Datum: 05.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 00:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 67. Sitzung am 22.02.2018
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 68. Sitzung am 08.03.2018
2.3 Genehmigung der Niederschrift über die 69. Sitzung am 15.03.2018
3 Neugestaltung des Rathausumfeldes Vorstellung der Ausführungsplanung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung des Marktes Welden Bebauungsplan Nr. 34 "Sondergebiet Einzelhandel I" gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5 Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Personalentwicklungskonzept für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen
6 Schöffenwahl Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
7 Haushaltsberatungen 2018
8 Verschiedenes
8.1 KGV-Sitzung
8.2 Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum; Modernisierung der Homepage der Marktgemeinde Zusmarshausen mit Verknüpfung einer Markt-App und Erstellung eines Logos als Marke
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 67. Sitzung am 22.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 68. Sitzung am 08.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Genehmigung der Niederschrift über die 69. Sitzung am 15.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 2.3

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Neugestaltung des Rathausumfeldes Vorstellung der Ausführungsplanung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 3
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4. Bauleitplanung des Marktes Welden Bebauungsplan Nr. 34 "Sondergebiet Einzelhandel I" gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat Kenntnis genommen von der Bauleitplanung des Marktes Welden. Hier: BP Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“, TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 27. Februar 2018 bittet OPLA, Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung, Augsburg, um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur Bauleitplanung des Marktes Welden. Hier: Bebauungsplan Nr. 34 „ Sondergebiet Einzelhandel I“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Abgabe der Stellungnahme wird bis zum 06.04.2018 erbeten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“ gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB war bereits Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Marktgemeinderates am 
26. Oktober 2017. Das Gremium fasste folgenden Beschluss:

       „….. Der Markt Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“ in Welden ist der geplante Neubau eines Netto Lebensmittelsortimenters am nördlichen Ortsrand von Welden, zur Sicherung einer zukünftigen und nachhaltigen Nahversorgung des Marktes mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der geplante Standort wird momentan als Ackerfläche genutzt. Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch einen Fußweg und daran angrenzend ein Mischgebiet (MI) und Wohnbauflächen (W), und im Westen durch die Staatsstraße 2032 (Uzstraße) und sich anschließende weitere Mischgebietsflächen (MI) begrenzt. Die Fläche wird durch diese Bauleitplanung zu einem Sondergebiet EH (SO EH).

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 6.452 m². Die Grundfläche (GR) des Hauptgebäudes darf maximal 1.800 m² betragen. Die zulässige Verkaufsfläche wird auf maximal 1.200 m² beschränkt und somit eine übermäßige und nicht verträgliche Verkaufsflächengröße verhindert. Es sind mindestens 65 Parkplätze herzustellen.

Die Durchführung der Bauleitplanung des Marktes Welden, Bebauungsplan Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“ wird nur wenig Einfluss auf den Verkehr des Marktes Zusmarshausen haben. Ein Einfluss auf das Gewässersystem des Marktes Zusmarshausen wird nicht zu verzeichnen sein.

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5. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Personalentwicklungskonzept für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 5

Beschluss

Dem Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum vom 19.12.2017 auf die externe Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen wird zugestimmt. Zudem wird die Verwaltung mit der zeitnahen Durchführung der Ausschreibung des Personalentwicklungskonzeptes beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Kurzbericht

Sachvortrag:
Den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 19.12.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. Es wird der Antrag gestellt, ein extern zu erstellendes „Personalentwicklungskonzept für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen“ im Marktgemeinderat zu beschließen und die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen mit der Durchführung der Ausschreibung des Personalentwicklungskonzeptes zeitnah zu beauftragen. 

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.03.2015 wurde bereits über einen Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum auf Erstellung eines Personal- und Organisations-Entwicklungskonzepts für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen entschieden. Damals wurde der Antrag abgelehnt.


Diskussionsverlauf:
MR Hubert Kraus stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Nichtbehandlung dieses Tagesordnungspunktes, da ein Antrag mit dem ähnlich klingenden Wortlaut bereits im Jahr 2015 zur Abstimmung gebracht wurde und eine erneute Behandlung gem. § 30 Abs. 7 MusterGeschO und § 28 Abs. 7 der GeschO des Marktes Zusmarshausen nicht sachgerecht ist. 

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 10

Der Antrag ist abgelehnt.

