Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 074. Sitzung am 28.09.2023
3 Vorstellung der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
4 Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
5 Sicherung des Dammbauwerkes am Rothsee mit einem südlich des bestehenden Durchlassbauwerkes zu errichtenden Fischpasses und einer Flutmulde - Antrag von MR Johann Reitmayer
6 Bauleitplanung Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Fotovoltaikanlage" 1. Änderung Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Lärmaktionsplanung
9 Bekanntgaben
9.1 Hortplanung
9.2 Arbeitsmarkteingliederung von Flüchtlingen

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 074. Sitzung am 28.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Verwaltung hat das Büro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung beauftragt. 

Herr … vom Büro wird die Kalkulation vorstellen (diese haben die Räte vorab erhalten).

Die Kalkulation der Benutzungsgebühren hat nunmehr für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 zu erfolgen. Außerdem muss eine Grundsatzentscheidung zur Finanzierung der Erweiterung der Kläranlage getroffen werden.

Die Schmutzwassergebühr wurde zuletzt zum 01.01.2022 auf 2,02 €/cbm (bisher 1,99 €) erhöht und die Niederschlagswassergebühr auf 0,16 €/qm (bisher 0,26 €) festgesetzt.


Kalkulation des Verbesserungsbeitrages

Die Baumaßnahme zur Erweiterung der Kläranlage ist in vollem Gange. Die Erweiterung beinhaltet u.a. die Errichtung einer stationären Schlammentwässerung, die Aktivierung des 2. Beckenringes als 2. Belebungsbecken (bisher als Schlammspeicher genutzt), die Aufteilung des mechanisch vorgereinigten Abwasserstroms über ein neues Verteilerbauwerk auf die beiden Belebungsbecken, die Anpassung und Ergänzung der Maschinentechnik und der Rohrleitungen sowie der Umbau und die Ausrüstung des bestehenden Zentratspeichers als optionaler Vorlagespeicher für die Schlammentwässerung. 

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist es möglich, dass zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung (Investitionsaufwand) Beiträge erhoben werden können. Für die Verbesserung bzw. Erneuerung können sog. Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Dies wurde in der Vergangenheit bereits praktiziert. Der Neubau der Gesamtkläranlage und auch der Neubau  des Tiefbrunnens II wurden über Verbesserungsbeiträge finanziert.

Die Gesamtkosten für die Erweiterung der Kläranlage belaufen sich auf ca. 4.000.000,-- €. Es verbleibt ein Anteil vom 952.380,95 € für die nicht beitragsfähige Kapazitätserweiterung, der über künftige Herstellungsbeiträge und Gebühren zu finanzieren ist.

Grundsätzlich ist die Beitragsfinanzierungsquote für den Verbesserungsbeitrag festzulegen 
(100 %, 80 %, 60 %). Entsprechende Rechenbeispiele sind der Kalkulation zu entnehmen.

Falls ein Verbesserungsbeitrag beschlossen wird, ist hierfür auch eine eigene Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung notwendig. Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche und die Geschossfläche der vorhandenen Gebäude.


Kalkulation der Benutzungsgebühren

Die Kalkulation enthält mehrere Vorschläge (siehe Seite 13)
-Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnisse der Vorjahre
-Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre

Auch ist es möglich, bei den Abwassergebühren (analog wie bei der Wasserversorgung) eine Grundgebühr (sog. Vorhaltekosten) einzuführen. Auch diesbezüglich sind Rechenbeispiele aufgelistet und zwar
-Gebühren ohne Grundgebühr
-Einführung einer Grundgebühr in Höhe von 75,-- €/Jahr für den Standardzähler
-Einführung einer Grundgebühr in Höhe von 100,-- €/Jahr für den Standardzähler

Die Vorstellung der heutigen Kalkulation dient dem Gremium zur Information und Meinungsbildung. 

In der nächsten Sitzung des MGR am 30.11.2023 soll über den Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen werden. Dies muss aus abrechnungstechnischen Gründen erfolgen, um die Satzungsänderung noch zum 01.01.2024 zu vollziehen. 



Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … vom Büro Schneider & Zajontz, der anhand einer Präsentation die Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung vorstellt. 

Das Gremium fragt an, ob bei unvorhergesehen Ereignissen die Gebühr auch ohne Kalkulation innerhalb des Kalkulationszeitraums 2024 – 2027 angepasst werden könnte.  

Bei erheblichen Abweichungen wäre dies möglich, so Herr ….  

Dem Gremium stellt sich weiter die Frage, ob bei der letzten Verbescheidung des Verbesserungsbeitrages eine hohe Anzahl an Widersprüchen bei der Verwaltung eingegangen sei.  

GL … entgegnet, dass nur eine sehr geringe Anzahl an unproblematischen Widersprüchen vorlag. Die Abhilfe konnte direkt durch die Verwaltung ohne Hinzuziehung des Landratsamts erfolgen.

Für MR Reitmayer sollte noch eine Alternativkalkulation mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 
3 % erstellt werden. 

