Datum: 26.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 und Ausblick auf das Kindergartenjahr 2019/2020 - Information
3 Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Augsburg - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Augsburg
4 Bauleitplanung der Gemeinde Adelsried Aufstellung des Bebauungsplanes "Wölfle Ost" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13 a BauGB
5 Verschiedenes
6 Bekanntgaben
6.1 Baugebiet Rothseeblick - Asphaltarbeiten

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2018 ö informativ 1
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2. Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 und Ausblick auf das Kindergartenjahr 2019/2020 - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2018 ö 2

Kurzbericht

Sachvortrag
Gemäß Art. 7 BayKiBiG ist jährlich eine kommunale Bedarfsplanung zu erstellen und diese durch den Marktgemeinderat oder einen beauftragen Ausschuss per Beschluss anzuerkennen. Grundsätzlich besteht die Bedarfsplanung aus Bestandsverzeichnis, Bedürfnisfeststellung und Bedarfsfeststellung.

Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 dieser Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 zugestimmt.

Zur Erstellung dieser Planung wurden die Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019 sowie die Geburtenzahlen herangezogen.

Nähere Einzelheiten zu den Belegungen in den Kindergärten ist der Anlage 1 zu entnehmen, in der die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 zur Information aufgelistet ist. Ferner ist der Anlage auch die Geburtenentwicklung beigefügt.

Ausblick auf das Kindergartenjahr 2019/2020

Aufgrund der sehr hohen Geburtenzahlen im Jahr 2016 (73 Kinder) ist auch ein Ausblick auf die mögliche Situation im Kindergartenjahr 2019/2020 notwendig:

Kindergarten Streitheim
Voraussichtlich scheiden zum 31.08.2019 6 Vorschulkinder aus. 16 Plätze sind dann durch 15 Kinder (davon 1 I-Kind) belegt. Es werden 3 Neuanmeldungen aus dem Ortsteil Streitheim erwartet. Das bedeutet, dass 6 Plätze im Kindergartenjahr 2019/2020 zur Verfügung stehen könnten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass für Eltern aus Gabelbach, Gabelbachergreut oder Steinekirch und auch Zusmarshausen der Kindergarten Streitheim oft keine Option ist. Im Hinblick auf den Erhalt des Kindergartens Streitheim wurden deshalb im Jahr 2018/2019 Kinder aus benachbarten Kommunen aufgenommen.

Kindergarten Wörleschwang
Voraussichtlich scheiden zum 31.08.2019 8 Vorschulkinder aus. 31 Plätze sind dann noch durch verbleibende Kinder aus dem Bestand 2018/2019 belegt. Es wird mit 17 Neuanmeldungen (9 aus Wörleschwang / 8 aus Wollbach) gerechnet. Damit wären 48 Plätze notwendig. Verfügbar sind allerdings lediglich 43 Plätze – also 5 zu wenig.
Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass Kinder, die nach dem 01.05. geboren sind, oft erst im darauffolgenden Kindergartenjahr (also 2020/2021) angemeldet werden. Dies wäre im Jahr 2019/2020 bei 3 Kindern der Fall. Evtl. müsste dann mit dem Landratsamt Augsburg nur noch eine Lösung für 2 fehlende Plätze gefunden werden.

Kindergarten Gabelbach
Zum 31.08.2019 erlischt die Betriebserlaubnis für die Schmetterlingsgruppe. Damit fallen 12 Plätze weg.
Es scheiden zum 31.08.2019 voraussichtlich 11 bis 13 Vorschulkinder aus. 23 Kinder (14 aus der Igelgruppe und 9 aus der Schmetterlingsgruppe) verbleiben im Kindergarten. Voraussichtlich wechseln 8 Krippenkinder im Laufe des Jahres 2019/2020 in den Kindergarten (nach derzeitigem Stand verbleibt lediglich 1 Kind in der Krippe).
Aufgrund der Geburtenzahlen und der Namenslisten werden für das Kindergartenjahr 2019/2020 22 Neuanmeldungen für Kindergartenkinder aus dem üblichen Einzugsbereich des Kindergartens Gabelbach erwartet (9 aus Gabelbach /4 aus Gabelbachergreut / 9 aus Steinekirch). Demnach ergibt sich, dass 28 Plätze zu wenig angeboten werden können.