MR Juraschek stellt den Antrag vor. Weiterhin erklärt MR Juraschek, dass es sicherlich sinnvoll ist, zuerst zu überlegen, welche Schritte erforderlich sind. Dann müssen Angebote eingeholt werden.

MR Joachim Weldishofer hat sich mit seiner Fraktion Freie Wähler intensiv unterhalten. Sie werden dem Antrag so nicht zustimmen, denn man muss sich erst überlegen, welche Kosten kommen auf einen zu. Dazu muss man verschiedene Angebote einholen und eventuell auch Erfahrungen von anderen Gemeinden hören. 

Bgm. Uhl weist darauf hin, dass wenn ein Büro beauftragt wird, dieses vermutlich ein halbes Jahr da sein wird und sich die verschieden Arbeitsabläufe ansehen wird. In dieser Zeit werden die Kleinprojekte liegen bleiben, denn die Verwaltung wird zusätzlich blockiert. Jemand Externes weiß nicht was in welchen Abteilungen passiert, diesen Berater muss man ständig betreuen. Man kann jetzt gerne Angebote einholen, aber die Diskussion wird zu der gleichen wie im Jahr 2015 führen. Die Kosten werden sich auf ca. 20.000 € belaufen. 

Wie bei jeder kommunalen Entscheidung sollte man sich erst einmal fragen, ob man das wirklich braucht und welchen Mehrwert es für den Markt hat, so MR Christian Weldishofer.

Bgm.  Uhl erläutert außerdem, dass sich in der Ablauforganisation unglaublich viel getan hat, dass man immer mal wieder zu viel Arbeit hat ist normal, aber es gibt in der Ablauforganisation immer wieder mal Probleme.

MR Sapper betont, dass es nicht ausschließlich um die Kosten geht. Es ist einfach sinnvoll wenn jemand externes schaut, was verbessert werden kann. Hier muss man auch andere Meinungen zulassen können und sich mit dem Thema auseinander setzten. Die Kosten sind momentan noch gar nicht so wichtig, es ist wichtig von vornherein zu sagen, dass man grundsätzlich für oder gegen einen externen Berater ist. 

MR Hörmann ist nicht gänzlich gegen den Antrag, man sollte diesen aber splitten und zuerst die Angebotseinholung durchführen. In dieser Zeit ruht der andere Teil des Antrags. Wenn die Angebote vorliegen, kann entschieden werden, ob man einen externen Berater hinzuzieht. 

In der letzten Sitzung gab es eine rege Diskussion über den Stellenplan. Die einzelnen Sachgebiete sind vorgestellt worden und haben gezeigt, dass es eventuell doch notwendig ist, über Zuwendungen im Rathaus, im Gremium zu diskutieren und die Personalentwicklung intensiv anzuschauen. Bevor man aber einen externen damit beauftragt, sollte man sich das erst einmal im internen anschauen, so 2. Bgm. Steppich.

MR Alfred Hegele ist der Meinung, dass man der Verwaltung und dem Bürgermeister in dieser Entscheidung ein gutes Stück vertrauen kann und muss. Aus eigener Erfahrung in seiner Firma, mit 26 Mitarbeitern, weiß er, dass die Führungskraft ganz genau weiß, wie die Mitarbeiter ticken und wer gut und wer nicht so gut ist. Er ist der Meinung, dass das auch in der Verwaltung der Bürgermeister und die Sachgebietsleiter sehr gut einschätzen können. Deswegen wird von ihm der Antrag nicht unterstützt. 

MR Aumann erläutert, dass der Antrag mit dem Titel „Personalentwicklung“ so eigentlich nicht stimmt, denn es müssen auf jeden Fall die Abläufe durchleuchtet werden. In der freien Wirtschaft ist die Beauftragung eines externen sogenannten Unternehmensberaters gang und gebe. Dies ist auch notwendig, um die Ablauforganisation zu diskutieren und zu optimieren.

Bgm. Uhl stimmt MR Aumann zum Titel des Antrages zu und weist nochmals darauf hin, dass wenn jemand beauftragt wird, die Kleinprojekte für diese Zeit auf der Strecke bleiben. 

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6. Schöffenwahl Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt den vorliegenden Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Aus dem Bereich des Marktes Zusmarshausen sind für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Augsburg mindestens zwölf geeignete Personen als Schöffen zur Wahl vorzuschlagen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Zu dem Amt eines Schöffen sollen Personen nicht berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden. 

