Datum: 14.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 071. Sitzung am 20.07.2023
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 072. Sitzung am 03.08.2023
3 LEW - Nahwärmekonzept Steinekirch
4 Jahresgespräch 2023 bei der Städtebauförderung Kommunales Förderprogramm für private Bauherren und Machbarkeitsstudie "Neue Mitte Zusmarshausen"
5 Bauleitplanung Markt Welden
5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Reutern" Nr. 38 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5.2 14. Änderung des Flächennutzungsplans Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Bauleitplanung Gemeinde Altenmünster 14. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Fortschreibung Teilfachkapitel Windenergie
8.2 Kreisverkehr Rothsee
8.3 Beleuchtung für Zebrastreifen
8.4 Nutzung Strassersaal
8.5 Kassenfunktion AktiVVo
8.6 Dammbauwerk Rothsee
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 071. Sitzung am 20.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

MR Michael Tartsch bittet um Mitteilung, ob bezüglich TOP 5 (Mittagsbetreuung) die Satzung im Hinblick auf die Erhöhung des Spielgeldes bereits angepasst wurde.

SGL … teilt mit, dass dies der Fall ist. 

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 072. Sitzung am 03.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass bei TOP 3.2 auf Seite 8 im 10. Absatz ein Datum berichtigt werden muss. Hier muss es richtigerweise heißen 03.02.2020 und nicht 15.07.2019. Ebenso ist das Datum auf Seite 9 im 4. Absatz zu berichtigen. Auch hier muss es heißen 03.02.2020 und nicht 15.07.2019. 

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3. LEW - Nahwärmekonzept Steinekirch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Aufgrund der beschlossenen Änderungen der Gesetzeslage ist es für die privaten Haushalte immer schwieriger abzuschätzen, wie der künftige Wärmeenergiebezug stattfinden soll. Da in Steinekirch die Erschließung des neuen Baugebietes „Am Kreuzle, Steinekirch“ ansteht, hat sich der Arbeitskreis „Nachhaltigkeit und Energie“ mit einem Nahwärmekonzept für das Neubaugebiet und den gesamten Altort Steinekirch beschäftigt. 

Hierzu hat bereits ein Beratungstermin zwischen dem Arbeitskreis und der LEW stattgefunden. Die LEW bietet alle Leistungen für eine Nahwärmeversorgung an.

  • Planung und Beratung
Beratung vor Ort und Planung der gesamten Versorgung. Durchführung einer Potential- und Machbarkeitsstudie
  • Errichtung Betrieb
  • Pacht und Contracting

Die LEW stellt anhand einer Präsentation ihr Portfolio vor. 




Diskussionsverlauf:

Die Rückfragen aus dem Gremium beantwortet …wie folgt:

Der Wirkungsgrad einer Nahwärmeanlage im Vergleich zu einer Gasheizung liegt bei aktuell 80 % bei einem Wärmekessel. Bei einer Wärmepumpe können mit 1 Kw Strom 3-4 Kw Wärme erzeugt werden. Der Faktor liegt damit bei 3-4 und ist deutlich effizienter als Gas. Zu beachten ist natürlich die Höhe des Strompreises, daher wurde auch die Möglichkeit mit einer PV-Anlage vorgestellt. 

Ein Anschluss an das Nahwärmeprojekt wäre auch erst in 10 bis 15 Jahren möglich. Jedoch haben die Häuser, die sofort angeschlossen werden, einen größeren Vorteil, da auch ein Rabatt bei Sofortanschuss gegeben werden könnte. Auch müssen die Eigentümer, die ihre Häuser erst in einigen Jahren anschließen, die Netzanschlusskosten tragen. 

Bei Anschluss an das Nahwärmenetz hat die LEW das Monopol auf die Nahwärmeversorgung. Es ist nicht möglich, den Anbieter zu wechseln, da in einem kleinen Ort nicht zwei Nahwärmeleitungen gebaut werden können. Man könnte dann nur wieder eine eigene Heizung (mit Öl oder Gas) einbauen. Das Nahwärmenetz wird ausschließlich von der LEW betrieben. 

Das Gremium steht dem Nahwärmekonzept durchaus positiv gegenüber. Da dies für den Markt Zusmarshausen Neuland ist, erscheint die Erstellung eines Grobkonzepts sinnvoll. Es müsste nunmehr ermittelt werden, wie viele Haushalte sich anschließen würden, da hierdurch das Konzept steht und fällt. Seitens der Bevölkerung wurde hier bereits großes Interesse bekundet. 

