Datum: 18.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 23:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 gemeinsame 62. Sitzung MGR Zusmarshausen und Gemeinderat Horgau am 22.11.2017
2.2 63. Sitzung der MGR-Niederschrift am 23.11.2017
2.3 64. Sitzung der MGR-Niederschrift am 07.12.2017
2.4 65. Sitzung der MGR-Niederschrift am 21.12.2017
3 Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Zusam - Hochwasserrückhaltebecken Siefenwang
3.1 Erläuterung durch Dr. Kurt Nunn, Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
3.2 Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Zusmarshausen
4 Gemeindebücherei Zusmarshausen
4.1 Bericht des Büchereileiters
4.2 Änderung der Ausleihgebühren
5 Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Bereitstellung der ehemaligen Posträumlichkeiten für die Bücherei Zusmarshausen
6 Information über ein Schreiben der Fa. Hieber zu einer Erweiterung des Betriebsgeländes in Wörleschwang mit Beschlussfassung
7 Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Doppik
8 Antrag der CSU/Ortsverband Zusmarshausen - Sanierungsgebiet
9 Sozialstation Augsburger Land West gGmbH Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2018
10 Zuschussantrag des Schützenvereins Drei Linden Zusmarshausen - Einbau von elektronischen Schießständen
11 Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Aufstellung des Bebauungsplanes "Inklusives Wohnen Horgau" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
12 Freiwillige Feuerwehr Steinekirch - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
13 Bekanntgaben
13.1 Vollzug der Straßenverkehrsordnung - Vollsperrung der A 33
13.2 Information Straßenausbaubeiträge
13.3 Vortrag Einbruchsschutz
14 Verschiedenes
14.1 Geschwindigkeitsmessungen Wörleschwang
14.2 Marktführungen
14.3 Straßenmarkierungen - Gasthof Krone

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 2
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2.1. gemeinsame 62. Sitzung MGR Zusmarshausen und Gemeinderat Horgau am 22.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die gemeinsame 62. Sitzung des MGR Zusmarshausen und dem Gemeinderat Horgau am 22.11.2017 wird einstimmig genehmigt.

Seitens des MGR wurde angeregt, dass die Niederschriften teilweise über das RIS nicht abrufbar waren. Die Angelegenheit soll zur Prüfung an Frau Wagner weitergeleitet werden. Ggfls. müssen die Niederschriften nochmals eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. 63. Sitzung der MGR-Niederschrift am 23.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 63. Sitzung am 23.11.2017 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. 64. Sitzung der MGR-Niederschrift am 07.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 2.3

Beschluss

Die Niederschrift über die 64. Sitzung am 07.12.2017 wird einstimmig genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.4. 65. Sitzung der MGR-Niederschrift am 21.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 2.4

Beschluss

Die Niederschrift über die 65. Sitzung am 21.12 .2017 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Zusam - Hochwasserrückhaltebecken Siefenwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 3
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3.1. Erläuterung durch Dr. Kurt Nunn, Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, baut das Hochwasserrückhaltebecken Siefenwang südlich von Dinkelscherben, um die Hochwassersituation an der Zusam für die Anliegergemeinden zu verbessern. Das Vorhaben wurde mit Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes vom 30.07.2017 genehmigt, der Beschluss ist bestandskräftig geworden.

Durch den Betrieb des Rückhaltebeckens wird nicht nur die Hochwassersituation des Marktes Dinkelscherben verbessert, es tritt auch eine Verminderung des Schadenspotentials beim Unterlieger, Markt Zusmarshausen, ein.

Auf der Grundlage des HQ 100 Ist-Zustandes der Zusam und des Planungszustandes unter Wirkung des Drosselabflusses des HRB Siefenwang von 14,5 cbm/s wurde die Verminderung des Schadenspotentials ermittelt. Es ergeben sich folgende Vorteilsanteile für die Gemeinden:

Gemeinde Altenmünster                        0 %
Markt Zusmarshausen                        5,33 %
Markt Dinkelscherben                        94,67 %

Bei einem Beteiligtenbeitrag von 50 % und Gesamtkosten von 3,375 Mio € ergeben sich vorläufig Beiträge von 89.944,-- € für den Markt Zusmarshausen.

Die Kostenbeteiligung erfolgt nach Art. 42 Abs. 2 BayWG, demnach können Vorteilsziehende bei Hochwasserschutzmaßnahmen angemessen an den Kosten beteiligt werden. Kommunen können vereinfachend anstelle von einzelnen bzw. vielen Nutzenziehenden die Beiträge übernehmen.

Für die Realisierung des planfestgestellten Vorhabens benötigt das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth eine gesicherte Finanzierung.

Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt Herrn Dr. Kurt Nunn, als Vertreter des Wasserwirtschafsamtes Donauwörth.

Herr Dr. Nunn führt eingangs aus, dass der Auslöser für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Siefenwang südlich von Dinkelscherben, das Hochwasser im Jahre 2000 gewesen sei.
Durch den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens wird nicht nur die Hochwassersituation des Marktes Dinkelscherben verbessert, es tritt auch eine Verminderung des Schadenspotentials bei den Unterliegern Markt Zusmarshausen und Altenmünster ein, so Herr Dr. Nunn. Bei der Überprüfung der Schadenspotentialverbesserungen an der Zusam wurde festgestellt, dass durch den Betrieb des HRB Siefenwang die Wasserspiegel im HQ100-Fall in Zusmarshausen um bis zu 16 cm abnehmen werde, erläutert Dr. Nunn anhand einer PowerPoint Präsentation.