Aufgrund ortsüblicher Bekanntmachungen und Veröffentlichungen im Marktboten haben sich folgende Personen für dieses Amt gemeldet bzw. wurden vorgeschlagen:

G. F., Zusmarshausen
G. H., Gabelbach
H. H., Zusmarshausen
M. F., Zusmarshausen
G. W., Zusmarshausen

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.


Diskussionsverlauf:
MR Juraschek frägt, ob es ein Problem darstellt, dass der Markt nicht die geforderten 12 Schöffen vorschlägt, sondern nur 5. Frau … erklärt, dass dies kein Problem sei. Bereits bei den Jugendschöffen wurden weniger gemeldet als gefordert und auch das war kein Problem. 

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7. Haushaltsberatungen 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 7

Beschluss 1

Die Beschaffung eines Mulchgerätes mit Kosten in Höhe von 6.900 € sind im Haushalt 2018 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Beschluss 2

Für die Ausleihung eines Mulchgerätes sind entsprechende Mittel im Haushalt 2018 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 3

Für die Deckung des Fehlbetrages im Haushaltsplanentwurf 2018 sollen rd. 1.200.000 € aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der restliche Fehlbetrag soll mittels Darlehensaufnahme gedeckt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die einzelnen Fraktionen hatten Zeit bis zum 29.03.2018 Fragen zum Haushalt zu stellen. Diese werden nun von den jeweiligen Sachbearbeitern beantwortet. In der Reihenfolge werden zuerst die Fragen der Fraktion „Freie Wähler“, dann CSU und dann die Fragen der Fraktion SPD beantwortet.


Diskussionsverlauf:
Die Fragen der Fraktion „Freie Wähler“ können wie folgt beantwortet werden:

Vermögenshaushalt Unterabschnitt 6305
Gr. 9502: Warum werden für die Anbindung der Zusmarshauser Straße 440.000 € angesetzt?

MBM … erklärt, dass die 440.000 € lediglich die Anbindung an die Zusmarshauser Straße betreffen. Der konkrete Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 05.10.2017 besprochen. Nachdem zwischenzeitlich bekannt ist, dass hier bestimmte Kosten durch die Firma Chefs Culinar Chefs Culinar getragen werden bzw. betreffen, kann der Ansatz auf rd. 80.000 € gesenkt werden.

Warum wurde kein Verkauf von Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet Wollbach im Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt?

Herr … erklärt, dass hier bewusst keine Einnahmen im Haushaltsjahr 2018 angesetzt wurden, da vor dem Grundstücksverkauf die Bodenproblematik gelöst werden muss. Die Einnahmen wurden im Finanzplanungsjahr 2019 veranschlagt. MR Steppich meint, dass die Grundstücke an der Zusamtalstraße doch eigentlich erschließbar sind. Herr … stimmt dem grundsätzlich zu, allerdings ist damit die Bodenproblematik nicht gelöst. Sollte sich im Laufe des Haushaltsjahres 2018 herausstellen, dass die Bodenproblematik gelöst ist, wenn auch nur für die genannten Teilflächen, dann können diese Grundstücke auch ohne die Veranschlagung im Haushaltsplan 2018 veräußert werden. Die Verkaufserlöse führen in diesem Fall zu Mehreinnahmen.

Vermögenshaushalt, Unterabschnitt 6332
Wo sind die Einnahmen für den Grundstücksverkauf „Innovationspark“ berücksichtigt?

Diese sind bei mehreren verschiedenen Einnahme-Haushaltsstellen berücksichtigt, deshalb erkennt man die Grundstücksveräußerung nicht sofort. Die Aufteilung wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 01.03.2018 erläutert, so Herr ….

Vermögenshaushalt, Unterabschnitt 6495
Welche aktuellen Fremdkosten werden bei der Eigenanschaffung eines Mulchgerätes eingespart?

