Datum: 08.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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informativ
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1 |
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2. Grund- und Mittelschule Zusmarshausen
Vorstellung der Schulleiterin Daniela Wörle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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2 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Seit 01.08.2017 ist Frau … neue Schulleiterin der Grund- und Mittelschule Zusmarshausen und damit Nachfolgerin des ausgeschiedenen Schulleiters ….
Frau Wörle hat sich bei der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 11.12.2017 dem Gremium vorgestellt. Innerhalb des Marktgemeinderates wurde der Wunsch geäußert, dass sich Frau … auch im Marktgemeinderat vorstellen soll.
Diskussionsverlauf:
Frau … stellt sich kurz vor. Sie hebt die gute Mediengestaltung und die gute Zusammenarbeit mit dem Markt Zusmarshausen hervor.
MR Hubert Kraus möchte wissen, ob noch Wünsche zur Verbesserung seitens Frau … offen sind.
Frau … spricht für die Kinder, die eine Umgestaltung des Pausenhofs durch beispielsweise ein Klettergerüst wünschen. Auch räumlich ist etwas zu tun, zum Beispiel im Physiksaal, der sehr veraltet ist und auch veraltete Geräte hat. Der Saal wird dadurch kaum genutzt. Dies wäre eine Maßnahme, die in den nächsten Schulverbandshaushalt aufgenommen werden sollte, da dies auch eine lange Vorplanung in Anspruch nimmt. Ansonsten ist das Haus in sehr gutem Zustand, was natürlich zu einem Großteil den beiden Hausmeistern zu verdanken ist.
Bgm. Uhl fügt hinzu, dass bei der durchgeführten Kindersprechstunde in der Schule, das Klettergerüst auffallend oft angesprochen wurde und deshalb 3.000 € in den Haushalt des Schulverbandes hierfür angesetzt wurden.
MR Hafner-Eichner gibt den Wunsch der Mittagsbetreuung weiter, einen Bolzplatz zu schaffen, auf dem sich die Kinder austoben können, weiter. Die Kinder haben auf dem Schulhof keine ausreichende Möglichkeit. Hier könnte man eventuell die Wiese neben dem Schulhof an pachten und dort Tore vom TSV ausleihen.
Frau … erklärt, dass laut ihrem Wissensstand die Mittagsbetreuung und die OGS den Hartplatz nutzen.
MR Günther möchte wissen, wie Frau … zu der damals von Herrn Vorndran ins Leben gerufenen Hütte steht, und ob diese in Zukunft auch wieder von Vereinen genutzt werden darf.
Laut Frau … wird die Hütte momentan zu Festen genutzt, auch von Lehrern, allerdings erfordert dies einen deutlichen Mehraufwand für die Unterrichtsgestaltung. Ob die Hütte wieder von Vereinen genutzt werden darf, darüber hat Frau … sich noch keine Gedanken gemacht, wird dies aber in der nächsten Lehrerkonferenz ansprechen um sich ein Meinungsbild schaffen zu können. Die Hütte muss aber wieder hergerichtet werden. Herr … hat sich hier angeboten mal zu sehen und einen Überblick zu schaffen, was gemacht werden muss.
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3. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum
Modernisierung der Homepage der Marktgemeinde Zusmarshausen mit Verknüpfung einer Markt-App und Erstellung eines Logos als Marke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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3 |
Beschluss
Der Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum vom 22.11.2017 für die Modernisierung der Homepage der Marktgemeinde Zusmarshausen mit Verknüpfung einer Markt-App und Erstellung eines Logos als Marke wird zugestimmt.
Der Marktgemeinderat befasst sich in einer der nächsten Sitzungen mit der genannten Thematik.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 22.11.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. Beantragt wird, dass sich der Marktgemeinderat mit dem Thema „Modernisierung der Homepage der Marktgemeinde Zusmarshausen mit Verknüpfung einer Markt-App und Erstellung eines Logos als Marke“ befasst und anschließend die Verwaltung beauftragt wird entsprechende Angebote einzuholen.
Diskussionsverlauf:
Hierzu nimmt Bgm. Uhl wie folgt Stellung:
„Die Eingabe von Anträgen in den Marktgemeinderat ist ein übliches Vorgehen, um in der großen Politik als auch in der Kommunalpolitik Themen in eine Sitzung des Entscheidungs-Gremiums einzubringen. Ich begrüße es außerordentlich, wenn dies bei uns im Marktgemeinderat nach den Vorschriften unserer Geschäftsordnung und der Bayerischen Gemeindeordnung geschieht.
