Ablösungsbetrag soll bei einem fehlenden Nachweis eines Stellplatzes pauschal von 7.500,00 € auf 15.000,00 € angehoben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Ablösungsbetrag soll bei einem fehlenden Nachweis eines Stellplatzes pauschal von 7.500,00 € auf 12.500,00 € angehoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Beschluss 4

Einer Neufassung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen mit dem Zusatz der Erhöhung der Ablöse auf € 12.500,00 pro Stellplatz in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Diese ist als Anlage 1 beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 02.06.2022 wurde dem Antrag vom 17.03.2022 zur Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen im Hinblick auf die Größe der Stellplätze und einer Regelung bzgl. gefangener Stellplätze stattgegeben.

Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einer zu gründenden Arbeitsgruppe aus dem Marktgemeinderat beauftragt wird, einen Änderungsvorschlag für die Stellplatzsatzung zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Die Neufassung der Stellplatzsatzung sieht u. a. eine Regelung zur Stellplatzgröße sowie eine Regelung zu gefangenen Stellplätzen vor (Siehe § 4 Abs. 1 und 2).

Zu § 3 (Stellplatz-Nachweis) Abs. 2 erfolgte der ergänzende Hinweis, dass bei Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) ebenfalls der Stellplatznachweis zu erbringen ist.

Des Weiteren soll der Ablösungsbetrag, bei einem fehlenden Nachweis eines Stellplatzes, pauschal von 7.500,00 € auf 10.000,00 € angehoben werden (siehe § 5 Abs. 1).

Um Rechtssicherheit bzgl. der Neufassung der Stellplatzsatzung zu erlangen, wurde der erste Entwurf zur Änderung der Stellplatzsatzung mit der Bitte um Prüfung an die rechtliche Bauabteilung des Landratsamtes Augsburg zugesandt. 

In der Neufassung der Stellplatzsatzung wurden die Anmerkungen des Landratsamtes Augsburg teilweise berücksichtigt. Zu § 4 Abs. 3 (Mehr als 4 zusammenhängende Stellplätze sind über eine gemeinsame Zufahrt anzuschließen) und § 4 Abs. 4 (Besucherstellplätze dürfen nicht in der Tiefgarage nachgewiesen werden) sind in der Neufassung keine Änderungen vorgesehen.



Diskussionsverlauf:
Es erfolgt eine Diskussion des Gremiums bezüglich der Höhe der Ablösesumme pro Stellplatz. Einem Teil des Gremiums erscheint eine Ablöse von € 10.000,00 pro Stellplatz als zu gering. Es wird daher eine Ablöse von € 15.000,00 pro Stellplatz angeregt, da beim Bau von Einfamilienhäusern die Stellplätze in der Regel auf dem Grundstück nachgewiesen werden können und eine Ablöse eher im Bereich von Großprojekten zum Tragen kommt. Es sollte vermieden werden, dass sich die Unternehmen für relativ wenig Geld „freikaufen“ können. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt zu bedenken, dass die Ablöse durchaus auch Privatpersonen treffen kann, wenn beispielsweise nach dem Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück selbst nicht mehr genügend Stellplätze nachgewiesen werden können. Es sollte vermieden werden, Bauvorhaben aufgrund einer zu hohen Stellplatzablöse zu verhindern. 

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4. Vorberatung Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Die Finanzierung des Defizits 2023 i. H. v. 4.193.500 € soll neben einer Rücklagenentnahme i. H. v. 2.193.500 € über einen Kredit i. H. v. 2.000.000 € erfolgen. Sollten sich am Haushalt noch Änderungen ergeben, sollen diese über die allgemeine Rücklage finanziert werden. Die Deckung des Defizits soll zuerst durch die allgemeine Rücklage erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der aktuelle Entwurf des Haushalts 2023 und der Finanzplanungsjahre 2024 – 2026 liegt dem Sachvortrag als Anlage bei.
Sollte der Grunderwerb … als Haushaltsrest übernommen werden und nicht im neuen Jahr nochmals angesetzt werden, würde sich das Ergebnis, vor allem im Jahr 2023, ändern.
Der Haushaltsentwurf schließt daher die Jahre mit folgenden Ergebnissen ab:

Jahr
Abgleich
Verwaltungshaushalt
Abgleich
Vermögenshaushalt
Ergebnis
Gesamthaushalt
2023
543.200 €
-4.736.700 €
-4.193.500 €
2024
1.590.700 €
-7.483.200 €
-5.892.500 €
2025
2.261.800 €
-6.322.600 €
-4.060.800 €
2026
2.972.900 €
-7.829.800 €
-4.856.900 €

Von Seiten des Gremiums wird daher eine Entscheidung benötigt, inwiefern das Defizit, insbesondere im Haushaltsjahr 2023, gedeckt werden soll.

