Datum: 17.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 22:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 70. Sitzung am 05.04.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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2.1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 70. Marktgemeinderatssitzung
am 05.04.2018 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 71. Sitzung am 12.04.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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2.2 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 71. Marktgemeinderatssitzung am
12.04.2018 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanungen anderer Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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3 |
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3.1. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hennhofen Nord II"
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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3.1 |
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3.2. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster
11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Änderungsbereich: "Gewerbegebiet Hennhofen Nord II"
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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3.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 27. April 2018 von der Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg wird der Markt Zusmarshausen gebeten, seine Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 04. Juni 2018 abzugeben. Die uns übersandten Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 02. Mai 2018 zu.
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster war im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits Tagesordnungspunkt der Marktgemeinderatssitzung am 21. Dezember 2018. Der Beschluss lautete im Auszug: „…. . Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.“
Da die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster zur Durchführung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster notwendig wurde und der entsprechende vorhergehende Tagesordnungspunkt mit „Keine Anregungen oder Bedenken“ beschlossen wurde, werden auch gegen die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster keine Einwendungen notwendig.
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3.3. Bauleitplanung des Marktes Welden
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Nördlich der Weldener Straße I"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 123 a BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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3.3 |
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3.4. Bauleitplanung des Marktes Welden
Bebauungsplan Nr. 36 "Haldenloh III"
Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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3.4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Bebauungsplan Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 03. Mai 2018 bittet die Arnold Consult AG, Kissing um die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden bis zum 08. Juni 2018. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 04. Mai 2018 zu.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden befindet sich im Nordosten der Ortslage Welden, südöstlich des bestehenden Gewerbegebietes „Haldenloh“. Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 4,35 ha. Davon entfallen ca. 2,75 ha auf die geplanten gewerblichen Bauflächen (GE), ca. 0,37 ha auf die geplanten öffentlichen Verkehrsflächen, ca. 0,08 ha auf die straßenbegleitenden öffentlichen Grünflächen und ca. 1,15 ha auf die geplanten internen Ausgleichsflächen.
Für die bislang noch landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet befindet sich derzeit die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden im Parallelverfahren. Nachdem das Plangebiet im Nordosten von Welden im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt, ist zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes neben der Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Planung trägt der regional- und landesplanerischen Zielsetzung zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse Rechnung. Mit der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen soll dem im Markt Welden vorhandenen Bedarf an derartigen Bauflächen entsprochen und eine sinnvolle Ergänzung und Abrundung der bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung im Nordosten von Welden sichergestellt werden. Für das Plangebiet ist eine Bebauung mit Gebäudestrukturen vorgesehen, die sich an der bereits in der Nachbarschaft vorhandenen gewerblichen und sonstigen Bebauung orientieren.
Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung ist die Ausbildung einer neuen Erschließungsstraße als Stichstraße vorgesehen, die an die bestehende Straße „Haldenloh C“ angebunden wird.
Unter Berücksichtigung der Lage, der Größe und der Erschließung des Plangebietes sind unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung der angrenzenden Nachbarkommunen nicht zu erwarten.
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3.5. Bauleitplanung des Marktes Welden
11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden
Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
|
ö
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3.5 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 03. Mai 2018 bittet die Arnold Consult AG, Kissing um die Stellungnahme zur Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden bis zum 08.Juni 2018. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 04. Mai 2018 zu.
Mit der 11. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Welden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Haldenloh unter Berücksichtigung der vorhandenen gewerblich genutzten Grundstücke und Erschließungswege am nordöstlichen Ortsrand des Ortes Welden geschaffen werden. Mit der Darstellung als „Gewerbegebiet“ mit randlichen Grün-, bzw. Ausgleichsflächen anstelle von „Grünlandnutzung“ soll dem in Welden vorhandenen Bedarf an gewerblichen Bauflächen und den diesbezüglich vorliegenden Anfragen Rechnung getragen werden. Die verkehrliche Erschließung des überplanten Areals kann von Westen über einen Anschluss an die Straße „Haldenloh C“ sichergestellt werden.
Auswirkungen auf den Markt Zusmarshausen hinsichtlich des Verkehrs sind wegen der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes und der damit zusammenhängenden 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden kaum zu erwarten.
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4. Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinde Heretsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat Zusmarshausen stimmt dem Beitritt der Gemeinde Heretsried zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 353.500,-- € (bisher 352.000,-- €) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen ist Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte.
Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die Aufnahme der Gemeinde Heretsried beschlossen.
Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).
Das Kommunalunternehmen besteht derzeit aus 31 Trägerkommunen (ohne Heretsried).
Diskussionsverlauf
MR Weldishofer Christian erkundigt sich nach den Auswirkungen auf die Buchungszeiten und stellt die Frage, inwiefern das Personal aufgrund des Beitritts der Gemeinde Heretsried aufgestockt wird. Bgm. Uhl bestätigt, dass bei zusätzlichem Bedarf ein entsprechender personeller Ausgleich erfolgen wird. Der Aufnahmebeitrag der Gemeinde Heretsried erhöht zudem das Stammkapital und führt zu einem zusätzlichen Kostenträger zur Zahlung der Einsatzzeiten. Zusmarshausen hat durch den Beitritt also keinen Nachteil zu befürchten. Der bisherige Aufnahmestopp wurde durch die Aufstockung von Gerätschaften wieder aufgehoben, sodass nun neue Kommunen aufgenommen werden können.
In diesem Zusammenhang erkundigt sich 3. Bgm. Vogg: „Seines Wissens nach wollte die Dame der Verkehrsüberwachung einen Bericht im Rat abgeben.“ Bgm. Uhl bestätigt diese Aussage und erklärt, dass ein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen ist. Die Vorstellung wird allerdings durch die Verwaltung, nicht durch die Verkehrsüberwachung selbst erfolgen. Die entsprechende Statistik von 2017 liegt schon vor.
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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informativ
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5 |
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5.1. Beschilderung Baugebiet "An der Wiege I" entwendet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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5.1 |
Kurzbericht
MR Hegele Richard verweist auf das Baugebiet „An der Wiege I“ in Wörleschwang und informiert, dass hier drei Verkehrsschilder (verkehrsberuhigter Bereich) gestohlen wurden. Er bittet um Informationen über die Kosten der Wiederbeschaffung und inwiefern der Markt Anzeige erstatten wird.
Bürgermeister Uhl erklärt, dass die Bekanntgabe in einer der nächsten Sitzungen erfolgen wird.
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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73. Sitzung des Marktgemeinderates
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17.05.2018
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ö
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informativ
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6 |
Datenstand vom 14.05.2019 16:23 Uhr