Herr … erklärt, dass hierfür keine Berechnungen vorliegen. Herr Wiesenberg führt weiter aus, dass der Bauhof, trotz den Vergaben an Dritte, noch viele kleinere Flächen des Marktes per Hand mähen muss. Bei der Vielzahl von Kleinflächen, welche der Bauhof mähen muss, kann ein Mulchgerät zu gewissen Einsparungen führen. Das Baugebiet Rothseeblick ist eines von vielen Beispielen, bei dem ein solches Gerät unterstützen könnte. MR Reitmayer möchte wissen ob ein Bauhofmitarbeiter schon einmal mit einem Mulchgerät gearbeitet hat. Herr … teilt mit, dass im Bauhof noch kein Gerät zum Einsatz kam. In anderen Bauhöfen in der Umgebung werden jedoch solche Geräte mit positiven Erfahrungen verwendet. MBM … betont, dass auch in der Zukunft grundsätzlich die Mäharbeiten von gemeindlichen Flächen vergeben werden sollen. Es ist keinesfalls Ziel, dass der Bauhof alle Flächen des Marktes selbst mähen soll. MR Sapper schlägt vor, so ein Gerät erst einmal für ein Jahr zu testen. Herr … betont, dass es eine deutliche Erleichterung, u. a. in der Koordination, im Arbeitsalltag für den Bauhof wäre. MR Reitmayer erklärt, dass er mit einem Mulchgerät Erfahrung hat und dieses bei großen Flächen durchaus sinnvoll ist. Bei kleinen Flächen aber ist dieses, aufgrund des hohen Reinigungsaufwandes, nicht wirtschaftlich. MR Schwarz ist der Meinung, dass man erst ein solches ein Gerät mittels Ausleihung testen soll.

Wie sieht das Gesamtkonzept des SG 4 zur Unkrautbeseitigung im Markt aus?

Herr … führt aus, dass ausversehen Mittel für den Erwerb eines solchen Gerätes im Vermögenshaushalt 2018 veranschlagt wurden. Ursprünglich war beabsichtigt, dass verschiedene Unkrautbeseitigungsmethoden getestet werden. Die Kosten hierfür werden entsprechend im Unterhalt, d. h. Verwaltungshaushalt 2018, verbucht. Stellt es sich als Sinnvoll heraus, dass der Markt selbst ein solches Gerät erwirbt, so kann dieses in den zukünftigen Haushaltsplänen neu veranschlagt und diskutiert werden. MR Reitmayer schlägt vor, dass bei entsprechendem Bedarf ein solches Gerät mit anderen Kommunen zusammen erworben wird. Herr … erklärt, dass zuerst einmal Erfahrungen gesammelt werden müssen, inwiefern ein solches Gerät überhaupt Sinn macht. MR Sapper frägt, warum das Gerät des Schulverbandes nicht zum Test verwendet wird. Bgm. Uhl erklärt, dass dieses für die Flächen nicht geeignet ist. 2. Bgm. Steppich ist der Meinung, dass es der richtige Weg ist, verschiedene Geräte erst einmal zu testen. Man muss sich daran gewöhnen, dass das Unkraut immer wieder wächst, das ist völlig normal. Es gibt keine Möglichkeit um endgültig Ruhe davor zu haben. 

Wie lange dauert der Lehrgang AL II?

Bgm. Uhl erklärt, dass dieser 2 Jahre dauert.

Wie erfolgt aktuell das „Vier-Augen-Prinzip“ in der Kasse?

Herr … erklärt, dass dieses derzeit nicht komplett verfolgt werden kann. Im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips kann eine einzelne Person u. a. keine Zahlungen alleine tätigen (Kontovollmacht). Die Verwaltung war bereits an der Umsetzung. Dieses kann aber zukünftig, aufgrund der knappen Personalanzahl in Folge dem Eintritt in die Ruhephase der Altersteilzeit von einer Person, nicht komplett umgesetzt werden da im Krankheitsfall oder/und in der Urlaubszeit keine Person in der Verwaltung ist, welche gegenzeichnen darf und kann. MR Schwarz ist der Meinung, dass am Tag wohl keine hundert Rechnungen beim Markt eingehen und das daher nicht nötig ist. Herr … erläutert, dass jeden zweiten Tag eine sehr dicke Mappe auf seinem Schreibtisch liegt, welche unterschrieben und vereinnahmt/verausgabt werden muss. Durchschnittlich fallen mehrere tausend Kassenanordnungen in einem Jahr an.

Vermögenshaushalt, Unterabschnitt 5700
Warum sind zweimal 50.000 € für die Planungskosten Rothsee berücksichtigt, wenn sowohl die Sedimentationsproblematik als auch der Fischpass im Jahr 2018 nicht geplant werden?

