Datum: 03.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 70. Sitzung am 06.07.2023
3 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
3.1 Aktueller Sachstand
3.2 Willensbekundung zu einem Regionalhalt im Zusamtal an der orangen Trasse
4 Projektvorstellung "Zusamtal Arena" - TSV Zusmarshausen
5 Gemeinde Adelsried - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Information über die Würdigung der abgegebenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
6 Verschiedenes
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 70. Sitzung am 06.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 3
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3.1. Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Herr … -DB- berichtet über den aktuellen Sachstand des Bahnprojekts Ulm-Augsburg. 


Diskussionsverlauf:
Die Rückfragen des Gremiums beantwortet Herr … wie folgt:

Der Vorhabensträger ist die DB. Es werden ca. 3 km mehr Tunnel benötigt, vermutlich wird ein dreistelliger Millionenbetrag an zusätzlichen Kosten zu investieren sein. Auch die Bereiche Chefs Culinar und die Autobahnausfahrt sind hierin enthalten.

Wenn die Willensbekundung des Marktes Zusmarshausen vorliegt, ist die BEG verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen. 

Derzeit werden alle vier Trassen betrachtet, d.h. auch die Bestandsstrecke bis Dinkelscherben wird genauso in der jetzigen Planung betrachtet, wie alle anderen Varianten. Die Bestandsstrecke bietet durchaus Vorteile. Auch hier wurden bereits Verbesserungen erzielt, so dass nicht mehr so viele Gebäude betroffen wären. Da es heute jedoch um den Regionalhalt in Zusmarshausen gehen soll, hat er die entsprechenden Unterlagen zur Bestandsstrecke nicht vorliegen. Herr … weist darauf hin, dass die interaktive Karte auf der Homepage derzeit nicht auf dem aktuellen Stand ist. 

Herr … teilt mit, dass die Grundvoraussetzung für den Bahnhalt ist, dass die BEG auch Züge fahren lässt, sonst wird es diese Variante nicht geben. Zur Taktung kann er keine Auskunft geben. Auf dieser Strecke Regionalzüge verkehren zu lassen, ist mit Schwierigkeiten verbunden, da es sich um eine Hochgeschwindigkeitsstrecke handelt, so dass die Regionalzüge bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. So ist es beispielsweise erforderlich, dass die Züge im Tunnel fahren können und die Türen die hierfür erforderliche Druckdichte aufweisen.

Zur Frage der Finanzierung teilt Herr … mit, dass alles, was die Bahn betrifft, Thema des Bundes und des Freistaats Bayern ist. Hier wird eine Einigung erzielt werden müssen, wer die Kosten für den Bahnhalt übernimmt. Der Bund kann sich wohl vorstellen, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Der Markt Zusmarshausen ist involviert, wenn es darum geht, die Anbindung an den Park and Ride Parkplatz zu gestalten. Hier wird der Markt Zusmarshausen mit dem Landkreis Augsburg zusammenarbeiten müssen. Parkplätze zu bauen ist eine kommunale Angelegenheit. 

Der Regionalzug, der dann in Zusmarshausen halten wird, verkehrt sicher nicht nur auf der Strecke Augsburg-Zusmarshausen, sondern wird auch weiterfahren. Wie genau, wird die BEG festlegen. Die DB geht davon aus, dass die Regionalbahn die Strecke von Ulm bis München bedient. Ob der Regionalzug dann auch noch nach Stuttgart weiterfährt, ist nicht klar. Hier wäre dann wieder die Baden-Württembergische Eisenbahngesellschaft zuständig. Er kann jedoch nicht versprechen, dass es so kommt. Die Strecke wird die BEG festlegen, aber vernünftig wäre eine Verbindung zwischen München und Ulm.

Die Entscheidung für die Vorzugstrasse ist nicht nur von den Kosten abhängig. Die orange Trasse hat hohe Kosten für die Tunnel, jedoch hat die Bestandsstrecke eine wesentlich längere Bauzeit, da dort aufgrund der bestehenden Strecke viele Bauzustände eingerichtet werden müssen, was auch zu hohen Kosten führt. Es findet derzeit ein Trassenauswahlverfahren statt, das sich nicht nur auf Kosten, sondern auch auf Lärmbelästigung und Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen bezieht. Der Gesamtkontext aus allen Kriterien wird die beste Trasse ergeben. Es sind hauptsächlich Umweltfaktoren, die das Ganze entscheiden werden, wobei auch der Mensch hierbei ein Teil der Umwelt ist.