… bestätigt, dass für es für die Planung natürlich ideal wäre, wenn die Anschlussquote von Anfang an klar ist. Diese Informationen wären sehr hilfereich, sind jedoch für das Grobkonzept keine Voraussetzung, da man mit verschiedenen Anschlussquoten vorab ein Grobkonzept kalkulieren kann. 

Das Gremium gibt zu bedenken, dass die Bürger sicherlich auch wissen möchten, welche Kosten auf sie zukommen werden, bevor sich einen Anschlusswillen bejahen. 

… teilt mit, dass die erste Indikation zum Wärmepreis erst nach Erstellung des Grobkonzepts geliefert werden kann, vor dem Grobkonzept wäre es nicht sinnvoll, über einen Wärmepreis zu sprechen. Dieser ist auch abhängig von der Anschlussquote. Wenn nach der Studie doch ein anderer Wärmepreis festgestellt wird, sind Probleme vorprogrammiert. Die LEW wird anhand der Fördermittel und Effizienzmaßnahmen den Preis möglichst reduzieren, aber das kann erst nach dem Grobkonzept gesagt werden. 

Auf die Nachfrage des Gremiums, dass für die Grundstückseigentümer zunächst auch die Kosten des Anschlusspreises an sich interessant sind und nicht der Wärmepreis auf den Cent genau, teilt … mit, dass er keine konkreten Zahlen nennen kann. Auch sind die Materialkosten sehr instabil. Wenn die LEW jetzt einen Preis nennet, kann bei der Umsetzung in zwei Jahren das Material erheblich teurer geworden sein. In der Regel kostet eine Luftwasserwärmepumpe für ein Einfamilienhaus etwa € 25.000,00 € bis 30.000,00. Für den Anschluss an das Nahwärmenetz liegen die Kosten deutlicher unter € 25.000,00. Wenn man von einem Bestandsgebäude mit Öl- oder Gasheizung ausgeht, muss im Keller nur der Ölkessel entfernt werden. Die Quelle wird von der LEW reingelegt, so dass nur der Netzanschluss und der Wärmetauscher bezahlt werden muss. Im Haus selbst muss nichts umgebaut werden, die Kosten des Wärmetauschers richten sich nach der Heizleistung. Das letzte Projekt der LEW wurde in Höchstädt umgesetzt, die Zahlen hierzu können im Internet eingesehen werden. In Höchstädt wurde ein kaltes Nahwärmenetz mit dezentralen Anlagen errichtet, bei dem die Wärmepumpe bereits enthalten war. Bei einer zentralen Wärmeversorgung entstehen andere Kosten. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass es im neuen Baugebiet noch keine Eigentümer gibt. Sollte sich der Markt Zusmarshausen für eines der Konzepte der LEW entscheiden, müsste dies im Rahmen des Bebauungsplans festgelegt werden. Es ist fraglich, ob es überhaupt zulässig ist, dass es zum Nahwärmekonzept keine Alternativen gibt. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass dies geprüft werden muss. 

Aus dem Gremium wird angeregt, dass den Bauwerbern für das neue Baugebiet die Entscheidungsbefugnis, ob sie sich am Nahwärmenetz anschließen möchten, nicht genommen werden sollte. 

Auf die Rückfrage von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl, wie sich der Zeitplan mit der Bundesförderung vereinbaren lässt, teilt … mit, dass man für die Bundesförderung verpflichtet ist, die gesamte Kommune zu betrachten und nicht nur einzelne Quartiere. Dies ist mit mehr Aufwand verbunden. In diesem Fall würde die LEW kein Grobkonzept nur für das Quartier Steinekirch erstellen, sondern ein Konzept für die ganze Kommune. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt bezüglich der Wärmedichte zu bedenken, dass es auch kleinere Ortsteile mit nur 200 Einwohnern im Gemeindegebiet gibt. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass es für den Markt Zusmarshausen machbar ist, die Anschlussbereitschaft in der Bevölkerung abzufragen, auch wenn die Grundstückseigentümer natürlich gerne vorab eine Berechnungsgrundlage hätten. … teilt hierzu mit, dass diese Abfrage der LEW weiterhelfen würde, damit die Anschlussquote vorab schon einmal abgeschätzt werden kann. Es wird auch die Leistung der derzeitigen Heizungsanlagen benötigt. 