Gem. Art. 39 Abs. 1 Nr. 1 BayWG sind die Träger der Unterhaltungslast (Freistaat Bayern), soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert und die Finanzierung gesichert ist zum Ausbau eines Gewässers verpflichtet.

MR Juraschek erkundigt sich nach einer etwaigen Pflicht zur Umlage auf die Bürger.

Nach Prüfung der Kommunalaufsicht bestehe keine Umlagepflicht auf die Bürger, so Dr. Nunn. In der  Regel übernehmen die Kommunen die Kosten für Ihre Bürger.

Herr Dr. Nunn führt weiter aus, dass sich bei einem Beteiligtenbeitrag von 50 % und Gesamtkosten von 3,375 Mio € für den Markt Zusmarshausen vorläufig Beiträge in Höhe von 89.944 € ergeben.

MR Hubert Kraus sieht durchaus Brennpunkte in Zusmarshausen. Er neigt deshalb zu einer Beteiligung, schon aus den nachbarschaftlichen Beziehungen zum Markt Dinkelscherben.

Auch für MR Aumann würde sich ein Hochwasserrückhaltebecken durchaus auszahlen. Eine Umlage auf Bürger kommt für Ihn nicht in Frage.

Einen absoluten Schutz wird es nie geben, regt MR Sapper an. Aufgrund der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit mit Dinkelscherben ist es ihm eine Beteiligung am Hochwasserrückhaltebecken durchaus wert.

Handelt es sich bei den festgesetzten Beiträgen von rund 90.000 € um vorläufige Beträge oder können sich diese noch erhöhen, fragt 3. Bgm. Vogg.

Die Beiträge für den Markt Zusmarshausen könnten sich noch erhöhen, gerade im Hinblick der Kosten für die Eintragung der Dienstbarkeiten für die Einstauflächen. Allerdings bleiben die  Vorteilsanteile in der festgesetzten Höhe bestehen, so Dr. Nunn. Das Wasserwirtschaftsamt ist zu einer wirtschaftlichen Vergabe verpflichtet, sodass eine Realisierung der Baumaßnahme mit den geschätzten Kosten angegangen wird.

Warum ist die Finanzierung nicht gesichert, erkundigt sich MR Juraschek, obwohl der Freistaat Bayern als „Unternehmer“ die Kosten trägt.

Der Freistaat Bayern wird die Kosten des Hochwasserrückhaltebeckens nicht in der gesamten Höhe übernehmen, sondern einen Teil auf die Kommunen umlegen, erläutert Dr. Nunn.

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3.2. Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 3.2

Beschluss

Da der Markt Dinkelscherben zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf gehört, wird Erster Bürgermeister Bernhard Uhl beauftragt, mit der Nachbargemeinde bezüglich des Beteiligtenbeitrages Verhandlungen zu führen. Der entsprechende Beitrag ist im Haushalt zu veranschlagen. Die Vereinbarung ist Anlage dieses Beschlusses und wesentlicher Bestandteil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Da für die Realisierung des Vorhabens eine gesicherte Finanzierung notwendig ist, muss zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, und dem Markt Zusmarshausen eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Entwurf einer Vereinbarung (mit Lageplänen) wird von Dr. Nunn erläutert.

Diskussionsverlauf:
Für 2. Bgm. Steppich soll der Vereinbarung auf Vertrauensbasis gegenüber dem Markt Dinkelscherben zugestimmt werden, auch wenn keine Sicherheiten bestehen, dass die Kosten nicht doch ansteigen.

Herr Dr. Nunn erläutert, dass dem Markt Zusmarshausen bei diversen Schäden Entschädigungen zustehen. Die Kosten des Unterhaltes für das Hochwasserrückhaltebecken gehen zu 100% auf den Freistaat über. Die Beitragszahlungen des Marktes kommen erst im Jahr 2019 zu tragen.

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4. Gemeindebücherei Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 4
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4.1. Bericht des Büchereileiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 4.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Büchereileiter, Adalbert Sedlmeier, berichtet über den aktuellen Stand der Gemeindebücherei.
Der Vortrag dient zur Kenntnisnahme.

Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Gemeindebüchereileiter …und übergibt das Wort.

Herr … gibt dem MGR anhand einer PowerPoint Präsentation in seinem heutigen Vortrag einen kurzen Einblick in die Arbeit und Entwicklung der Gemeindebücherei Zusmarshausen.

Vorab weist er daraufhin, dass die Schulbibliothek der Grund- und Mittelschule, sowie der Staatlichen Realschule Zusmarshausen zum Bestand der Gemeindebücherei Zusmarshausen gehören, allerdings eine Miteinbeziehung der Medien die Zahlen des heutigen Vortrages der „gemeindlichen“ Bücherei verfälschen würden.