Gleichzeitig ist aber ebenso wichtig, dass Anträge aus der Mitte des Marktgemeinderates auch dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger dienen und insbesondere durch die Verwaltung in der Ablauforganisation abgearbeitet werden können, ohne andere wichtige Aufgaben verschieben zu müssen oder das „Tagesgeschäft“ sowie die laufenden Verpflichtungen der Marktverwaltung zu beeinträchtigen.
Bei der Vielzahl der Anträge, die in der letzten Zeit eingegangen sind, war eine Überschreitung der Bearbeitungsfrist von 3 Monate leider nicht zu vermeiden. Dies geschah natürlich auch, um die Dauer der Sitzungen nicht zu überziehen und die Aufmerksamkeit der Ratsmitglieder durch zu lange Tagesordnungen nicht zu beeinträchtigen.
Wichtig wäre mir, wenn Anträge der Ablauforganisation angepasst wären. Dazu ist m.E. eine Vorabklärung mit dem Vorsitzenden durchaus sinnvoll. Eine vorausgehende Rücksprache und Abstimmung täte der Sache gut. Das vermisse ich. Es ließen sich zudem Mehrheiten für eine geforderte Sache viel besser finden.
Im vorliegenden Antrag zu TOP 3 handelt es sich um eine Forderung, die allerdings ohne Antrag und auch ohne besondere Nachfrage zur Bearbeitung gekommen wäre.
Bereits vor 4 ½ Jahren fiel mir auf, dass die Homepage der Marktgemeinde im Zeitalter der Digitalisierung einen eher archivarischen Eindruck vermittelte. Unmittelbar nach Übernahme der Amtsgeschäfte im Mai 2014 brachte ich das Thema „Modernisierung der Homepage“ in die Runde der von mir geschaffenen Sachgebietsleiter ein. Als Antwort erhielt ich den Hinweis, dass eine Überarbeitung in der nächsten Zeit sowieso notwendig werden wird, weil die Marktgemeinde Zusmarshausen sich des Servers des Landratsamtes bedient und dort in den nächsten Jahren die Technik modernisiert werden wird. Das hat dann zur Folge, dass sich Zusmarshausen eine neue Lösung überlegen muss.
Nun ist die neue EDV-Technik im Landratsamt für dieses Jahr angekündigt und es gehört damit zu den laufenden Aufgaben der Marktverwaltung in 2018, eine neue Homepage aufzusetzen.
Über diese Entwicklung freue ich mich sehr, weil wir damit wieder ein Stück bei der Realisierung der digitalen Kommune weiterkommen.
Für vergleichbare Produkte würde ich gar nicht so weit in die Ferne schauen. Wirklich gut gelungen ist z.B. die Homepage des TSV Zusmarshausen, die ein Unternehmen aus der Region entwickelt hat.
Völlig unabhängig davon gehen übrigens Werbeangebote für die Gestaltung von Internetseiten fast im wöchentlichen Rhythmus bei mir ein. Ebenso oft flattern Werbeprospekt zu Bürger-Apps und Apps zur elektronischen Meldung von Mängeln im öffentlichen Raum, elektronische Lösungen für Baumkataster, Schäden im Straßenraum usw. ins Rathaus.
Das heißt, da sind wir dran. Deshalb kann dem Antrag zugestimmt werden.
Das Thema wäre allerdings auch ohne Antrag zur Bearbeitung gekommen und als TOP in einer der nächsten Sitzungen in den Marktgemeinderat eingebracht worden.“
3. Bgm. Vogg möchte nicht mehr so nah auf den Antrag eingehen, da diesen jeder in der Anlage erhalten hat. Er möchte nochmal darauf hinweisen dass es in der Entwicklung mit Government 4.0 dringend an der Zeit ist, die Homepage zu aktualisieren und zu modernisieren.
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4. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum
Detaillierte Feststellung des Investitionsstatus des Marktes Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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4 |
Beschluss
Dem Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum vom 21.11.2017 über die detaillierte Feststellung des Investitionsstatus des Marktes wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12
Kurzbericht
Sachvortrag:
Den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 21.11.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. Beantragt wird, die detaillierte Klärung des Investitionsstatus des Marktes Zusmarshausen für die Jahre 2016 und 2017. Die sich hieraus ergebende Auflistung soll mit der Investitions-Prioritätenliste vom 18.12.2015 abgeglichen und ergänzt werden. Des Weiteren sollen die geeigneten Maßnahmen für die zukünftige jährliche Fortschreibung des Investitionsstatus beschlossen werden.