Nur die ermittelte Vorzugsvariante wird dem Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen, die anderen Trassen nicht. Der Bundestag entscheidet dann letztendlich, ob diese gebaut wird, 

Bezüglich der Umfahrung Adelsried erklärt Herr …  den Streckenverlauf. Im Bereich der Umfahrung muss noch weiter beplant werden. Insgesamt ist diese Trasse hier nochmal ein gutes Stück nach unten gerutscht, so dass tiefster Punkt die Eisenbahn ist, unterhalb der Autobahn und des Lärmschutzwalls. Die Umfahrung Adelsried bleibt aufrechterhalten, die Ausgestaltung und Lösungsmöglichkeiten werden gerade geplant. Es sollen so wenige landwirtschaftliche Flächen und Wald zerstört werden wie möglich, dies lässt sich aber nicht immer vermeiden. 

Laut dem Kriterienkatalog soll nicht nur der mögliche Regionalbahnhof in Zusmarshausen bewertet werden, sondern auch die Bahnhöfe an der Bestandsstrecke, so dass die Trassen gegeneinander verglichen werden können. Die Trassen türkis und violett sind an dieser Stelle schlechter in der Bepunktung. Zudem ist auch noch nicht geklärt, wie stark dieses Kriterium vom Dialogform gewichtet wird. 

Sollte die BEG die Beschickung des Regionalhalts ablehnen, bleibt bei der orangen Trasse die Brücke mit in der Planung.

Zur Frage, ob noch andere Gemeinden entlang der Strecke einen Regionalhalt wünschen, teilt Herr … mit, dass es derzeit nur Gerüchte gibt. Bislang wurde konkret noch nichts an ihn herangetragen. 

Die Vorzugstrasse wird Anfang 2024 bekanntgegeben und dann an das Bundesverkehrsministerium übergeben. Ob die Forderung nach einem Bahnhalt einen Einfluss auf die Trassenauswahl haben wird, kann Herr … nicht sagen, da es dazu noch keine Gewichtung im Dialogforum gab. Er geht jedoch davon aus, dass es nicht allzu entscheidend sein wird für die Trassenauswahl

Auch wenn die Vorzugstrasse derzeit noch nicht bekannt ist, ist die Willensbekundung für den Regionalhalt bereits zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, da 2027/2028 mit der Planfeststellung begonnen werden soll. Bis dahin muss man wissen, ob die Trasse im Bereich Zusmarshausen mit oder ohne Brücke verläuft. Die BEG benötigt ebenfalls Zeit für ihre Entscheidung. Auch wenn man 2024 noch keine Entscheidung der BEG hat, ob der Regionalhalt machbar ist oder nicht, so ist zumindest bekannt, dass dieser technisch möglich wäre. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass für Zusmarshausen die hohe Brücke die schlechteste Lösung wäre und diese durch den Regionalhalt verhindert werden könnte. Zudem verändert jeder Meter zusätzlicher Tunnel die Lärmsituation in Zusmarshausen. Schon deshalb ist es notwendig, sich eingehend mit dem Regionalhalt zu beschäftigen. Es wird nach wie vor die Bestandsstrecke favorisiert. Sollte jedoch die orange Trasse zum Tragen kommen, dann sollte diese einen Mehrwert für Zusmarshausen und die Region mit sich bringen. Daher ist es notwendig, die Willensbekundung abzugeben. Das Bahnprojekt bleibt Jahrzehnte bestehen, daher sollte heute gut abgestimmt werden.

Herr … bekräftigt, dass man an dieser Stelle etwas für die Region tun kann. 

