Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 076. Sitzung am 26.10.2023
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 078. Sitzung am 16.11.2023
3 Freiwillige Feuerwehr Wollbach - Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens - MTW
4 Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen
5 Pilotprojekt "Entschlammung Rothsee"
6 Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung für das Jahr 2024
7 Unterstützung/Prüfung einer Ausweitung des AktiVVo/On-Demand-Angebotes - Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen
8 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
9 Verschiedenes
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 076. Sitzung am 26.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 078. Sitzung am 16.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Freiwillige Feuerwehr Wollbach - Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens - MTW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 3

Beschluss

Der Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die FF Wollbach wird befürwortet und der Kauf eines Neufahrzeuges beschlossen. Entsprechende Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der zugesagten Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens sind im Haushalt 2024 zu veranschlagen. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung des Fahrzeugs beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Freiwillige Feuerwehr Wollbach hat mit Schreiben vom 01.06.2022 die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens - MTW beantragt. Der Antrag wurde bereits in der MGR-Sitzung am 24.11.2022 behandelt und damals folgender Beschluss gefasst: 

Der Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die FF Wollbach wird befürwortet. Mit den Vertretern der FF Wollbach soll die Möglichkeit des Kaufes eines Gebrauchtwagenfahrzeuges geprüft werden. Hierzu sollen entsprechende Angebote eingeholt und Haushaltsmittel vorgesehen werden.

Beantragt wird ein Ersatzfahrzeug für das TSF (Baujahr 1987) zur Unterstützung des vorhandenen MLF`s (mittleres Löschfahrzeug). Transport von Personal, Material oder das Absichern von Einsatzstellen kann so durch das Zweitfahrzeug erledigt werden. Demnächst soll das bisherige TSF, ohne verkehrssicherheitstechnische Einrichtungen, durch einen Mannschaftstransportwagen ersetzt werden. Das bisherige TSF hat noch TÜV bis Oktober 2024. 

Vertreter der Feuerwehr haben sich in diesem Jahr intensiv mit der Beschaffung befasst und sich auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt umgesehen. Geeignete Gebrauchtwagenfahrzeuge konnten nicht gefunden werden. Vielmehr wurden zahlreiche Besichtigungen von Neufahrzeugen bei anderen Feuerwehren durchgeführt. Der Preis für eine Neuanschaffung liegt bei ca. 75.000,-- €. 

Die Verwaltung hat aufgrund der Rückmeldung der Feuerwehr vorsorglich einen Antrag auf Förderung bei der Regierung von Schwaben gestellt. Neufahrzeuge werden nunmehr mit einem höheren Betrag gefördert. Bislang lag der Zuschuss bei 13.800,-- €, jetzt wird die Beschaffung mit 17.940,-- € gefördert. Ein Zuwendungsbescheid liegt mittlerweile vor. 

Im Haushalt 2023 wurde für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens ein Betrag in Höhe von 60.000,-- € veranschlagt. Damals ging man von einem Gebrauchtwagen aus. Unter Berücksichtigung des Neupreises und der zugesagten Förderung erscheint der Kauf eines Neuwagens aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlicher. 



Diskussionsverlauf:
Die Kommandanten … von der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach stellen ihren Antrag dem Gremium nochmals vor und betonen nochmals den Zweck eines Begleitfahrzeuges zum vorhandenen einsatzgebundenen MLF. 

Diskussion des Gremiums, ob ein gutes Gebrauchtfahrzeug auch förderfähig wäre. Dies verneint SGL …. Es sind nur Neufahrzeuge förderfähig. 

Im alten Fahrzeug Sicherheitsgurte nachzurüsten, rechnet sich nach Meinung von … aufgrund des Fahrzeugalters nicht, auch mussten in letzter Zeit bereits häufig Reparaturen vorgenommen werden.

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob auch bei anderen Feuerwehren des Marktes Zusmarshausen in nächster Zeit Ersatzbeschaffungen anstehen, teilt SGL … mit, dass momentan bei den anderen Feuerwehren kein weiteres Fahrzeug geplant ist.

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4. Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 4

Beschluss 1

Der Beschluss vom 26.04.2022 zur Grundschulkindbetreuung wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder (Hort) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2672, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Schulverband. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister Bernhard Uhl werden beauftragt, zusätzliche Fördermittel für die Realisierung des Vorhabens abzufragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat befasst sich seit längerem mit der künftigen Grundschulkindbetreuung.