Einführend erläutert Herr …, dass die Gemeindebücherei 2017 einen Gesamtmedienbestand von 7.861 Einheiten aufweise und 16.486 Gesamtausleihen zu verzeichnen gewesen seien. Die größte Ausleihquelle stellten dabei die Kinderbücher dar. Aufgrund der hohen Nachfrage plane das Team der Gemeindebücherei deshalb eine Erweiterung des Kinderbuchbestandes. Ein eher rückläufiger Ausleihposten seien die Sachbücher gewesen, welche im Laufe des Jahres reduziert werden sollen. Geschuldet sei dies insbesondere dem Internet, als Hauptinformationsquelle, so Herr Sedlmeier. Über das Gemeindegebiet hinaus weckte besonders die E-Book Ausleihe großes Interesse bei den Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Online Abrufbarkeit der E-Books konnten im vergangenen Jahr allerdings 575 Besucher weniger als gegenüber dem Vorjahr gezählt werden.

Im weiteren Verlauf kommt Herr … auf die im Jahr 2017 entstandenen Einnahmen und Ausgaben zu sprechen. Insgesamt seien Ausgaben in Höhe von 13.106,-- € geleistet worden. Auf den größten Ausgabeposten der Bücher entfielen dabei 4.570,-- €. Den Ausgaben konnten 13.700 € Einnahmen gegenübergestellt werden,  die sich insbesondere aus den Benutzungsgebühren, den Zuschüssen, den Spenden und Mahngebühren zusammensetzten.

Seit dem am 01.01.2018 in Kraft getretenen Anforderungskataloges des Sankt Michaelsbund für Büchereien müssen gewisse Mindestanforderungen, auf die Herr … in den nächsten Folien seiner PowerPoint Präsentation genauer eingeht, erfüllt werden. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Gemeindebücherei Zusmarshausen 13 der 15 Qualitätskriterien ganz bzw. teilweise erfüllt und daher das Qualitätssiegel erhalten wird. Überarbeitet werden müssen lediglich die Schließwochen von höchstens zwei Wochen im Jahr, als auch die Zusammenarbeit mit kirchlichen und  kommunalen Partnern.

Herr … bedankt sich abschließend im Namen des gesamten Büchereiteams für die Auszahlung der Ehrenamtspauschale als Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit.

Warum stellen die Mahngebühren einen solch hohen Einnahmeposten dar, erkundigt sich MR Neff.

Büchereileiter … äußert diesbezüglich, dass spätestens zwei Wochen nach dem Rückgabetermin eine Mahnung vom Büchereiteam verschickt wird. Die Mahngebühr beläuft sich dabei auf 0,05 € pro Medium und pro Ausleihtag.

Wie viel E-Books stehen den Lesern zur Verfügung, möchte MR Richard Hegele wissen.

Das Spektrum des E-Medienbestandes beläuft sich auf rund 45.000 Medien, so Herr Sedlmeier.

MR Christian Weldishofer erkundigt sich, ob der Platz in der Gemeindebücherei insbesondere für die Ausweitung des derzeitigen Bestandes und auch für gewisse Neuanschaffungen wie u.a. die im Vortrag genannten DVD Regale ausreiche und in welcher Zeitspanne sich Herr … neue Räumlichkeiten für die Gemeindebücherei wünsche.

Die Bücherei soll zur Leseförderung beitragen und im Mittelpunkt des Ortes stehen, so Büchereileiter …. . Die zukünftige Entwicklung der Gemeindebücherei hänge in gewissen Zügen auch von der Ortskerndefinierung des Marktes Zusmarshausen ab. Sollte die Bücherei zukünftig als kulturelle Begegnungsstätte genutzt werden, so reichen die derzeitigen Räumlichkeiten nicht aus. Bei einer Weiterführung im bisherigen Umfang reiche das Platzangebot allerdings noch aus.

Für MR Aumann hat sich die Gemeindebücherei in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt. Für die Zukunft wünscht er sich, dass die Bibliothek weiterhin attraktiv bleibt.

Auch für MR Juraschek stellt die Gemeindebücherei einen wesentlichen kulturellen Charakter in Zusmarshausen dar.

Abschließend bedankt sich Bgm. Uhl für das entgegengebrachte Engagement seitens des Büchereiteams. Hoch rechne er dem Team auch die Rückspende der Ehrenamtspauschale an.

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4.2. Änderung der Ausleihgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 4.2

Beschluss

Für den Zeitraum von 12 Kalendermonaten wird eine Verwaltungsgebühr von 5,-- € für Kinder bis 14 Jahre und 8,-- € für Jugendliche über 14 Jahre und Erwachsene erhoben. Die Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Zusmarshausen ist entsprechend zu ändern und gilt ab 01.04.2018 (2. Quartal 2018). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Seit 01.01.2005 beträgt die Jahresgebühr für Erwachsene 7,-- €, für Kinder bis 14 Jahre 4,-- €. Da die Buchpreise seit diesem Zeitpunkt deutlich gestiegen sind, soll sich die Gebühr bei den Erwachsenen von 7,-- € auf 8,-- € erhöhen. Die Ausleihgebühren bei den Kindern sollen unverändert belassen bleiben. Dies hat pädagogische Gründe im Sinne der notwendigen Leseförderung.

Grundsätzlich besteht ein Büchereivertrag für die Gemeindebücherei Zusmarshausen zwischen der katholischen Pfarrkirchenstiftung Zusmarshausen und dem Markt Zusmarshausen vom 02.12.1996. Die Gemeindebücherei wird paritätisch und kollegial vom Markt und der Kirchenverwaltung geleitet. Dazu wird jeweils eine Person von den Vertragspartnern bestimmt. Diese beiden (Pfarrer, Bürgermeister) bilden das Büchereikuratorium. Aufgaben des Kuratoriums sind u.a.
  • das Festlegen der Benutzungsordnung (Öffnungszeiten, Verwaltungsgebühren usw.).

