Datum: 06.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 066. Sitzung am 02.05.2023
3 Grundschulkindbetreuung - Vorstellung der Machbarkeitsstudie
4 Kommunale Windenergie und Freiflächenphotovoltaik
5 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
5.1 Skizzen zu einem möglichen Regionalhalt im Zusamtal
5.2 Anregungen zum Kriterienkatalog - Bürgerliste Zusmarshausen - BLZus
6 Verschiedenes
7 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift über die 066. Sitzung am 02.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Grundschulkindbetreuung - Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Grundlage hierfür ist die mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg vom 08.03.2022 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose und der Entwicklung des Bedarfs nach Betreuungsquoten. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Nähere Informationen zu einem VgV-Verfahren erfolgten in der MGR-Sitzung am 22.09.2022. 

Grundsätzlich tritt ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder im Grundschulbereich.

Zwischenzeitlich wurde festgelegt, dass Mittagsbetreuungen grundsätzlich zur Rechtsanspruchserfüllung geeignet sind, sofern sie bei Bedarf an fünf Wochentagen sowie grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden. 

Verschiedene Eckpunkte der Förderprogramme liegen mittlerweile auch vor. Dabei können sich die Kommunen bedarfsgerecht aus der ganzen Vielfalt des sog. „Werkzeugkastens“ zur Ganztagsbetreuung bedienen:
  • Hort
  • Mittagsbetreuung und/oder offene oder gebundene Ganztagsschule unter Schulaufsicht
  • Kooperativer Ganztag, sog. Kombieinrichtungen, bei denen Schule und Jugendhilfe vernetzt arbeiten

Bei diesen Kombieinrichtungen arbeiten die Schule und die Ganztagskooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Unterricht und Jugendhilfeangebot finden in einem gemeinsam genutzten Gebäude statt.

Im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe wurde diese Thematik nochmals aufgegriffen. 

Diese Möglichkeit der Betreuungsform sollte abschließend in Absprache mit der Schulleitung geklärt werden. Hilfreich hierzu ist auch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, die beim Büro 3+Architekten Glogger.Müller.Blasi in Auftrag gegeben wurde. Herr … wird diese Studie in der Sitzung vorstellen.

Außerdem wird in der Sitzung die bereits erstellte Planung des Büros Hienle auf dem Standort in der Wertinger Straße 16 nochmals aufgezeigt.

Die Arbeitsgruppe Grundschulkindbetreuung hat sich zuletzt am 25.05.2023 getroffen und die erarbeitete Machbarkeitsstudie diskutiert. Anwesend bei dieser Besprechung war auch die Schulleiterin der Grund- und Mittelschule Zusmarshausen Frau …. Insbesondere fehlen bezüglich des angeregten kooperativen Ganztags nähere Erfahrungen. Eine Mitnutzung von vorhandenen Räumlichkeiten sieht sie skeptisch, da die Klassenzimmer allesamt durch die Unterrichtszeiten belegt sind. Dies zeigt sich derzeit auch bei der untergebrachten Mittagsbetreuung, bei der nur ein Raum ausschließlich durch die Mittagsbetreuung belegt werden kann und die anderen Räume doppelt genutzt werden.

Die Schulleitung will in Absprache mit der Verwaltung prüfen, ob ein Referent oder eine Referentin nähere Einzelheiten zum kooperativen Ganztag gewonnen werden kann. Dies soll zur weiteren Meinungsbildung beitragen. 

Für die weitere Planung der Grundschulkindbetreuung muss in nächster Zeit die Standortfrage endgültig geklärt werden und auch die Betreuungsform (Hort, Mittagsbetreuung, kooperativer Ganztag) festgelegt werden.