Herr … erklärt, dass diese berücksichtigt sind, weil noch nicht klar ist, welches Projekt überhaupt realisierbar ist.

Da einige Fragen der Fraktion CSU mit den Fragen der Fraktion Freie Wähler übereinstimmen, wird noch folgende Frage der CSU Fraktion behandelt:

Ist der Betrag von zusätzlichen 100.000 € für die Fünffeldbrücke notwendig, zumal noch ein HR von 102.237 € vorhanden ist?

MBM … erklärt, dass die veranschlagten Planungsausgaben in Höhe von rd. 200.000 € notwendig sind. Das Ingenieurbüro Sweco bestätigt dies nach Rücksprache.

Zu guter Letzt werden noch die Fragen der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum beantwortet:

Warum sind die Reinigungskosten von 5.000 € auf 15.000 € gestiegen?

Herr … erklärt, dass die Reinigungsleistung im Rathaus nicht mehr durch eigenes Personal erledigt wird sondern diese zwischenzeitlich an Dritte vergeben wurde. In Folge dessen verschieben sich die Ausgaben entsprechend.

Sind die Einnahmen bei der Haushaltsstelle 6201.3400 Rothseeblick inklusive der Erschließungskosten?

Die Erschließungskosten sind hier nicht inklusive, hinter dieser Haushaltsstelle verbergen sich noch die restlichen Bauplätze des BG Steineberg. Die Erschließungskosten sind immer separat unter der entsprechenden Haushaltsstelle veranschlagt.

Was wird bei der Haushaltsstelle 7911.3401 verkauft?

Hier wird die Veräußerung der Grundstücke der Geisweghülle und des Innovationsparks veranschlagt.

Von wem soll was bei dem Thema Sanierung des alten Kindergartens in Zusmarshausen konkret gemacht werden?

GL … erklärt, dass noch kein konkretes Sanierungskonzept vorliegt. Die Besichtigung mit dem Landratsamt hat ergeben, dass die Räumlichkeiten für die Einrichtung eines Horts grundsätzlich in Ordnung sind. Natürlich müssen Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, aber die Gesamtfläche von ca. 400 qm würde ausreichen. Die nächsten Schritte sind die Einholung von drei Angeboten für eine „Machbarkeitsstudie“. Die Sanierung kann ohnehin erst durchgeführt werden, wenn der Kindergarten in den Neubau umgezogen ist.

MR Schwarz ist der Meinung, dass man dann das Thema Hort noch ein Jahr schieben sollte. GL Stöckle betont, dass man zwar noch in der Schule bleiben kann, dies aber keine Dauerlösung darstellt. Entscheidend ist auch, welche Richtung, entweder Hortbetreuung oder/und Mittagsbetreuung, eingeschlagen werden soll. Ferner führt Herr … aus, dass bei einem Hort mindestens 20 Buchungsstunden/Woche notwendig sind.

MR Aumann erklärt, dass die Planungskosten schon in diesem Haushaltsjahr bleiben sollen. Die Hektik, welche beim Neubau des Kindergartens herrscht, sollte bei dem nächsten Projekt nicht herrschen. Das ist nur möglich, wenn zuerst die Planung durchgeführt wird und die Umsetzung im darauffolgenden Jahr realisiert wird.

Sanierung Giseberthaus

GL … erläutert, dass erst nach dem Auszug der Post eine Bestandsaufnahme erfolgen kann. Weitere Mittel werden in den Folgejahren angesetzt.

7000.9581 Abwasserbeseitigung
Von wem soll noch 2 Jahre lang zu je 50.000 € ein Konzept erarbeitet werden? Weshalb zieht sich das über 3 Jahre hinweg seit 2017? Wir hatten schon einen Vortrag bzgl. Befahrungen, war das kein Konzept? Wann soll was gemacht / repariert werden?

MBM … erläutert, dass das Ingenieurbüro Steinbacher Consult bereits beauftragt wurde. Die Kamerabefahrungen in Steinekirch sind fast abgeschlossen, genauso wie Gabelbach und Gabelbachergreut. Im Anschluss an die Auswertung kann das Sanierungskonzept erstellt werden. Sobald das Sanierungskonzept vorliegt soll in diesem und im nächsten Jahr die Sanierung erfolgen. Im Anschluss daran kann mit der nächsten Kamerabefahrung in den verbleibenden Ortsteilen begonnen werden.

