Datum: 28.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:14 Uhr bis 21:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Städtebauförderung -Machbarkeitsstudie "Neue Mitte Zusmarshausen"-
3 Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg; Stellungnahme
4 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
5 Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg; Raumordnungsverfahren; Gelegenheit zur Stellungnahme
6 Freiwillige Feuerwehr Gabelbach - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
7 Verschiedenes
7.1 Vorschläge Bürgermedaille
7.2 Beschaffung Tankanhänger - Feuerwehr Zusmarshausen
7.3 Beleuchtung Zebrastreifen Marktplatz
7.4 Fahrradstreifen Zusmarshausen
8 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö informativ 1
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2. Städtebauförderung -Machbarkeitsstudie "Neue Mitte Zusmarshausen"-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Aufgrund der neuen Erkenntnisse durch das Jahresgespräch 2023 bei der Städtebauförderung ist der Beschluss vom 13.04.2023 zur Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“ aufzuheben. Es sollen entsprechende Angebote für die o.g. Machbarkeitsstudie eingeholt werden.  Außerdem soll das Förderprogramm für private Bauherren im Sanierungsgebiet und die dazugehörige Broschüre weiterverfolgt werden. Die Städtebauförderung ist über die heutige Entscheidung des Marktgemeinderates umgehend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Dem Marktgemeinderat wurde in der Sitzung am 14.09.2023 von dem Jahresgespräch bei der Städtebauförderung berichtet. Das Fazit des Gespräches war, sollte der Markt Zusmarshausen weiterhin die Leistungen der Städtebauförderung in Anspruch nehmen wollen, so muss ein gesamtheitliches Konzept für den Ortskern Zusmarshausen verfolgt werden. Die geplante Machbarkeitsstudie wird die Grundlage hierfür sein. Einzelmaßnahmen werden von der Städtebauförderung nicht mehr bzw. nur in Verbindung mit einem Gesamtkonzept gefördert. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse hat die Verwaltung entschieden, das Thema erneut im Marktgemeinderat aufzurollen.

Am 13.04.2023 wurde über die Machbarkeitsstudie in einer öffentlichen Sitzung abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis hierzu, ist negativ ausgefallen. 

Die Verwaltung sieht diese Machbarkeitsstudie als mögliche Grundlage für eine spätere Ortsentwicklung und empfiehlt daher dringend die Studie durchzuführen. Eine weitere negative Entscheidung hätte den Ausstieg aus der Städtebauförderung zur Folge. Diese Entscheidung wird sicher nicht einfach sein, dennoch ist sie sehr weitreichend. Die Folgen daraus werden über die derzeitige Legislaturperiode hinausgehen und auch Auswirkungen auf die Zukunft haben.

Der Anstoß zur Weiterentwicklung des Ortskerns wurde bereits 2015 durch das ISEK getätigt. Hierzu wurden bisher Gelder im sechsstelligen Bereich investiert. Die Städtebauförderung bezuschusst Projekte zur Ortsentwicklung mit 60%. Des Weiteren wurden bereits einige Projekte mit der Städtebauförderung umgesetzt und entsprechend bezuschusst, wie z.B. 

  • Ausbau Ulmer Straße
  • Ausbau Schulstraße und Moosdreieck
  • ISEK
  • Beratung und Unterstützung durch die Sanierungsbetreuung

Am 13.12.2022 war die Bedarfsanmeldung zur Städtebauförderung für mögliche Projekte in Zusmarshausen auf der Tagesordnung. Der Marktgemeinderat hat sich hierbei für die folgende Mittelanmeldung entschieden.

  • Machbarkeitsstudie Neue Mitte
  • Grunderwerb Marktplatz 9
  • Broschüre zum kommunalen Förderprogramm
  • Kommunales Förderprogramm für private Bauherren
  • Sanierungsbetreuung 2023


Die Gelder wurden mit dem Bescheid vom 26.05.2023 bewilligt. Entsprechende Förderanträge, zum Abruf der Gelder, müssen bis spätestens zum 15.11.2023 bei der Städtebauförderung eingereicht werden. Ansonsten werden die genehmigten Gelder wieder aufgehoben.


Diskussionsverlauf:
MBM … trägt den Sachvortrag vor. Im Anschluss daran weist Bgm. Uhl auf den ursprünglichen Antrag von MR Alfred Hegele bezüglich der Förderung privater Sanierungsmaßnahmen hin und erläutert, dass eine Ablehnung gegensätzlich wäre.