Der Fehlbetrag i. H. v. 4.193.500 € könnte durch eine Kreditaufnahme oder eine komplette Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Außerdem wäre eine Aufteilung mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ebenfalls denkbar.

Die allgemeine Rücklage weist dann zum 31.12.2022 voraussichtlich einen Stand i. H. v. 4.747.377,74 € auf.
Der aktuelle Schuldenstand zum 31.12.2022 beläuft sich auf 596.928,46 €. Im Haushaltsjahr 2023 werden frühere Kreditaufnahmen i. H. v. 197.238,16 € getilgt, sodass die Schulden zum Ende des Jahres, ohne Berücksichtigung einer neuen Kreditaufnahme, 399.690,30 € betragen werden.

Von Seiten der Verwaltung war im ursprünglich vorgelegten Haushalt die Deckung des o. g. Defizits durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. 1.585.300 € sowie einer Kreditaufnahme mit 4.000.000 € vorgesehen.
Nunmehr würde sich eventuell eine Aufteilung durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. 1.193.500 € und einer Kreditaufnahme von 3.000.000 € anbieten. Weiterhin wäre eine Aufteilung je zur Hälfte ebenfalls denkbar.

In den Finanzplanungsjahren sind für 2024 bis 2026 Kreditaufnahmen i. H. v. 4 Mio. €, 3 Mio. € und 4 Mio. € sowie Rücklagenentnahmen mit 1.892.500 €, 1.060.800 € und 856.900 € vorgesehen.

Die Verabschiedung des Haushalts 2023 sowie der mittelfristigen Finanzplanung soll dann in der Sitzung am 30. März 2023 erfolgen.


Änderungen/Anpassungen im Haushaltsplan

Der Entwurf des Verwaltungshaushaltes wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.02.2023 vorberaten. Zudem wurde das Investitionsprogramm des technischen Bauamts in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses vom 08.12.2022 vorberaten.
In der Zwischenzeit ergaben sich aufgrund Abstimmungen in der Sitzung und nachträglicher Meldungen folgende Änderungen:

0.0200.4140 - Hauptverwaltung; Entgelte für tariflich Beschäftigte
Erhöhung des Ansatzes (+ 15.000 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.0200.4340 - Hauptverwaltung; Beiträge zu Versorgungskassen „Tariflich Beschäftigte“
Erhöhung des Ansatzes (+ 2.500 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.0200.4440 - Hauptverwaltung; Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung „Tariflich Beschäftigte“
Erhöhung des Ansatzes (+ 6.000 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.0200.6550 - Hauptverwaltung; Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u. ä., allg. Rechtsbeistand
Die Kosten für das Bahnprojekt Ulm – Augsburg i. H. v. 100.000 € wurden auf 2023 und 2024 jeweils zur Hälfte aufgeteilt

0.0300.4100 - Finanzverwaltung; Beamtenbezüge
Reduzierung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (- 7.000 €) sowie der Finanzplanjahre 2024 ff. (-15.000 €) aufgrund korrekter Berechnung und Anpassung des Stellenplans

0.0501.4140 - Standesamt; Entgelte für tariflich Beschäftigte
Erhöhung des Ansatzes (+ 3.500 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.0501.4340 - Standesamt; Beiträge zu Versorgungskassen „Tariflich Beschäftigte“
Erhöhung des Ansatzes (+ 400 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.0501.4440 - Standesamt; Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung „Tariflich Beschäftigte“
Erhöhung des Ansatzes (+ 800 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.0501.6610 – Standesamt; Mitgliedsbeiträge für Verbände, Vereine und dgl.
Erhöhung des Ansatzes (+ 100 €) im Haushaltsjahr 2023 und den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund eines höheren Mitgliedsbeitrags für den Fachverband der Standesbeamten

0.0841.6551 – Betriebsärztlicher Dienst; Sachverständigenkosten
Erhöhung des Ansatzes (+ 1.200 €) im Haushaltsjahr 2023, da mittlerweile die Abrechnung für das Vorjahr eingegangen ist

0.2111.6327 – Grundschulen Mittagsbetreuung; EDV-Kosten an Dritte
Erhöhung des Ansatzes (+ 4.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund Einführung des Zeiterfassungssystems

