Datum: 10.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
2.1 Ausschluss Suchraumgebiet 81
2.2 Natur und Umwelt
2.3 Schutz geschützter Landschaftsbestandteile
2.4 Ausschluss Suchraumgebiet 78
2.5 Reduzierung Suchraumgebiet 78
2.6 Vorrang Suchraumgebiet 103
2.7 Vorrang Suchraumgebiet 89
2.8 Ausschluss Suchraumgebiet 93
3 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
4 Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg, Raumordnungsverfahren; Gelegenheit zur Stellungnahme
5 Verschiedenes
5.1 Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke; Stellungnahme MR Vogg
6 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö informativ 1
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2. Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2
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2.1. Ausschluss Suchraumgebiet 81

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.1

Beschluss

Im Rahmen der informellen Anhörung des Regionalen Planungsverbandes Augsburg zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie wird vom Markt Zusmarshausen folgende Rückmeldung gegeben:


Der Markt Zusmarshausen ist Grenzgemeinde zu Jettingen-Scheppach, Landkreis Günzburg, Regionalplan Donau-Iller. Insbesondere die Ortsteile Gabelbach und Gabelbachergreut und Vallried liegen im Westen des Landkreises Augsburg und des Marktes Zusmarshausen und grenzen direkt über eine horizontale Gemarkungsgrenze entlang der Bundesautobahn A 8 an den nächsten Regionalplan Donau-Iller an. Es ist aufgrund der Suchraumkarte von Donau-Iller (informelle Beteiligung der Gemeinden des Regionalplanes Donau-Iller vom 15.05.2023 bis 14.07.2023) damit zu rechnen, dass die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende auf der Ebene der Landesregierungen zu einer vermehrten Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen dazu führen wird, dass diese „Grenzorte“ im RP Augsburg, gleichzeitig „Grenzorte“ im RP Donau-Iller von zwei Seiten in Anspruch genommen werden. Die Einfluss- bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten des Marktes Zusmarshausen im Regionalplan Donau-Iller sind eingeschränkt. Der Markt Zusmarshausen bittet deshalb den Regionalen Planungsverband Augsburg in seinem Regionalplan auf diese Grenzorte besonders Rücksicht zu nehmen und die vorgeschlagenen Suchräume im Bereich der Ortsteile Gabelbach und Gabelbachergreut und Vallried zurückzunehmen, um die 2fach-Belastung zu reduzieren.  

Es ergeht noch der Hinweis, dass bei der jetzigen Suchraumkarte der Markt Zusmarshausen mit mehr als mit 1,8 % seiner Fläche mit Vorranggebieten für Windkraft „belastet“ sein wird. Eine Rücknahme des jetzigen Ausdehnungsbereiches wäre also auch aus dieser Sicht vertretbar. 

Dies bedeutet einen Ausschluss vom Suchraumgebiet 81.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

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2.2. Natur und Umwelt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.2

Beschluss

Die für die Marktgemeinde Zusmarshausen vorgesehenen Suchräume für die Nutzung der Windenergie betreffen fast ausschließlich Waldflächen, die alle im Naturpark Westliche Wälder gelegen sind. Der Naturpark Westliche Wälder hat schon durch den 6-spurigen Ausbau der Autobahn A8 und der Anlage von P-WC-Flächen im Streitheimer Forst große Beeinträchtigungen in naturschutzfachlicher Hinsicht nicht nur auf der Gemarkung Zusmarshausen hinnehmen müssen. 

Deshalb muss die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) insbesondere im Naturpark Westliche Wälder mit besonderer Sorgfalt geprüft werden. 

Durch die direkte Überbauung von Waldflächen und die Anlage von ergänzender Infrastruktur (Wege, Parkplätze, Stromtrassen, die Scheuch- und Barrierewirkung sowie Beunruhigung durch die WEA) gehen Lebensräume im Wald, speziell im Kronenbereich und im Luftraum darüber verloren. Betriebsbedingte Auswirkungen der Anlagen sind Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit der WEA, die Störung von Brut- und Raststätten sowie Zugbahnen (z.B. auch durch Befeuerung) sowie die Beeinträchtigung oder der Verlust von essentiellen Habitaten wie Brut- Balz- und Nahrungsarealen. Im Einzelnen seien genannt: Fledermausquartiere in Altholzbeständen, Jagdhabitate und Balzareale von Greifvögeln (Baumfalke, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard) sowie Großvogelarten wie Graureiher, Weiß- und insbesondere Schwarzstorch. Bei den Fledermäusen sind der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus bei Transferflügen aufgrund der Flughöhe und der großräumigen Wanderbewegungen beider Arten besonders kollisionsgefährdet. Alle explizit genannten Arten sind im Naturpark Westliche Wälder auf der Gemarkung Zusmarshausen nachgewiesen.