7000.9506 Erweiterung Kläranlage
Auf welcher Basis, soll die Erweiterung sein? Mit oder ohne Horgau, auf 12.000 EGW oder 16.000 EGW? Welche Reserve ist für Zusmarshausen in einem Planungshorizont von ca. 50 - 100 Jahre enthalten?

Die Planungskosten in der Höhe von rd. 200.000 € sind für 12.000 EGW und der Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen. Hierzu wird das Ingenieurbüro Steinbacher Consult in den kommenden Wochen einen Vortrag im Gremium halten.

7691.9501 Dorfplatz Wörleschwang
Wofür sind die Haushaltsreste vorgesehen? Was ist der Sachstand und was fehlt?

Hier richtet Bgm. Uhl die Frage eher an die Wörleschwanger, denn diese wissen am ehesten, was an dem Dorfplatz noch benötigt wird.

MR Steffen Kraus betont, dass man auf jeden Fall einen Starkstromschrank, sowie einen Trinkwasser- und Abwasseranschluss benötigt.

5700.9505 technische Gewässeraufsicht
Wofür steht der Haushaltsrest konkret, wofür wurden 12.200 € ausgegeben?

MBM … erklärt, dass das Wasserwirtschaftsamt den Markt angeschrieben hat und auf die Gehölze auf dem Dammbauwerk beim Rothsee hingewiesen hat. Diese waren in dem damaligen Bauantrag vorgesehen, entsprechen aber inzwischen nicht mehr dem Recht. Im Schreiben wird als Begründung aufgeführt, dass durch das Gehölz Wasser in das Dammbauwerk eintritt und in Folge dessen Wasserdurchlässig wird. Derzeit besteht noch keine Gefahr. Damit die Handlungsfähig sichergestellt wird, wurden hier entsprechende Mittel veranschlagt.

6901.9582 Hochwasserschutz Gabelbach
Was sind die innerörtlichen Maßnahmen? Was soll 2019 für 60.000 € getan werden? Weshalb soll der Bau erst in 2020 sein? Gibt es ein Gesamt-Vorgehenskonzept?

MBM … erläutert, dass man hier zwischen zwei Positionen unterscheiden muss, es geht einmal um die innerörtliche Wasserbeseitigung und einmal um die Fremdwasserbeseitigung. Bei der innerörtlichen Wasserbeseitigung sind 20.000 € und bei der Fremdwasserbeseitigung sind 70.000 € vorgesehen. Als erstes soll der Hochwasserschutz gebaut werden, denn bevor dieser nicht gebaut ist, wird Gabelbach weiterhin „überschwemmt“. Deshalb werden zuerst die 70.000 € benötigt. Die 20.000 € wurden als Handlungsspielraum für die innerörtlichen Planungen angesetzt.

6901.9581 Fremdwasserbeseitigung Wollbach
Weshalb und wofür steht diese Haushaltsstelle?

Hier hat das Ingenieurbüro Steinbacher Consult eine Fremdwasserbeseitigung vorgeschlagen. Es ist allerdings nur für die Folgejahre Geld angesetzt

6306.9500 Ausbau Richtstattweg, Planung
Was will der MGR? Vor der Vergabe muss klar sein, was geplant werden soll. Bis wann soll diese Vorgabe zur Planung erreicht sein?

Da der Richtstattweg immer mehr beansprucht wird, muss dieser auf jeden Fall weiter betrachtet werden. Ein Planungsbüro ist für weitere Untersuchungen zu beauftragen, und somit sind auch finanzielle Mittel bereitzustellen.

6313.9500 Geh- & Radweg St2027 - Im Zusamtal
Was soll für 6 im Jahre 2020 getan werden?

Diese Stelle belastet den Haushalt in diesem Jahr nicht.

Zum Thema „Unterhalt Gemeindestraßen“ gibt es einen Beschluss des MGR, wo, wie viel und wofür sind diese im Verwaltungshaushalt angesetzt?

Der Unterhalt für die Gemeindestraßen ist bei Haushaltstelle 0.6300.5131 veranschlagt. Die Ansätze wurden durch den Breitbandausbau deutlich erhöht, um Handlungspotenzial zu haben.