0.2112.7131 - Grundschulen; Zuweisungen für lfd. Zwecke an Zweckverbände und dgl., für Grundschüler Zusmarshausen
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 sowie der Finanzplanjahre 2024 ff. aufgrund des fertiggestellten Schulverband-Haushaltes

0.2130.7131 - Mittelschulen; Zuweisungen für lfd. Zwecke an Zweckverbände und dgl., für Mittelschüler Zusmarshausen
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 sowie der Finanzplanjahre 2024 ff. aufgrund des fertiggestellten Schulverband-Haushaltes

0.3009.6317 – Sonstige allgemeine kulturelle Angelegenheiten Kulturkreis; Schloßfest 2023
Erhöhung des Ansatzes (+ 5.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund der Anpassung der Defizitabsicherung auf bis zu 25.000 €

0.3601.5100 - Naturschutz und Landschaftspflege; Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens, Biotope, Baumsanierungen u. ä.
Reduzierung des Ansatzes (- 3.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

0.4641.5200 – Kindertagesstätte ZuS – Zwischen Wald und See; Verwaltungs- und Zweckausstattung
Erhöhung des Ansatzes (+ 1.000 €) im Haushaltsjahr 2023, da die NAS (Datensicherung) ausgetauscht werden muss

0.4641.6327 – Kindertagesstätte ZuS - Zwischen Wald und See; EDV-Kosten an Dritte
Erhöhung des Ansatzes (+ 4.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund Einführung des Zeiterfassungssystems

0.4642.5200 - Kindergarten Wörleschwang; Verwaltungs- und Zweckausstattung
Erhöhung des Ansatzes (+ 500 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund zusätzlichem Tablet für Kita-App

0.4642.6327 - Kindergarten Wörleschwang; EDV-Kosten an Dritte
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 4.400 €) sowie in den Finanzplanjahren 2024 ff. (+ 400 €) aufgrund Inbetriebnahme der Kita-App und Einführung des Zeiterfassungssystems

0.4643.6327 - Kindergarten Gabelbach; EDV-Kosten an Dritte
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 4.500 €) sowie in den Finanzplanjahren 2024 ff. (+ 500 €) aufgrund Inbetriebnahme der Kita-App und Einführung des Zeiterfassungssystems

0.4644.6327 – Kindergarten Streitheim; EDV-Kosten an Dritte
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 4.400 €) sowie in den Finanzplanjahren 2024 ff. (+ 400 €) aufgrund Inbetriebnahme der Kita-App und Einführung des Zeiterfassungssystems

0.4645.5000 – Kindergarten Obstgarten; Gebäude- und Grundstücksunterhalt
Erhöhung des Ansatzes (+ 1.500 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund notwendiger Installationsarbeiten zur WLAN-Nutzung

0.4645.5200 – Kindergarten Obstgarten; Verwaltungs- und Zweckausstattung
Erhöhung des Ansatzes (+ 1.500 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund notwendiger Beschaffungen zur WLAN-Nutzung

0.4645.6327 - Kindergarten Obstgarten; EDV-Kosten an Dritte
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 4.500 €) sowie in den Finanzplanjahren 2024 ff. (+ 500 €) aufgrund Inbetriebnahme der Kita-App und Einführung des Zeiterfassungssystems

0.5700.5000 – Badeanstalten Rothsee; Gebäude- und Grundstücksunterhalt
Erhöhung des Ansatzes (+ 4.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund zusätzlicher Pflasterung vor dem Wasserwachtgebäude

0.5700.5162 - Badeanstalten Rothsee; Unterhalt: Badeanlagen u. ä.
Reduzierung des Ansatzes (- 3.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

0.5800.5100 - Parkanlagen und öffentliche Grünflächen; Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Reduzierung des Ansatzes (- 5.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

0.6000.4140 - Bauverwaltung; Entgelte für tariflich Beschäftigte
Erhöhung des Ansatzes (+ 30.000 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.6000.4340 - Bauverwaltung; Beiträge zu Versorgungskassen „Tariflich Beschäftigte“
Erhöhung des Ansatzes (+ 2.500 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.6000.4440 - Bauverwaltung; Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung „Tariflich Beschäftigte“
Erhöhung des Ansatzes (+ 6.300 €) in den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.6100.1710 – Städtebauliche Planung, Städtebauförderung, Vermessung, Bauordnung; Zuweisungen für lfd. Zwecke
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 14.000 €) und im Finanzplanjahr 2024 (+ 10.000 €) aufgrund der 60%-igen Förderung für das Gestaltungshandbuch

