Datum: 06.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:56 Uhr bis 22:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 067. Sitzung am 25.05.2023
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 068. Sitzung am 06.06.2023
3 Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen - Information zur Holzbauweise
4 Jahresrechnung 2022 - Vorlage und Beschlussfassung
5 Bebauungsplan "Areal Schertlinhaus" Markt Burtenbach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Entsendung einer Vertretung in den Verwaltungsausschuss der Hospitalstiftung Dinkelscherben
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Nutzungsrecht am Holz des Marktes Zusmarshausen
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 067. Sitzung am 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 2.1
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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 068. Sitzung am 06.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen - Information zur Holzbauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Zusammenhang mit einem möglichen Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder soll auch eine Realisierung in Holzbauweise geprüft werden. Dies war bereits im letzten Jahr Thema und entsprechende Argumente sollten durch einen geeigneten Referenten dargelegt werden.

In Kooperation mit der Fachberatung proHolz Bayern wird Prof. Dipl.-Ing. … Informationen zur Holzbauweise dem Gremium vorstellen. Lattke Architekten waren auch für den Umbau/Neubau des Jugendfreizeitgeländes Rücklenmühle verantwortlich. 



Diskussionsverlauf:
Zur Anregung von Prof. Dipl.-Ing. …, mit dem Holz aus der Region eine Wertschöpfung zu betreiben und daher Bauvorhaben mit Holz aus den eigenen Wäldern des Marktes Zusmarshausen zu verwirklichen, kommt aus der Mitte des Gremiums der Einwand, dass die Entstehungskosten dann teilweise höher sind als bei einem Bau mit Ziegel und Beton. Beim Bau mit eigenem Holz ist zu bedenken, dass für das Tragholz die Leimbinder wegen der Statik zertifiziert sein müssen. Es müsste daher das Holz vom Markt Zusmarshausen zu einer Firma verbracht werden, die über das entsprechende Know-how verfügt, um Leimbinder herzustellen. Im Anschluss müssten dann die Leimbinder wieder zurück nach Zusmarshausen verbracht werden. Dies alles ist mit hohen Kosten und logistischem Aufwand verbunden. Günstiger wäre es wohl, fertige Leimbinder zu kaufen und das Holz des Marktes Zusmarshausen so wie bisher auch zu vermarkten. 

Prof. Dipl.-Ing. … teilt hierzu mit, dass es immer darauf ankommt, was genau mit dem eigenen Holz gebaut werden soll. Dieses wird nicht ausschließlich als Tragholz benötigt, sondern auch für den Innenausbau. Wichtig für den Kostenfaktor ist auch die Architektur und die Effizienz der Gebäude. 

Aus dem Gremium wird angemerkt, dass es entscheidend ist, vorab zu beschließen, ob mit Holz oder konventionell gebaut werden soll. Beim Neubau des Kindergartens gab es Probleme, da dieser in konventioneller Bauweise geplant worden war und ein nachträglicher Bau aus Holz aufgrund der Statik dann nicht mehr möglich war. 

Prof. Dipl.-Ing. … stimmt dem zu. Eine nachträgliche Umplanung von Betonbau in Holzbau macht keinen Sinn. Die Entscheidung über die Art der Bauweise sollte daher unbedingt am Anfang getroffen werden. Er empfiehlt, für den Fall eines Holzbaus mit Planungsbüros und Architekten zusammenzuarbeiten, die in diesem Bereich über genug Erfahrung verfügen, damit auch wirtschaftlich entsprechend eingespart werden kann. Sobald eine Systementscheidung getroffen wurde, sollte dieser Weg dann auch konsequent gegangen werden.

Zur Frage nach dem Schallschutz aus der Mitte des Gremiums teilt Prof. Dipl.-Ing … mit, dass ein Schallschutz auf verschiedenen Stufen möglich ist. Wichtig sind hierbei die technischen Zusammenhänge. So muss im Bereich der Decken eine Beschwerung mittels Splittschüttung und Latexemulsion erfolgen, um das Schwingungsverhalten der Decke positiv zu beeinflussen. Zudem ist der Bodenaufbau oberhalb der Rohdecke zu beachten. Die Bauteile sollten voneinander entkoppelt sein mit Trittschalldämmung. Bezüglich des Schallschutzes nach außen beträgt im Holzbau die Wandstärke 40 bis 45 cm. Die Wände sind daher so dick, dass ein Schallschutz nach außen kein Thema ist. Anfällig sind lediglich die Bereiche der Fenster und Lüftungskanäle.