Im Gremium wird darüber diskutiert weshalb die Machbarkeitsstudie mit den weiteren Maßnahmen aus dem ISEK sowie dem Förderprogramm gekoppelt werden müssen. Dies seien laut Bgm. Uhl die Regularien, welche von der Regierung vorgegeben werden. Außerdem kommt die Frage aus dem Rat, ob man die Maßnahme auch erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen könnte, da die Mittel derzeit nicht zur Verfügung stehen. Dies sei zwar grundsätzlich möglich allerdings sind bis dahin die Grundstücksverfügbarkeiten unklar sowie eventuell andere Themen auf der Agenda.

Aus dem Gremium kommt eine Rückfrage zur Gebundenheit des Wertgutachtens. Der Kaufpreis sei reine Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Käufer, dafür dient das Gutachten lediglich als Orientierung, allerdings erfolgt eine Förderung für den Kaufpreis nur zu dem Preis, welcher auch im Wertgutachten festgestellt wurde.

Es wird bemängelt, dass in den letzten Jahren keine Projekte von privaten Bauherren gefördert wurden, u. a. für die Alte Posthalterei wurde nichts gewährt. 3. Bgm. Weldishofer erläutert in diesem Zusammenhang, dass eine Förderung privater Maßnahmen bisher nicht möglich sei, da das entsprechende Förderprogramm bisher nicht vorhanden ist. Dieses Programm ist ebenfalls ein Teil der Städtebauförderung, sprich nur dadurch kann man auch die privaten Bauherren unterstützen. MR Hegele nennt das Beispiel Welden, dort konnten bereits 18 bis 20 Bauvorhaben, mittels einem eigenen Förderprogramm, unterstützt werden.

Das Gremium diskutiert im Anschluss über den zeitlichen Ablauf. U. a. ist die Frage, ob die Machbarkeitsstudie zu einem späteren Zeitpunkt auch noch Gültigkeit haben würde oder ob man dann wieder eine neue benötigen würde. Dies ist möglicherweise der Fall, vielleicht würde man aber noch weiter zurückgeworfen werden, falls bis dahin das ISEK nicht mehr als zeitgemäß angesehen würde. Sollte es zu einer Umsetzung kommen, würde dies noch einige Monate bzw. über ein Jahr andauern, da die Bürosuche etc. ebenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt, so Bgm. Uhl.

Aus dem Gremium kommt dazu ein Kompromissvorschlag, dass man zwar weiterhin in der Städtebauförderung bleiben sollte, aber bis zum Ende der Legislaturperiode in diesem Bereich nichts umsetzt. Letztendlich wird es vermutlich sowieso auf diesen Vorschlag hinauslaufen, wenn man den o. g. Ablauf berücksichtigt, wird man voraussichtlich fast im Jahr 2025 sein, bis man loslegen könnte. Sollte man komplett aussteigen, würde im Bereich der Innerortsentwicklung kein Fortschritt stattfinden, obwohl dies von den Bürgern gewünscht wird.

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3. Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg; Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 08.09.2023 wurde der Markt Zusmarshausen von der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes von der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 - Nutzung der Windenergie informiert und gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 20.10.2023 zur Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Augsburg eingeräumt. Das Schreiben mit Link sowie die Karte der Suchräume wurde den Marktgemeinderäten mit Mail vom 12.09.2023 übermittelt. Beides liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage nochmals bei. In der Sitzung am 14.09.2023 wurde von Herrn Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl bereits unter Verschiedenes kurz darüber gesprochen. Der TOP dient der Diskussion und ggf. der Beschlussfassung. Vorsichtshalber wurde der TOP auch nochmals in die nächste Sitzung am 10.10.2023 aufgenommen. Der gesetzte Termin zur Abgabe einer Rückmeldung (Stellungnahme oder keine Stellungnahme) muss eingehalten werden. 

Die Karte zeigt das, bereits in Zusmarshausen vorhandene Vorranggebiet am Standort der bereits genehmigten Windkraftanlagen (rot gekreuzte Fläche nördlich der Autobahn A 8). Dazu wird noch darauf hingewiesen, dass der Marktgemeinderat aufgrund der Stellungnahmen des Fachbereichs Bauleitplanung/Bauordnung am LRA Augsburg am 16.12.2021 den Beschluss gefasst hatte, das laufende Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für „Flächen für Windenergieanlagen“ nicht weiterzuverfolgen, sondern einzustellen. 