Diskussionsverlauf:
Zunächst stellt Herr … die drei möglichen Standorte anhand der Machbarkeitsstudie ausführlich vor. Möglicherweise könnten die Freiflächen vom Schulgelände für den Hort mitgenutzt werden. Von Herrn Glogger wird der Standort 2 nördlich des Schulgebäudes im Bereich der Laufbahn mit einer 2-geschossigen Bebauung favorisiert. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl geht auch auf die vom Büro Hienle bereits im Jahr 2020 erstellte Planung am Standort Wertinger Straße ein. Im Zusammenhang mit dem Anbau des Kindergartens in Gabelbach und dem Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 32/1, Gmkg. Zusmarshausen (früheres Fahrradgeschäft) wurde Kontakt mit dem Planungsbüro aufgenommen. Hintergrund waren die Überlegungen, dass nach der Fertigstellung des Kindergartenneubaus in der Holzappelstraße und dem Auszug der Kinder aus der Wertinger Straße mit der Sanierung des ehemaligen Spitalgebäudes begonnen werden sollte. Zudem sind Diskussionen zum Thema „Hort“ aufgekommen, daher wurde das Planungsbüro beauftragt. 

Betroffen sind die Fl.Nrn. 37/1 mit 602 m², 38 mit 772 m² und 39 mit 3.009 m², insgesamt somit 4.383 m². Die Fl.Nr. 39 steht im Eigentum der Spitalstiftung Zusmarshausen, dem Markt Zusmarshausen steht ein Erbbaurecht zu. 

Aufgrund des kurzen Weges und der guten Erreichbarkeit von der Grund- und Mittelschule besteht für diesen Standort keine Förderschädlichkeit. 

Geplant waren an diesem Standort eine Kinderkrippe sowie ein Kindergarten (durch Rückbau und Neubau des östlichen Anbaus), eine Mehrzweckhalle sowie zwei Gebäude für den Kinderhort. Die Zufahrt war über die Arnulfstraße geplant.  

Dazwischen liegt die große Freifläche, die gemeinsam genutzt werden könnte. Hierdurch ergibt sich eine Distanz zum Denkmal (Spitalgebäude), auf das ein freier Blick möglich ist. Weitere Planungsmerkmale waren: 150 Hortplätze in 6 Gruppen, 75 Kindergartenplätz in 3 Gruppen, 36 Krippenplätze in 3 Gruppen. 

Die Kostenschätzung im Jahr 2020 betrug für das Kiga-Gebäude € 1,7 Mio, für die Mehrzweckhalle € 700.000,00, für den Hort € 4 Mio. und für die Sanierung Spitalgebäude € 600.000,00. Hinzu kommen ca. 20 % Baunebenkosten. 

SGL … erläutert bezüglich der Laufbahn nördlich des Schulgebäudes, dass diese ursprünglich 100 m lang war und dann auf 75 m verkürzt wurde. Die Regierung von Schwaben hat auf telefonische Anfrage bestätigt, dass es genügend andere Sportanlagen auf dem Schulgelände bzw. auf dem Sportgelände des TSV Zusmarshausen gibt und auf die Laufbahn verzichtet werden kann. Eine Bindungswirkung auf die damalige Förderung liegt nicht mehr vor. Eigentümer des Grundstücks ist der Schulverband Zusmarshausen.  

Bezüglich der Förderung gibt es ein Bundesförderprogramm und ein Landesförderprogramm. Eine gebundene oder offene Ganztagsschule kommt nicht in Betracht. Möglich wäre jedoch ein kooperativer Ganztag. Im Schulgebäude selbst ist dies jedoch kaum umzusetzen, da die Räume teilweise auch nachmittags von der Schule benötigt werden. Es soll demnächst ein Referent für Kombieinrichtungen zu einer Sitzung eingeladen werden. Der Standort und die Betreuungsform müssen dieses Jahr feststehen. Den Standort nördlich der Schule hält er für geeignet aufgrund der Synergieeffekte und auch aufgrund der guten Erreichbarkeit für die Buskinder. 