Aus naturschutzfachlicher Sicht kommen für WEA im Wald nur intensiv forstwirtschaftlich genutzte Wälder in Frage. Ausschlussgebiete sollten selbst bei nicht expliziter Ausweisung als Schutzgebiet landschaftsprägende und der Erholung dienende Bestände, Wanderkorridore von Vögeln und Fledermäusen und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter Arten sein. Dazu kommen Waldränder sowie Flächen, die für eine naturnahe oder natürliche Waldentwicklung genutzt werden sollen. Gerade letztgenannten Flächen kommt im Zuge des durch den Klimawandels zwingend erforderlichen Waldumbaus eine enorme Bedeutung zu. Hier sollte in enger Abstimmung mit den Zielen der Forstwirtschaft und der Naturschutzbehörden über zukünftige Standorte von WEA in Waldflächen agiert werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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2.3. Schutz geschützter Landschaftsbestandteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.3

Beschluss

Geschützte Landschaftsbestandteile sind ebenfalls besonders zu schützen und ggf. aus der Suchraumkarte herauszunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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2.4.  Ausschluss Suchraumgebiet 78

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.4

Beschluss

Der Suchraum 78 der Suchraumkarte soll ganz aufgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

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2.5. Reduzierung Suchraumgebiet 78

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.5

Beschluss

Der Suchraum 78 der Suchraumkarte soll reduziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

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2.6. Vorrang Suchraumgebiet 103

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.6

Beschluss

Der Suchraum 103 soll bevorzugt für Windenergieanlagen angeboten werden, aber in wesentlich kleinerem Umfang als in der Suchraumkarte dargestellt. Es wird der bevorzugte Bereich aus Nr. 103 anschließend zeichnerisch dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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2.7. Vorrang Suchraumgebiet 89

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.7

Beschluss

Der Suchraum 89 soll bevorzugt für Windenergieanlagen angeboten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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2.8. Ausschluss Suchraumgebiet 93

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 2.8

Beschluss

Der Suchraum 93 soll auf der Gemarkung des Marktes Zusmarshausen aufgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

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3. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 3

Kurzbericht

Kein Vorgang (siehe TOP 4)

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4. Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg, Raumordnungsverfahren; Gelegenheit zur Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 4

Beschluss

Auf Vorschlag vom beauftragten RA Benno Ziegler soll eine Petition zum Bayerischen Landtag mit der Bitte um Gewährung einer Fristverlängerung bis 29.02.2024 für das Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg vorbereitet und eingereicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bereits in den MGR-Sitzungen am 14.09.2023 und 28.09.2023 wurde über das eingeleitete Raumordnungsverfahren berichtet. 
In der heutigen Sitzung wird der beauftragte RA … Rede und Antwort stehen und über die weitere Vorgehensweise berichten. 


Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht die Frage hervor, ob es einen tragfähigen Plan B gibt, wenn die Petition nicht funktioniert. RA … geht derzeit von dem Termin 14.11. aus und wird diesen auch einhalten können. Die Genauigkeit wird ohne Fristverlängerung aber leiden. Das Raumordnungsverfahren ist in diesem Fall äußerst kompliziert, weshalb eine möglichst genaue Prüfung notwendig ist. Das bestmögliche Ergebnis kann also nur mit einer Fristverlängerung erzielt werden. 

Ein Textentwurf wird von RA …, sofern der Beschluss positiv ausfällt, bis spätestens Freitag, den 13.10.2023 vorbereitet, so dass er am 19.10.2023 im Marktboten erscheinen kann. Die Unterschriften müssen auch nicht im Rathaus abgegeben werden, sie können überall gesammelt werden. Grundsätzlich ist nur eine Unterschrift notwendig, aber auch in diesem Fall heißt es, je mehr Unterschriften gesammelt werden, desto überzeugender ist die Petition. Wichtig ist auch zu wissen, dass jeder deutsche Bürger eine Petition unterschreiben kann, auch Kinder. Das Alter spielt bei einer Petition keine Rolle.

RA … regt auch dazu an, jede Unstimmigkeit, die auffällt zu melden, je mehr Fehler gesammelt werden können, desto besser wird das Ergebnis.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö informativ 5
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5.1. Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke; Stellungnahme MR Vogg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö 5.1

Kurzbericht

MR Stefan Vogg erklärt folgenden Sachstand:
„Herr Juraschek und ich waren immer für den Ausbau der Bestandsstrecke und gleichzeitig der Verhinderung einer Neubaustrecke an der A8 um dies in den Resolutionsbeschluss am
03.02.2020 in der Stadthalle in Neusäss mit aufzunehmen.
Leider wurde dies von den Anliegergemeinden (Diedorf, Gessertshausen.), Landrat Sailer und
MdB Durz nicht mit aufgenommen, um die Zusammengehörigkeit und Einigkeit nicht zu
gefährden. Meine eindeutige Wortmeldung am Mikrophon in der Sitzung am 03.02.2020 in
Neusäß belegt dies nochmals zusätzlich:
Für den Ausbau der Bestandstrecke und gleichzeitiger Ablehnung der Neubaustrecke an der A8!!
Ich bitte Sie dies, nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht, so ins Protokoll mit aufzunehmen!

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 075. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2023 ö informativ 6
Datenstand vom 18.01.2024 14:00 Uhr