MR Juraschek möchte nicht mehr so detailliert auf den Antrag eingehen, da dieser jedem bekannt sein dürfte. Vielmehr möchte er darauf hinweisen, dass ein Antrag innerhalb 3 Monaten zu behandeln ist. So hätte der Antrag vom 21.11.2017 spätestens bis zum 21.02.2018 behandelt werden müssen. Da der Antrag zur Vorklärung der Investitionsplanung dient und daher für den Haushalt 2018 sehr wichtig ist, hat MR Juraschek den Antrag bewusst vor den Haushaltsberatungen gestellt. Nachdem die Haushaltsberatungen 2018 zwischenzeitlich schon weit fortgeschritten sind, plädiert Herr Juraschek dafür, dass der Antrag für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis genommen wird und im Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt wird.
MR Hubert Kraus möchte genauer auf den Antrag eingehen. Seiner Meinung nach spiegelt das Investitionsprogramm, welches jedes Marktgemeinderatsmitglied an die Hand bekommt, ganz genau wieder, welche Maßnahmen geplant sind. Man braucht also kein zusätzliches Medium, welches auch zusätzliche Arbeit verschafft. MR Hubert Kraus spricht für die Fraktion CSU wenn er sagt, dass er in diesem Antrag keinen Mehrwert für den Markt sieht.
MR Günther sieht in dem Investitionsprogramm ebenfalls nur einen Mehraufwand für die Verwaltung. Außerdem meint er, dass sich der MGR darüber beschwert, dass im Markt nichts vorangeht, auf der anderen Seite aber beschafft der MGR der Verwaltung ständig Aufgaben, die unwichtig sind, aber den wichtigen Aufgaben im Weg stehen.
MR Sapper möchte von MR Juraschek wissen, welchen Mehrwert er in diesem zusätzlichen Investitionsstatus sieht.
MR Juraschek geht es nicht darum Doppelarbeit zu schaffen, sondern einen Plan abzurunden. Oft ist es unübersichtlich, zu sehen wie weit eine Maßnahme bereits ist, da dies aus dem Haushaltsplan nicht hervorgeht, denn die Kosten sind meistens auf mehrere Haushaltsstellen aufzuteilen. Außerdem muss der MGR ein Gefühl dafür bekommen, was die Verwaltung tatsächlich leisten kann. Es wäre zum Beispiel ein nicht zu großer Aufwand wenn man in dem Investitionsprogramm farblich markiert, welche Maßnahmen in diesem Jahr begonnen sind, welche geplant sind und welche in diesem Jahr nicht umgesetzt werden können. Er möchte damit vermeiden, dass die Maßnahmen jährlich immer weiter geschoben werden. Deshalb hat er auch den Antrag so detailliert gestellt, denn es gibt zwar eine Prioritätenliste, diese ist aber nicht mehr aktuell. Der Investitionsstatus soll nicht nur Haushaltstechnisch, sondern auch Arbeitstechnisch eine bessere Übersicht bringen.
MR Schwarz versteht nicht, was noch detaillierter ausgearbeitet werden muss, denn es wird immer bekanntgegeben welche Maßnahmen abgeschlossen sind.
MR Juraschek erklärt, dass er es aus der freien Wirtschaft gewohnt ist, dass die Arbeitsströme gleich zu den Investitionsströmen sind.
MR Sapper ist der Meinung, dass bevor eine Maßnahme begonnen wird, ein Beschluss benötigt wird, daher ist das Investitionsprogramm übersichtlich. Man weiß vielleicht nicht wie weit genau eine Baumaßnahme ist, aber wenn es zu größeren Verzögerungen kommt wird dies dem MGR bekannt gegeben.
MR Juraschek betont, dass der MGR keine Informationen darüber hat, was die Verwaltung leisten kann. Ihm stellt sich die Frage warum gewisse Maßnahmen Jahr für Jahr verschoben werden.
Bei großen Projekten übernimmt das Ingenieurbüro die Kostenplanung. Außerdem ist der Haushaltsplan kein muss, sondern die Maßnahmen können umgesetzt werden. Der MGR beschließt etwas und weiß wie viel die Maßnahme kostet. Wozu muss der MGR auch wissen wann ein Projekt fertig ist, so MR Sapper.
Bgm. Uhl fasst zusammen, dass der Haushalt des Jahres 2017 einen Umfang von rund 27.000.000 € gehabt hat und dieser weitestgehend erfüllt wurde.
MR Bermeitinger findet das Investitionsprogramm sehr gut, allerdings verliert auch er schnell mal den Überblick darüber, welche Maßnahmen bereits begonnen wurden und welche schon des Öfteren verschoben wurden. Daher ist die Lösung mit den verschiedenen Farben relativ leicht umzusetzen. Hier könnte man die Farbe Grün hernehmen für die Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, Gelb, für die Maßnahmen, die vielleicht in diesem Jahr umgesetzt werden können und Rot, für die, welche aus Kapazitätsgründen nicht umgesetzt werden können.