Grundsätzlich tritt ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder im Grundschulbereich.

Zwischenzeitlich wurde festgelegt, dass Mittagsbetreuungen grundsätzlich zur Rechtsanspruchserfüllung geeignet sind, sofern sie bei Bedarf an fünf Wochentagen sowie grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden. 

Verschiedene Eckpunkte der Förderprogramme liegen mittlerweile auch vor. Dabei können sich die Kommunen bedarfsgerecht aus der ganzen Vielfalt des sog. „Werkzeugkastens“ zur Ganztagsbetreuung bedienen:
  • Hort
  • Mittagsbetreuung und/oder offene oder gebundene Ganztagsschule unter Schulaufsicht
  • Kooperativer Ganztag, sog. Kombieinrichtungen, bei denen Schule und Jugendhilfe vernetzt arbeiten

Bei diesen Kombieinrichtungen arbeiten die Schule und die Ganztagskooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Unterricht und Jugendhilfeangebot finden in einem gemeinsam genutzten Gebäude statt.

Der kooperative Ganztag wurde auch mit der Schulleitung ausführlich besprochen. Hierfür stehen jedoch keine nutzbaren Räumlichkeiten im Bestandsgebäude zur Verfügung. Dies gilt auch für die offene oder gebundene Ganztagsschule unter Schulaufsicht. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Ferienbetreuung gewährleistet sein muss. Der kooperative Ganztag ist ein Angebot im Schulgebäude, für diese Kombieinrichtung ist eine räumliche Verzahnung wichtig. Eine Evaluation des Modellversuchs Kombieinrichtung/Kooperative Ganztagsbildung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München liegt vor. Daraus geht hervor, dass räumliche Rahmenbedingungen im Schulgebäude vorliegen müssen, ausreichend Rückzugsräume sind anzubieten. Zu den personellen Rahmenbedingungen gehört genügend Personal, stehen genug Lehrkräfte zur Verfügung? Flexible Buchungszeiten erfordern einen hohen Verwaltungs- und Organisationsaufwand.

Im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe für die Grundschulkindbetreuung wurde diese Thematik nochmals aufgegriffen und auch vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die einen Anbau oder Neubau im Bereich des Schulgeländes beinhaltet. Diese Studie wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 06.06.2023 vom Planer …. (3+Architekten Glogger.Müller.Blasi) auch vorgestellt. 

Die Studie sieht Standorte auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule vor, wobei sich insbesondere der Standort 2 nördlich des Schulgebäudes als sehr geeignet darstellt. Allerdings ist Grundstückseigentümer nicht der Markt Zusmarshausen sondern der Schulverband Zusmarshausen. Die Schulverbandsversammlung hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2023 damit befasst und befürwortet grundsätzlich das Vorhaben in Schulnähe.

In der MGR-Sitzung am 06.07.2023 hat Prof. … dem Gremium nähere Informationen zur Holzbauweise gegeben. 

Am 07.08.2023 erhielt das Gremium nähere Präsentationen und Informationen zur weiteren Meinungsbildung für die künftige Grundschulkindbetreuung. Das Informationsmaterial stammte aus Veranstaltungen des Bayerischen Gemeindetages zum Ganztagsbetreuungsanspruch und aus einer Veranstaltung des Landratsamtes Augsburg -Jugendhilfeplanung-.

Die Arbeitsgruppe Grundschulkindbetreuung hat sich zuletzt am 07.09.2023 getroffen und sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Neubau eines Horts im Bereich des Schulgeländes zu favorisieren. Eine Fortführung der bisherigen Mittagsbetreuung soll nach Möglichkeit beibehalten werden. 

Bei einem Informationsabend zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder am 20.04.2023 wurde von den Verantwortlichen von fiz darauf hingewiesen, dass ein Hortkonzept befürwortet wird, weil ein Hort bei einer guten Absprache mit allen Beteiligten die größten Vorteile für Familien und vor allem Kinder bietet und langfristig sicherlich ein Prestigegewinn für den Markt und ein menschlicher Gewinn für die Gesellschaft darstellt.

Für eine Förderung des Vorhabens gilt die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind in Bayern wird zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gefördert. 