Neben dem Markt Zusmarshausen muss also auch noch die Pfarrkirchenstiftung der Änderung der Ausleihgebühren zustimmen.


Diskussionsverlauf:
Nachdem die Höhe der Benutzungsgebühr, trotz der Erweiterung des Medienangebotes durch E-Books und zusätzlichen e-Learning-Angeboten seit dem Jahr 2005 für Erwachsene unverändert 7,-- € beträgt, soll die Erhöhung der Benutzungsgebühr nun dem erweiterten Medienangebot der Gemeindebücherei Zusmarshausen Rechnung tragen, führt Herr … zu Beginn aus.

Für MR Sapper stellt die Benutzungsgebühr einen symbolischen Charakter dar und sollte als Wertschätzung der Bücherei dienen. Zur Förderung der Selbstständigkeit der Kinder sollten seiner Meinung nach auch die Gebühren der Kinder erhöht werden.

Herr … äußert gegenüber dem MGR, dass die Schwelle der Benutzungsgebühren für Kinder niedrig gehalten werden sollte, insbesondere auch im Hinblick auf die Leseförderung. Die Kinder dürfen durch eine Gebührenerhöhung nicht abgeschreckt werden.

Nach einer ausführlichen Diskussion spricht sich das Gremium auch für eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Kinder in Höhe von 4,-- € auf 5,-- € aus.

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5. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Bereitstellung der ehemaligen Posträumlichkeiten für die Bücherei Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 5

Beschluss

Auf Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum vom 23.10.2017 sollen die ehemaligen Posträumlichkeiten im gemeindlichen Anwesen Augsburger Straße 11 (Giseberthaus) zukünftig für die Bücherei Zusmarshausen bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte diesbezüglich zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Kurzbericht

Sachvortrag:
Den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 23.10.2017 haben die Mitglieder des Marktgemeinderates bereits erhalten. Es wird beantragt, die Räumlichkeiten, die bisher von der Post genutzt wurden, der Bücherei Zusmarshausen als neuen Sitz zur Verfügung zu stellen. Die Bücherei muss heute Begegnungsstätte sein, ein angenehmer und anregender Ort, der Entdeckung, der Bildung aber auch der Unterhaltung, Muse und nicht zuletzt der Phantasie seinen Platz gibt. Es bedarf neben den schon vorhandenen motivierten Mitarbeiterinnen auch der richtigen bedarfsgerechten Räumlichkeiten, die schnell und ohne Barriere zu erreichen sind. Mit dem Giseberthaus und seinem Innenhof, der mehr sein könnte als nur Parkplatz, ergibt sich eine einmalige Chance für den Markt zu gestalten, so ist es aus dem Antrag zu entnehmen.

Die Deutsche Post Immobilien GmbH hat den Mietvertrag zum 30.09.2018 gekündigt. Vermietet wurde eine Fläche von 277 qm im Erdgeschoss des gemeindlichen Anwesens Augsburger Straße 11 (Giseberthaus).

Nach dem Auszug der Deutschen Post bedarf das Gebäude einer grundlegenden Sanierung (Barrierefreiheit, Energetische Sanierung, Brandschutz etc.). Auch das Nebengebäude muss dahingehend überprüft werden.

Neben der Sanierung des Gebäudes ist zudem ein Nutzungskonzept für das gesamte Giseberthaus einschließlich Nebengebäude (Museum, Volkshochschule, evtl. Sing- und Musikschule bzw. weitere Nutzungen) erforderlich.

Die bisherige Gemeindebücherei (Am Kirchplatz 3) verfügt über eine Fläche von ca. 80 qm. Am 02.12.1996 wurde zwischen der katholischen Pfarrkirchenstiftung und dem Markt Zusmarshausen ein Büchereivertrag für die Gemeindebücherei abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft noch bis zum Jahr 2021. Ein Jahr vor Vertragsablauf kann der Vertrag gekündigt werden.

Diskussionsverlauf:
MR Richard Hegele ergreift im Namen der SPD/Aktives Bürgerforum das Wort und stellt in kurzen Auszügen den o.g. Antrag vom 23.10.2017 vor.

Eine Generalsanierung der ehemaligen Posträumlichkeiten sei unbestritten notwendig, so MR Hubert Kraus. Vorab sei anzumerken, dass der Mietvertrag der deutschen Post  noch bis 30.09.2018 laufe. Anschließend müsse zunächst ein Nutzungskonzept der Räumlichkeiten seitens des MGR erarbeitet werden. Die Forderung der SPD/Aktives Bürgerforum sei zum jetzigen Zeitpunkt viel zu früh und noch nicht entscheidungsreif. Darüber hinaus ist auch die Kirche Träger der Gemeindebücherei, sodass für eine solche Entscheidung beide Vertragsparteien miteinbezogen werden müssen. Die CSU wird daher den Antrag zum heutigen Tage mehrheitlich ablehnen.

MR Hafner-Eichner sieht das „Haus des Wissens“ als grundsätzlich gute Idee an. Allerdings sollte einem durchdachten Nutzungskonzept nicht vorgegriffen werden. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt sei viel zu früh.