Die Ausführungen von Prof. … dienen dem Gremium zur weiteren Meinungsbildung. Spätestens nach der Sommerpause sollen bezüglich der Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder die Standortfrage, die Betreuungsform und auch die Systementscheidung mit Beschluss festgelegt werden.

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4. Jahresrechnung 2022 - Vorlage und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 4

Beschluss

Die Jahresrechnung 2022 wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 ist am 27.06.2023 gelegt worden.

Sie schließt ab in Solleinnahmen und Sollausgaben 
im Verwaltungshaushalt mit         18.671.696,61 €
und im Vermögenshaushalt mit        4.869.416,32 €
 
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 3.005.705,41 €. Der allgemeinen Rücklage musste ein Betrag in Höhe von 393.623,63 € entnommen werden.

Schulden:

Stand: 01.01.2022
812.392,83 €
- Tilgungen
215.464,37 €
Stand: 31.12.2022
596.928,46 €

Rücklagen:

Stand: 01.01.2022
5.142.632,83 €
+ Zuführung
1.053,90 €
- Entnahme
393.623,63 €
Stand: 31.12.2022
4.750.066,00 €



Diskussionsverlauf:
Herr … erläutert die wesentlichen Positionen der Jahresrechnung 2022.

Hierbei teilt er mit, dass auf Seite 16 eine Korrektur vorgenommen werden muss, wie folgt:
Der Haushaltsansatz bei Hauptgruppe 0 wird korrekterweise auf 13.068.000,00 € berichtigt, anstatt bisher 1.306.800,00 €. Dadurch ändert sich auch die Abweichung bei Hauptgruppe 0 von bisher 11.964.291,45 € auf nunmehr 203.091,45 € und die Abweichung bei der Gesamtsumme der Einnahmen von 11.910.296,61 € auf 149.096,61 €.

Der Fehler wird entsprechend korrigiert und dann die korrigierte Version der Rechnungsprüfung vorgelegt.

Aus der Mitte des Gremiums kommt eine Verständnisfrage bezüglich der Wasserversorgung auf Seite 9. Im Jahr 2021 wurde ein Überschuss erwirtschaftet, jedoch ergab sich im Jahr 2022 ein Minus, obwohl es eine Gebührenerhöhung gab. Herr … teilt hierzu mit, dass die Grundgebühr im Jahr 2020 erhöht wurde, diese Erhöhung wurde jedoch erst im Jahr 2021 kassenwirksam, weshalb dann auch ein Überschuss erwirtschaftet wurde, da die doppelte Grundgebühr in diesem Jahr fällig wurde.

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, wieviel die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes von 3 % auf 2 % ausmacht, teilt Herr … mit, dass dies ca. € 40.000,00 bis € 45.000,00 sind. 

Weiter bittet das Gremium um Mitteilung, weshalb Entnahmen aus der Rücklage notwendig waren, da ja der Gasthof Strasser nicht gekauft wurde. Herr …. erläutert, dass zwar keine Ausgabe getätigt wurde, aber der Ansatz für die Ausübung des Vorkaufsrechts als Haushaltsrest übernommen wurde. Dieser Vorgang fällt in der Jahresrechnung ebenfalls wie eine kassenmäßige Ausgabe ins Gewicht. Zudem hat der Markt Zusmarshausen weitere Ausgaben zu leisten und ist auf geplante Einnahmen angewiesen. Sollten diese nicht in der entsprechenden Höhe eingehen, kommt es zu einem Ungleichgewicht, welches in der Jahresrechnung entsprechend auszugleichen ist.

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5. Bebauungsplan "Areal Schertlinhaus" Markt Burtenbach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 07.06.2023 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach und bittet den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 15.07.2023 zur Sitzungsvorbereitung zu. Mit gleicher Mail wurden die internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) um Stellungnahme gebeten. 