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3.2. Willensbekundung zu einem Regionalhalt im Zusamtal an der orangen Trasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat unterstützt weiterhin die Resolution für den Ausbau der Bestandsstrecke für die Neubaustrecke Ulm-Augsburg. Sollte die Bestandsstrecke nicht zum Tragen kommen, gibt der MGR eine Willensbekundung für einen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Haltepunkt im Zusamtal in Zusmarshausen an der sog. orangen Trassenvariante der geplanten Neubaustrecke Ulm-Augsburg der Deutschen Bahn zwischen der BAB A8 und dem Gewerbegebiet im Ortsteil Wollbach, Gemarkung Zusmarshausen ab, unter der Voraussetzung, dass die Gleise nicht mehr als 2 m über der BAB-Brücke der Zusam zum Liegen kommen.
 
Mit der Willensbekundung bringt der Marktgemeinderat seine Unterstützung eines Regionalhalts des Schienennahverkehrs zum Ausdruck und erklärt die grundsätzliche Bereitschaft der Marktgemeinde, sich konstruktiv in die Projektabstimmung einzubringen und die für den SPNV-Haltepunkt erforderlichen Umfeldmaßnahmen auf kommunaler Ebene umzusetzen. Bezüglich einer eventuellen finanziellen Beteiligung ist ein Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt zu fassen, wenn die Höhe der möglichen Kosten bekannt ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Willensbekundung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu übermitteln und um die Einleitung eines Prüfungsverfahrens für einen Regionalhalt zu bitten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:

Bisheriger Verlauf, aktueller Sachstand:
Der Ausbau der Bahnstrecke beschäftigt die Region seit langem. Mit der letzten Auflage des Bundesverkehrswegeplanes war es bereits im Jahr 2015 sehr intensiv. 

Damals gelang es mit der Unterstützung unseres Bundestagsabgeordneten Hansjörg Durz, dass der Ausbau der Bestandsstrecke in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde. Begleitend dazu unterzeichneten 13 Kommunen die Forderung, die Bestandsstrecke zu ertüchtigen.

Als dann 2020 die Trassenkorridore von der Projektgruppe der DB-Netze vorgestellt wurden, waren wir alle überrascht, dass vier Trassen ins Spiel gekommen sind.

Zwischenzeitlich gab es viele Diskussionen, Bürgerinitiativen, Info-Veranstaltungen usw.
Im Januar dieses Jahres informierte das Projektteam die Marktgemeinde über einen möglichen Regionalhalt in der Gemarkung Zusmarshausen. Hierfür sollen die Überholgleise genutzt werden, die alle 20 km notwendig sind und bislang in einer Senke im Wald zwischen dem OT Streitheim und dem Hauptort geplant waren.

Ein Bahnhof für Zusmarshausen war bereits vor ca. 2 ½ Jahren die Überschrift einer Pressemeldung wert. Damals, allerdings positioniert an der türkisen Linie auf freiem Felde zwischen Wörleschwang und Wollbach, kam diese Headline einer Zeitungsente oder eines Aprilscherzes gleich.

Zwischenzeitlich haben die detaillierten Planungen jedoch ergeben, dass es durchaus im Bereich des Möglichen sein könnte, dass an der sog. „Orangen Trasse“ ein regionaler Bahnhalt in der Gemarkung Zusmarshausen entsteht.

Davon sind wir aber momentan noch meilenweit entfernt. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, inwieweit sich ein Schienenpersonennahverkehrs-Haltepunkt im Zusamtal tatsächlich realisieren lassen könnte.

Bislang blieb in den Pressemeldungen und Leserbriefen unerwähnt, dass der Platz für vier Gleise zwischen der A8 und dem Gebäude der Firma „ChefsCulinar“ nicht ausreicht. Dem Projekt müssten Teile des Firmengebäudes weichen, was einen erheblichen Einfluss auf den Betriebsablauf haben wird. Der komplette Bereich für „Obst und Gemüse“ muss an einen neuen Standort auf dem Grundstück verlegt werden, mit erheblichen Folgen für die Kommissionierung. 

Die Besprechungen mit den Verantwortlichen von „ChefsCulinar“ ergaben inzwischen, dass die Firma dem Projekt nicht im Wege stehen möchte und sich eine Beseitigung von Gebäudeteilen vorstellen kann. 

Damit möchte „ChefsCulinar“ auch signalisieren, dass sie mit der Region verbunden sind, zudem sehen sie durchaus Vorteile für die Rekrutierung von Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz mit dem Zug erreichen könnten.