6301.9500 Rothsee Kreuzung Planung
Warum wurde hier etwas angesetzt?

GL … erläutert, dass die Mittel für die Planung angesetzt wurden. Vor längerer Zeit wurde eine Anfrage an das Staatliche Bauamt gestellt. Diese haben auch die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung erhalten. Es kann sein, dass der Markt selbst diese Planungen durchführen muss und für diesen Fall sind die Mittel angesetzt.

6651.9821 Fußgängerweg Marktplatz
Gibt es hierzu einen MGR-Beschluss? Wo wird dieser sein?

Hier wäre es wohl klarer, wenn man Fußgängerüberweg sagt. Es handelt sich um den Zebrastreifen am Marktplatz. Hier ist nur der Haushaltsrest angesetzt, da die Rechnungen von 2017 des Staatlichen Bauamts noch nicht vorliegen. Der Markt muss die Beleuchtung und einen Teil der Baukosten übernehmen.

6900.9580 Gewässerentwicklungsplan
Besteht hier eine Pflicht, ein Termin und was beinhaltet dies? Welche Kosten für die Planung und den Bau stehen hier im Raum?

Hierbei geht es nicht um den Gewässerentwicklungsplan der Roth, sondern um sämtliche andere Gewässer im Markt.

6902.9581 Roth Hydromorphologische Maßnahmen
Was wurde hier bislang gemacht? Was soll mit den 40.000 € gemacht werden?

Im Gremium fand die Vorstellung am 30.07.2017 statt. Lt. der Auflage des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth sind rd. 5 Punkte bis 2017 umzusetzen. Die Frist wurde auf das Jahr 2018 verlängert. Hintergrund für die Verlängerung sind die Synergieeffekte, welche im Zusammenhang mit den Renaturierungsarbeiten im Zuge der Renaturierung Roth im Bereich südlich des Innovationsparks geplant sind.

6901.9586 Oberflächenwasser Vallried
Was soll hier konkret getan werden?

Es gibt derzeit viele Maßnahmen, die in Vallried durchgeführt werden. Die Problematik mit dem Wasser gibt es an diversen Ortseingängen. In dieser Haushaltsstelle ist der Teil berücksichtigt, der bereits im Zuge des Straßenbaus umgesetzt werden kann. 

6903.9500 Roth Retentionsausgleich
Was ist hiermit gemeint?

Hiermit sind die Planungskosten für die Roth gemeint.

7000.9502 Abwasser Schulstr. 
Wofür werden diese gebraucht?

Hier gibt es noch Haushaltsreste in Höhe von 42.000 €, die ebenfalls für die Ausführungsplanung vorgesehen sind.

6312.9501 Umgestaltungen Rathausplatz
Warum sind die Beträge für den Bau der Straße erst im Jahr 2021 angesetzt, wenn der Kanal schon im nächsten Jahr kommt?

Sobald die Straße saniert wird ist der Kanal ebenfalls zu sanieren und bevor die Straße neu gebaut wird, muss der Kanal gebaut werden. Deshalb ist hier ein zeitlicher Unterschied vorhanden.

7200.xxxx Deponie Wörleschwang
7200.yyyy Deponie Streitheim
Wann sollen die Deponien angegangen werden? Wird die Deponie Streitheim komplett vom Staatlichen Bauamt übernommen falls etwas sein sollte?

GL … erläutert, dass die ehemaligen Bauschuttdeponien Gabelbach, Steinekirch und Wollbach rekultiviert werden. In Streitheim ist vorerst eine orientierende Planung zu machen. Diese muss aber vom Freistaat Bayern veranlasst werden. 

7629.9402 Vereinsheim Steinekirch
Wofür steht dieser Haushaltsrest?

Im Dachgeschoss ist die Isolierung bereits fertig, aber die Verkleidung noch nicht. Hier müssen noch Angebote eingeholt werden. Die 11.000 € Haushaltsrest werden vermutlich nicht reichen. Insofern müssen für das HH-Jahr 2018 Einsparungen durchgeführt werden.

7910.9871 Breitband Ausbau
In 2017 sind nur Teilarbeiten geplant gewesen, was passiert mit den Mitteln im Jahr 2018?

Ursprünglich war die Fertigstellung der Maßnahme für Ende 2017 geplant. Dies war aber leider nicht realisierbar, so dass die restlichen Haushaltsmittel als Haushaltsreste übernommen werden. Die Förderbewilligung wurde bis Ende 2018 verlängert. Die Fertigstellung der Maßnahme ist nun für 2018 geplant.