MR Joachim Weldishofer merkt an, dass der Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung lediglich von der Erarbeitung eines „Nutzungskonzeptes“ für das Giseberthaus spricht und noch keine abschließende Entscheidung zur Vergabe der Räumlichkeiten vorsieht.

MR Sapper stimmt seinem Vorredner zu. Der Beschlussvorschlag beabsichtigt lediglich, dass der MGR sich in geraumer Zeit mit einem Nutzungskonzept beschäftigen sollte.

Bgm. Uhl tendiert zu einer Ablehnung des Antrags. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt sei zu früh, zumal noch weitere Anfragen bzgl. der Nutzung der ehemaligen Posträumlichkeiten bestehen (Museum, Musikschule, VHS). Aufgrund des zu beachtenden Brandschutzes, der Barrierefreiheit als auch energetischen Maßnahmen muss zunächst ein Ortstermin mit dem Bauausschuss vereinbart werden.

Es stehe zumal überhaupt noch nicht fest, ob sich die Räumlichkeiten als Gemeindebücherei eignen, so GL … . Auch aus seiner Sicht sei eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt viel zu früh.

MR Juraschek kritisiert, dass der MGR ständig von „Konzepten“ spricht, allerdings diese nie realisiert.

Eine Realisierung eines Nutzungskonzeptes für das Giseberthaus sei zeitlich noch nicht umsetzbar gewesen, gibt Bgm. Uhl bekannt, nachdem die Kündigung der Post Ende August 2017 beim Markt Zusmarshausen eingegangen ist. Auch das ISEK  Projekt sei derzeit in vollem Gange, die Abschlussveranstaltung soll noch in diesem Frühjahr stattfinden.

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6. Information über ein Schreiben der Fa. Hieber zu einer Erweiterung des Betriebsgeländes in Wörleschwang mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben der Fa. Hieber, Wörleschwang „Vorüberlegungen zu einer Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Hieber“ sowie den Sachvortrag der Geschäftsleitung der Fa. Hieber zur Kenntnis. Der Marktgemeinderat steht einer Erweiterung positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Sämtliche Kosten hat die Fa. Hieber zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Zu diesem TOP werden MR Steffen Kraus und MR Fischer aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Am 05.12.2017 hat im Rathaus auf Wunsch der Herren … und …, Wörleschwang, eine Besprechung stattgefunden, in welcher von Seiten der Geschäftsleitung des Unternehmens Gedanken zur Erweiterung des Betriebsgeländes dargestellt wurden. Mit Schreiben vom 15.12.2017 stellte die Firma ihre Vorüberlegungen hierzu schriftlich dar. Die Geschäftsleitung der Fa. Hieber wird ihre Vorstellungen in der Sitzung erläutern.

Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … von der Geschäftsleitung der Firma Hieber und bittet um Berichterstattung.

Herr … kommt eingangs auf die Eckdaten der Firma Hieber, anhand einer PowerPoint Präsentation, zu sprechen. Grundlage für die Erweiterung der Firma Hieber sei insbesondere die Fertigung von neuen und innovativen Produkten, zu denen u.a. neue Produktionshallen, eine moderne Mischanlage und diverse Lagerflächen benötigt werden. Aufgrund der fehlenden Platzkapazität sei eine Umsetzung auf dem derzeitigen Bestandsgelände nicht möglich.

Für eine Erweiterung eignen würde sich lediglich das auf der Südseite angrenzende, ca. 12.000 m² große Grundstück (Fl.Nr. 589), welches sich bereits im Besitz der Firma Hieber befindet. Eine Erschließung dieses Grundstückes sei unproblematisch möglich. Auch die Zufahrt über den Krautgartenweg wäre theoretisch denkbar. Lediglich das auf dem Grundstück befindende Biotop müsste umgesiedelt werden. Als Ausgleichsfläche hierfür würde sich das gegenüberliegende Grundstück, (Fl.Nr. 596) getrennt durch die Staatsstraße 2027, eignen, so Herr …, der die Lage der Grundstücke anhand eines Planes genauer beschreibt.

… hofft auf positive Resonanz gegenüber der Erweiterung der Firma Hieber und auf Unterstützung seitens des MGR.

MR Christian Weldishofer erkundigt sich nach dem täglichen Lieferverkehr über den Krautgartenweg und fragt nach, ob eine Zufahrt über die Staatsstraße nicht praktischer wäre.

Die Firma Hieber habe sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Als Ergebnis sei festzuhalten, dass die jetzigen Zufahrt über den Krautgartenweg keine Probleme bereitet und die emissionsschutzrechtlichen Vorgaben einhält. Deshalb soll die Zufahrt aus Sicht der Firma Hieber weiterhin über den Krautgartenweg erfolgen.

MR Juraschek bevorzugt die Zufahrt über die Staatsstraße, um sich von der Wohnbebauung fern zu halten.

Damit über die Staatsstraße zum Betriebsgelände zugefahren werden könnte, bedarf es der Errichtung eines Anschlusspunktes. Nachdem die Staatsstraße allerdings bei Witterungsbedingungen wie Nebel oder starker Regen sehr schlecht einsehbar ist, könnte die Anschlussstelle ein Gefahrenpunkt werden, weil die Autos mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs sind.