Bgm. Uhl erklärt, dass zu jedem Projekt ein Beschluss und die Mittelveranschlagung im Haushalt gehört Die Verwaltung ist täglich im Wandel und man kann nicht immer alles realisieren, was geplant ist. Man muss sich im Klaren darüber sein, dass die Verwaltung alles macht, solange Kapazitäten frei sind.
MR Aumann meint, dass die verschiedenen Meinungen nicht so weit auseinander liegen. Ein Kompromiss wäre, wenn man die Variante mit den verschiedenen Farben nimmt und die verschiedenen Prozentzahlen, die angeben sollen wie weit die Maßnahme ist, herauslässt.
MR Juraschek sieht ein, dass die Zeile mit den Prozentzahlen wohl vielen Kopfschmerzen bereitet. Die Prozentzahlen sollen aber dazu dienen, zu wissen ob man bei 0 % steht oder schon Angefangen wurde und evtl. schon 20 % abgeschlossen wurden.
Bgm. Uhl versteht nicht, warum dies notwendig ist, denn die Vergaben finden im MGR statt und somit ist für jeden klar, an welche Firma ein Auftrag vergeben wurde und dass jetzt angefangen wird das Projekt umzusetzen.
MR Neff erklärt, dass es in dem Betrieb, in welchem er arbeitet, hierfür ein sog. Projektmanagement gibt. Diese Abteilung ist aber mittlerweile so groß, dass in diesem Projektteam ca. 6 Mitarbeiter abgestellt werden. Der Aufwand ist gigantisch groß und man bräuchte dann auch im Markt einen Mitarbeiter, der sich nur um das Projektmanagement kümmert.
MR Hörmann ist der Meinung, dass es reicht wenn die Prioritätenliste aktualisiert wird. Denn im Haushalt kann vom Jahr 2017 bis zum Jahr 2019 sehen, was geschieht und was geplant ist.
MR Schwarz betont, dass es für genauere Informationen immer die Möglichkeit gibt, in einer Sitzung oder bei den verschiedenen Mitarbeitern der Verwaltung, den genauen Stand einer Maßnahme zu erfragen.
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5. Freiwillige Feuerwehr Wollbach
Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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5 |
Beschluss
Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Edmund Belak als gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass innerhalb eines Jahres ein Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr mit Erfolg absolviert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Im Rahmen einer Aktivenversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach am 25.02.2018 wurde … zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Der bisherige stellvertretende Kommandant … hat aufgrund eines Wohnortwechsels sein Amt zur Verfügung gestellt.
Gem. Art. 8 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes bedarf der gewählte
Stellvertreter des Kommandanten der Bestätigung durch den Markt.
Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat liegt vor. Es muss noch ein Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr innerhalb eines Jahres mit Erfolg absolviert werden.
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6. Veränderungen im Rahmen der Haushaltmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der überplanmäßigen Ausgaben mit der laufenden Nummern 1 und 2 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die Außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 15.000 € bzw. 30.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.
Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.
lfd. Nr.
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Haushalts- stelle
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Text
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Ansatz
in €
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Jahresrechnungs-ergebnis in €
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Mittelbereit-stellung
in €
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1
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0.4649.7008
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Betriebskosten-förderung nach dem BayKiBiG Träger auswärtiger Einricht.
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140.000
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186.175,17
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46.175,17
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In der Phase der Haushaltsaufstellung kann nicht abgeschätzt werden wie viele Kinder in die auswärtigen Kindertageseinrichtungen gehen werden (19 Kinder).
Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen bei dem Staatszuschuss (Hhst. 0.4649.1714) in Höhe von 28.086,27 € und bei der Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer (Hhst. 0.9000.0616) in Höhe von 18.088,90 €.
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2
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DR 5441
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Deckungsring Strombezugskosten
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235.300
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291.948,33
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57.000,00
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Nachdem 2017 der Stromanbieter gewechselt wurde, wurden neue Abschlagszahlungen erhoben. Diese wurden seitens des Stromanbieters allerdings zu hoch angesetzt (vorwiegend im Bereich der Straßenbeleuchtung), so dass es zu einer Überzahlung im Jahr 2017 gekommen ist. Die Rückerstattung ist beim Markt bereits schriftlich eingegangen und wird im Jahr 2018 aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips verbucht.
Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Hhst. 0.9000.0100).
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat seine Empfehlung am 01.03.2018 für die oben genannten Nummern ausgesprochen.
Diskussionsverlauf:
Kämmerer … stellt den Sachvortrag vor.