0.6100.6555 - Städtebauliche Planung, Städtebauförderung, Vermessung, Bauordnung; Planungskosten, Bebauungspläne u. ä. soweit nicht Gr. 94 ff
Die Kosten für die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“ Zus i. H. v. 100.000 € wurden auf 2023 und 2024 jeweils zur Hälfte aufgeteilt
Dagegen musste im Haushaltsjahr 2023 ein zusätzlicher Ansatz i. H. v. 40.000 € eingestellt werden, um die Einführung eines Gestaltungshandbuchs im Zuge der Sanierungssatzung zu ermöglichen

0.6481.5140 - Brücke; Brücken, Gewässer, Dämme u. ä.
Reduzierung des Ansatzes (- 3.500 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

0.6900.5142 - Wasserläufe, Wasserbau; Unterhalt: Gewässer u. ä. Gräben, Gewässer III. Ordnung
Erhöhung des Ansatzes (+ 15.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund einer nachträglichen Abrechnung aus dem Vorjahr

0.7000.1111 – Abwasserbeseitigung; Kanalbenutzungsgebühren
Reduzierung des Ansatzes (- 90.000 €) im Haushaltsjahr 2023 und den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund der eingepflegten Abrechnung und den vorliegenden Werten aus dem Vorjahr

0.7000.4140 – Abwasserbeseitigung; Entgelte für tariflich Beschäftigte
Reduzierung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (- 10.000 €) und Erhöhung des Ansatzes in den jeweiligen Finanzplanjahren 2024 ff. (+ 10.000 €) aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.7000.4340 – Abwasserbeseitigung; Beiträge zu Versorgungskassen „Tariflich Beschäftigte“
Reduzierung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (- 900 €) und Erhöhung des Ansatzes in den jeweiligen Finanzplanjahren 2024 ff. (+ 1.000 €) aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.7000.4440 – Abwasserbeseitigung; Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung „Tariflich Beschäftigte“
Reduzierung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (- 2.100 €) und Erhöhung des Ansatzes in den jeweiligen Finanzplanjahren 2024 ff. (+ 2.100 €) aufgrund Anpassung des Stellenplans

0.7000.6550 – Abwasserbeseitigung; Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u. ä.
Erhöhung des Ansatzes (+ 7.500 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund der Kalkulation für die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags

0.7200.5180 – Abfallbeseitigung; Unterhalt Abfallbeseitigungsanlagen u. a. Häcksler
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 5.000 €) und im Finanzplanjahr 2024 (+ 5.000 €), da in der Deponie der Bauschutt gebrochen werden muss

0.7500.6327 - Bestattungswesen; EDV-Kosten an Dritte
Erhöhung des Ansatzes (+ 4.500 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund des nunmehr vorliegenden Angebots für das Friedhofverwaltungsprogramm

0.7629.5000 – Gemeinschaftshäuser, Mehrzweckhäuser, Stadthallen; Gebäude- und Grundstücksunterhalt
Verschiebung des Ansatzes i. H. v. 15.000 € für das Garagendach beim Vereinsheim in Wörleschwang vom Haushaltsjahr 2023 auf das Finanzplanjahr 2024

0.8151.1171 – Wasserversorgung; Wasserverbrauchsgebühren
Erhöhung des Ansatzes (+ 55.000 €) im Haushaltsjahr 2023 und den Finanzplanjahren 2024 ff. aufgrund der ermittelten Wassermenge aus dem Vorjahr

0.8151.5100 – Wasserversorgung; Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens, u. a. Leitungsnetz
Verschiebung des Ansatzes i. H. v. 95.000 € für die Maßnahme „Regenerierung Brunnen Gabelbach“ vom Haushaltsjahr 2023 auf das Finanzplanjahr 2024

0.8151.5433 – Wasserversorgung; Vergütung an Reinigungsunternehmen
Erhöhung des Ansatzes (+ 2.000 €) im Haushaltsjahr 2023 aufgrund einer Rechnung, dessen Leistung bereits im Vorjahr erfolgte aber erst im Jahr 2023 abgerechnet wurde

0.8151.1198, 1555, 6410 und 6412 – Wasserversorgung; Steuerhaushaltsstellen
Die Ansätze für die entsprechenden Steuerhaushaltsstellen wurden entsprechend der Änderungen sowie unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt angepasst; dadurch ändert sich das Ergebnis allerdings nicht, da sich die Ansätze gegenseitig ausgleichen