Am 18.04.2023 war im Rahmen einer Fortbildung beim Bayerischen Gemeindetag erfahren worden, dass mit Feststellung einer Teilflächenzielerreichung durch den jeweiligen Regionalen Planungsverband (für Zusmarshausen Planungsverband der Region 9 Augsburg), spätestens jedoch zum 01.01.2028, die Wirkung von Negativflächen aus Flächennutzungsplänen (bzw. deren Änderungen) der Gemeinden endet. 

Zudem wurde am 06.06.2023 aufgrund der gesetzlichen Neuerungen der MGR umfassend informiert (Verwaltung und IB Kling-Consult). Außerdem wurde in gleicher Sitzung der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Fläche F 2 aus der Raumanalyse (Standorte für Windkraftanlagen vom 13.11.2012) dem Regionalen Planungsverband mitzuteilen. Die Bitte um einen Gesprächstermin beim Regionalen Planungsverband zur Umsetzung dieses Beschlusses hat am 13.06.2023 ergeben, dass derzeit keine Einzelgespräche geleistet werden können (der MGR wurde schriftlich am 13.06.2023 davon informiert) und vom RPV noch im Laufe dieses Sommers ein informelles Beteiligungsverfahren, bei dem die Gemeinden dann Anregungen einbringen können, kommt. Dies ist nun das angekündigte Beteiligungsverfahren. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens könnte der MZ nun die Fläche F 2 (siehe Anlage) an den RPV weitergeben. Aber die Karte zeigt diese Fläche bereits mit an. Eine Meldung erübrigt sich damit also. 


Diskussionsverlauf:

Von Seiten der Verwaltung bzw. auch von einzelnen Ratsmitgliedern kommt der Vorschlag über die Berücksichtigung des Regionalplans Donau-Iller in der Stellungnahme, da manche Ortsteile durch beide Pläne doppelt betroffen wären, dies solle bei der Planung berücksichtigt werden. Im Anschluss gibt es dazu im Gremium unterschiedliche Meinungen. Einige möchten die Konzentration auf wenige Flächen legen, da sie die Windräder eher an einer Stelle gesammelt haben möchten, dagegen möchte andere weitere Flächen aufnehmen, dass nicht nur einzelne Ortsteile davon betroffen sind.

MR Hippeli weist noch auf einen umwelttechnischen Punkt hin. Möglicherweise müsse man Kollisionspunkte mit verschiedenen Tierarten, z. B. Kraniche oder Rotmilan, prüfen, ob diese durch Windränder in bestimmten Bereichen in ihren Flugkorridoren beeinträchtigt wären. Das Gremium ist einheitlich der Meinung, dass dieser Hinweis in die Stellungnahme aufgenommen werden soll. MR Hippeli wird gebeten, bis zur Sitzung am 10.10. diese Anregung auszuformulieren, um sie in die Rückmeldung aufzunehmen.

MR Reitmayer grenzt seinen Vorschlag in der Fläche 103 ebenfalls bis zur entsprechenden Sitzung ein.

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4. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö 4

Kurzbericht

Bgm. Uhl informiert über die Neuigkeiten bezgl. des Bahnprojekts Ulm – Augsburg. U. a. informiert er über einen neuen Newsletter, bei diesem man sich über die Internetseite anmelden kann. Weiterhin gibt er bekannt, dass die optimierte Grobtrassierung jetzt aktuell auf der Homepage zu sehen ist. Die orange Linie ist nun zweigeteilt, in eine hellorange und in eine dunkelorange. Der Kreisausschuss hat die Willensbekundung beschlossen und als Empfehlung an den Kreistag weitergeleitet. Er dankt diesbezüglich für den einstimmigen Beschluss. Mit einer Infoveranstaltung für die Öffentlichkeit wird noch abgewartet, solange das Raumordnungsverfahren noch läuft.