Kindergarten Zusmarshausen
Voraussichtlich scheiden 28 Vorschulkinder zum 31.08.2019 aus. 83 Plätze sind durch verbleibende Kinder aus dem Bestand 2018/2019 belegt. Voraussichtlich wechseln 19 Krippenkinder im Jahr 2019/2020 in den Kindergarten.
Nach den Geburtenzahlen werden 32 Neuanmeldungen für den Kindergarten Zusmarshausen aus dem Einzugsgebiet Zusmarshausen und Vallried erwartet. Demnach können 9 Plätze zu wenig angeboten werden.

Krippen
Eine Bedarfsplanung für die Krippen ist sehr schwierig. Zum 01.09.2019 verbleiben in der Krippe 24 Kinder mit verschiedenen Buchungstagen. Im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020 wechseln 19 Kinder in den Kindergarten.
In der Krippe Gabelbach verbleiben zum 01.09.2019 fünf Kinder mit verschiedenen Buchungstagen. Hier wechseln vier Kinder im Laufe des Jahres 2019/2020 in den Kindergarten.

Es wurde bei der Aussicht auf das Kindergartenjahr 2019/2020 von einer Belegung mit 100 % ausgegangen. Ob allerdings tatsächlich alle Kinder angemeldet werden und ob sich Eltern für einen Kindergarten außerhalb des Gemeindegebietes entscheiden (sog. Gastkinderregelung) ist nicht vorhersagbar.
In Anbetracht der Geburtenzahlen sollte allerdings bereits frühzeitig über Lösungsansätze für das Kindergartenjahr 2019/2020 nachgedacht werden.

Lösungsmöglichkeiten:

Kindergarten Gabelbach:
  • Statt der Krippengruppe könnte eine 2. Kindergartengruppe (25 Plätze) eingerichtet werden.  

Bisheriger Kindergarten in Zusmarshausen (Wertinger Straße 16):
  • Bei der Planung für die Einrichtung eines Hortes oder einer Mittagsbetreuung könnten Räumlichkeiten für den Verbleib einer Krippen-/Kindergartengruppe berücksichtigt werden. Dies wäre evtl. im Obergeschoss unter Berücksichtigung des Raumprogrammes für einen Hort mit drei Gruppen auch möglich.

  • Grundsätzlich dürfen Hort- und Krippen- bzw. Kindergartenplätze in einem Haus („Haus für Kinder“) zur Verfügung gestellt werden.

Diskussionsverlauf
GL … erläutert den o.g. Sachvortrag. Er geht zunächst auf die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 ein und gibt anschließend einen Ausblick auf das Kindergartenjahr 2019/2020.

Für MR Christian Weldishofer sei es besonders zielführend, dass sich der MGR bereits jetzt schon mit etwaigen Lösungsmöglichkeiten auseinander setzt. Er schlägt vor, dass auch die Kinderbetreuung durch Tagesmütter in Betracht gezogen werden sollte. Hier könnte pro Tages mutter eine Betreuung von bis zu 5 Kindern gewährleistet werden.

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3. Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Augsburg - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2018 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung des Landkreises Augsburg zu einem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und dem sofortigen Beitritt
zu. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag
Beim Markt ist bisher der Geschäftsleiter … zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Gemäß dem Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ist dies nicht zulässig.

Beim behördlichen Datenschutzbeauftragten ist darauf zu achten, dass kein Interessenkonflikt oder Abhängigkeiten entstehen, die seine Aufgabenerfüllung gefährden. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der behördlichen Datenschutzbeauftrage gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen Personal, Informationstechnik oder in Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten wahrnimmt.

Auf Grund der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 gilt, kommen auf die Verwaltung nun zahlreiche neue Aufgaben dazu. Ein kleiner Auszug von Aufgaben sind:

  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sowie einen Stellvertreter
  • Risikoanalyse und ggf. Datenschutzfolgenabschätzung statt der bisherigen datenschutzrechtlichen Freigaben
  • Aufsetzen wirksamer Meldewege bei Datenschutzverletzungen
  • Etablieren effektiver Prozesse im Bereich der Informations- und Auskunftspflichten
  • Neue Verträge mit Dienstleistern zur Auftragsverarbeitung (bisher: Auftragsdatenverarbeitung)
  • Erstellen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten

Um der Verwaltung diesen Mehraufwand zu ersparen, gibt es die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Augsburg.