Das Gremium ist überwiegen der Meinung, dass rd. 1.200.000 € aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. In Folge dessen verbleiben rd. 2.000.000 € in der allgemeinen Rücklage. Der restliche Fehlbetrag soll mittels Darlehensaufnahme gedeckt werden.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö informativ 8
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8.1. KGV-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 8.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl weist darauf hin, dass am Dienstag, den 10.04.2018 die nächste KGV-Sitzung ist.

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8.2. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum; Modernisierung der Homepage der Marktgemeinde Zusmarshausen mit Verknüpfung einer Markt-App und Erstellung eines Logos als Marke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 8.2

Kurzbericht

MR Juraschek liest folgende Stellungnahme im Namen von 3. Bgm. Vogg vor:

„Werte Kolleginnen und Kollegen,
ihr kennt mich ja, ich bin bei weitem nicht auf Krawall gebürstet, aber wenn mich etwas ärgert, dann sage ich es auch.
Leider kann ich diese Worte nicht persönlich an Euch richten, da ich mich im schon länger geplanten Urlaub in Südtirol befinde. Darum wird Harry diese kurze Stellungnahme von mir zur Niederschrift der 68. Sitzung des Marktgemeinderats vom 08.03.2018 verlesen.
In meiner über achtjährigen Mitgliedschaft im Marktgemeinderat, ist es mir bisher noch nie vorgekommen, dass vor einer Vorstellung eines Antrages durch den Antragssteller (Modernisierung der Homepage) eine derartige Stellungnahme durch den 1. Bürgermeister stattgefunden hat. In der Presse standen sogar die Worte „Sinnhaftigkeit und Vorknöpfen“ durch den 1. Bürgermeister. Hier lässt sich schon erahnen wie Außenstehende diese Stellungnahme in Wort und Ton analysiert haben.
Bei der Antragstellung ging es mir in keinster Weise darum, der Verwaltung sinnlose oder unnötige Arbeit zu machen, sondern vielmehr Anregungen und Ideen anderer Kommunen weiterzugeben.
Ob diese dann in der Umsetzung Einfluss finden wird, ist mir persönlich, zuerst einmal zweitrangig. Ebenso ging es mir nicht darum, dass „Ich“ einen Antrag gestellt habe und dafür die Ideenrechte und Patente reservieren und in Anspruch nehmen will. Von meiner Seite wurde mit keiner Silbe Unsachlichkeit, oder eine Überschreitung der Bearbeitungsfrist angeprangert. 
Viel wichtiger ist mir das Ziel gewesen, nämlich die Umsetzung und die positive Außenwirkung eines neuen Internetauftrittes der Marktgemeinde für die Bürgerinnen und Bürger von Zusmarshausen und darüber hinaus. Man muss ja das Rad nicht immer wieder neu erfinden, darum auch die Beispiele die dem Antrag beigefügt waren.   
Diese jetzige Stellungnahme durch mich hat nichts mit Feinfühligkeit, oder …zu zart besaitet zu tun, sondern soll vielmehr unsere Regeln und Vereinbarungen für die Kooperation im Marktgemeinderat, die wir uns zu Beginn unserer Legislaturperiode am Ammersee gegeben haben, in Erinnerung bringen!

Gelebte Begriffe wie …. Respekt, Diskussion auf sachlicher Ebene, Wertschätzung jeder Idee … , um nur ein paar Punkte zu nennen, vermisse ich in zunehmenden Maße! Leider helfen da auch keine Vorbesprechungen, wenn man es dann doch anders vorlebt.
Ich werde auch weiterhin mein demokratisches Recht der Antragsstellung in Anspruch nehmen, wenn ich der Meinung bin, dass es von Vorteil für die Marktgemeinde Zusmarshausen ist.
Wir brauchen eine Debatte mit Respekt vor der anderen Meinung, mit offenem Ohr für das bessere Argument, zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger hier im Markt Zusmarshausen.“
Bitte lasst meine Worte einfach so stehen, ohne Erwiderung, denkt mal darüber nach, dies ist meine ganz persönliche Meinung.
Danke dafür und viele Grüße

Stefan“

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö informativ 9
Datenstand vom 30.11.2022 10:02 Uhr