In der heutigen Sitzung ist lediglich ein Grundsatzbeschluss herbeizuführen, entgegnet Bgm. Uhl. Auf die Zufahrtsmöglichkeiten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht genauer einzugehen.

Für 2. Bgm. Steppich ist es wichtig, dass die Grenzwerte des schalltechnischen Gutachtens nicht überschritten werden und den Vorgaben entsprechen. Seiner Meinung nach soll die Firma Hieber seitens des MGR im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützt werden.

MR Hubert Kraus stimmt seinem Vorredner zu. Es sei sehr erfreulich, dass die Firma Hieber das Grundstück erwerben konnte, daher soll dieser dynamische Weg seitens des Marktes weiter unterstützt werden.

„Werden bei der Erweiterung auch Arbeitsplätzte geschaffen“, fragt MR Alfred Hegele.

Vorerst soll das Grundstück als Lagerfläche dienen. Für die Zukunft ist eine Bebauung mit Produktions- und Lagerhallen, sowie die Errichtung einer neuen Mischanlage und auch die Aufstockung von Arbeitsplätzen vorgesehen.

Auch MR Richard Hegele äußert sich positiv über die Entwicklung der Firma Hieber. Das Wachstum der Firma muss seitens des MGR unterstützt werden. Allerdings gäbe es noch Diskussionsbedarf bezüglich der Zufahrt zum Betriebsgelände.

Bgm. Uhl bedankt sich bei Herrn … für die aufschlussreiche Vorstellung.

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7. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Doppik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum vom 05.12.2017 für die Vorstellung der Doppik wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband als Referent zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, Frau Cornelia Taubmann als Referentin zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Kurzbericht

Sachvortrag:
Den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 05.12.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. Beantragt werden die Vorstellung der Vorzüge der Doppik gegenüber der Kameralistik und eine detaillierte Darstellung der zugehörigen, erforderlichen Vorbereitung zur Umstellung (inhaltlich, wie zeitlich).

Aus Sicht der Verwaltung ist neben Frau …auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband als Referent geeignet. Als Alternative kann noch der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag genannt werden. Diese haben, über die verschiedenen Gemeindegrößen hinweg, sowohl praktische Erfahrung mit der Kameralistik als auch mit der Doppik und sind zur Neutralität verpflichtet. Des Weiteren haben diese Kontakt zu den Ministerien und können somit auch deren Vorgehen bzw. Absichten darlegen.

Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur oben genannten Vorstellung erklärt. Der Bayerische Gemeindetag hat aufgrund der Vielzahl seiner Mitglieder und der daraus ggf. resultierenden weiteren Anfragen von anderen Mitgliedern abgelehnt.

Diskussionsverlauf:
MR Juraschek stellt im Namen der SPD/Aktives Bürgerforum den o.g. Antrag vom 05.12.2017 vor.

Nachdem die Einführung der Doppik einige Jahre Vorbereitungszeit benötigt, soll seitens des Marktes zielgerichtet vorangegangen werden. Um die Umstellung auf Doppik im MGR fundiert diskutieren und ggfls. einleiten zu können soll Frau … , Kämmerin der Stadt Weiden, die sich seit 2010 mit der Einführung der Doppik befasst, zu einem entsprechenden Vortrag und zu einer offenen Diskussion in den MGR eingeladen werden.

Das System der kameralen Buchführung besteht seit 1974/1975, führt MR Alfred Hegele aus. Die Buchführung nach der Doppik hingegen wurde 2007 in Bayern auf freiwilliger Basis eingeführt. Von diesem Wahlrecht haben lediglich 59 von 2005 Kommunen in ganz Bayern Gebrauch gemacht. Dies sei insbesondere der aufwändigen Erfassung des gesamten gemeindlichen Anlagevermögens (Grundstücke, Straßen, Friedhofe, Radwege, Grunddienstbarkeiten etc.) geschuldet. Für diese Erfassung bedienen sich die Kommunen häufig an Steuerberatern, für die ca. 50.000 – 100.000 € an externen Beratungskosten anfallen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann er dem Antrag nicht zustimmen. Seiner Meinung nach müssen zunächst die weiteren Entwicklungen abgewartet werden.

Zunächst sollen die nächsthöheren Behörden (Landkreise, Städte) mit gutem Beispiel vorangehen, bis die kleinen Kommunen nachziehen, so die Meinung von MR Hubert Kraus.

MR Richard Hegele weist darauf hin, dass es in dem Antrag lediglich um die Vorstellung der Vorzüge von Doppik gegenüber der Kameralistik geht und noch nicht von einer Einführung gesprochen wird.

Für Bgm. Uhl ist eine Vorstellung der Doppik zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh.

MR Reitmayer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Einstellung der Rednerliste und sofortige Abstimmung des TOP.

Abstimmung: Ja 18 / Nein 0 

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8. Antrag der CSU/Ortsverband Zusmarshausen - Sanierungsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Der Antrag von CSU/Ortsverband Zusmarshausen vom 20.12.2017 für die Vorstellung „Sanierungsgebiet“ durch einen Referenten der Regierung von Schwaben wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, Herr Boderke von der Regierung von Schwaben sowie Herr Janotta von „die Städtebau“ für die genannte Vorstellung in die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 01.02.2018 einzuladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Den Antrag der CSU/Ortsverband Zusmarshausen vom 20.12.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. Beantragt werden die Einladung eines Referenten der Regierung von Schwaben, damit

  • die Möglichkeiten für ein kommunales Förderprogramm dargestellt werden, mit dem Ziel, eine Satzung zu erlassen,
  • die Information erfolgt, ob Sanierungsgebiete für bestimmte Ortsteile beschlossen werden können,
  • die Möglichkeit der Ausdehnung des Sanierungsgebiets in Zusmarshausen besteht und
  • die Auskunft über entstehende Kosten erfolgt.