Eine Umfrage des Landratsamtes Augsburg zu einem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten hat ergeben, dass von 46 Kommunen des Landkreises Augsburg 39 Interesse an einem zentralen Datenschutzbeauftragten haben, 6 haben kein Interesse und eine Kommune konnte keine Aussage treffen.

Von den 39 Interessenten wollen 26 einer Zweckvereinbarung sofort beitreten und 8 zu einem späteren Zeitpunkt. 5 Kommunen haben zu einem späteren Beitritt keine Aussage getroffen. Aufgrund des großen Interesses an einem zentralen Datenschutzbeauftragten wird der Landkreis Augsburg hierfür eine Stelle ausschreiben und besetzen, sobald die Unterzeichnung der Zweckvereinbarung erfolgt ist.

Bei einem sofortigen Beitritt ergeben sich Kosten von insgesamt 1.750,58 € und bei einem späteren Beitritt belaufen sich die Kosten auf 1.510,35 € für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten.

Die Verwaltung hat sich auch ein Angebot von der Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH, einem Tochterunternehmen der AKDB, unterbreiten lassen. Allein für eine Bestandsanalyse fallen hier Kosten in Höhe von ca. 3.000,-- € an. Erst dann kann ein Folgeangebot für die weiteren Arbeiten vorgelegt werden.

Zum Vergleich kann auch der Stundensatz der Fa. Living Data herangezogen werden. Dieser liegt zwischen 180,-- und 230,-- €. Der Markt hat mit Living Data einen Systembetreuungsvertrag für die Programme der AKDB mit einem bestimmten Stundenkontingent abgeschlossen.

Diskussionsverlauf
3. Bgm. Vogg wundert sich, warum dieser Tagesordnungspunkt nicht schon früher behandelt wurde. Die Übergangsfrist sei zwischenzeitlich verstrichen, nachdem die Datenschutzverordnung mit Wirkung zum 25.05.2018 in Kraft tritt. Er erkundigt sich zudem, ob die Stelle des Datenschutzbeauftragten durch das Landratsamt Augsburg schon besetzt wurde bzw. wer im Rathaus als Ansprechpartner tätig sein wird.

Als künftige Ansprechpartnerin im Rathaus wird Frau … fungieren, so Bgm. Uhl. Zur weiteren Umsetzung wurde im Landratsamt Augsburg eine Projektgruppe eingesetzt.

Frau … sei zur fachlichen Qualifikation bereits für diverse Lehrgänge vorgesehen. Besetzt wurde die Stelle des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Landratsamt Augsburg allerdings noch nicht, gibt GL … bekannt.

MR Sapper befürwortet den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten. Insbesondere für die Verwaltung sei ein Zusammenschluss eine große Entlastung.

MR Hubert Kraus schließt sich der Meinung an. Über dieses Thema wurde in der CSU Fraktionssitzung bereits ausführlich diskutiert und man sei zum Entschluss gekommen, dass ein Beitritt zu einer erheblichen Entlastung der Verwaltung führen wird.

Für MR Juraschek bestehen bei der Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gewisse Interessenskonflikte, die er in der folgenden Stellungnahme genauer ausführt:

„Der bisherige Datenschutzbeauftragte aus Zusmarshausen ist vom Prinzip her nach EU Recht unzulässig, weil bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Interessenskonflikte auszuschließen sind. Interessenskonflikte können allgemein beschrieben werden als „Kontrolle der Verwaltung“ gegenüber „Tätigkeit innerhalb der Verwaltung“.

Jetzt soll ein neuer, aus Kostengründen gemeinsamer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dieser soll im Landratsamt, der Kreisverwaltung angestellt werden und alle sich anschließenden Gemeinden des Landkreises betreuen.

Damit erfolgt jedoch nur eine Verschiebung des Datenschutzbeauftragten weg aus der Kommunalverwaltungsebene hinein in die Kreisverwaltungsebene. Diese Änderung ist keine Änderung des Systems „Kontrolle der Verwaltung“ gegenüber „Tätigkeit innerhalb der Verwaltung“. Welches doch den Anlass zu Interessenskonflikten gibt und deshalb nach EU-Recht geändert werden muss.