… teilt weiter mit, dass die kommunale Wärmeplanung mit Bundesmitteln gefördert wird. Wenn der Markt Zusmarshausen den Bescheid erhält, muss die kommunale Wärmeplanung ausgeschrieben werden. Es ist nicht zulässig, einfach die LEW zu beauftragen. Daher haben andere Kommunen die LEW mit der Erstellung des Grobkonzepts beauftragt, um den Aufwand und das Risiko der Ausschreibung zu vermeiden. Die Kosten für das Grobkonzept durch die LEW liegen bei ca. € 20.000,00 ohne Förderung. 

Auf die Rückfrage aus dem Gremium, ob eine PV-Anlage auch auf den Hausdächern möglich wäre, da für eine große PV-Anlage auch eine entsprechende Fläche zur Verfügung stehen muss, teilt … mit, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Es muss entweder eine große PV-Fläche errichtet werden oder Dachanlagen. Bei der LEW gibt es eine eigene Abteilung, die sich mit privaten Dachanlage beschäftigt. Ob alle Bestandsquartiere mit Nahwärme versorgt werden können, kann noch nicht gesagt werden. Die LEW erstellt das Gesamtkonzept, wenn eine Straße keine ausreichende Wärmedichte aufweist, kann die dezentrale Lösung mit PV-Anlagen auf dem Dach angeboten werden.

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4. Jahresgespräch 2023 bei der Städtebauförderung Kommunales Förderprogramm für private Bauherren und Machbarkeitsstudie "Neue Mitte Zusmarshausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Am 17.05.2023 hat das Jahresgespräch bei der Städtebauförderung stattgefunden. Es wurden folgende Themen besprochen:

  • Allgemeines zu der Städtebauförderung in Zusmarshausen, ISEK und der Sanierungssatzung
  • Grundstück Marktplatz 9 und die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“
  • Kommunales Förderprogramm für private Bauherren im Sanierungsgebiet

MBM … erläutert die Einzelheiten des Gespräches. 

Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass das Wertgutachten für das Nachbargrundstück Marktplatz 9 eingegangen ist, so dass der Markt Zusmarshausen nunmehr einen Überblick über die Kosten hat. Eine Förderung zum Erwerb des Grundstücks erhält der Markt Zusmarshausen nur, wenn eine Machbarkeitsstudie vorliegt und die Nutzung für die Öffentlichkeit bestimmt ist, z.B. durch ein Bürgerhaus. Ohne die Städtebauförderung können auch Privatpersonen, die beispielsweise ihre Fassade sanieren, nicht mehr gefördert werden. Daher ist nunmehr das weitere Vorgehen zu beraten. Die Fördergelder liegen bereit und müssten bis November in Anspruch genommen werden. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer befürwortet die Machbarkeitsstudie. Die Kosten hierfür werden zu 60 % gefördert und belaufen sich dann noch auf rund € 20.000,00. Er plädiert daher dafür, die Angelegenheit in eine der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen und die Machbarkeitsstudie zu beschließen, damit man sich die Möglichkeit für die Zukunft nicht verbaut, Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. 

Auf Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, wie lange die Sanierungssatzung Gültigkeit hat, teilt SGL …  mit, dass diese 15 Jahre bestehen bleibt, dies ist im BauGB geregelt. Beim Vorkaufsrecht Strasser hat sich das Gericht auch mit dem ISEK beschäftigt. In das ISEK wurden ca. € 100.000,00 investiert, daher wäre es aus Sicht der Verwaltung der falsche Weg, das ISEK nunmehr in die Schublade zu legen und nicht weiterzumachen. 

Diskussion des Gremiums, dass der Markt Zusmarshausen mit der Machbarkeitsstudie für die nächsten 15 Jahre in die Zukunft blickt und die Kosten den Haushalt nur unwesentlich belasten. Wenn nunmehr nicht der erste Schritt gemacht wird, kommt man nicht weiter. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Einwand, dass bei der damaligen Beschlussfassung das Thema schon intensiv diskutiert und die Machbarkeitsstudie letztendlich abgelehnt wurde. Da es hierzu nichts Neues gibt, ist kein Grund ersichtlich, den Beschluss nunmehr wieder aufzuheben. 

