Datum: 07.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 72. Sitzung am 26.04.2018
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 73. Sitzung am 17.05.2018
3 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
4 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
5 Verschiedenes
5.1 Sachstand zur Altlastenverdachtsfläche im Gewerbegebiet Geisweghülle
5.2 Beschilderung im Bereich des Baugebietes "An der Wiege" Wörleschwang
6 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 72. Sitzung am 26.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö 2.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 73. Sitzung am 17.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö 2.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö 3

Beschluss 1

Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,63 € unter Berücksichtigung der Vorjahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der vorgestellten Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird zugestimmt. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachverhalt:
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, Greding, die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungsanlage in Auftrag gegeben. Das Büro führte die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und Gebühren durch.

Aufgrund von Defiziten in den letzten Jahren war eine Neukalkulation veranlasst.

Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfbericht darauf hingewiesen, dass die Wasserverbrauchsgebühr und Herstellungsbeiträge neu zu kalkulieren sind.

Für kostenrechnende Einrichtungen sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.

Ein Vertreter des beauftragten Büros wird in der Sitzung die Kalkulationsgrundlagen erläutern und die neu kalkulierten Gebühren und Beiträge vorstellen.

Eine Vorabinformation mit Auszügen der Kalkulationsgrundlagen haben die Marktgemeinderäte bereits erhalten. Die Neufassung der Satzung und die Kalkulation sind nochmals als Anlage beigefügt.

Grund für die Neufassungen der Beitrags- und Gebührensatzungen sind neben redaktionellen Anpassungen an die Mustersatzung hauptsächlich die neu kalkulierten Herstellungsbeiträge und Gebühren.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 entsprechende Bevorratungsbeschlüsse gefasst, um eine rückwirkende Gebührenfestsetzung zum 01.01.2018 zu ermöglichen.

Die neuen Herstellungsbeiträge sollen zum 01.07.2018 gelten.

Diskussionsverlauf
Herr … stellt die Kalkulation des Herstellungsbeitrags und der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungseinrichtung und die Entwässerungseinrichtung anhand der dem Protokoll beigefügten PowerPoint-Präsentation vor.

MR Richard Hegele bedankt sich für die Vorstellung der Kalkulation. Seiner Meinung nach sollten nicht die Bürger dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Zahlen bisher falsch kalkuliert waren. Die kalkulatorischen Kosten sind vom Bürger bereits bezahlt und müssen deshalb nicht mehr nachveranlagt werden.

MR Hörmann gibt zu bedenken, dass seit ca. 16 Jahren nichts nachveranlagt wurde und man deshalb auch dieses Mal nicht nachveranlagen sollte. Eine Familie mit Einfamilienhaus von 130 qm zahlt derzeit 350 € in Zukunft würde diese Familie in etwa 110 € mehr zahlen. Dies ist für den Bürger nicht vertretbar.

Herr … erklärt, dass die Daten des vorherigen Büros übernommen, überprüft und abgeändert wurden. So ergeben sich die neuen Zahlen. Der Grund hierfür ist Beispielsweise eine verkürzte Abschreibung und die damit verbundene erhöhte Abschreibungsrate.

MR Richard Hegele vertritt weiterhin die Meinung, dass die Bürger nicht dafür zahlen sollten, denn das neue Büro hat eine völlig andere Art und Weise zu kalkulieren wie das alte Büro.

Herr … erklärt, dass es nach dem KAG die Pflicht ist Unterdeckungen zu meiden. Deshalb sollten diese Kosten nachveranlagt werden. Letztlich ist es natürlich eine Entscheidung des MGR. Wenn diese Summe nicht nachveranlagt wird kann es aber sein, dass der Haushalt in Zukunft nicht genehmigt wird, bzw. Kreditermächtigungen im Haushalt nicht genehmigt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird eine Unterdeckung in diesem Bereich sicherlich bemängeln.

MR Hörmann frägt, wie es sein kann, dass bei der alten Kalkulation 160.000 qm nicht berücksichtigt wurden. GL … erklärt daraufhin, dass das Fachbüro damals Flächen vor Ort aufgenommen hat. Jetzt wurde jeder Bürger angeschrieben und mittels eines Fragebogens kam dann ein anderes Ergebnis heraus.