So kann EU Recht nicht gemeint sein! Es ist deshalb vor jeglichem Beschluss ein Rechtsbehelf einzuholen. Sollte dies vermeintlich bereits anderweitig erfolgt sein, so ist Ross und Reiter zu nennen. Wer hat das Gutachten erstellt und was steht konkret drin. Und wann wird dies dem MGR vorgelegt.

Abgesehen von diesem Grundsatzaspekt gilt auch Folgendes:

Wie wirkungsvoll kann eine solche Person sein? Urlaube, Krankheiten, Fahrzeiten und eigenen Ausarbeitungen von Untersuchungen führt zu rechnerisch ca. 4 Tage / Jahr / Gemeinde, im Mittel. Der kommunale Prüfungsverband taucht mit mehreren Leuten auf und benötigt rund 2 – 3 Wochen für Gemeinden der Größe Zusmarshausen, um nur das Nötigste zu finden.

Als Angestellter innerhalb einer Verwaltung ist man weisungsunterstellt, auch in einer Stabstelle. Ein wesentliches Kennzeichen eines Datenschutzbeauftragten ist aber seine Unabhängigkeit von zu prüfenden Verwaltungen. Dem widerspricht seine Position innerhalb der Verwaltung: eine Verwaltung kontrolliert sich selber und damit wird Kontrolle zur Farce!

Weshalb ist das vorgesehene System nicht transparent? Es ist nicht vorgesehen, dass der Datenschutzbeauftragte an die Gemeinde-, Markt-, Stadt-, Kreis-, Räte berichtet, es sind lediglich Berichte an die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden vorgesehen.

Es ist also Auskunfts-/ Informations- und / oder Nachfrage Recht für die Gemeinde-, Markt-, Stadt-, Kreis-, Räte nicht vorgesehen.

Sollen wir im Zusmarshausener MGR heute diesem nicht transparenten System eines Datenschutzbeauftragten wirklich zustimmen? Wir organisieren dann doch nur einen Feigenblatt-Datenschutzbeauftragten! Zudem ist er dann genau so intransparent wie die bereits im Landratsamt / Kreisverwaltung angesiedelte Kommunalaufsicht.

OK, es gibt natürlich externe, von Verwaltungen unabhängige Datenschutzprüfer. OK, die sind auch deutlich teurer. Die Frage die sich in diesem Zusammenhang jedoch stellen, sind:

  1. Was sind uns Verwaltungs- und Bürgerdaten und der sorgfältige und verantwortungsvolle Umgang damit wert?! Und dies in einer Informationsgesellschaft, in welcher Informationen immer mehr an Bedeutung und Wert gewinnen?!
  2. Was ist uns unser demokratisches System wert, welches nur aufgrund von Transparenz, Informationsfluss und Gewaltentrennung dauerhaft lebensfähig ist?!

Dass ein Datenschutzbeauftragter nötig ist, ist unstrittig – aber – bitte nicht so undemokratisch, intransparent und widersinnig.

Ich bitte den MGR, heute als ersten Schritt, der Zweckvereinbarung nicht zuzustimmen und sich die angeblich bereits durchgeführten und damit vorhandenen Rechtsbehelfe in einer der nächsten Sitzungen zur Prüfung vorlegen zu lassen.“

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Adelsried Aufstellung des Bebauungsplanes "Wölfle Ost" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2018 ö 4
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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2018 ö informativ 5
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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2018 ö informativ 6
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6.1. Baugebiet Rothseeblick - Asphaltarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2018 ö informativ 6.1

Kurzbericht

Diskussionsverlauf
MR Winkler erkundigt sich, weshalb die Verschleißschicht im Baugebiet Rothseeblick als auch im Gewerbegebiet Geisweghülle bereits aufgetragen wurde.
Die Anfrage wird an MBM …  zur Beantwortung weitergegeben.
MR Reitmayer erinnert sich, dass auch der Steinebergring damals zeitnah asphaltiert wurde.

Datenstand vom 14.05.2019 16:22 Uhr