Diese Förderung wird bis Ende 2027 unbürokratisch als Pauschale für neu geschaffene Plätze gewährt:

  • 6.000,-- € pro Platz in einem Hort
  • 4.500,-- € pro Platz für rechtsanspruchserfüllende Angebote unter Schulaufsicht (verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung und Kombieinrichtungen (Kooperativer Ganztag)

Die FAG-Förderung sieht für Schulen und Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Raumprogramme und Kostenrichtwerte vor. Bei einem Hort (sechs Gruppen, 126-150 Plätze) beträgt z.B. das Summenraumprogramm 817 qm. 

Aus Sicht der Verwaltung sollten nunmehr eine endgültige Entscheidung über den Standort und über die Angebotsform -Hort- getroffen werden. Diese Entscheidung gilt unabhängig davon, ob sich der Markt an einem Finanzierungsmodell beteiligt. Auf die Informationen der KFB in der MGR-Sitzung am 30.11.2023 wird Bezug genommen.

Zunächst gilt noch der Beschluss vom 26.04.2022:

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Grundlage hierfür ist die mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg vom 08.03.2022 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose und der Entwicklung des Bedarfs nach Betreuungsquoten. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Dieser Beschluss ist zunächst aufzuheben, da er den Standort auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße beinhaltet.



Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass alle Kindergartenkinder auch einen Hortplatz in Anspruch nehmen werden. Von den Fördermitteln sollen 50 % vom Freistaat Bayern für das Kultus- und Sozialministerium abgezweigt werden, somit kann nicht mit einer hohen Förderung zum Bau eines Horts für den Markt Zusmarshausen gerechnet werden. Im Hinblick auf die Kostensteigerung ist nicht damit zu rechnen, dass man durch Einschaltung eines Erschließungsträgers Kosten einsparen kann. Der gesellschaftlichen Entwicklung muss Rechnung getragen werden, das Objekt muss Ende 2027 fertiggestellt sein. Deshalb sollte heute die Beschlussfassung für den Standort und die Betriebsform erfolgen, damit das VgV-Verfahren in Gang gesetzt werden kann.  

Aus der Mitte des Gremiums wird ausgeführt, dass die Investition in Bildung und Erziehung gut angelegt ist. Dazu gehört auch eine Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder und nicht nur der Kindergarten und die Schule. Die Eltern arbeiten häufig auch am Nachmittag, die Gesellschaft hat sich gewandelt und es ist mit einer hohen Inanspruchnahme der Grundschulkindbetreuung zu rechnen. Die Familien haben hierauf auch einen Rechtsanspruch ab 2027.

Diskussion des Gremiums, dass die Betriebsform eines Horts im Hinblick auf die höhere Qualifizierung des Personals und die bessere Förderung der Kinder, beispielsweise in der Lese-Rechtsschreibkompetenz, zu befürworten ist. Allerdings benötigen einige Familien lediglich eine Mittagsbetreuung, so dass diese parallel am jetzigen Standort weiter betrieben werden sollte. Auch die Mittagsbetreuung ist rechtserfüllend, bringt jedoch weniger Förderung der Kinder mit sich. Der Betrieb eines Horts bedeutet auch, dass entsprechendes Fachpersonal im Jahr 2027 gefunden und eingestellt werden muss. Sollte dies nicht gelingen, ist es sinnvoll, sich die Option der Mittagsbetreuung offen zu halten, um den Rechtsanspruch der Eltern überhaupt erfüllen zu können. 

Zudem wird der Markt Zusmarshausen mit den jetzt geplanten 150 Plätzen für den Hort schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoßen, so dass die 90 zusätzlichen Plätze in der Mittagsbetreuung helfen können, für alle Kinder eine Betreuungsmöglichkeit anbieten zu können. 

SGL … führt aus, dass die Mittagsbetreuung in der derzeitigen Form neben dem Hort beibehalten werden kann, um so jedenfalls für die Erstklässler ab 2027 eine Betreuung anbieten zu können. Das Personal und die Räumlichkeiten sind vorhanden, so dass die Mittagsbetreuung nicht aufgelöst werden muss. 

Grundsätzlich spricht sich das Gremium für einen Hort aus. Jedoch besteht mit der Mittagsbetreuung eine gute Übergangslösung. Ob diese langfristig beibehalten wird, wird sich anhand der Nachfrage zeigen. Der heutige Beschluss beeinträchtigt die Mittagsbetreuung nicht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass sich in der gestrigen Bürgermeisterdienstbesprechung herauskristallisiert hat, dass viele Gemeinden Probleme mit der rechtzeitigen Umsetzung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder haben.