Des Weiteren sollen Überlegungen erfolgen, wie die Bürger hierüber informiert werden können.

Herr … von der Regierung von Schwaben sowie Herr … von „die Städtebau“ haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur oben genannten Vorstellung erklärt. Als Termin wurde hier die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 01.02.2018 genannt. Herr … würde den rechtlichen Rahmen und Herr … die praktische Umsetzung bzw. eine Art Erfahrungsbericht mit „die Städtebau“ vorstellen.


Diskussionsverlauf:
MR Alfred Hegele trägt den o.g. Antrag im Namen der CSU/Ortsverband Zusmarshausen vom 20.12.2017 vor.
Der Markt Zusmarshausen hat mit Satzung vom 10.07.1995 ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Dieses umfasst u.a. das Moos, die Webergasse, Zusamstraße und Ulmer Straße, des Weiteren die Rankengasse, Wertinger Straße, Augsburger Straße, Teile der Kapellenstraße und Teile der Schloßstraße.

Allerdings wissen viele Bürgerinnen und Bürger in Zusmarshausen nicht wo dieses Sanierungsgebiet liegt. Deshalb sollen Vorüberlegungen getroffen werden, wie die Bürger diesbezüglich informiert werden können (z.B. durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, Flyer)

Auf die für den Bürger möglichen Förderungen kommt MR Alfred Hegele nun zu sprechen:

  • Zum einen können die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich die Gebäude im Sanierungsgebiet befinden und mit den Renovierungsarbeiten vor Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung nicht begonnen wurde.

  • Zum anderen bestehe die Möglichkeit eines kommunalen Förderprogrammes, wonach private Maßnahmen durch Zuschüsse gefördert werden können.


MR Richard Hegele steht einem kommunalen Förderprogramm eher skeptisch gegenüber. Seiner Meinung nach muss dieses Programm eine Lenkungsfunktion haben und an klare Bedingungen gekoppelt sein.

MR Juraschek schlägt vor, die im Sanierungsgebiet liegenden Straßen und Hausnummern im Marktboten zu veröffentlichen.

Für Bgm. Uhl sollte mit der Festsetzung von Haushaltsmitteln ein gewisser Rahmen gesetzt werden.

Diesbezüglich bedarf es eines Satzungserlasses, so MR Hubert Kraus.

MR Günther stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Einstellung der Rednerliste und sofortige Abstimmung des TOP.

Abstimmung: Ja 17 / Nein 1

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9. Sozialstation Augsburger Land West gGmbH Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Die Sozialstation Augsburger Land West gGmbH erhält einen Zuschuss in Höhe von 1,00 € pro Einwohner für das Jahr 2018, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Sozialstation Augsburger Land West gGmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2017 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Deckung des Betriebskostendefizits für das Jahr 2018 gestellt. Um nach momentaner Einschätzung die erforderliche Liquidität für Investitionen und die pflegerische Versorgung der Bürger sicherstellen zu können, wird wiederum um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gebeten.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 10.1 die Vereine und Organisationen, welche die pflegerische und haushaltswirtschaftliche Versorgung von alten, kranken, behinderten, dementen und sterbenden Gemeindebürgern unterstützen, mit einem Förderbetrag in Höhe von 1,00 €/Jahr und Einwohner aufgeführt.

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10. Zuschussantrag des Schützenvereins Drei Linden Zusmarshausen - Einbau von elektronischen Schießständen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Der Schützenverein Drei Linden Zusmarshausen erhält einen Zuschuss in Höhe von 6.546,32 € für den Einbau elektronischer Schießstände im Luftgewehrschützenheim, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Schützenverein Drei Linden Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 05.09.2017 einen Zuschussantrag für den Einbau elektronischer Schießstände im Luftgewehrschützenheim gestellt. In Hinblick auf die in der Marktgemeinderatssitzung am 07.12.2017 beschlossene Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen wurde der Zuschussantrag bis zu deren Beschluss zurückgestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 41.245,00 €.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1. die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen mit einem Förderbetrag von 20 % bis 50.000,00 € der nachgewiesenen reinen Baukosten aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
41.245,00 €
./. Eigenleistung
2.294,40 €

38.950,60 €
./. 100 %ige Vorsteuerabzugsberechtigung
6.219,00 €
zugrunde zu legende Kosten
32.731,60 €

In Folge dessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 6.546,32 €.