2. Bgm. Steppich ist der Meinung, dass es notwendig war das Fachbüro zu wechseln und dass die Entscheidung gut war. Man sollte auch anmerken, dass sich die Zahlen, außer beim Schmutzwasser, nicht großartig verändert haben.

MR Alfred Hegele möchte wissen, in wie weit die Erweiterung der Kläranlage in der Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt wurde.

Herr … erklärt, dass für die Erweiterung bereits 1,2 Mio. € einkalkuliert wurden. Diese wurden im Jahr 2020 berücksichtigt allerdings wurde hier nur die Kapazitätserweiterung und nicht die Verbesserung bedacht. Die Verbesserungsbeiträge können noch nicht erhoben werden, da noch nicht ausreichend geklärt ist, was an der Kläranlage gemacht wird.

MR Reitmayer frägt ob die Verbesserungsbeitragssatzung auch erneuert werden muss, da diese in der neuen Gebührensatzung auftaucht.

GL … erklärt, dass die Verbesserungsbeitragssatzung weiterhin für Projekte benötigt wird, die bisher noch nicht abgerechnet wurden. Sie muss nicht erneuert werden, da Sie sobald die letzten Projekte abgerechnet sind auslaufen wird.

MR Hubert Kraus sagt, dass der Markt Zusmarshausen in letzter Zeit gut in die Wasserversorgung investiert hat, deshalb kann man Zusmarshausen auch nicht mit den anderen Gemeinden vergleichen.

MR Aumann möchte wissen, wie denn der Bezug zu den anderen Gemeinden ist.

GL … gibt MR Hubert Kraus recht, man kann es nicht vergleichen, da wir nicht wissen, was in den anderen Gemeinden investiert wurde. Die Zahlen der anderen Gemeinden lauten wie folgt:

Kommune

Schmutzwassergebühr
Verbrauchsgebühr
Niederschlagswassergebühr
Markt
Zusmarshausen

derzeit
1,99 € / m³


1,68 € / m³
1,63 € / m³


1,40 € / m³
0,26 € / m³


0,09 € / m³




Markt Dinkelscherben
2,69 € / m³
1,21 € / m³
---




Markt Welden
2,24 € / m³
1,39 € / m³
---




Gemeinde Horgau
0,95 € / m³
1,05 € / m³
0,10 € / m³




Gemeinde Altenmünster
3,15 € / m³
1,35 € / m³
---

MR Joachim Weldishofer erklärt, dass man sich doch einig ist, etwas machen zu müssen. Allerdings wäre es nicht fair, die vergangenen Jahre nach zu veranlagen.  Deshalb sollte man einen Neustart machen. So ist es gerechter für all die, die bereits Gebühren gezahlt haben.

MR Christian Weldishofer spricht dagegen, da die Kosten bei einer vernünftigen Kalkulation bereits angefallen wären.

MR Richard Hegele findet es unfair, dass der Bürger dafür zahlen muss, denn der Bürger hat ja bereits die angefallenen Kosten gezahlt und für den Markt sind keine Unkosten entstanden.

MR Hafner-Eichner möchte wissen, um welchen Betrag es sich handelt, auf den man verzichtet wenn man den Vorschlag von MR Joachim Weldishofer annimmt.

Herr … erklärt, dass beim Wasser eine Unterdeckung in Höhe von ca. 207.000 € entstanden ist und beim Abwasser eine Unterdeckung in Höhe von ca. 320.000 €. Das heißt insgesamt wird über einen Betrag von ca. 500.000 € gesprochen.

MR Günther sagt, dass wenn man es jetzt nicht rückwirkend veranlagt, was macht man dann in vier Jahren, wenn die Kalkulation wieder nicht stimmt. Soll dann wieder nicht nachveranlagt werden?

Herr … erklärt, dass es sich bei der Kalkulation um eine Prognose handelt und deshalb immer Defizite entstehen können.

MR Schwarz frägt, warum man für vier Jahre kalkuliert und ob man hier nicht auch kürzere Zeitabstände nehmen kann. Am genauesten wäre vermutlich eine jährliche Kalkulation.  