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7. Haushaltsberatungen 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
|
ö
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7 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Haushaltsentwurf 2018 hat derzeit ein Haushaltsvolumen in Höhe von 31.877.700 €. Zum Vergleich, das Haushaltsvolumen 2017 betrug 27.701.900 €. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die investiven Baumaßnahmen und den Grunderwerb mit einem Gesamtansatz von 15.245.900 € (Vorjahr: 10.593.700 €), der Zuweisungen und Zuschüsse – u. a. der Schulverbandsumlage - in Höhe von 990.700 € (Vorjahr: 865.800 €) und den Personalkosten in Höhe von 3.758.800 € (Vorjahr: 3.536.500 €) zurückzuführen. Die Deckung erfolgt zum Teil durch die Erhöhung der Ansätze für „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ auf 12.284.600 € (Vorjahr: 11.000.900 €) und der Erhöhung der Ansätze „Einnahmen aus dem Vermögenshaushalt“ – u. a. der Grundstücksverkäufe - auf 8.858.100 € (Vorjahr: 6.903.000 €).
In Folge dessen ist ein Fehlbetrag in Höhe von 6.852.900 € im Haushalt 2018 vorhanden. Ab dem Finanzplanungsjahr 2019 ist derzeit mit einem Überschuss in Höhe von 38.500 €, 2020 1.190.300 € und 2021 2.823.000 € zu rechnen. In den Finanzplanungsjahren ist jedoch zu beachten, dass Investitionen erst während der Aufstellung des Haushaltsplanes konkret beziffert werden und neue Projekte zusätzlich mit aufgenommen werden, die bislang nicht in der Finanzplanung vorgesehen waren.
Die Jahresrechnung 2017 schließt, entgegen der im Haushalt 2017 veranschlagten Darlehensaufnahme in Höhe von 2.000.000 € und der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.892.300 €, voraussichtlich mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 3.892.000 € ab. Somit beläuft sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2017 auf rd. 3.229.000 € und der Schuldenstand auf rd. 1.642.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Fehlbetrag im Haushalt 2018 mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.052.900 € und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 3.800.000 € gedeckt wird. Der Überschuss in den Finanzplanungsjahren 2019 bis 2021 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Demgemäß stellen sich die Stände der allgemeinen Rücklage und der Schulden wie folgt dar:
Entwicklung der allgemeinen Rücklage 2018 - 2022:
Stand: 01.01.2018
|
vorauss. 3.229.000 €
|
+ Zuführung
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0 €
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- Entnahme
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3.052.900 €
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Stand: 01.01.2019
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176.100 €
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+ Zuführung
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38.500 €
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- Entnahme
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0 €
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Stand: 01.01.2020
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214.600 €
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+ Zuführung
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1.190.300 €
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- Entnahme
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0 €
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Stand: 01.01.2021
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1.404.900 €
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+ Zuführung
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2.823.000 €
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- Entnahme
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0 €
|
Stand: 01.01.2022
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4.227.900 €
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Entwicklung der Schulden 2018 - 2022:
Stand: 01.01.2018
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vorauss. 1.642.000 €
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+ Aufnahme
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3.800.000 €
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- Tilgung
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204.000 €
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Stand: 01.01.2019
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5.238.000 €
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+ Aufnahme
|
0 €
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- Tilgung
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206.000 €
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Stand: 01.01.2020
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5.032.000 €
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+ Aufnahme
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0 €
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- Tilgung
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683.000 €
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Stand: 01.01.2021
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4.349.000 €
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+ Aufnahme
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0 €
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- Tilgung
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685.000 €
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Stand: 01.01.2022
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3.664.000 €
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Die Tilgung der Darlehensaufnahme ist innerhalb von zehn Jahren vorgesehen. Die Tilgung belastet somit die Folgejahre entsprechend.
Alternativ bzw. zusätzlich ist zu überlegen, inwiefern Maßnahmen verschoben werden können und/oder Einsparungen erfolgen können.
Die endgültige Verabschiedung des Haushalts 2018 und der Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 ist für die Marktgemeinderatssitzung am 05.04.2018 vorgesehen.
Diskussionsverlauf:
MR Hubert Kraus erklärt, dass bei den Vorbesprechungen in der Fraktion mehrheitlich die Meinung vertreten war, die Rücklagen nicht so stark zu belasten. In der Rücklage sollen 1.000.000 € bis 1.500.000 € vielleicht sogar 2.000.000 € zurückgelassen und für den Betrag, den man noch braucht ein Darlehen aufgenommen werden. Des Weiteren sind einige Ausgaben im Bauhof, wie zum Beispiel das Wasserfass für 17.000 €, das Mulchgerät und der Unkrautentferner unklar. Hier stellt sich die Frage ob diese Geräte unbedingt gebraucht werden.