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11. Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Aufstellung des Bebauungsplanes "Inklusives Wohnen Horgau" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 11

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Inklusives Wohnen“ der Gemeinde Horgau gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 13. Dezember 2017 bittet die Arnold Consult AG, Kissing, um die erneute Beteiligung des Marktes Zusmarshausen gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan „Inklusives Wohnen Horgau“ der Gemeinde Horgau. Die Stellungnahme wird bis zum 23. Januar 2018 erbeten. Die Mail von der Arnold Consult AG wurde den Marktgemeinderäten mit allen Anlagen am 14. Dezember 2017 zur Sitzungsvorbereitung weitergeleitet.
Die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 21. September 2017 behandelt. Der Marktgemeinderat hatte keine Anregungen oder Bedenken.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Inklusives Wohnen Horgau“ befindet sich im südlichen Teil des Ortsteiles Horgauergreut, am Übergang zur Ortslage Horgau, nördlich der Augsburger Straße zwischen Kirchstraße und Greuter Straße. Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 1,75 ha. Davon entfallen ca. 1,28 ha auf die geplanten Bauflächen, ca. 0,20 ha auf geplante private Grünflächen und ca. 0,27 ha auf geplante private Verkehrsflächen (Wohnweg und private Fußwege).

Die Änderungen und Ergänzungen in der vorliegenden Fassung gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Inklusives Wohnen“ der Gemeinde Horgau beinhalten die Einarbeitung der im Planungsbüro eingegangenen Stellungnahmen der Behörden. Diese Veränderungen betreffen den Markt Zusmarshausen in ihrer Auswirkung nicht.

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12. Freiwillige Feuerwehr Steinekirch - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 12

Beschluss

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Matthias Scherer als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Steinekirch und Herrn Daniel Kastner als dessen Stellvertreter. Die Bestätigung wird jeweils unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge für den Leiter einer Feuerwehr mit Erfolg absolviert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Steinekirch am 05.01.2018 wurde … zum Kommandanten (bisher …) und …. zum Stellvertreter des Kommandanten (bisher … ) gewählt.

Gem. Art. 8 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch den Markt.

Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat liegt vor. Beide müssen noch einen Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr innerhalb eines Jahres mit Erfolg besuchen.

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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 13
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13.1. Vollzug der Straßenverkehrsordnung - Vollsperrung der A 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 13.1

Kurzbericht

Das Staatliche Bauamt Augsburg hat mit Anordnung vom 15.01.2018 mitgeteilt, dass im Zuge des Neubaus von zwei Brückenbauwerken (Neubau der Ortsumfahrung Adelsried) die Kreisstraße A33 zwischen Ehgatten und dem nördlichen Ortsende des Ortsteils Streitheim für den Gesamtverkehr gesperrt wird. Die Sperrung erfolgt vom 05.02.2018 bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens bis 29.12.2018.

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13.2. Information Straßenausbaubeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 13.2

Kurzbericht

Aufgrund den derzeit stattfindenden Diskussionen bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geht Bgm. Uhl kurz auf die aktuelle Ausbaumaßnahme Vallried ein. Die Beitragspflicht der Grundstückseigentümer ergibt sich, sobald die letzte Unternehmerrechnung gestellt wurde. Die Auftragsvergabeverfahren für die Ausbaumaßnahme Vallried können nicht mehr gestoppt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere für die Anwohner der bereits ausgebauten aber noch nicht abgerechneten Straßen (u.a. Burg- und Webergasse) soll eine Bürgerversammlung einberufen werden. Der Markt Zusmarshausen müsse zunächst die politische Entscheidung abwarten und evtl. Übergangsvorschriften anwenden.
Bis zum 15.02.2018 werden Umfragen durchgeführt, in welcher Höhe in den einzelnen Gemeinden Straßenausbaubeiträge erhoben wurden.

2. Bgm. Steppich erklärt, dass aufgrund der unterschiedlichen Behandlung der Straßenausbaubeiträge in Bayern kein einheitlicher Weg mehr erzielt werden kann.

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13.3. Vortrag Einbruchsschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 13.3

Kurzbericht

Bgm. Uhl weist auf den am 23.01.2018 im Festsaal St. Albert stattfindenden Vortrag zum Thema „Einbruchsschutz“ der Polizeiinspektion Zusmarshausen hin.

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 14
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14.1. Geschwindigkeitsmessungen Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 14.1

Kurzbericht

MR Richard Hegele erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des mit Schreiben vom 03.11.2017 eingereichten Antrages auf Einrichtung geeigneter Beschilderung sowie Verkehrskontrollen und Radarmessungen im Ortsteil Wörleschwang.

GL … erläutert daraufhin, dass die Verwaltung den Antrag bereits am 15.11.2017 zur Bearbeitung an das Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- weitergeleitet hat.
Aus Sicht der Verwaltung wurde zudem eine Ortseinsicht bezüglich der Parkregelungen im Bereich der Kreisstraße (Vogelbergstraße, Obere Hauptstraße) beantragt.

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14.2. Marktführungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 14.2

Kurzbericht

MR Joachim Weldishofer kommt auf den veröffentlichen Weihnachtsflyer der CSU/Ortsverband zu sprechen. Nachdem auf dem Flyer mit den Marktführungen in Zusmarshausen, unter der Leitung von … , geworben wird, bittet er um Klarstellung, dass die Marktführungen von ZusKultur und nicht von der CSU/Ortsverband ausgehen.

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14.3. Straßenmarkierungen - Gasthof Krone

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö informativ 14.3

Kurzbericht

MR Alfred Hegele weist darauf hin, dass die Markierungen am Gehweg vor Gasthof Krone in der Augsburger Str. noch demakiert werden müssen.

GL … nimmt die Anregung zur Kenntnis.

Datenstand vom 28.02.2018 10:50 Uhr