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das ca. 21.696 m² umfassende Plangebiet befindet sich im Ortskern der Marktgemeinde Burtenbach in einer nach Süden abfallenden Hanglage. Das Plangebiet umfasst neben dem auf dem Grundstück Fl. Nr. 132 befindlichen Schertlinhaus die Alten- und Pflegeheimeinrichtung der Rummelsberger Diakonie, Fl. Nrn. 132/4, 147/1, die sozialtherapeutische Wohneinheit „Landhaus“ auf Fl. Nr. 147/3 sowie die evangelische Johanniskirche Fl. Nr. 131. Zwischen den Gebäuden sowie randlich ist teilweise älterer Bebauungsbestand vorhanden. 
Das Schertlinhaus wurde früher von den Rummelsberger Anstalten als Alten- und Pflegeheim genutzt und vor über 10 Jahren stillgelegt. Im Landhaus betreut das Diakoniezentrum Schertlinhaus alkoholkranke, hilfsbedürftige Menschen in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft. 

Der Markt Burtenbach besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. 

Für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes werden Flächen für den Gemeinbedarf „Alten- und Pflegeheim“, „Betreutes Wohnen“ und „Kirche“ festgesetzt. Das entspricht weitestgehend dem Flächennutzungsplan. Die im Flächennutzungsplan im südwestlichen Teil als Mischgebiet ausgewiesene Teilfläche wird insoweit ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt, um eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Nutzung zu erreichen. 

Die örtlichen Gegebenheiten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestatten lediglich eine Erschließung, mit der ein eng begrenztes Verkehrsaufkommen bewältigt werden kann, da die Anbindung der Grundstücke an das öffentliche Verkehrsnetz nur über schmale Verkehrsflächen möglich ist.  
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist insbesondere erforderlich, um die weitere Entwicklung der Bebauung, ob Neubau oder Bestand, bauplanerisch so zu steuern, dass die festgesetzte Nutzung mit dem Bestand harmoniert und zugleich auf die Bedürfnisse im öffentlichen Raum eingeht. Auf diesem Weg werden städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt, Wasserversorgung) wurden keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorgebracht. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach beeinträchtigt werden. 

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6. Entsendung einer Vertretung in den Verwaltungsausschuss der Hospitalstiftung Dinkelscherben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 6

Beschluss

Als Vertreter des Marktes Zusmarshausen wird Erster Bürgermeister Bernhard Uhl in den Verwaltungsausschuss der Hospitalstiftung Dinkelscherben bis 30.04.2026 bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Dem Verwaltungsausschuss der Hospitalstiftung Dinkelscherben gehört u.a. auch ein vom Markt Zusmarshausen benennendes Mitglied an. Dies regelt § 9 Nr. 1 f der Satzung der Hospitalstiftung Dinkelscherben. Bislang war es so, dass der Erste Bürgermeister des Marktes Zusmarshausen im Verwaltungsausschuss war. Hierfür ist jedoch ein eigener Beschluss notwendig und dieser gilt jeweils nur für die laufende Legislaturperiode. In Zukunft sollte immer der Erste Bürgermeister der beteiligten Kommunen Vertreter im Verwaltungsausschuss sein. 

Für die laufende Legislaturperiode ist jedoch ein Beschluss nachzuholen.



Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass er sich aufgrund der großen Herausforderung und des nicht unerheblichen Aufwands eigentlich aus dem Amt verabschieden wollte. Er hat sich letztendlich jedoch dazu entschieden, weiterhin für die Hospitalstiftung zur Verfügung zu stehen. Daher muss für diese Legislaturperiode der Beschluss nachgeholt werden. Er möchte für den Markt Zusmarshausen und für die Hospitalstiftung das Beste herausholen. 

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 7

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Kriterienkatalog nunmehr verabschiedet wurde. Neu mit aufgenommen wurde die regionale Erschließung, damit ist der Bahnhalt im Markt Zusmarshausen gemeint. Zudem wurde die Fahrbahnstudie veröffentlicht, wonach die Bahnhöfe Ulm und Augsburg ab 2032 stark belastet sind. 

An der Kreistagssitzung am 26.06.2023 konnte er selbst nicht teilnehmen. Landrat Martin Sailer hatte auf TOP 3 den Antrag auf Prüfung der BEG zum Bahnhalt Zusmarshausen gesetzt. MR Hubert Kraus hat an der Kreistagssitzung teilgenommen und die Stellungnahme von Erstem Bürgermeister Bernhard Uhl vorgetragen. Hierin wurden die Mitglieder des Kreistages gebeten dem zuzustimmen. Ebenso wurde auf die notwendige Willensbekundung durch den Markt Zusmarshausen und den Kreistag hingewiesen. 

MR Hubert Kraus berichtet, dass in der Kreistagssitzung ein einstimmiger Beschluss bezüglich der Resolution gefasst wurde. Auch andere Gebietskörperschaften haben die gleichlautende Resolution mit 7 Punkten verabschiedet. Die Resolution geht jetzt an die zuständigen Ministerien. 