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5. Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg; Raumordnungsverfahren; Gelegenheit zur Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bereits in der MGR-Sitzung am 14.09.2023 wurde über das eingeleitete Raumordnungsverfahren berichtet. Nunmehr wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl gibt bekannt, dass Rechtsanwalt … der Kanzlei Schönfelder Ziegler beauftragt wurde, das Verfahren juristisch zu begleiten. Herr … hat ihm gegenüber erläutert, dass man genau darstellen muss, weshalb eine Trasse nicht raumverträglich ist. Die reine Aussage, dass eine Trasse nicht gewünscht wird, hält juristisch nicht. Rechtsanwalt … wird in den nächsten Tagen nach Zusmarshausen kommen und gemeinsam mit Bgm. Uhl die entsprechenden Stellen besichtigen. Außerdem ist eine Teilnahme für die Sitzung am 10.10. geplant. Es wurde zudem eine Fristverlängerung beantragt, da der Bericht nicht in diesem Zeitraum überprüft werden kann. Bgm. Uhl weist die anderen Kommunen darauf hin, dass sie sich um eine Verlängerung selbst kümmern müssen.

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6. Freiwillige Feuerwehr Gabelbach - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö 6

Beschluss

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Frau Andrea Fischer-Knöpfle als gewählte Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Gabelbach und Herrn Martin Streit als deren Stellvertreter. Beide müssen noch die erforderlichen Lehrgänge besuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Durch die beiden Rücktritte des Kommandanten …und des Stellvertreters … finden am 22.09.2023 im Rahmen einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gabelbach Neuwahlen statt. Das Ergebnis war beim Versenden der Tagesordnung noch nicht bekannt. 

Gem. Art. 8 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch den Markt. 

Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat muss noch eingeholt werden. 

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö informativ 7
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7.1. Vorschläge Bürgermedaille

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö informativ 7.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl weist darauf hin, dass die Frist für die Einreichung von Vorschlägen für die Bürgermedaille „Zus sagt Danke“ demnächst abläuft. Bisher steht nur eine geringe Auswahl an Vorschlägen zur Verfügung, weshalb er die Ratsmitglieder bittet mögliche Personen vorzuschlagen oder die Leute nochmals darauf hinzuweisen.

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7.2. Beschaffung Tankanhänger - Feuerwehr Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö informativ 7.2

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt bekannt, dass der Markt im Einvernehmen mit der Feuerwehr Zusmarshausen einen Tankanhänger gekauft hat. Dieser soll für Wald- und Flächenbrände eingesetzt werden, aber auch die Trinkwasserversorgung wird davon profitieren.
MR Reitmayer kritisiert den Kauf, da im letzten Jahr die Zubringerfässer der Biogasanlage samt entsprechender Zugfahrzeuge zur Verfügung standen und man dies in Zukunft auch so hätte handhaben können.
MR Winkler frägt, ob dieses Thema in einem Ausschuss behandelt wurde. Bgm. Uhl verneint diese Frage, da der Kaufpreis in seine eigenständige Bewirtschaftungsbefugnis fällt.

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7.3. Beleuchtung Zebrastreifen Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö informativ 7.3

Kurzbericht

MR Winkler merkt an, dass die Beleuchtung beim Zebrastreifen am Marktplatz angebracht wurde. Zudem möchte er wissen, weshalb im Bereich der Supermarkt keine Beleuchtung vorhanden ist.
Bgm. Uhl weist ihn darauf hin, dass in diesem Bereich das staatliche Bauamt zahlen müssten und am Marktplatz der Markt die Kosten übernimmt. Man ist aber weiterhin mit dem Staatlichen Bauamt in Verbindung, dass dort eine Beleuchtung angebracht wird.
MR Vogg dankt für die Verbesserung der Lichtverhältnisse beim Zebrastreifen, weist aber auch darauf hin, dass man für die Querung bei den Supermärkten weiterhin beim Staatlichen Bauamt eine Beleuchtung fordern sollte.

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7.4. Fahrradstreifen Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö informativ 7.4

Kurzbericht

MR Winkler frägt an, weshalb beim Fahrradstreifen in Zusmarshausen die Linierung zwischen der Abzweigung zur Ulmer Straße bis zur Schloßstraße wieder entfernt wurde.
Eine komplette Linierung war aufgrund des vorhandenen Mittelstreifens nicht möglich, so Bgm. Uhl.
MR Winkler würde die entsprechende Begründung dazu interessieren.
Bgm. Uhl hat diese nicht auswendig parat, diese wird aber in einer der nächsten Sitzungen nachgeliefert.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 18.01.2024 13:57 Uhr