0.8500.1451 – Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen; Pachten
Erhöhung des Ansatzes (+ 23.500 €) im Haushaltsjahr 2023, nachdem die Abrechnung für das Vorjahr bereits vorliegt

0.8500.1497 – Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen; Umsatzsteuer aus Mieten und Pachten
Erhöhung des Ansatzes (+ 4.500 €) im Haushaltsjahr 2023, nachdem die Abrechnung für das Vorjahr bereits vorliegt

0.8500.6410 – Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen; Umsatzsteuer und dgl.
Erhöhung des Ansatzes (+ 5.400 €) im Haushaltsjahr 2023, da die Steuer für die entsprechenden Mehreinnahmen wieder abgeführt werden muss

0.8801.5000 - Bebauter Grundbesitz; Gebäude- und Grundstücksunterhalt
Reduzierung des Ansatzes (- 40.000 €) im Haushaltsjahr 2023, da einige Projekte in die Finanzplanjahre 2024 ff. verschoben wurden

0.9000.0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Gewerbesteuer (brutto)
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 200.000 €) aufgrund des Beschlusses in der HFA-Sitzung vom 02.02.2023 sowie Anpassung in den Finanzplanjahren 2024 ff. anhand der Steuerschätzung

0.9000.8100 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Gewerbesteuerumlage
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 (+ 20.200 €) aufgrund des erhöhten Ansatzes für die Gewerbesteuereinnahmen sowie Anpassung in den Finanzplanjahren 2024 ff.

0.9121.8070 – Kredite, innere Darlehen, Kreditbeschaffungskosten, Schuldendienst, Schuldendiensthilfe v. Dritten; Zinsausgaben an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsjahr 2023 sowie in den Finanzplanjahren 2024 ff. unter Berücksichtigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen

Die kalkulatorischen Kosten unter den Haushaltsstellen 0.7000.6800 und 6850 sowie 0.9151.2700 und 2750 wurden unter Berücksichtigung der Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für den Ausbau der Kläranlage angepasst

Folgende Änderungen ergaben sich in der Zwischenzeit im Investitionsprogramm seit der Beratung im BUE:

1.1312.9405 – Feuerwehr Steinekirch; Garagenanbau
Verschieben des Ansatzes auf das Haushaltsjahr 2024 (70.000 €) aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.4601.9401 – Einrichtung der Jugend; Kinderspielplätze
Erhöhung des Ansatzes (+ 10.000 €) aufgrund Neuanschaffungen am Spielplatz Wollbach, Spielplatz Steineberg, Spielplatz Wörleschwang und ggf. zur Umverlegung des Spielplatzes in Gabelbachergreut

1.4601.9403 – Spielplatz Streitheim; Neuerrichtung eines Spielplatzes in Streitheim
Verschieben des Ansatzes 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 (70.000 €) aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.4648.9401 – Sanierung Spitalgebäude Zusmarshausen Wertinger Straße; Gesamtkonzept, Dachsanierung
Verschieben des Ansatzes auf das Haushaltsjahr 2024 (200.000 €) und des Ansatzes 2024 auf das Haushaltsjahr 2025 (200.000 €) aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.4649.9401 – Hort Neubau Zusmarshausen
Aufteilung und Verschieben der Ansätze der Finanzplanungsjahre 2024/2025 auf die Haushaltsjahre 2024 (300.000 € Planungskosten), 2025 (2.000.000 € Umsetzung) und 2026 (2.500.000 € Umsetzung) 

1.5600.9401 – Fitnessinsel; Neubau einer Fitnessinsel am Rothsee
Verschieben des Ansatzes auf das Haushaltsjahr 2024 (50.000 €) aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.5600.9402 – Pumptrack/Dirt Track
Verschieben des Ansatzes auf das Haushaltsjahr 2025 (20.000 €) aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.6305.9502 – Gewerbegebiet Wollbach; Anbindung an die Zusmarshauser Straße
Aufteilung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 (20.000 € statt 100.000 €), 2024 (1.080.000 € statt 1.000.000 €) und 2025 (900.000 €), aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.6313.9500 – Geh- und Radweg von Wollbach zur St2027
Umverteilung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 (125.000 € statt 325.000 €) und 2024 (500.000 € statt 300.000 €) 


1.6355.9500 – Gemeindestraße Lerchenweg, Straße
Verschieben der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 auf 2024 (20.000 €), von 2024 auf 2025 (180.000 €), sowie von 2025 auf 2026 (30.000 €), aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.6495.9353 – Bauhof, Ersatzbeschaffung Hänger Unimog
Erhöhung des Ansatzes (+ 10.000 €) nach Konkretisierung der nötigen Haushaltsmittel durch Angebotseinholung

