Datum: 20.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 067. Sitzung am 25.05.2023
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 069. Sitzung am 22.06.2023
3 Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach"
3.1 Abwägung der Stellungnahmen, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind
3.2 Erneuter Billigungs- u. Auslegungsbeschluss
4 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten) des Marktes Zusmarshausen
5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung)
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Verschiedenes
8 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 067. Sitzung am 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö 2.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 069. Sitzung am 22.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö beschließend 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö 3
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3.1. Abwägung der Stellungnahmen, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
§ 13 b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar - § 13 b BauGB ist europarechtswidrig 

Geplant war die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3,4 Abs. 2 BauGB sowie die Billigung mit erneutem Auslegungsbeschluss. Es war eine verkürzte Auslegung von 2 Wochen vorgesehen, so dass im Herbst 2023 der Satzungsbeschluss hätte gefasst werden können. 

Der Bplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. 

Großer Vorteil dieses Verfahrens ist, dass kein Umweltbericht zu erstellen ist und dass keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen erforderlich werden. Zudem muss der Flächennutzungsplan nicht im Parallelverfahren geändert werden, sondern kann nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Zuge einer Berichtigung angepasst werden. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB gem. §§ 3,4 Abs. 1 BauGB wurde erlassen. 

Am 18. Juli 2023 gab es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB dem europäischen Recht widerspricht. Demnach kann der §13b BauGB ab sofort nicht mehr angewendet werden.

Art. 3 Abs.1 SUP-RL verlangt eine Umweltprüfung für alle Pläne, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Die Mitgliedstaaten müssen in ihrer Gesetzgebung gewährleisten, dass erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber darf sich dabei nicht mit einer typisierenden Betrachtungsweise oder Pauschalierung begnügen. Diesem eindeutigen und strengen Maßstab wird § 13 b Satz 1 BauGB nicht gerecht. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 b Satz 1 BauGB – Flächenbegrenzung, Beschränkung auf Wohnnutzung sowie Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil – sind nicht geeignet, erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein auszuschließen. Das gilt schon wegen der ganz unterschiedlichen Nutzung der potenziell betroffenen Flächen und der Bandbreite ihrer ökologischen Wertigkeit. 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bedeutet, dass alle laufenden 13b-Verfahren ins Regelverfahren übergeführt werden müssen; mit Erstellen eines Umweltberichtes und mit einem naturschutzrechtlichen Ausgleich. Der FNP ist in einem Verfahren zu ändern. 

Beim MZ betrifft das Urteil nur den Bplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“. Alle weiteren Bebauungspläne (BG Steinekirch, BG Vallried) werden bereits im Regelverfahren aufgestellt. 


Diskussionsverlauf:
Auf Nachfrage des Gremiums teilt …. mit, dass mit einer Verzögerung von ca. 18 Monaten zu rechnen sei. 

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3.2. Erneuter Billigungs- u. Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö 3.2

Kurzbericht

Auf TOP 3.1 wird verwiesen.

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4. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten) des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten) des Marktes Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2023 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, eine jährliche Kalkulation durchzuführen und dem Marktgemeinderat vorzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021 wurde der Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten) des Marktes Zusmarshausen beschlossen.

Von der Verwaltung fand aktuell eine Überprüfung der Kalkulationsgrundlagen der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten und die Mittagsbetreuung statt. 
In den Sitzungen des Marktgemeinderates vom 25.05., vom 06.06. und vom 22.06.2023 wurde bereits vorbesprochen, dass eine ca. 50%ige Kostendeckung angestrebt werden soll. Das Gremium kam überein, dass der Vorschlag, die Gebühren um 5 € zu erhöhen, von der Verwaltung ausgearbeitet und den Elternbeiräten vorgestellt werden soll.
Eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten um jeweils 5 € monatlich ist auch aus Sicht der Verwaltung angemessen und erforderlich. Gemäß der beiliegenden Kalkulationsübersicht pendelt sich das voraussichtliche Defizit bei einer Erhöhung der Benutzungsgebühren um 5 € monatlich für die Kindertagesstätten für die Finanzplanjahre für 2024 bei ca. 50,18 %, für 2025 bei ca. 49,95 % und 2026 bei ca. 50,40 % voraussichtlich ein. 

Bis auf die Erhöhung der Benutzungsgebühren in § 6 der Satzung wurden neu nun auch Regelungen über die Gebührensätze für Kinder, die im Kindergarten ergänzend zu einer schulvorbereitenden Einrichtung betreut werden, festgelegt (vgl. § 6 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2 der Neufassung).
Darüber hinaus wurden lediglich redaktionelle Anpassungen in der Gebührensatzung vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen wurden gelb hinterlegt. Zum Vergleich wurde die derzeit gültige Gebührensatzung vom 23.03.2021 mit angefügt. 