Gleichzeitig legt das Unternehmen verständlicherweise großen Wert darauf, dass keine Nachteile durch den Regionalbahnhof entstehen. Vorallem wird darauf hingewiesen, dass nicht nur Gebäude beim Eingriff in das Firmengrundstück betroffen sind, sondern auch unterirdische Versorgungsleitungen, Löschwassertanks, Parkflächen usw.
Neben einem finanziellen Ausgleich benötigt das Unternehmen ein zusätzliches Grundstück mit einer Änderung des B-Planes, da immer mehr in die Höhe gebaut werden muss, um Flächen zu sparen.

Für die Marktgemeinde Zusmarshausen könnte ein Regionalhalt in Tieflage, der gerade mal 2 m über der Zusambrücke der BAB A8 verlaufen würde, zusätzliche Vorteile bringen, indem Immissionswerte überschaubar blieben und das 1,8 km lange Überholgleis nicht in einer Senke zwischen Zusmarshausen und dem OT Streitheim zum Liegen kommen würde, sondern die Strecke in einem Tunnel geführt werden könnte.

Natürlich darf der Regionalverkehr über die Bestandsstrecke durch einen Schienen-Halt in Zusmarshausen nicht geschwächt werden. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass eine Aktivierung der Staudenbahn zusätzliche Verkehre auf die Bestandstrecke bringen wird und dies evtl. dazu führen könnte, dass die Kapazität der Bestandsstrecke an die Grenzen kommt. Eine entsprechende Bitte ging aus der Nachbarkommune Dinkelscherben ein. Dieses Schreiben finden Sie in Ihren Sitzungsunterlagen. Dabei bittet der Markt Dinkelscherben um folgendes:


Das Schreiben der Nachbarkommune, das an die Projektgruppe, Herrn Baumann adressiert ist, nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis, weisen aber darauf hin, dass für die Beurteilung die BEG zuständig wäre. Der Markt Dinkelscherben hat auch Landrat Martin Sailer sowie MdB Hansjörg Durz in den Schriftverkehr eingebunden.

Die Geschäftsführerin der BEG erklärte beim 6. Dialogforum im vergangenen Jahr sehr deutlich, dass für den Beginn des Prozesses eine Willensbekundung der Kommune und des Aufgabenträgers des ÖPNV gegenüber der BEG notwendig ist. Ohne Willensbekundung wird ein regionaler Bahnhalt für den Schienenpersonenverkehr in Bayern nicht entstehen.

Zwischenzeitlich hat das Dialogforum das Kriterium „Regionale Erschließung“ unter der Ziff. 2.2.2. in den Katalog zur Bestimmung der Vorzugstrasse aufgenommen. 


Weitere Vorgehensweise:
Der aktuelle Planungsstand der Projektgruppe wurde heute in der Sitzung vorgestellt. 

Sollte die heutige Abstimmung im MGR Zusmarshausen mehrheitlich für eine Willensbekundung erfolgen, werde ich für den Kreistag in den kommenden Wochen einen entsprechenden Antrag bei Landrat Martin Sailer einreichen. Er hat mir zugesagt, dass der Antrag in einer der nächsten Sitzungen des Kreistages behandelt wird. 

Dann wird der Nachweis der fahrplantechnischen Machbarkeit zu ermitteln sein, die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Prüfung der Integration ins ÖPNV-Angebot durch die BEG werden folgen.
Damit ist aber noch immer offen, wie der Haltepunkt des Schienenpersonennahverkehrs finanziert wird bzw. wie die Aufteilung zwischen Bund, Freistaat und Marktgemeinde erfolgen soll. Dies wird eine weitere Herausforderung sein.

Die Willensbekundung gegenüber der BEG steht heute in Zusmarshausen auf der TO zur Abstimmung im Marktgemeinderat. 

Bgm. Bernhard Uhl appelliert an die Mitglieder, sich mit einem möglichst klaren Votum für einen Haltepunkt an der orangen Trasse auszusprechen. 

Ein Beschlussvorschlag wurde mit der BEG abgestimmt und dem MGR am 31.07.2023 vorab zugesandt.

Je nach Ergebnis der Abstimmungen muss der MGR möglicherweise den Beschluss vom 03.02.2020, der in Neusäß gefasst wurde, neu überdenken.