Bgm. Uhl erklärt, dass für die vielen öffentlichen Flächen des Marktes wie zum Beispiel den Friedhof ein solches Gerät als Alternative zu Glyphosat sinnvoll ist. Mit dem Betrag der im Haushaltsplan angesetzt ist, ist dieses Gerät noch nicht gekauft. Es muss erst beschlossen werden. Das Wasserfass war schon im letzten Haushalt veranschlagt und ist inzwischen in Arbeit. Dieses Fass steht nicht nur für den Bauhof sondern auch für die Feuerwehr zur Verfügung. Das Mulchgerät könnte in Zukunft die Abfahrt von Schnittgut entbehrlich machen.
MR Schwarz ist ebenfalls dafür, die Rücklagen nicht so stark anzugreifen. Aufgrund der niedrigen Zinslage fährt man mit einem Darlehen sicherer. Außerdem muss man prüfen ob nicht einige Tätigkeiten vom Bauhof extern vergeben werden können, um die Investitionen zu reduzieren. Der Bauhof braucht sonst mehr Stunden und das kostet zusätzlich. Denn mit zusätzlichen Geräten ist mit mehr Arbeitsaufwand zu rechnen sowie zusätzlichen Wartungsarbeiten. Auf Dauer wird es dann heißen, dass man einen zusätzlichen Mitarbeiter im Bauhof benötigt.
Bgm. Uhl erklärt, dass das Abmähen der Gemeindeflächen bereits vergeben ist, aber die kleineren Flächen müssen weiterhin von Bauhofmitarbeitern gemäht werden. Des Weiteren muss man sich auch damit anfreunden, dass in Zukunft vermutlich ein Gebäudemanager benötigt wird.
MR Schwarz betont, dass es ihr nur um das Einsparen von Geräteinvestitionen geht.
MR Christian Weldishofer kritisiert, dass es für eine berufstätige Person sehr schwer ist, den gesamten Haushalt in einer Woche zu lesen. Man sollte sich nochmal Zeit nehmen, den Haushalt auch in den Fraktionen durch zugehen. Er weiß nicht, ob es zielführend ist, den Haushalt schon am 05.04.2018 zu beschließen. Für zukünftige Beratungen sollte man sich merken, dass der Haushalt den Marktgemeinderäten früher zugeschickt wird.
Bgm. Uhl macht den Vorschlag, eine Sitzung einzuschieben, dann kann am 05.04.2018 noch einmal diskutiert werden. Des Weiteren können so auch noch einmal Fraktionssitzungen und Vorbesprechungen stattfinden. In einer außertourlichen Sitzung am 12.04.2018 ist dann der Haushalt endgültig zu beschließen.
MR Juraschek möchte zurück auf die Investitionen im Bauhof kommen. Um vergleichen zu können, ob gewisse Aufgaben sinnvoll sind auszulagern, braucht man Personal- und Maschinenverrechnungssätze vom Bauhof. Hierzu muss der Stundenbedarf allerdings wettbewerbsfähig sein.
Herr …weist darauf hin, dass es Listen gibt, die genau definieren, was beispielsweise ein Traktor pro Stunde Kostet. Der Markt Zusmarshausen hat solche Listen, wie aktuell diese sind, ist ihm nicht bekannt.
MR Alfred Hegele möchte wissen, wie Herr … zu den genannten Rücklagenständen im Sachvortrag gekommen ist.
Herr … erklärt, dass sich dies aus den Ansätzen im Haushaltsplan und der Finanzplanung ergibt.
MR Juraschek frägt, wie sich die großen Investitionen der Firmen auf die Gewerbesteuer auswirken.
Herr … erläutert, dass sich die Investitionen erst nach Baufertigstellung und eben dann nur mit dem Abschreibungsbetrag auf den Gewinn und damit auf die Gewerbesteuer auswirken. Bei der Haushaltsplanung wurden die aktuellen Baumaßnahmen, wie z. B. der Sortimo Innovationspark, nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass die Baumaßnahmen mit ziemlicher Sicherheit nicht im Haushaltsjahr 2018/2019 fertiggestellt werden. Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass die Firmen durch die Baumaßnahmen mehr Produktionsfläche zur Verfügung haben, in Folge dessen mehr Produkte herstellen und damit mehr Produkte veräußern. Was wiederrum zu höheren Einnahmen führen sollte und so nach Abzug des o. g. Abschreibungsbetrages zu einem ähnlichen Gewinn bzw. Gewerbesteuer führt. Die gleichbleibende Wirtschaftslage vorausgesetzt. Ferner werden die Einnahmeansätze der Gewerbesteuer immer vorsichtig, d. h. mit einem gewissen Abschlag zu den Vorjahreswerten, veranschlagt.
MR Hörmann frägt, ob in dem im Sachvortrag genannten Fehlbetrag von rd. 6 Mio. Euro die Einnahmen für den Verkauf von Grundstücken berücksichtigt sind.