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass auch die Finanzierung und die laufenden Kosten des Horts nicht aus den Augen gelassen werden dürfen. Die Finanzierung bedeutet eine Mehrbelastung für die Bürger, daher sollte man auf den Freistaat zugehen und höhere Fördermittel fordern. 

MR Philipp Meitinger stellt Antrag zur Geschäftsordnung: 

Es soll ein dritter Beschluss gefasst werden, dass zusätzliche Fördermittel abzufragen sind. 

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5. Pilotprojekt "Entschlammung Rothsee"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Das Projekt zur Entschlammung des Rothsees soll entsprechend weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Amt für Ländliche Entwicklung und der Teilnehmergemeinschaft Rothtal-Rothsee ein Konzept für ein größeres Sedimentbecken zu erarbeiten. Entsprechende Haushaltsmittel sollen hierzu im Haushalt 2024 in Höhe von 30.000,-- € vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Pilotprojekt zur Rothseeentschlammung wurde vom Marktgemeinderat am 16.07.2020 beschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Rothtal-Rothsee, hat hierbei ihre Unterstützung angeboten. Besonders engagiert haben sich die Herrn Johann und Georg Reitmayer. Das Projekt zum Bau des Sedimentbeckens, hat die Teilnehmergemeinschaft mit einer 80%igen Fördersumme unterstützt.

Nach verschiedenen Abstimmungen mit einer Vielzahl von Fachbereichen des Landratsamtes Augsburg, sowie mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und der Fischereifachberatung des Bezirkes, hat sich herausgestellt, dass ein entsprechender Bauantrag für das Becken zu stellen ist. Die Planung wurde von der technischen Bauverwaltung, in Unterstützung von Herrn MR Johann Reitmayer und Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Herrn … übernommen und der Bauantrag wurde am 08.10.2021 beim Landratsamt Augsburg eingereicht. Parallel hierzu wurde ein entsprechender Förderantrag beim Amt für Ländliche Entwicklung gestellt.  Mit der erteilten Baugenehmigung, sowie der Förderzusage wurde das Becken am 23.08.2022 östlich des Rothsees errichtet.

Im Oktober 2022 wurde das Becken mit ca. 1.600m³ Nassschlamm befüllt. Nach einer Trocknungsphase von rund 10 Monaten wurde das Sediment mittels Dungstreuern auf landwirtschaftlichen Ackerflächen, im Raum Zusmarshausen und Horgau aufgebracht. Hierzu war keine weitere Genehmigung erforderlich. Durch umfangreiche Abstimmungen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, könnte das Rothseesediment als Düngemittel deklariert werden. Hierzu wurden Proben aus dem Becken entnommen und durch ein Labor ausgewertet. Das Sediment entspricht gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, i.V.m. der Düngemittelverordnung, einem Sickstoff-Phosphat-Dünger (NP-Dünger).

Die Ausgaben für das Pilotprojekt sind wie folgt zu beziffern:


Becken (Planung und Bau): Rund 24.000€
Entschlammung und Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen: Rund 60.000€


Für eine dauerhafte Unterhaltung des Rothsees ist das bestehende Becken, in Hinsicht auf das Fassungsvolumen, zu klein. Um eine effiziente Unterhaltslösung zu erhalten, müsste das Becken um ein Vielfaches größer gestaltet werden. Die Fläche wäre hierzu auf der Fl.Nr. 521, Gem. Zusmarshausen vorhanden. Das o.g. Grundstück verfügt über eine Fläche von rund 2 ha.

Nach Rücksprache mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, könnte das Folgeprojekt ebenfalls -natürlich vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel- unterstützt und gefördert werden. Für eine regelmäßige Entschlammung -vorausgesetzt das Becken hätte ein Volumen von rund10.000m³ oder mehr- muss mit Kosten i.H.v. 8€/m³ Nassschlamm zum Auspumpen gerechnet werden. Nach Auffassung der Bauverwaltung müsste ein derartig großes Becken in den ersten 4 Jahren 2–3-mal befüllt werden, um einen guten Grundzustand des Rothsees herzustellen. Im weiteren Verlauf wären alle 3-5 Jahre eine Entschlammung notwendig, um den jährlichen Eintrag entgegenzuwirken.