Zum damaligen Zeitpunkt waren Sachverhalte, wie sie jetzt vorliegen, noch nicht bekannt. 
Unter den heutigen Gesichtspunkten muss der MGR die Sachlage neu beurteilen und bewerten.





Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt folgende Stellungnahme ab:

„Als Bürgermeister appelliere ich an die Mitglieder des MGR, wohlüberlegt und mit Weitblick die heutige Abstimmung anzugehen. Es ist eine Entscheidung, die für Zusmarshausen und die ganze Region von großer Bedeutung sein wird. Es kann der Beginn eines Verfahrens sein, das am Ende zu einer fabelhaften Weiterentwicklung unserer Marktgemeinde führen kann. 

Ein Bahnhalt, bei dem man in knapp einer Viertelstunde am Hauptbahnhof der Metropole Augsburg sein kann, wird zwar untergeordnet auch eine Prestigeangelegenheit sein, aber vielmehr wird die Bedeutung unserer Marktgemeinde erheblich verbessert werden. 

Er wird weitreichende Folgen haben, die über hunderte von Jahren Bestand haben werden. 

Es werden sich neue Chancen für den Fortschritt in der gesamten Region des westlichen Landkreises ergeben. 

Ein Beschlussvorschlag wurde mit der BEG abgestimmt und dem MGR am 31.07.2023 bzw. die komplette Sitzungsvorlage gestern vorab zugesandt. 

Je nach Ergebnis der Abstimmungen muss der MGR möglicherweise den Beschluss vom 03.02.2020, der in Neusäß gefasst wurde, neu überdenken. Zum damaligen Zeitpunkt waren Sachverhalte, wie wir sie jetzt kennen und vorliegen, noch nicht bekannt. 

Unter den heutigen Gesichtspunkten muss der MGR die Sachlage neu beurteilen und bewerten. 

Um die bisherige Haltung nicht frühzeitig aufzugeben, wurde der Beschlussvorschlag mit dem Hinweis auf die Bestandsstrecke erweitert. Die BEG war gestern in einem zweiten Abstimmungsprozess damit einverstanden. 

Von einem Bahnhalt in Zusmarshausen sind wir tatsächlich zum aktuellen Zeitpunkt meilenweit entfernt. Alles, was bisher war, hat keinen Einfluss und hat nur Zeitungen und WhatsApp-Gruppen gefüllt. 

Aber gehen wir es heute an, den Startschuss zu geben.“ 
Zweiter Bürgermeister Walter Aumann weist darauf hin, dass heute eine wegweisende Entscheidung für Zusmarshausen getroffen wird. Das Thema ist sehr komplex und mit Emotionen beladen, so dass vermutlich nicht immer sachlich argumentiert wird. Er möchte seine Entscheidungskriterien ansprechen: 

In der Willensbekundung geht es darum, dass der Markt Zusmarshausen zum Ausdruck bringt, dass der Regionalhalt gewünscht wird, sofern die Autobahntrasse kommt. Der Markt Zusmarshausen weicht damit auch nicht davon ab, dass die Bestandsstrecke favorisiert wird. Es wird damit keine Entscheidung für eine Trassenvariante getroffen. Ein ganz wichtiger Punkt ist es, einen Mehrwert für die Region zu schaffen. Einen besseren Mehrwert, als den Bahnhalt gibt es nicht. Im Dialogforum war auffallend, dass es so gut wie keine Bürgerinitiative gibt, die den Markt Zusmarshausen nicht um diese Chance beneidet, die sich jetzt bietet. Abschließend möchte er klar machen, dass heute mit einem positiven Beschluss noch nichts gewonnen ist, jedoch mit einem negativen Beschluss alles verloren werden könnte. Es wird heute nicht über die orange Trasse abgestimmt, sondern über einen Regionalhalt. 

Aus der Mitte des Gremiums wird moniert, dass die Bevölkerung nicht genügend mit einbezogen wurde. Dazu teilt Erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass zum richtigen Zeitpunkt eine Veranstaltung zur Bürgerinformation abgehalten werden wird. 