Herr … rät von einer jährlichen Kalkulation dringend ab.

MR Alfred Hegele versteht nicht, warum man dem neuem Büro so misstraut. Die Aufstellungen sind logisch und auch vom Rechnungsprüfungsverband wurden Unterdeckungen in diesem Bereich bemängelt.

MR Sapper erklärt, dass niemand die Kostenschätzung kritisiert. Der Diskussionspunkt ist, ob man das Defizit der letzten 3 Jahre mit einrechnet oder nicht.

MR Christian Weldishofer meint, da das KAG ganz klar „soll“-vorschreibt, gibt es hier eigentlich wenig Spielraum und die Kosten müssen mit eingerechnet werden.

MR Aumann stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 2

GL …  geht auf alle Änderungen der neuen Gebührensatzung ein.

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4. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö 4

Beschluss 1

Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,99 € unter der Berücksichtigung der Vorjahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Niederschlagsgebühr beträgt 0,26 € unter der Berücksichtigung der Vorjahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der vorgestellten Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird zugestimmt. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, Greding, die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung in Auftrag gegeben. Das Büro führte die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und Gebühren durch.

Aufgrund von Defiziten in den letzten Jahren war eine Neukalkulation veranlasst.

Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfbericht darauf hingewiesen, dass die Einleitungsgebühren und Herstellungsbeiträge neu zu kalkulieren sind.

Für kostenrechnende Einrichtungen sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.

Ein Vertreter des beauftragten Büros wird in der Sitzung die Kalkulationsgrundlagen erläutern und die neu kalkulierten Gebühren und Beiträge vorstellen.

Eine Vorabinformation mit Auszügen der Kalkulationsgrundlagen haben die Marktgemeinderäte bereits erhalten. Die Neufassung der Satzung und die Kalkulation sind nochmals als Anlage beigefügt.


Grund für die Neufassungen der Beitrags- und Gebührensatzungen sind neben redaktionellen Anpassungen an die Mustersatzung hauptsächlich die neu kalkulierten Herstellungsbeiträge und Gebühren.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 entsprechende Bevorratungsbeschlüsse gefasst, um eine rückwirkende Gebührenfestsetzung zum 01.01.2018 zu ermöglichen.

Die neuen Herstellungsbeiträge sollen zum 01.07.2018 gelten.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö informativ 5
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5.1. Sachstand zur Altlastenverdachtsfläche im Gewerbegebiet Geisweghülle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö 5.1

Kurzbericht

Aufgrund einer Anfrage in der MGR-Sitzung vom 17.05.2018 wird hierzu folgende Information mitgeteilt:

Der Auftrag für die Detailuntersuchung der Altlastenverdachtsfläche wurde vergeben und wird zur Zeit ausgeführt. Rammkernsondierungen wurden an sieben Standorten vorgenommen (Tiefe 2-3 m), die Bodenproben werden durch ein Labor geprüft. In den nächsten drei Wochen sollen Rammkernbohrungen (Tiefe ca. 8 m) an vier Standorten erfolgen.

Neben einer Grundlagenermittlung ist eine weiterführende Untersuchung der Grundwassersituation Bestandteil der Detailuntersuchung.

Nach Vorliegen der Ergebnisse kann dann das weitere Verfahren in Abstimmung mit der GAB festgelegt werden.

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5.2. Beschilderung im Bereich des Baugebietes "An der Wiege" Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö 5.2

Kurzbericht

Aufgrund einer Anfrage in der MGR-Sitzung vom 17.05.2018 zu den vermutlich in der Freinacht gestohlenen Schilder des verkehrsberuhigten Bereiches in Wörleschwang wurde eine entsprechende Bekanntmachung im Marktboten veröffentlicht. Die Schilder sind nicht mehr aufgetaucht und müssen nunmehr erneuert werden (Kosten ca. 350,--€). Außerdem wird Anzeige bei der Polizeiinspektion Zusmarshausen erstattet.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 74. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2018 ö informativ 6
Datenstand vom 14.05.2019 16:24 Uhr