Diskussionsverlauf:
SGL …. erläutert auf Nachfrage des Gremiums die entstehenden Kosten für die Entschlammung des zweiten großen Beckens. Da ein großer Kostenanteil auf die Rüstkosten entfällt, die auch in gleicher Höhe für die Entschlammung des kleinen Beckens angefallen sind, ist die Entschlammung des großen Beckens im Verhältnis zur Fläche günstiger, da die Rüstkosten in jedem Fall unabhängig von der Größe des Beckens anfallen. Sofern Rahmenverträge über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, könnte die Entschlammung des großen Beckens evtl. noch günstiger werden. Die hohen Kosten für das Pilotprojekt sind auch dadurch entstanden, dass die zuerst beauftragte Firma, die auch Kosten verursacht hat, keine zufriedenstellende Arbeit geleistet hat und daher eine zweite Firma mit der Entschlammung beauftragt werden musste. Bezüglich der Ausbringung des getrockneten Sediments schlägt SGL Peter Finkenzeller vor, dieses den Landwirten zur Abholung als kostenlosen Dünger anzubieten, um die Kosten für die Ausbringung zu reduzieren. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Einwand, dass die angedachte Entschlammung nicht ausreichend erscheint, um für den Rothsee wirklich etwas zu bewirken. Trotz der Entschlammungsmaßnahmen wird es bei einem Nährstoffeintrag in den See verbleiben, der das Algenwachstum fördert. Um die Gesamtproblematik in den Griff zu bekommen, würden jedoch auf den Markt Zusmarshausen exorbitant hohe Kosten zukommen. 

Auf Rückfrage des Gremiums teilt SGL …. mit, dass der Schwimmbagger in der Lage ist, große Flächen abzubaggern und somit nicht nur im östlichen Bereich des Rothsees, sondern auch im Badebereich. 

Diskussion des Gremiums, dass für den Rothsee dringend etwas getan werden muss. Da das Pilotprojekt erfolgreich war, sollte daher die Maßnahme durch den Bau eines zweiten großen Sedimentbeckens weitergeführt werden, da mit dieser Initiative ein gangbarer und nachvollziehbarer Weg mit überschaubaren Kosten in Höhe von ca. € 20.000,00 jährlich für die Entschlammung zzgl. der Kosten für die Ausbringung von ca. € 7.000,00 jährlich gefunden wurde. 

Derzeit weitere utopische Summen in den See zu investieren, lehnt ein Großteil des Gremiums ab. 

Zudem ist bekanntlich ein weiteres Projekt zur naturnahen Öffnung der Roth östlich des Rothsees geplant, um die Sedimente bereits auf den Rothwiesen aus dem See auszuschwemmen. Hier müssen jedoch noch Abstimmungen mit der UNB erfolgen. 

Wichtig wäre es zudem zu wissen, wie viele Kubik Sediment jährlich in den See einfließen, um einen Anhaltspunkt zu haben, wieviel Schlamm ausgebaggert werden muss. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, durch Verbreiterung der Uferrandstreifen den Eintrag des Sediments zu vermindern. Solche begleitenden Maßnahmen sollten parallel angegangen werden. 

Zudem wird angeregt, sich grundsätzlich zu überlegen, wie mit Gewässern 3. Ordnung künftig umgegangen werden soll. Der Markt Zusmarshausen könnte beispielsweise einen Grünordnungsplan entwerfen, da die Gewässer in einem katastrophalen Zustand sind. 

MR Philipp Meitinger stellt Antrag zur Geschäftsordnung:

Es soll jetzt über den Tagesordnungspunkt abgestimmt werden. 

Abstimmung: 3:13

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Auf Rückfrage aus dem Gremium, ob der Erfolg des Projekts nach fünf Jahren nur an der Wasserqualität gemessen wird, oder auch anhand der Tiefe des Schlamms, erläutert SGL …, dass sich sowohl die Wasserqualität als auch die Tiefe verbessern sollte. Um diesen Erfolg zu erzielen, wird das größere Becken benötigt. Es wurde zu Beginn des Projekts eine Tiefenmessung im Rothsee durchgeführt, um festzustellen, wo der Schlamm anfängt. Diese Messung kann man in einigen Jahren als Referenz hernehmen, um den Erfolg der Maßnahme festzustellen. 

Die Baukosten sind höchstwahrscheinlich durch das Amt für Ländliche Entwicklung förderfähig. Um die Planung anzustoßen wird ein Haushaltsansatz von € 20.0000,00 bis € 30.0000,00 benötigt. Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, zur Kosteneinsparung die Planung selbst zu übernehmen und kein teures Planungsbüro hiermit zu beauftragen.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass das Gremium bewusst mit dem Rothsee umgehen sollte und zu einer einstimmigen Beschlussfassung gelangen. Das Pilotprojekt wurde ins Leben gerufen, um dieses im Erfolgsfall fortzuführen. 