Herr …. erklärt, dass diese bereits enthalten sind.
Des Weiteren möchte MR Hörmann wissen ob Einigkeit darin steht, die 30.000 € für die Machbarkeitsstudie dieses Jahr bereits aufzunehmen.
Bgm. Uhl wünscht, dass diese noch mit aufgenommen wird. Es vergeht keine Bürgerversammlung wo die Problematik nicht angesprochen wird. Die Machbarkeitsstudie lebt u. a. von den Daten der Verkehrszählung, welche im vergangenen Jahr erfolgte.
MR Christian Weldishofer hinterfragt, ob 30.000 € für eine Machbarkeitsstudie wirklich notwendig sind, denn immerhin geht es im Endeffekt nur um einen Strich in der Landschaft. Außerdem existiert bereits seit 9 Jahren eine detaillierte Planung der Staatsregierung. Diese Planung ist einzusehen auf der Internetseite des Freistaates Bayern unter der Auflistung 7. Ausbauplan.
Bgm. Uhl ergänzt, dass es bereits 1982 Planungen zu dem Ausbau gegeben hat. Warum diese Planungen eingestellt wurden ist nicht bekannt. Momentan ist es so, dass dieser Ausbau vom Staat in Dringlichkeitsstufe 2 kategorisiert ist. In dieser Stufe wird vom Staat nichts unternommen.
MR Hörmann meint, dass man sich überlegen muss ob man den Ausbau möchte und wenn ja, wie man in die Dringlichkeitsstufe 1 gelangt.
Bgm. Uhl erklärt, dass diese Frage in den Fraktionen besprochen werden sollte und dann kann entschieden werden, ob der Ausbau durchgeführt werden soll.
MR Hörmann sagt, dass spätestens wenn die Ergebnisse von ISEK vorliegen, der Marktgemeinderat bekennen und erklären muss, ob man für oder gegen den Ausbau ist.
MR Weldishofer versteht nicht, wieso man sofort Geld in die Hand nehmen muss. Man sollte hier zuerst schauen, wie weit man den Schwerlastverkehr aus dem Zusamtal schaffen kann. Außerdem muss man auch die Entwicklung der Elektromobilität beobachten und sehen, ob diese Straße in ein paar Jahren überhaupt noch benötigt wird.
MR Günther plädiert dafür, die 30.000 € auf jeden Fall angesetzt zu lassen, denn es ist ja noch nichts ausgegeben, aber es ist wichtig, dass ein Signal gesetzt wird.
MR Hubert Kraus ist der Meinung, die 30.000 € erst einmal aus dem Haushalt 2018 heraus zu nehmen. Im Moment ist diese Thematik noch nicht besprochen worden. Es ist neu und deswegen sollte man dieses Projekt in der Zukunft angehen. Der MGR und die einzelnen Fraktionen sollten sich zuerst damit beschäftigen. Sollte ein Ansatz aus Signalwirkung gewünscht sein, so kann dies im Finanzplanungsjahr 2019 erfolgen.
MR Aumann erklärt, dass es alles die falsche Reihenfolge geht. Man muss sich zuerst mit dem Thema beschäftigen und dann bei Bedarf eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Insofern ist er derselben Meinung wie MR Hubert Kraus.
MR Hörmann ist dafür, dass dies in einer interkommunalen Sitzung zusammen mit dem Markt Dinkelscherben beleuchtet werden muss.
MR Schwarz plädiert dafür kein Geld anzusetzen, denn wenn man etwas ansetzt wird unter den Bürgern wieder diskutiert. Momentan ist der Ausbau nicht an erster Stelle, denn es gibt so viele Projekte, die derzeit wichtiger sind. In zwei Jahren ist wieder Kommunalwahl und aus der Erfahrung weiß sie, dass in dieser Zeit eine Art Stagnation herrscht. Deshalb wäre sie bei solch einer Investition vorsichtig. Jetzt ein neues Projekt zu starten kostet Kraft und Energie. Diese sollte man in die jetzigen Projekte stecken.
Kämmerer … kommt nochmal auf die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage zurück. Er weist darauf hin, dass bei einem höheren Stand der allgemeinen Rücklage ein entsprechend höheres Verwahrentgelt (Negativzinsen) anfällt. Hintergrund ist, dass rd. 6,75 Mio. Euro an Haushaltsausgabereste vorhanden sind, welche sich auf dem laufenden Konto befinden und damit den „Freibetrag“ für das Verwahrentgelt ausschöpfen. Theoretisch sollten diese Haushaltsausgabereste Verwendung für die jeweiligen Baumaßnahmen finden. Der konkrete Zeitpunkt kann jedoch seitens der Kämmerei nicht benannt werden. Außerdem war es in der Vergangenheit des Öfteren so, dass nicht die kompletten Haushaltsausgabereste benötigt wurden. Grund hierfür ist, dass geplante „Puffer“ nicht in Anspruch genommen wurden bzw. sich im Nachhinein herausstellt, dass die Baumaßnahme günstiger ist als zuerst angenommen.