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4. Projektvorstellung "Zusamtal Arena" - TSV Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen plant den Neubau einer „Zusamtal Arena“. Es handelt sich dabei um eine modulare Feldhalle mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten. Das Projekt wurde bereits der Verwaltung vorgestellt und auch in der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 10.07.2023 erläutert. Der in Frage kommende Standort (roter Allwetterplatz südlich der Tennisplätze) befindet sich auf einer Fläche des Schulverbandes. 

Seitens der Schulverbandsversammlung kann das Vorhaben durchaus befürwortet werden. Allerdings sind noch weitere Gespräche und Klärungen notwendig. So muss das Konzept auch mit dem Landratsamt Augsburg erörtert werden. Eine Anfrage an den Landkreis ist bereits erfolgt. Die beiden Schulleitungen der Grund- und Mittelschule und der Realschule halten das Vorhaben für interessant. Allerdings muss der Sportbetrieb gewährleistet sein, da der Allwetterplatz regelmäßig für den Sportunterricht der beiden Schulen genutzt wird. 

Die baurechtliche Zulässigkeit muss noch geprüft werden.

Das Projekt wird in der Sitzung von Vertretern des TSV Zusmarshausen vorgestellt. 
Die Vorstellung dient zunächst der Meinungsbildung im Marktgemeinderat.


Diskussionsverlauf:
SGL … teilt mit, dass sich der als Standort angedachte rote Allwetterplatz auf dem Grundstück des Schulverbandes befindet.  

Grundsätzlich könnte auch der Schulverband das Vorhaben befürworten. Der rote Allwetterplatz war damals eine Maßnahme mit dem Landkreis Augsburg. Durch den Neubau der Mensa musste der Allwetterplatz im Jahr 2012 verlegt werden Der Platz ist sanierungsbedürftig. Es wurde vom Schulverband ein Gutachten für beide Plätze zu den Sanierungskosten in Auftrag gegeben, der Landkreis muss daher mit ins Boot genommen werden, weil auch die Realschule diesen Platz regelmäßig nutzt. Beide Rektoren haben mitgeteilt, dass die modulare Feldhalle interessant sei, die Schulbelegung jedoch gewährleistet sein müsste und zwar an Schultagen von 8.00 Uhr und 15.00 Uhr. Da es sich um schulische Anlagen handelt, muss Kontakt mit der Regierung von Schwaben aufgenommen werden. Interessant ist auch die Mehrfachnutzung. Es muss jedoch geklärt werden, wer dann jeweils zuständig ist. Können beispielsweise für den Schulbetrieb die Toiletten im Funktionsheim genutzt werden? Eine Absprache mit dem Landratsamt Augsburg ist noch durchzuführen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet um Mitteilung, wie es sich mit der Heizleistung verhält und wieviel Grad im Winter in der Halle erreicht werden. Ebenso muss die Lagermöglichkeit der Tische und Bänke bedacht werden

… teilt hierzu mit, dass Sporthallen meistens zwischen 13 und 15. Grad beheizt sind. Evtl. muss man in die Heizung nochmal mehr investieren, damit die Halle im Winter für Veranstaltungen genutzt werden kann. Aufgrund der momentanen Heizungsproblematik ist es derzeit schwierig zu sagen, welche Heizung überhaupt verbaut werden kann. 

… merkt an, dass aufgrund der Kosten eine Ausschreibung gemacht werden muss, wofür ein professionelles Planungsunternehmen benötigt wird. Die Anmerkungen der Verwaltung sollen hierbei mit eingebracht werden. 

Durch den flexiblen zweiten Boden zum Schutz des Hallenbodens, der innerhalb von zwei Stunden verlegt werden kann, kann die Halle auch für Feste und Veranstaltungen genutzt werden. Eine Bühne ist hierbei noch nicht mit eingeplant. 

… teilt mit, dass für die Leader-Förderung wichtig ist, dass jeder Bürger diese Halle buchen kann. Die Buchung läuft vollautomatisch über einen QR-Code. Es soll ein Mehrwert für alle Ortsvereine da sein. Sofern eine Bühne etc. gebaut werden soll, erhöht sich die Kostenkalkulation jedoch entsprechend. 

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums teilt …, dass auf dem Boden nicht nur eine Linierung für Tennis aufgebracht werden soll, sondern in verschiedenen Farben auch Linien für andere Sportarten, wie beispielsweise Volleyball. 