Auf Rückfrage aus dem Gremium führt SGL … aus, dass die Umsetzung des größeren Beckens ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen wird. Das kleine Becken soll in der Zwischenzeit nicht mehr befüllt werden, da die Kosten hierfür aufgrund der hohen Rüstkosten zu hoch sind. Das beauftragte Unternehmen hat dem Markt Zusmarshausen für die erste Entschlammung einen einmaligen Sonderpreis unterbreitet. 

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6. Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 6

Beschluss 1

Der Ansatz i.H.v. 100.000,--€ für die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“ soll für das Jahr 2024 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Ansatz i.H.v. 500.000,--€ für den Grunderwerb „Marktplatz 9“ soll für das Jahr 2024 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Beschluss 3

Der Ansatz i.H.v. 30.000,--€ für die Broschüre zum kommunalen Förderprogramm für das Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“ soll für das Jahr 2024 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Ansatz i.H.v. 10.000,--€ für die Sanierungsbetreuung soll für das Jahr 2024 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Für das Haushaltsjahr 2024 verlangt die Städtebauförderung zur möglichen Mittelanmeldung eine entsprechende Beschlussfassung des Marktgemeinderates. 

Aus Sicht der Verwaltung sollte folgender Bedarf erfolgen:

  • Ansatz: Machbarkeitsstudie Neue Mitte
Stand: Ausschreibung zur Machbarkeit genehmigt. Die Machbarkeitsstudie wird die Grundlage zur Entscheidung der Förderfähigkeit des Grunderwerbes Marktplatz 9 sein.

  • Ansatz: Grunderwerb Marktplatz 9
Stand: Aktualisierung des Verkehrswertgutachtens ist erfolgt. Im Anschluss Wiederaufnahme der Grundstücksverhandlungen.

  • Ansatz: Broschüre zum kommunalen Förderprogramm
Stand: Angebotseinholung steht noch aus.

  • Ansatz: Sanierungsbetreuung

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7. Unterstützung/Prüfung einer Ausweitung des AktiVVo/On-Demand-Angebotes - Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 7

Beschluss

Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 15.10.2023 wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen an den Augsburger Verkehrsverbund (AVV) und an das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster zur weiteren Prüfung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerliste Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 15.10.2023 die Unterstützung/Prüfung einer Ausweitung des AktiVVo/On-Demand-Angebotes beantragt. Der Antrag wurde dem MGR bereits zugeleitet. 

Vorgeschlagen wird:
  • Umsetzung des AktiVVo auf das gesamte Gemeindegebiet Horgau (für Streitheim sehr wichtig)
  • Ausweitung des AktiVVo nach Dinkelscherben (Bahnanschluss)
  • Ausweitung der Nutzungszeiten am Wochenende


Am 01.06.2023 ist der erste „AktiVVo“ im AVV gestartet. Im On-Demand Pilotprojekt im Holzwinkel, Roth- und Zusamtal bilden seither zwei Kleinbusse, die auf Abruf während fest definierter Bedienzeiten ohne feste Linienführung fahren, einen neuen, flexiblen und zukunftsfähigen Baustein für das ÖPNV-Angebot in der ländlichen Region. Bereits jetzt zeigt sich, dass ein solches Angebot hohe Akzeptanz findet. 

Bedienzeiten:
Montag – Freitag                06.00 – 20.00 Uhr
Samstag                        08.30 – 18.00 Uhr

In 30 Orten können derzeit 360 Haltepunkte angefahren werden.

Der MGR hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Auf Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 01.02.2021 zum Projekt „On-Demand-Verkehr für die Region Holzwinkel, Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau“ beteiligt sich der Markt Zusmarshausen anteilig an den ungedeckten Kosten. Das Projekt soll mit intensiven, zwischen dem AVV und den beteiligten Kommunen abgestimmten Marketing-Maßnahmen begleitet werden. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet. Spätestens nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorzulegen. 