Des Weiteren erläutert Kämmerer …, dass gegebenenfalls für den Ausgleich der Jahresrechnung 2018, in Folge der angedachten niedrigeren Entnahme aus der allgemeinen Rücklage die Darlehensaufnahme – sofern diese nicht im Laufe des Haushalts 2018 benötigt wird - für die Bildung von Haushaltsausgaberesten tatsächlich erforderlich machen könnte. Inwieweit diese Haushaltsausgabereste in voller Höhe benötigt werden (siehe oben), stellt sich aber erst in dem Folgejahr 2019 heraus.
Ferner merkt Kämmerer … an, dass ein höheres Darlehen zu höheren Tilgungsleistungen führt. Was wiederum die zukünftigen Haushalte entsprechend belastet.
MR Aumann versteht die Argumentation aus haushaltstechnischen Gründen, aber man kann nicht sagen wie viel aus den Haushaltsresten wieder in die Rücklagen einfließt. So ist es relativ schwer einzuplanen was übrig bleibt.
MR Hubert Kraus vertritt die Meinung, dass dieser Punkt zwar sehr wichtig ist, aber zusammen mit der Fraktion CSU ist er dafür, dass man die Rücklagen nicht gänzlich aufbraucht.
MR Juraschek möchte wissen, ob es bereits Erkenntnisse gibt, welche Haushaltsreste den Rücklagen zugeführt werden können und welche bereits benötigt werden.
Herr … erläutert, dass die aus dem Haushaltsjahr 2017 zu übertragenden Haushaltsausgabereste zusammen mit dem Bauamt besprochen wurden. Inwiefern diese komplett benötigt werden, zeigt sich erst nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme.
MR Juraschek frägt, ob es eine Liste gibt in der zu sehen ist, was noch an Haushaltsausgabereste übrig ist.
Herr … bestätigt dies, eine Übersicht über die Haushaltsausgabereste und –einnahmereste ist vorhanden. Die übertragenen und noch verfügbaren Haushaltsreste wurden im Haushalt 2018 entsprechend genannt (erkenntlich durch die Abkürzung HR).
MR Hörmann frägt, mit welchem Zinssatz für die geplante Darlehensaufnahme gerechnet wurde.
Herr … erklärt, dass auf Grund der kurzen Laufzeit von 10 Jahren mit einem Tilgungssatz von 0,60 % kalkuliert wurde.
Bgm. Uhl bittet darum, dass alle Änderungswünsche bis zum 29.03.2018 eingebracht werden. Am 05.04.2018 wird dann abgewogen und beschlossen, was in den Haushalt 2018 kommt und was nicht.
MR Sapper ergänzt, dass dann auf der Sitzung am 05.04.2018 nicht mehr viel auf der Tagesordnung sein darf, denn sonst ist diese endlos.
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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informativ
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8 |
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8.1. Bürgerstiftung - Vertreter von SPD/Aktives Bürgerforum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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8.1 |
Kurzbericht
In der MGR-Sitzung am 22.02.2018 wurde unter TOP 8 aufgrund des Fraktionsaustritts von MR Walter Aumann die Neubesetzung der Ausschüsse vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, MR Richard Hegele als neues Mitglied des Bürgerstiftungsrates zu ernennen. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Kreissparkasse wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob das zukünftige Amt mit der beruflichen Tätigkeit vereinbar ist.
Eine Rückfrage bei der Deutschen Stiftungstreuhand AG hat ergeben, dass aufgrund der strikten Aufgabentrennung keine Bedenken bestehen.
Somit ist MR Richard Hegele Vertreter von SPD/Aktives Bürgerforum im Stiftungsrat.
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9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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informativ
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9 |
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9.1. Unterhalt Rothsee, Infoveranstaltung Bodenständig
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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68. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.03.2018
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ö
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9.1 |
Kurzbericht
Bgm. Uhl gibt bekannt, dass am 13.03.2018 um 19:30 Uhr eine ca. 2 Stündige Besprechung mit allen Beteiligten stattfindet. Es stellt sich auch ein neuer Sachbearbeiter der Firma Bodenständig vor, welcher auch seine neuen Vorstellungen für die neuen Maßnahmen erklärt. Es wäre schön wenn einige MGR-Mitglieder kommen.
Datenstand vom 09.04.2018 16:16 Uhr