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit der Markt Zusmarshausen Fördermittel erhält, teilt Herr … mit, dass man jeden Sachverhalt jeweils neu prüfen muß und zwar nicht nur mit der Regierung von Schwaben sondern auch mit dem Landratsamt. Die Regierung überweist das Geld, das Landratsamt erteilt die Betriebserlaubnis. Bevor mit der Planung begonnen wird, muss dies über das VgV-Verfahren im Vorfeld geklärt werden

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Vorschlag, den Neubau für den Hort nicht nur in den Nachmittagsstunden zu nutzen, sondern nach Synergieeffekten zu suchen, damit das Gebäude auch zu anderen Uhrzeiten, wenn es nicht durch die Hortkinder belegt ist, genutzt werden kann, beispielsweise als Jugendtreff oder vom TSV. 

Herr … teilt hierzu mit, dass erfahrungsgemäß hier das Landratsamt ein Veto einlegen wird und einer anderweitigen Nutzung höchstens für einige wenige Tage im Jahr zustimmt, aufgrund der schwer einzuhaltenden Hygienemaßnahmen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass er kürzlich ein Gespräch mit dem Bayerischen Städtetag bezüglich der Fördermöglichkeiten geführt hat. Von dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Grundschulkindbetreuung voraussichtlich nicht in allen Kommunen fristgerecht umgesetzt werden kann. Träger für die Jugendhilfe ist grundsätzlich der Landkreis, dieser wäre auch zu verklagen und nicht die Kommune selbst. Er freut sich über das rege Interesse an dem Thema durch die vielen Zuhörer. Man muss sich jedoch bewusst sein, über wieviel Geld der Marktgemeinderat hier zu entscheiden und dies auch zu verantworten hat. Auch vom Landkreis wird es noch Umfragen geben zur Grundschulkindbetreuung. Im zweiten Halbjahr 2023 muss in einer Marktgemeinderatssitzung dann eine Entscheidung getroffen werden über den Standort und die Betreuungsform, anderenfalls ist dies bis 2026 nicht mehr zu realisieren.

zum Seitenanfang

4. Kommunale Windenergie und Freiflächenphotovoltaik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Wegen der gesetzlichen Neuerungen hält es die Verwaltung für erforderlich, den Marktgemeinderat zu den wichtigen Themen 

  • Kommunale Windenergie und
  • Freiflächenphotovoltaik 

zu informieren. Zur Unterstützung der Verwaltung konnte Herr Frey vom Ing. Büro Kling Consult (kostenpflichtig) gewonnen werden. In der Sitzung erfolgt deshalb ein gemeinsamer Sachvortrag, der sich wie folgt gliedern wird: 

  • geänderte Rechtslage
  • Regionalplan 9 der Region Augsburg
  • bestehende Situation im Markt Zusmarshausen
  • Regionalplan der Nachbargemeinde
  • Wertschöpfung
  • Ausblick

Die Information und Diskussion soll letztlich auch dazu führen, dass das Heft des Handelns – soweit rechtlich möglich – in der Hand des Marktes bleibt und die Grundstücke im Spannungsfeld der Umweltpolitik weitgehend geschützt bleiben.



Diskussionsverlauf:
… stellt den Regionalplan 9 vor, in dessen Bereich sich die 5 Windräder befinden. 

SGL … präsentiert dem Gremium den Regionalplan Donau-Iller, in dem sowohl Vorranggebiete als auch Ausschlussgebiete für Windräder ausgewiesen sind. Zudem soll heute über ein Konzept für Standorte für PV-Anlagen gesprochen werden. Derzeit verhält es sich so, dass enorme Pachtsummen für Flächen, die für die Nutzung von PV-Anlagen angefragt werden, angeboten werden. Dies weckt Begehrlichkeiten und es steht zu befürchten, dass für die Landwirtschaft immer weniger Flächen zur Verfügung stehen. 