Auf Rückfrage aus dem Gremium teilt SGL … mit, dass der Markt Zusmarshausen im Fall der Ausschreibung der Machbarkeitsstudie die Vergabe auch durchführen muss. Die Ziele aus der Machbarkeitsstudie umzusetzen, ist nicht verpflichtend. Da die Sanierungssatzung für 15 Jahre besteht, empfiehlt es sich jedoch schon, die Ziele innerhalb dieser Zeit umzusetzen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der damals gefasste Beschluss umgehend an die Regierung von Schwaben weitergeleitet wurde. Zunächst wurde bekanntlich die Bedarfsanmeldung beschlossen, die Durchführung der Machbarkeitsstudie dann jedoch abgelehnt. Aufgrund der Bedarfsmeldung wurde der Bescheid erstellt, dass die Fördermittel bis November abgerufen werden können, daher ist die Angelegenheit heute auf der TOP, um das Gremium hierüber zu informieren. Die Verwaltung sieht sich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Fördermittel verfallen, wenn sie nicht bis November abgerufen werden. Das Gremium muss sich bewusst sein, dass hier Geld verschenkt wird. Hierfür übernimmt weder die Verwaltung noch er als erster Bürgermeister die Verantwortung. 

Es wird daher ein Feedback benötigt, wie nunmehr weiter vorgegangen werden soll, also entweder die Angelegenheit nochmals auf die TOP setzen oder die Fördergelder nicht in Anspruch nehmen. 

SGL … plädiert dafür, die Angelegenheit nochmals auf die TOP zu setzen, aufgrund der neuen Situation. 

SGL … teilt mit, dass er für die heutige Sitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet hat, um den damals gefassten Beschluss aufzuheben. 

Das Gremium spricht sich dafür aus, heute noch keinen Beschluss zu fassen, sondern sich hierzu nochmals in den Fraktionen zu besprechen. Die Angelegenheit soll dann in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung auf die TOP genommen werden. 

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5. Bauleitplanung Markt Welden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 5
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5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Reutern" Nr. 38 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 5.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauleitplanung des Marktes Welden, vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reutern“ Nr. 38, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Alternativvorschlag:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 10.08.2023 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan aus Aichach erneut über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reutern“ Nr. 38 des Marktes Welden und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis 13.09.2023. Aus Termingründen wurde zur Abgabe der Stellungnahme um Fristverlängerung bis 19.09.2023 gebeten. Die Fristverlängerung wurde genehmigt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 11.08.2023 zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den geplanten Solarpark Reutern des Marktes Welden erhoben.

Das Gebiet des geplanten Solarparks liegt ca. 450 m nördlich von Reutern und umfasst ein Gebiet von ca. 9,8 ha. Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und stehen für die Realisierung des Solarparks zur Verfügung.

Die Angelegenheit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits im Marktgemeinderat vom 04.08.2022 behandelt. Es wurden keine Bedenken geäußert.
Der Markt Zusmarshausen wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reutern“ des Marktes Welden voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden. 

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5.2. 14. Änderung des Flächennutzungsplans Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 5.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 10.08.2023 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan aus Aichach erneut über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis 13.09.2023. Aus Termingründen wurde zur Abgabe der Stellungnahme um Fristverlängerung bis 19.09.2023 gebeten. Die Fristverlängerung wurde genehmigt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 11.08.2023 zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den geplanten Solarpark Reutern des Marktes Welden erhoben.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Bauleitplanung „Solarpark Reuten“ Nr. 38 des Marktes Welden erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wurde auch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 04.08.2022 behandelt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

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6. Bauleitplanung Gemeinde Altenmünster 14. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 18.08.2023 informiert das Ingenieurbüro OPLA aus Augsburg über die 14. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) der Gemeinde Altenmünster und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 22.09.2023.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 22.08.2023 zu. 
Von den internen Stellen wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster geäußert.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Altenmünster. Es umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.114 ha und beinhaltet neben dem Hauptort Altenmünster die Ortsteile Hegnenbach, Zusamzell, Hennhofen, Eppishofen, Baiershofen, Violau, Neumünster, Unterschöneberg sowie einige Aussiedlerhöfe. 
Unter Berücksichtigung von Tabukriterien verbleiben insgesamt sieben Potenzialflächen, aus der die Gemeinde Altenmünster unter Berücksichtigung städtebaulicher und landschaftspflegerischer Aspekte eine Konzentrationsfläche Windkraft im Weisinger Forst nördlich von Baiershofen mit einer Fläche von 214,5 ha ausgewählt hat. Die Fläche befindet sich vollständig im Wald. 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenmünster weist vier Konzentrationsflächen Windkraft aus, die einen Abstand von 750 – 800 m zum Siedlungsrand des Ortsteils Neumünster aufweisen. Die Beibehaltung dieser Flächen würde mit dem nun erarbeiteten Planungskonzept kollidieren. Die Sonderbauflächen werden deshalb im Zuge der 14. Änderung aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenmünster zurückgenommen und als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Im Zuge der frühzeigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde der Markt Zusmarshausen nicht beteiligt. 
Von der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altenmünster wird der Markt Zusmarshausen voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden.  