Herr … nimmt die Anmerkung zur Kenntnis. Er wird den kalkulatorischen Zinssatz von 3 % einarbeiten und eine weitere Kalkulation vorlegen.  

Im Gremium herrscht ein unterschiedliches Meinungsbild. Verbesserungsbeiträge mit einer hohen Beitragsfinanzierungsquote, als auch die Einführung einer Grundgebühr (z.B. 75,00 Euro oder 100,00 Euro) wären durchaus denkbar.  

Bgm. Uhl bittet um intensive Beratung innerhalb der Fraktionen. Eine Beschlussfassung ist für die MGR-Sitzung am 30.11.2023 vorgesehen.  

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4. Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Verwaltung hat das Büro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung beauftragt. 

Herr … vom Büro wird die Kalkulation vorstellen (diese haben die Räte vorab erhalten).

Die Kalkulation der Benutzungsgebühren hat nunmehr für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 zu erfolgen. 

Zum 01.01.2020 wurden die Grundgebühren erhöht und die Verbrauchsgebühr auf 1,63 €/cbm (wie bisher) festgesetzt. 

Kalkulation der Benutzungsgebühren

Die Kalkulation enthält mehrere Vorschläge (siehe Seiten 5 und 6).

Bei der Wasserversorgung wird bereits eine Grundgebühr erhoben. Auch ist es möglich, diese von 75,-- €/Jahr für den Standardzähler auf 100,-- €/Jahr für den Standardzähler zu erhöhen. Rechenbeispiele sind aufgeführt.

Die Vorstellung der heutigen Kalkulation dient dem Gremium zur Information und Meinungsbildung. 

In der nächsten Sitzung des MGR am 30.11.2023 soll über den Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen werden. Dies muss aus abrechnungstechnischen Gründen erfolgen, um die Satzungsänderung noch zum 01.01.2024 zu vollziehen. 

Diskussionsverlauf:


Herr … stellt im Anschluss anhand einer Präsentation die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vor. 

GL … fügt hinzu, dass der neue Haushaltsansatz (Finanzplanung für das Jahr 2024) bei den laufenden Kosten in Höhe von 390.000 Euro (HHSt. 0.8151.5000, Gebäude- und Grundstücksunterhalt) als Ergebnis aus der Arbeitsgruppe Haushalt und Finanzen resultiere. Bei dieser Besprechung wurden die anstehenden Maßnahmen (u.a. Regeneration Brunnen Gabelbach inkl. Pumpe ca. 130.000,-- €, Ertüchtigung Stromleitung Brunnen HB Gabelbach ca. 185.000,-- €) erörtert.

Er bittet die Fraktionen zudem, etwaige Vorschläge zur Gebührenkalkulation bis spätestens Dienstagabend einzureichen, damit diese von Herrn … noch entsprechend eingearbeitet werden können. 

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5. Sicherung des Dammbauwerkes am Rothsee mit einem südlich des bestehenden Durchlassbauwerkes zu errichtenden Fischpasses und einer Flutmulde - Antrag von MR Johann Reitmayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 5

Beschluss

Der Antrag von MR Johann Reitmayer zur Sicherung des Dammbauwerkes am Rothsee mit einem südlich des bestehenden Durchlassbauwerkes zu errichtenden Fischpasses und einer Flutmulde und alternativ mit Durchlässen wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine entsprechende Planung einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Vergabe vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
MR Johann Reitmayer hat mit Schreiben vom 15.09.2023 (Eingang beim Markt) einen Antrag zur Sicherung des Dammbauwerkes am Rothsee mit einem südlich des bestehenden Durchlassbauwerkes zu errichtenden Fischpasses und einer Flutmulde gestellt. 
Der Antrag wurde vorab auch schon dem MGR zugeleitet.
Der Antrag wird in der Sitzung erläutert.



Diskussionsverlauf:


Bgm. Uhl übergibt das Wort an MR Reitmayer, der seinen Antrag ausführt.

MR Reitmayer informiert, dass am 15.05.2023 eine größere Zusammenkunft mit dem Wasserwirtschaftsamt stattgefunden hat. Bei diesem Termin wurde diskutiert, den Einzelhandel evtl. auf Stelzen zu stellen und an der Umgehungsstraße anzusiedeln. Das Wasserwirtschaftsamt forderte damals eine Worst-Case Betrachtung („Was passiert, wenn der Damm bricht“). Er sieht deshalb Schwierigkeiten an der Verwirklichung einer Mehrzweckhalle oder eines Hortes, wenn das Wasserwirtschaftsamt an den Forderungen vom Mai festhält. Der Einzelhandel sei zumal höher als die Mehrzweckhalle oder der Hort. Dem Ganzen könnte zunächst mit der Errichtung eines Fischpasses entgegengewirkt werden. Im zweiten Schritt könnten Durchlässe geschaffen und im drittletzten Schritt das bestehende Bauwerk saniert werden. 

Die Mehrheit des Gremiums spricht sich für eine entsprechende Planung aus. Etwaige Zuschüsse könnten auch nur bei einer ordentlichen Planung geprüft werden. 