Auf die Rückfrage zum Thema Windkraft aus der Mitte des Gremiums, inwieweit die Kommune Einflussmöglichkeiten auf die Flächen hat, teilt Herr … mit, dass der Regionalverband verpflichtet ist, das Steuerungskonzept zu erstellen. Die Kommunen werden daran im Zuge der Auslegung beteiligt und können hierzu eine Stellungnahme abgeben. Es wird so sein, dass manche Kommunen prozentual mehr Flächen zugewiesen bekommen und andere weniger. Ein Standortkonzept hat der Markt Zusmarshausen ja bereits im Hintergrund. Wieviel % der Markt Zusmarshausen erhält, kann derzeit nicht gesagt werden. Stand heute ist, dass sich die Kommunen über die Auslegung dazu äußern können. Sofern man bereits über eine städtebauliche Planung verfügt, hat man ein gutes Abwägungsdokument. 

Bezüglich der Flächen für PV-Anlagen teilt Herr … auf die Rückfragen aus dem Gremium mit, dass es sich entlang der Autobahn mit jeweils 200 m Breite um privilegierte Flächen handelt, für die kein Bebauungsplan notwendig ist. Nach Einreichen des Bauantrags erteilt das Landratsamt die Genehmigung. Er rät dazu, ein städtebauliches Konzept für die anderen Flächen im Gemeindegebiet zu erstellen. Hierüber ist sich das Gremium jedoch nicht einig, da zu befürchten steht, hierdurch Investoren anzulocken. Herr … gibt jedoch zu bedenken, dass auch für die anderen Flächen Anfragen zur Errichtung von PV-Anlagen kommen werden, die nicht gänzlich ohne Rechtsgrundlage abgelehnt werden können. Die Privilegierung entlang der Autobahn könnte in das städtebauliche Konzept mit einfließen. 

Auf Rückfrage aus dem Gremium teilt Herr … mit, dass für nicht privilegierte Flächen eine Bauleitplanung notwendig ist.

Auf die Rückfrage des Gremiums, ob bei der Errichtung von PV-Anlagen zur Wohnbebauung Abstandsflächen eingehalten werden müssen, teilt Herr … mit, dass es hierfür keine gesetzlichen Abstandsflächen gibt. Jedoch muss die Blendwirkung nachgewiesen werden, damit es zu keiner Beeinträchtigung der Wohnbebauung kommt. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl hält aufgrund der Diskussion fest, dass das Gremium von einem Standortkonzept für PV-Anlagen nicht überzeugt ist. Hierfür wird es jedoch einen eigenen Beschluss in einer der nächsten Sitzungen geben.

zum Seitenanfang

5. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Skizzen zu einem möglichen Regionalhalt im Zusamtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 5.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die vorliegenden Skizzen zu einem möglichen Regionalhalt im Zusamtal werden nunmehr auch in öffentlicher Sitzung vorgestellt. 

In diesem Zusammenhang wird auch an eine Stellungnahme der IHK Schwaben verwiesen.


Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl stellt die aktuelle Planung der Bahn anhand der Präsentation  vor. 

Im Bereich des Gebäudes von Chefs Culinar ist der rechte Teil des Gebäudes nun weniger betroffen. Es sind dort nur noch ein paar Meter. Jedoch muss die Umfahrung für die Feuerwehr noch gewährleistet sein, so dass im Endeffekt dann doch nahezu 12,50 m benötigt werden. Bei Chefs Culinar stellt dies wohl aufgrund der Modulbauweise kein Problem dar. 

Die Errichtung eines Regionalhalts würde dazu führen, dass die Autobahnausfahrt von Westen nach Osten verlegt werden muss.

Der Fernverkehr würde seitlich am Regionalhalt vorbeifahren, dazwischen in der Mitte liegt der Bahnsteig für den Regionalverkehr. Vom Parkplatz aus würde man nach unten zum Bahnsteig zunächst über eine ebene Brücke und dann über eine Treppe oder einen Fahrstuhl gelangen. Die Höhe des Regionalhalts beträgt 2 Meter oberhalb der Zusambrücke an der A 8.

Seitens Chefs Culinar wurde die Bereitschaft zum Abriss eines Teils des Firmengebäudes signalisiert. Allerdings werden dann Ersatzflächen benötigt, so dass der Bebauungsplan nochmals geprüft werden muss. 