Für den AVV ist das neue Angebot ein wichtiger erster Baustein auf dem Weg zu einem flexibleren ÖPNV. Während der 2,5-jährigen Pilotphase werden kontinuierlich Nachfrage, Nutzung und Verbesserungsmöglichkeiten ermittelt. Nach Ablauf der Pilotphase wird dann dem Kreisausschuss sowie dem Arbeitskreis Regionaler Nahverkehrsplan/ÖPNV eine Evaluation des Angebots vorgelegt.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Antrag an den AVV und an das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster zur Prüfung weiterzuleiten. Die Gemeinde Horgau als auch der Markt Dinkelscherben sind von diesen zu beteiligen.


Diskussionsverlauf:
MR Stefan Vogg stellt den Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 15.10.2023 dem Gremium vor. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass sie Bürgermeister der umliegenden Gemeinden von der Ausweitung des AktiVVo/On-Demand-Angebotes nicht begeistert sind, da sie dann auch Kosten übernehmen müssten. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer führt aus, dass es in der Vergangenheit bereits eine Busverbindung von Zusmarshausen zum Bahnhof Dinkelscherben gab, die so gut wie gar nicht genutzt wurde. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass sich die Gemeinden Horgau und Dinkelscherben selbst um die Ausweitung von AktiVVo in ihr Gemeindegebiet kümmern müssen. Möglicherweise kann ein Kompromiss dahingehend getroffen werden, dass Dinkelscherben nur mit einer Haltestelle am Bahnhof bedient wird. 

MR Stefan Vogg teilt mit, dass sich Horgau um eine Ausweitung auf Horgau und Horgauergreut bewerben wird. Ob sich Dinkelscherben ebenfalls um eine Ausweitung bemüht, ist ihm nicht bekannt. 

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8. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 8

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass das Gutachten „Jagd“ final fertig gestellt ist. Die juristische Stellungnahme wird in dieser Woche vorliegen und noch vor dem Wochenende an das Gremium übersandt werden. 

Aus dem Gutachten „Jagd“ geht hervor, dass durch die türkise Trasse das Jagdgebiet zerschnitten und regelrecht zerstört wird. Dies ist ein klares Indiz dafür, dass die türkise Trasse nicht funktioniert und unzulässig ist. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass in dem Gutachten „Jagd“ der Überholbahnhof, der in diesem Bereich geplant ist, überhaupt nicht berücksichtigt wurde, ebenso wurde dieser in der Stellungnahme des Rechtsanwalts bislang nicht berücksichtigt. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass dieser Aspekt an den Rechtsanwalt nachgereicht wird. 

Weiter teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass sich aufgrund der gewährten Fristverlängerung bis Jahresende die Petition erledigt hat. Daher sollte in der Sitzung am 19.12.2023 die Petition zurückgenommen werden, damit das Verfahren weiterbetrieben werden kann. 

In einem Besprechungstermin hat Landrat Martin Sailer mitgeteilt, dass vom Landkreis Augsburg ein Teil der Kosten für die Potentialabschätzung übernommen wird. Diese wird laut Geschäftsführer der BEG nunmehr durchgeführt. Die eigentliche Potentialanalyse verursacht Kosten im sechsstelligen Bereich, daher ist eine Potentialeinschätzung derzeit ausreichend. Dies wurde auch von Staatsminister Christian Bernreiter in einem Zeitungsartikel bestätigt, der am morgigen Tag in der Augsburger Allgemeinen Zeitung erscheinen wird. 
Ebenso hat erster Bürgermeister Bernhard Uhl ein Gespräch mit dem Verkehrsminister Christian Bernreiter geführt und diesem vorgeschlagen, sich die Situation bei Chefs Culinar vor Ort anzusehen. 

Nach der Beschlussfassung kommende Woche wird die Verwaltung umgehend mit Herrn … von der Regierung von Schwaben Kontakt aufnehmen und die Stellungnahme sowie das Gutachten mit ihm besprechen. Dieser ist zuständig für das Raumordnungsverfahren. 

Ein Kreistagskollege der FDP kann zudem den Kontakt zu Bundesverkehrsminister Volker Wissing eröffnen. Der Regionalhalt soll in das Raumordnungsverfahren bei der orangen Trasse in Tieflage mit aufgenommen werden. 

Die Tagesordnung für 19.12.2023 steht fest. Das Gremium muss hier einen Beschluss fassen. Herr Rechtsanwalt …sowie der Gutachter Herr … werden an der Sitzung teilnehmen. 

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö informativ 9
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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö informativ 10
Datenstand vom 20.02.2024 10:03 Uhr