1.6701.9683 – Kreisverkehr am Rothsee, Beleuchtung
Erhöhung des Ansatzes (+ 20.000 €) nach Konkretisierung der nötigen Haushaltsmittel durch Angebotseinholung zur Infrastruktur, einem Lückenschluss zwischen Paracelsiusstraße und geplanten Kreisverkehr, sowie der Kostenschätzung für LED-Beleuchtungssteine

1.7000.9510 – Gemeindestraße Lerchenweg, Kanal
Verschieben der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 auf 2024 (10.000 €), von 2024 auf 2025 (110.000 €), sowie von 2025 auf 2026 (25.000 €), aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.7000.9581 – Abwasserbeseitigung, Kanalsanierungskonzept/Kanalsanierung
Umverteilung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 (400.000 € statt 800.000 €), 2024 (1.000.000 € statt 800.000 €), 2025 (900.000 € statt 800.000 €) und 2026 (900.000 € statt 800.000 €)

1.7691.9402 – Vereinsheim Gabelbachergreut; „Alte Schule“ Gabelbachergreut Planung und Sanierung
Aufteilung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 (125.000 € statt 325.000 €), 2024 (500.000 € statt 400.000 €) und 2025 (100.000 €), aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.7691.9404 – Gasthof Strasser, Planung und Sanierung
Verschieben des Ansatzes 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 (200.000 €), des Ansatzes 2024 auf das Haushaltsjahr 2025 (500.000 €) und des Ansatzes 2025 auf das Haushaltsjahr 2026 (300.000 €), aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.8151.9516 – Gemeindestraße Lerchenweg, Wasserleitung
Verschieben der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 auf 2024 (10.000 €), von 2024 auf 2025 (80.000 €), sowie von 2025 auf 2026 (15.000 €), aufgrund fehlender Kapazitäten im Sachgebiet 4

1.8803.9401 – Winkelhof Vallried, Planung und Bau
Verschieben der Ansätze der Finanzplanungsjahre 2024 auf 2025 (30.000 €) und von 2025 auf 2026 (2.000.000 €)





Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verliest zur Einführung seine Stellungnahme zum Haushalt und bekräftigt die Zielsetzung der heutigen Sitzung, einen beschlussreifen Haushalt für die Sitzung des Marktgemeinderates am 30.03.2023 vorlegen zu können. 

Am 14.03.2023 fand eine Fraktionssitzung zur Vorberatung des Haushalts statt. Die Beiträge und Anregungen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet. 

Aus der Mitte des Gremiums wird die Frage an SGL … herangetragen, ob nicht im Bereich Abwasser Einsparungen möglich wären. SGL … teilt hierzu mit, dass er von Einsparungen an dieser Stelle abrät, da die Befahrungen bezüglich der Kanalsanierung in Zusmarshausen Ost aktuell bereits durchgeführt wurden. Die Kanalsanierung auf Jahre hinauszuschieben, wäre an dieser Stelle nicht zielführend, vor allem auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden weiteren Baukostensteigerung. Derzeit soll nur die Kanalsanierung in Zusmarshausen Ost erfolgen und weiteren Befahrungen erst im Anschluss daran. 

Herr … führt bezüglich des Defizits beim Wasser/Abwasser aus, dass im Laufe des Jahres 2023 eine neue Gebührenkalkulation erfolgen wird. Es kann dann mit neuen Einnahmen gerechnet werden. 

SGL … merkt an, dass auch bezüglich der Refinanzierung bei der Erweiterung der Kläranlage eine Grundsatzentscheidung zu treffen sein wird. Aus dem Gremium wird hierzu angeregt, einen 100%igen Verbesserungsbeitrag zu beschließen. 

Bezüglich der Hortplanung wird um Mitteilung gebeten, weshalb die Planung nicht in Fortgang gebracht wird. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass für die Planung ein Betrag von € 80.000,00 in den Haushaltsresten vorhanden ist. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, an welcher Stelle der Hort errichtet werden soll. Die Arbeitsgruppe hat sich am 02.02.2023 getroffen. Hierbei wurde vereinbart, dass ein Planer hinzugezogen werden soll, um abzuklären, ob im Bereich der Schule eine sog. Kombieinrichtung geschaffen werden könnte. Ein kooperativer Ganztag ist grundsätzlich förderfähig und eine Einrichtung, in der Schule und Jugendhilfe vernetzt arbeiten. Es wird demnächst ein Ortstermin mit der Schulleiterin stattfinden, um im Rahmen einer zu erstellenden Machbarkeitsstudie dies auszuloten. Der Grundsatzbeschluss besteht weiterhin, auf dem Gelände des ehem. Spitals einen Neubau zu errichten. Sollten sich andere Gesichtspunkte ergeben, ist hierzu ein neuer Beschluss nötig. Der MGR wird diesbezüglich weiter informiert.  