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 7

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Presse entnommen werden konnte, dass das Raumordnungsverfahren nunmehr vorliegt. Das Gremium wurde hierüber gestern mit einem entsprechenden Schreiben informiert. Es wurde 11 Aktenordner im Rathaus zur Auslegung für einen Monat abgegeben. Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu besteht bis zum 31.10.2023. Das Verfahren kann auch im Internet eingesehen werden. 

Als Termin zur Vorbereitung der Stellungnahme hat die Verwaltung die Sitzung am 28.09.23 oder am 10.10.2023 vorgesehen. Möglicherweise muss hierfür auch eine Sondersitzung eingelegt werden. Es ist ein schwieriges Thema, die Raumordnung steht im Vorfeld des Feststellungsverfahrens. Es ist essenziell, dass die Stellungnahme umfassend abgegeben wird. Die Verwaltung ist derzeit bemüht, einen geeigneten Rechtsanwalt hierfür zu beauftragen. Dies gestaltet sich jedoch schwierig, da es auf Seiten der Juristen, die bereits eine Nachbarkommune betreuen, zu Interessenskonflikten kommen würde. Auch ein Jurist benötigt entsprechend Zeit, um die 11 Aktenordner durchzuarbeiten. 

Bezüglich des Regionalhalts fand in dieser Woche ein Abstimmungsgespräch zusammen mit erstem Bürgermeister Bernhard Uhl, dem Landrat Martin Sailer und DB-Netze statt. Hierbei ging es um die Meinungsbildung. Eine Willensbekundung wird wohl im Kreistag eine Mehrheit finden. DB-Netze hat klar gemacht, dass die Trassentieflage an der Zusam nur kommt, wenn es einen Regionalhalt geben wird. Entfällt dieser, wird die Brücke gebaut. Die DB-Netze schätzt die Lage jedoch so ein, dass das Fahrgastaufkommen so groß sein wird, dass die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. 

Ebenso wurde bei dem Abstimmungsgespräch die Bestandsstrecke angesprochen. Hier erscheint es zunehmen schwierig, diese im Bereich Diedorf und Gessertshausen zu realisieren aufgrund der dortigen FFH-Gebiete. 

Weiter teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass die Homepage der Bahn nunmehr aktualisiert wurde und die neuen Trassenverläufe abgerufen werden können. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer moniert, dass es für das Gremium ein Unding ist, in dieser kurzen Zeit 11 Aktenordner durchzuarbeiten. Dies ist Sache der Verwaltung bzw. eines beauftragten Rechtsanwalts. Er sieht für den Markt Zusmarshausen die orange Trasse mit Tieflage als die einzig interessante Variante, daher sollten stichhaltige Argumente gegen die anderen Trassen vorbereitet werden. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass jeder die Möglichkeit hat, die Unterlagen im Internet einzusehen. In welche Richtung die Stellungnahme gehen soll, ist Sache des Gremiums und nicht der Verwaltung. Zudem muss ein hierauf spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden. 

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob es bezüglich des Bahnhalts auch Unterstützung aus anderen Bereichen Richtung Günzburg gibt, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass er sich mit dem Landrat von Günzburg in Verbindung gesetzt hat. Es soll Ende September eine Besprechung stattfinden, um die gemeinsamen Forderungen festzulegen. Bezüglich der Lärmentwicklung für Streitheim würde es wohl bei der türkisen oder orangen Trasse anhand der aktuellen Berechnung keine Zusatzbelastung geben. Auch der Freistaat Bayern wird wohl hinsichtlich der Förderung anders reagieren, wenn die Forderung nach dem Bahnhalt aus der ganzen Region kommt und auch der Bund bekommt dadurch mehr Druck. 