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6. Bauleitplanung Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Fotovoltaikanlage" 1. Änderung Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 1.  Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“ der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Anregungen und Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 27.10.2023 informiert das Ingenieurbüro Brugger aus Aichach über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“ der Gemeinde Altenmünster und bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 1 BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 02.11.2023 zu.
Von den internen Stellen wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

Die Gemeinde Altenmünster hat im Jahr 2008 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“ aufgestellt. Der Bebauungsplan trat am 25.09.2008 in Kraft. Seit dem Jahr 2009 wird auf der Fläche Sonnenstrom produziert. Zwischenzeitlich haben sich die Ausbauziele der erneuerbaren Energien deutlich verändert. Inhalt der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, eine Erneuerung und Erweiterung (Repowering) der dort bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage zu ermöglichen.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (insg. ca. 9,17 ha) umfasst etwa 7,22 ha Sondergebiet, ca. 0,45 ha Eingrünung und etwa 1,49 ha Waldfläche. Teilbereiche der Fläche für Wald werden als Ausgleichsflächen herangezogen (ca. 1,08 ha). Diese Flächenanteile gelten auch mit der 1. Änderung unverändert fort. Die aus dem Ursprungsbebauungsplan von 2008 definierte GRZ von 0,35 wird auf 0,5 erhöht. Die Anhebung der GRZ hat zum Ziel, die energetische Nutzung des Gebietes zu erhöhen. Zugleich wird die Möglichkeit eröffnet auch Energiespeicher errichten zu können. 
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Altenmünster stellt das Gebiet des Bebauungsplans bereits als Sonderbaufläche für eine Fotovoltaikanlage dar. Die Änderung des Bebauungsplanes wird somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 

Der Markt Zusmarshausen wird von der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage“ voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden.

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 7

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt folgende Informationen bekannt:

  • 28.11.2023        18:30 Uhr        Bürgerdialog Bahn in Wollbach

  • 19.12.2023                        zusätzliche MGR-Sitzung

  • 31.12.2023                        Fristende ROV (Der Entwurf der Stellungnahme 
liegt bereits vor. Dieser wird in den nächsten Tagen an das Gremium verschickt.)

Er habe intensive Gespräche mit der Projektgruppe und der Bay. Eisenbahngesellschaft geführt. Der gestrige Termin mit der BEG sei sehr ernüchternd gewesen. Zunächst wurde von Seiten der BEG zur Erstellung einer Potenzialanalyse eine Willensbekundung gefordert. Diese wurde vom Markt Zusmarshausen und dem Kreistag zwischenzeitlich beschlossen. Trotz alledem wird die BEG unerwarteterweise erst nach Feststehen des Schienenverlaufs mit der Erstellung einer Potenzialanalyse, spricht nach 2025, tätig.  

Es sollten nun sämtliche Kräfte gebündelt und politische Kontakte genutzt werden, so Bgm. Uhl. Er sieht durch einen Bahnhalt einen Fortschritt für die gesamte Region. Er weist zudem darauf hin, dass die Petition zurückgenommen werden muss, damit die Frist für das ROV verlängert wird. 

Die Aussagen der BEG stoßen innerhalb des Gremiums auf Unverständnis. Von der BEG wurde mehrmals kommuniziert, dass nach Vorliegen einer Willensbekundung eine Potenzialanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Regionalhalts im Zusamtal durchgeführt werde. 

MR Tartsch merkt an, dass dieses Thema auch auf der Bürgerversammlung in Wörleschwang ausgiebig diskutiert wurde. Die sogenannte „…“-Kurve führe in Wörleschwang zu sehr viel Unruhe. 

Bgm. Uhl erklärt, dass bei der Prüfung der von Herrn … vorgebrachten Anregungen, technische Vorteile festgestellt werden konnten (z.B. 500 m weniger Brücke). Daraus wurde der personenbezogene Begriff „…-Kurve“ kreiert. 

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö informativ 8
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8.1. Lärmaktionsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 8.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl teilt mit, dass das Eisenbahn-Bundesamt ab 20.11.2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung startet. Bis 02.01.2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen.

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö informativ 9
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9.1. Hortplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 9.1

Kurzbericht

MR Hubert Kraus fragt an, wann die Hortplanung im Marktgemeinderat thematisiert wird. 
Die Fa. KFB hat bei einer Besprechung auf die Finanzierungsmöglichkeiten für den geplanten Hort hingewiesen. In der Sitzung am 30.11.2023 werden dem Gremium nähere Einzelheiten durch Herrn … (KFB) erläutert. Die Standortentscheidung soll voraussichtlich noch einer Sitzung im Dezember fallen, so GL …. 

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9.2. Arbeitsmarkteingliederung von Flüchtlingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 078. Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö 9.2

Kurzbericht

MR Vogg erreichte ein Schreiben von Frau …, dass aufgrund des Fachkräftemangels Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. 
Bgm. Uhl sieht in dessen nicht die Zuständigkeit des Marktes Zusmarshausen.  Er bittet um Weiterleitung an das Landratsamt Augsburg. 

Datenstand vom 10.01.2024 11:08 Uhr