Aus dem Gremium kommt die Frage zur weiteren Vorgehensweise auf. In dem neuen Aktenvermerk sind erhebliche Punkte enthalten, die im Haushalt gestrichen werden sollen. Ist nunmehr über jeden einzelnen Punkt abzustimmen? Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass gemäß der Besprechung am 14.03.2023 das Defizit reduziert werden sollte und die Verwaltung den Auftrag erhalten hat, insoweit kreativ zu werden. Die daraufhin angefertigte Liste mit den Streichungen enthält Vorschläge für die Zukunft. Man sollte sich nicht an jedem einzelnen Punkten aufhängen, damit der Haushalt nunmehr zeitnah beschlossen werden kann. 

Von den Streichungen ausgenommen wurden die Schwerpunkte, die in diesem Jahr abgearbeitet werden müssen, dies ist der Radweg Wollbach, der Kreisverkehr am Rothsee und die Kläranlage. Weitere Projekte sind aufgrund des Personalmangels im technischen Bauamt auch gar nicht zu realisieren. Die Stellenausschreibung für den neuen Mitarbeiter wurde veröffentlicht, jedoch muss dieser auch erst eingearbeitet werden. 

Zweiter Bürgermeister Walter Aumann teilt mit, dass man sich Gedanken machen muss, wie es nach dem Jahr 2026 weitergehen soll. Hierfür soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um den Verwaltungshaushalt zu durchforsten. Ebenso muss man sich Gedanken darüber machen, wie neben effektiven Ausgaben auch die Einnahmenseite gesteigert werden kann. Derzeit verfügt der Markt Zusmarshausen zwar über ein hohes Gewerbesteueraufkommen, jedoch sind kaum mehr freie Flächen zur Verfügung, um neues Gewerbe anzusiedeln. Eine Steigerung der Einnahmen über die Einkommensteuer durch Neuansiedelung sollte daher nicht außer Acht gelassen werden. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass im 2. Halbjahr 2023 eine Arbeitsgruppe gegründet wird, um den Verwaltungsaushalt zu durchforsten und sich kreativ damit auseinanderzusetzen. Es sind im 2. Halbjahr 2023 mehrere Treffen hierzu geplant. Es sind dann auch die freiwilligen Ausgaben zu überprüfen.

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Anmerkung, dass zwar der Fokus auf dem Haushalt 2023 liegt, jedoch auch der Finanzplan bis 2026 nicht aus den Augen verloren werden darf. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet das Gremium um Mitteilung zum weiteren Vorgehen über die Abstimmung zum Haushaltsplan. Soll hier so verfahren werden, dass über alle Beschlussvorschläge nacheinander abgestimmt wird oder besteht Einverständnis mit dem Vorschlag der freien Wähler mit einer 50:50 Lösung. 

Das Gremium spricht sich für eine Abstimmung über Alternativbeschluss 1 (Vorschlag Freie Wähler) aus. 

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5. Künftige Nutzungen des Festplatzes Flur Nr. 406 Gmkg. Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö 5

Beschluss 1

Beschluss:
Der Festplatz soll in seinen Nutzungen nicht beschränkt werden. Er soll weiterhin sowohl als Platz für einen Volksfestbetrieb, als Platz für Infrastruktur, als Veranstaltungsort für Großveranstaltungen und Märkte sowie als Parkplatzmöglichkeit, außerdem für Notwendigkeiten zum Schutz und zur Entwicklung des Rothsees zur Verfügung stehen. Es soll auch weiterhin eine Nutzung während der Nachtzeiten wie im bisherigen Umfang möglich sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss:
Eine Nutzung auch nach 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr soll im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung geprüft werden. Zusätzlich soll geprüft werden, unter welchen Rahmenbedingungen Nutzungen von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr möglich sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 durch das Rechtliche Bauamt umfassende Informationen zu den vorliegenden Bauanfragen und zum aktuellen Planungsstand zum Geviert südlich und nördlich des Richtstattweges erhalten. Es ist bekannt, dass die größte Hürde derzeit der Immissionsschutz ist. 
Aus diesem gegebenen Anlass ist es erforderlich, dass der Markt Zusmarshausen zunächst die künftigen Nutzungen für den angrenzenden Festplatz festlegen muss. 