Das weitere Vorgehen ist nun die Willensbekundung, um den Startschuss bei der BEG zu geben. Es werden dann weitere Gespräche mit dem Verkehrsministerium geführt werden müssen. Die Gleisanlage muss der Bund bezahlen, die Finanzierung des Regionalhalts ist jedoch Sache des Freistaats Bayern, Zusatzwünsche der Kommune müssen vom Markt Zusmarshausen getragen werden. 

Die Willensbekundung sollte im Juli erfolgen. Sollte kein Regionalhalt kommen, wird die Brücke geplant. Allerdings ist derzeit noch völlig offen, welche Trasse gebaut wird. Falls es die türkise Trasse sein sollte, war alles umsonst, was bezüglich des Regionalhalts veranlasst wurde. Jedoch muss nunmehr der Grundstein für den Regionalhalt gelegt werden. Sollte seitens des Marktes Zusmarshausen keine Willensbekundung erfolgen, wird die BEG keine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen. 

Diskussion des Gremiums, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die Willensbekundung bereits im Juli noch vor der Sommerpause abzugeben. Möglicherweise sollte zunächst die Kreistagssitzung abgewartet werden. Andererseits könnte ein Beschluss nach der Sommerpause auch zu spät sein, da sich die Sachlage nicht grundlegend ändern wird. Es wird daher angeregt, die Willensbekundung unter dem Vorbehalt zu machen, dass an der Bestandsstrecke festgehalten wird. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl weist darauf hin, dass sich der Kreistag mit dem Thema nicht befassen wird, wenn seitens des Marktes Zusmarshausen keine Willensbekundung erfolgt. Auch die BEG wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung erst nach der Willensbeurkundung durchführen. Wenn kein Beschluss gefasst wird, könnte dies auch als Ablehnung gewertet werden. Auch nach der Sommerpause werden keine Personenzahlen vorliegen. Sollte tatsächlich erst nach der Sommerpause die Willensbekundung erfolgen, bittet er darum, explizit einen Beschluss zu fassen, dass bis Herbst mit der Willensbekundung gewartet werden soll. Der Markt Zusmarshausen kann und sollte jetzt das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen. 

zum Seitenanfang

5.2. Anregungen zum Kriterienkatalog - Bürgerliste Zusmarshausen - BLZus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 5.2

Beschluss

Die Anregungen zum Kriterienkatalog der Bürgerliste Zusmarshausen -BLZus- werden mit den Änderungen/Ergänzungen

-Wegfall Teilkriterium CO2-Fußabdruck
-Zusatz Bewertung der Bahnhöfe bei allen Trassenvarianten

unterstützt und befürwortet. Diese Anregungen sind als Anlage 8 dem Beschluss beigefügt und wesentlicher Bestandteil. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen zum Kriterienkatalog an die Deutsche Bahn weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerliste Zusmarshausen -BLZus- hat Anmerkungen zum Kriterienkatalog der Bahn eingereicht. Diese Anmerkungen wurden bereits der Bahn zugeleitet, um Gegenstand im Workshop zu sein.

Die Deutsche Bahn hat hierzu mitgeteilt, dass die Fraktion BLZus kein Mitglied des Dialogforums ist. Die Möglichkeit zu Ergänzungen des Kriterienkatalogs ist jedoch nur Mitgliedern des Dialogforums vorbehalten, weswegen die Anregungen der BLZus so nicht berücksichtigt werden können. 

Wenn es eine Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen sein soll, so ist ein Beschluss des Gremiums zielführender.

Aus diesem Grund sollte in der heutigen Sitzung ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Diskussionsverlauf:

Aufgrund der Diskussion des Gremiums sollen aus dem Kriterienkatalog zum einen unter Punkt D die Punkte 1 - 4 Bauausführung ersatzlos gestrichen werden. 

Zudem soll in den Kriterienkatalog aufgenommen werden, dass zusätzlich die Bahnhöfe bei allen Trassen bewertet werden sollen. 

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö informativ 6
zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö informativ 7
Datenstand vom 10.07.2023 13:44 Uhr