Ferner wird innerhalb des Gremiums angemerkt, dass die Verdichtung des Raumes auf dem Schulgelände bedacht werden muss, da dort ja auch evtl. der Hort entstehen soll und die Weitsprunggrube nicht außer Acht gelassen werden darf, damit die Leichtathletikabteilung ihre Wettkämpfe durchführen kann. 

… teilt hierzu mit, dass das Thema Weitsprunggrube bekannt sei und man sich derzeit noch in der Grobplanung befindet. Alles weitere muss dann in die Detailplanung mit einfließen. Auch mit anderen Vereinen, beispielsweise mit den Zusamtaler Bettschonern, wird Kontakt aufgenommen werden. Jedoch soll heute das Projekt zunächst dem Marktgemeinderat vorgestellt werden. 

Das Gremium findet das Vorhaben grundsätzlich unterstützenswert und kann dies befürworten.

Es wird auch der Vorschlag unterbreitet, einen Teil der Kosten über Sponsoren zu finanzieren. 

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5. Gemeinde Adelsried - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Information über die Würdigung der abgegebenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Markt Zusmarshausen bedankt sich für die Mitteilung der Würdigung vom 04.07.2023 auf die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen vom 06.12.2022. 

Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen vom 06.12.2022 wird vollumfänglich aufrechterhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.07.2023 informiert das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries, Zweigstelle Donau-Ries in Rain über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried und bittet den Markt Zusmarshausen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 01.09.2023.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 13.07.2023 zu.

Der Markt Zusmarshausen wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried wurde in der Marktgemeinderatsitzung am 24.11.2022 behandelt. In der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst und als Stellungnahme per Mail am 06.12.2022 an das Planungsbüro weitergeleitet:

„Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen folgende Bedenken:
Die Änderung des FNP darf keine nachteiligen Auswirkungen auf den Ortsteil Streitheim und auf den Verlauf der möglichen Trassen der Bahn haben. „

Die zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat Adelsried in der Sitzung am 04.07.2023 behandelt. Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen wurde wie folgt gewürdigt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die bereits im ursprünglichen Flächennutzungsplan vorhandenen gewerblichen Bauflächen rücken aufgrund der bereits geschaffenen Tatsachen durch die Staatsstraße um durchschnittlich 50 m weiter nach Norden und damit weiter von Streitheim ab. 
Auswirkungen auf die Bahntrassierung hat die Gemeinde Adelsried nicht zu verantworten, da hier ebenfalls durch die Staatsstraße bereits Fakten geschaffen worden.
Zudem ist es vorrangiges Interesse der Gemeinde Adelsried die eigene Entwicklung sicherzustellen. 
Insofern hat auch die Deutsche Bahn AG auf kommunale Planungsabsichten Rücksicht zu nehmen. Die Sachlage wird somit durch die Änderung zunächst nicht grundlegend verändert.
Im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Deutsche Bahn AG mit beteiligt.“

Die Würdigung der Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen wurde der Verwaltung mit Mail vom 06.07.2023 durch das Ingenieurbüro übermittelt. Die Mail wurde mit der Information über die erneute Beteiligung ebenfalls mit Mail vom 13.07.2023 an die Marktgemeinderäte weitergeleitet. 

Nun wird der Markt Zusmarshausen erneut am Verfahren beteiligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird zur Vorbereitung auf anstehende Bauleitplanungen im Bereich einer gewerblichen Baufläche im Süden des Hauptortes notwendig. Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt südlich von Adelsried unweit der Autobahn A8. 
Nach Durchsicht der Unterlagen zur erneuten Beteiligung konnten keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung festgestellt werden. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung wurden keine Einwände erhoben.

Das rechtliche Bauamt schlägt vor, trotz der Abwägung durch die Gemeinde Adelsried vom 04.07.2023 die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen vom 06.12.2022 (Beschlussfassung in der Sitzung am 24.11.2022) aufrecht zu erhalten. 



Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums wird befürwortet, das die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen vom 06.12.2022 aufrechterhalten bleiben sollte. 

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö informativ 6
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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 072. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö informativ 7
Datenstand vom 25.09.2023 13:55 Uhr