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö informativ 8
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8.1. Fortschreibung Teilfachkapitel Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 8.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der regionale Planungsverband der Region Augsburg den Markt Zusmarshausen von der Fortschreibung des Teilfachkapitels zur Windenergie informiert und gleichzeitig die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 20.10.2023 eingeräumt hat. Es wurde eine Karte beigefügt, auf der erkennbar ist, wo die Vorrangflächen eingerichtet werden sollen. Die Angelegenheit wird für die Sitzung am 28.09.2023 auf die TOP gebracht, um dann idealerweise am 28.09.2023 einen Beschluss zu fassen, spätestens jedoch am 10.10.2023. Eventuell muss eine Sondersitzung für bestimmte Themen anberaumt werden. Er bittet daher die Fraktionen, sich mit der Thematik zu beschäftigen, damit dann am 28.09.2023 bereits eine Meinung hierzu abgegeben werden kann. 

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8.2. Kreisverkehr Rothsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 8.2

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Kreisverkehr im Bau ist. Die Sommerpause ist nun vorbei, so dass mit den Bauarbeiten fortgefahren wird. Ende letzter Woche ist der Zuwendungsbescheid eingegangen. Von den Gesamtkosten von € 1.462.000,00 sind € 1.258.000,00 förderfähig. Die Förderung von 75 % wurde in Aussicht gestellt, somit € 944.000,00. Der Markt Zusmarshausen muss daher noch etwas mehr als eine halbe Million Euro aufwenden, um den Kreisverkehr zu errichten. Es wird hierbei jedoch nicht nur der Kreisverkehr fertiggestellt, sondern auch gleichzeitig die Versorgungsleitungen (Wasser/Kanal) verbessert. Diese Kosten sind nicht förderfähig und mussten daher von den Gesamtkosten abgezogen werden. 

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8.3. Beleuchtung für Zebrastreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 8.3

Kurzbericht

MR Stefan Vogg bittet um Information, ob es bezüglich der Beleuchtung am Zebrastreifen eine Rückmeldung gibt, wie hier zu einer Verbesserung beigetragen werden kann. Kürzlich gab es einen Unfall am Zebrastreifen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Unfall nichts mit der Beleuchtung zu tun hatte, da sich dieser am Vormittag ereignete. 

SGL … teilt mit, dass die Beleuchtung in Auftrag gegeben wurde. Diese wird nächste Woche geliefert und montiert werden. Des Weiteren wurden vom Staatlichen Bauamt rot-weiß-gestreifte Überzieher geliefert, die ebenfalls montiert werden. Um den Zebrastreifen am Sportplatz kümmert sich das Staatliche Straßenbauamt Augsburg.

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8.4. Nutzung Strassersaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 8.4

Kurzbericht

MR Stefan Vogg teilt mit, dass die Fraktionsvorsitzenden von … eine Email erhalten haben, dass ein runder Tisch zum Strassersaal einberufen werden sollte. Wie soll hier weiter verfahren werden?

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass er Herrn … diesbezüglich einbremsen muss. Herr … ist aktuell Vater geworden. Er steht mit Herrn …. in gutem Kontakt, hat aber das Gefühl, dass das gute Einvernehmen mit solchen Aktionen Schaden nimmt. Auch ist Herrn … Ärger über das ausgeübte Vorkaufsrecht und die Sanierungssatzung nachvollziehbar. 

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8.5. Kassenfunktion AktiVVo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 8.5

Kurzbericht

MR Felix Wörle berichtet, dass bei AktiVVo seit Beginn der Inbetriebnahme die Kasse nicht funktioniert und bittet um Mitteilung, ob daher die Fahrten kostenfrei sind.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass dies ein großer Kritikpunkt ist und bereits an ihn und an den AVV herangetragen wurde. Das Kassensystem müsste aber zwischenzeitlich funktionieren. Ob der Markt Zusmarshausen als Kommune hierdurch einen Nachteil hat, kann nicht direkt gesagt werden, aber wahrscheinlich schon ein wenig.

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8.6. Dammbauwerk Rothsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 8.6

Kurzbericht

MR Johann Reitmayer gibt für die CSU einen Antrag ab zur Sicherung des Dammbauwerks am Rothsee mit einem Fischpass südlich des Bauwerks und einer Flutmulde. Er bittet darum, die Angelegenheit demnächst im Rat zu behandeln. 

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö informativ 9
Datenstand vom 27.10.2023 11:00 Uhr