Den Elternbeiräten der Kindertagesstätten wurden die Kalkulationsgrundlagen in einer Informationsveranstaltung über die Gestaltung der Gebühren am 05.07.2023 durch die Verwaltung erläutert. Sie wurden gebeten, bis spätestens 17.07.2023 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. 

Bis zur Ladung der Sitzung lagen die Stellungnahmen der Elternbeiräte der Kita „Wichtelburg“ in Streitheim und der Kita „Obstgarten“ in Zusmarshausen vor.
Diese waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.


Diskussionsverlauf:
Es wird angefragt, ob ein Verschmelzen des Spielgelds mit der Benutzungsgebühr sinnvoll wäre. 
Übersichtshalber wird das Spielgeld als eigene Ausgabeposition ausgewiesen, so Kämmerin …. 
Ein Marktrat bringt vor, dass die Gebühren des Marktes Zusmarshausen im landkreisweiten Vergleich zwar im oberen Bereich liegen, der soziale Aspekt allerdings durch Abzug der Geschwisterermäßigung zu tragen käme. 
Für Dritten Bgm. Weldishofer sollte der Passus einer regelmäßigen Kalkulation der Gebühren in den Beschluss mitaufgenommen werden.  

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5. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) wird zugestimmt, vorbehaltlich, dass das Spielgeld von 3 Euro auf 5 Euro angehoben wird. Die Satzung soll zum 01.09.2023 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, eine jährliche Kalkulation durchzuführen und dem Marktgemeinderat vorzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021 wurde der Neuerlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) beschlossen.

Von der Verwaltung fand aktuell eine Überprüfung der Kalkulationsgrundlagen der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten und die Mittagsbetreuung statt. Gemäß der beiliegenden Kalkulationsübersicht pendelt sich das voraussichtliche Defizit für die Mittagsbetreuung für die Finanzplanjahre 2024 – 2026 voraussichtlich bei ca. 26,08 % jährlich ein. Eine Anpassung der Benutzungsgebühren ist aus Sicht der Verwaltung  derzeit nicht erforderlich.

Bisher hat die Mittagsbetreuung Gelder für Verbrauchs- und Beschäftigungsmaterialien für die betreuten Kinder direkt von den Eltern eingesammelt. Um bei den Gebührenkalkulationen sämtliche Einnahmen und Ausgaben transparent berücksichtigen zu können, wird vorgeschlagen, wie bei den Kindergärten ein Spielgeld einzuführen. Dieses wird mit 3 Euro pro Kind pro Monat angesetzt und soll damit die Gelder, die von den Beschäftigten der Mittagsbetreuung direkt von den Eltern eingesammelt wurden, vollständig ersetzen. Sämtliche Ausgaben für Verbrauchs- und Beschäftigungsmaterialien werden zukünftig ebenfalls über das Rechnungssystem des Marktes Zusmarshausen erfasst und abgewickelt. Da das Spielgeld in der Kalkulation gleichermaßen in Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt wird, hat es im Endergebnis keine Auswirkung auf das berechnete Defizit.

Bis auf die Einführung des Spielgeldes wurden lediglich redaktionelle Anpassungen in der Gebührensatzung vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen wurden gelb hinterlegt. Zum Vergleich wurde die derzeit gültige Gebührensatzung vom 23.03.2021 mit angefügt. 

Dem Elternbeirat der Mittagsbetreuung wurden die Kalkulationsgrundlagen in einer Informationsveranstaltung über die Gestaltung der Gebühren am 05.07.2023 durch die Verwaltung erläutert. Er wurde gebeten bis spätestens 17.07.2023 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Bis zur Ladung der Sitzung lag noch keine Stellungnahme vor.


Diskussionsverlauf:
Kämmerin … erläutert, dass das Spielgeld nun doch auf 5 Euro statt wie in der der Beschlussvorlage angehängten Satzung von 3 Euro  festgelegt werden soll. Hier fand zwischenzeitlich noch einmal eine Abstimmung mit der Leitung der Mittagsbetreuung und dem Elternbeirat statt.

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö 6

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt bekannt, dass die Willensbekundung in der MGR-Sitzung am 03.08.2023 behandelt werde. 
Das nächste Dialogforum als auch die Klausur seien für Oktober 2023 geplant. 

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 071. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 15.09.2023 10:20 Uhr