Diskussionsverlauf:
Das Gremium spricht sich dafür aus, dass der Festplatz auch künftig so genutzt werden soll, wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war. Explizit bekräftigen in ihren Wortmeldungen MR Marcus Bermeitinger, MR Ben Matthes, MR Hubert Kraus, MR Jürgen Winkler, MR Michael Tartsch, MR Stefan Vogg und MR Dr. Susanne Hippeli an der Nutzung des Festplatzes keinerlei Änderungen vorzunehmen. 

Da an der Nutzung des Festplatzes nichts geändert werden soll, kommt aus der Mitte des Gremiums die Anregung, den Beschlussvorschlag in zwei Schritten aufzuteilen und somit getrennt in einem ersten Beschluss über die künftige Nutzung des Festplatzes und in einem zweiten Beschluss über eine schalltechnische Untersuchung zur Nutzung des Festplatzes in den Nachtstunden abzustimmen. 
Mit diesem Vorschlag besteht seitens des Gremiums Einverständnis. Des Weiteren soll in den Beschluss 1 folgender Zusatz aufgenommen werden: Es soll auch weiterhin eine Nutzung während der Nachtzeiten wie im bisherigen Umfang möglich sein. 

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6. Zwischenstand (EÜ)_Strecke 5302_Bahn-km 32,958 "Gräbenweg" in Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö informativ 6

Kurzbericht

Am 07.11.2019 sowie am 29.09.2022 wurde dem Marktgemeinderat bereits das Vorhaben der Deutschen Bahn in Bezug auf die Bahnüberführung in Gabelbach erläutert. Hierzu war festzustellen, ob der Markt Zusmarshausen ein Verlangen bezüglich einer Aufweitung des Bauwerkes ausspricht. Der Marktgemeinderat hat sich am 29.09.2022 dazu entschlossen, kein Verlangen gegenüber der Deutschen Bahn zu bekunden. Das Ergebnis wurde der Deutschen Bahn am 07.10.2022 mitgeteilt. Somit wird das Bauwerk in gleichen Abmessungen ersetzt werden und der Markt Zusmarshausen hat keine finanzielle Beteiligung am Vorhaben zu leisten. 

Die Verwaltung will den Marktgemeinderat über die neuesten Entwicklungen kurz informieren. Die Deutsche Bahn hat zum Vorhaben eine neue Terminkette erstellt.

  • 2023
Die Leistungsphase 1 soll erfolgen. Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten und Sichtung der Bestandsunterlagen.

  • 2024
Die Leistungsphase 2 soll erfolgen. Erstellen der Vorplanung.

  • 2025-2029
Leistungsphasen 3-7 sollen erfolgen. Erstellen der fertigen Planung sowie die notwendigen Vergaben durch die DB.

  • 2030
Die Baumaßnahme, sowie die Inbetriebnahme der neuen Anlage soll im Zuge der Maßnahmen zum kommenden Hochleistungsnetz 2030 erfolgen.

Die Deutsche Bahn geht weiterhin davon aus, dass keinerlei Verlangen von Seiten des Marktes Zusmarshausen besteht. Daher wird eine Aufweitung nicht berücksichtigt. Das Bauwerk wird 1:1, wie im Bestand errichtet.

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö 7

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass am 30.04.2023 in Dinkelscherben der 3. Workshop stattfinden wird. Hier werden verschiedene Themen erörtert sowie eine Information und Vertiefung zum Schallschutz erfolgen. Ebenso wird das Raumordnungsverfahren vertieft. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird am Workshop teilnehmen. 

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö informativ 8
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8.1. Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö 8.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass das Thema „Windenergie“ in einigen Kommunen wieder aufgegriffen wurde. Auch der Markt Zusmarshausen wird sich mit diesem Thema vertieft beschäftigen. Das Sachgebiet 3 war im März auf einer Tagung zu diesem Thema und wird im April auch an einem Seminar hierzu teilnehmen. In den Folgemonaten wird es dann einen eigenen TOP dazu geben, wie mit der Windenergie im Markt Zusmarshausen weitergemacht werden soll. 

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 063. Sitzung des Marktgemeinderates 16.03.2023 ö informativ 9
Datenstand vom 14.04.2023 08:14 Uhr