Bezüglich TOP 3, Bahnhalt in Zusmarshausen, teilt MR Hubert Kraus mit, dass Voraussetzung für den Bahnhalt der Bau eines Überholgleises im Bereich Zusmarshausen ist, da auch die Regionalzüge für die Schnellzüge ein Hindernis darstellen. Bereits im April 2023 hat Landrat Martin Sailer Kontakt mit der BEG aufgenommen und eine Analyse für den Regionalhalt in Zusmarshausen beantragt. Es ist jedoch so, dass in jedem Fall der Takt Gessertshausen-Dinkelscherben auf der Bestandsstrecke beibehalten werden muss. Zudem muss vorab die Willensbekundung des Marktes Zusmarshausen vorliegen. Erst danach wird auch der Kreistag diese Willensbekundung auf den TOP setzen. Der Markt Zusmarshausen ist daher nunmehr am Zug und muss die Willensbekundung abgeben, da es ansonsten nicht weiter geht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Bestandsstrecke ohnehin mehr belastet sein wird, wenn die Staudenbahn wieder aktiviert wurde. Daher wird von der Bestandsstrecke wohl nichts weggenommen werden. Es wird versucht werden einen TOP zur Willensbekundung noch vor der Sommerpause zu schaffen. Er regt hierzu an, Herrn … zu dieser Sitzung einzuladen, damit dieser Rede und Antwort steht. Im Anschluss daran setzt er sich dann mit der BEG in Verbindung, damit der Beschluss formgerecht beschlossen wird. Sobald der Markt Zusmarshausen die Willensbekundung abgegeben hat, wird Erster Bürgermeister Bernhard Uhl dann einen Antrag an den Kreistag stellen, dass dort ebenfalls die Willensbekundung abgegeben wird. 

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, wie die Stimmungslage bezüglich der Willensbekundung beim Kreistag erscheint, teilt MR Hubert Kraus mit, dass er damit rechnet, dass der Kreistag dem Bahnhalt in Zusmarshausen mit großer Mehrheit zustimmen wird. Er geht davon aus, dass außer von der Stadt Gersthofen, die die Trasse entlang der Autobahn ablehnen, von den anderen Kommunen eine hohe Zustimmung kommt. 

Weiter kommt die Nachfrage aus dem Gremium, dass laut einem Zeitungsartikel Landrat Martin Sailer davon ausgeht, dass die hohe Brücke im Bereich Zusmarshausen vom Tisch wäre. Wie ist hier der Kenntnisstand der amtierenden Kreisräte? Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer teilt mit, dass die Mehrkosten für die Tunnellösung im Gesamtpreis bereits mit eingepreist sind. Die Brücke jedoch noch nicht gänzlich vom Tisch ist.  

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass nach Meinung des Landrats Martin Sailer wohl die Tieflage der Gleise im Bereich Zusmarshausen realisiert wird und die Brücke damit vom Tisch ist. Die Tieflage der orangen Trasse findet Zustimmung bei den Kommunen entlang der Autobahn, die von der orangen Linie betroffen wären. Lediglich die Stadt Gersthofen ist dagegen. Auch er rechnet daher mit einer großen Mehrheit im Kreistag bezüglich der Willensbekundung. Zunächst muss sich jedoch das Gremium des Marktes einig sein. 

MR Hubert Kraus merkt an, dass für den Güterverkehr auf Höhe Gersthofen wohl zwei weitere Überholgleise nötig sein werden. 

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö informativ 8
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8.1. Nutzungsrecht am Holz des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 8.1

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:
Da Prof. Dipl.-Ing. … in seinem Sachvertrag zu TOP 3 darauf hingewiesen hat, für Bauvorhaben des Marktes Zusmarshausen möglichst das eigene gemeindliche Holz zu verwenden, kommt der Hinweis aus dem Gremium, dass man sich diesbezüglich informieren sollte, wie mit dem Holz zu verfahren ist, auf dem ein Nutzungsrecht liegt, da das meiste Holz des Marktes Zusmarshausen mit einem Nutzungsrecht belegt ist. Eigentlich ist festgeschrieben, dass die Nutzungsrechtler dem Markt Zusmarshausen das Holz unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen.  

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö informativ 9
Datenstand vom 07.08.2023 10:02 Uhr