Datum: 15.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:17 Uhr bis 23:29 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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informativ
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2. Baugebiet "An der Wiege II", Wörleschwang
Auftaktbesprechung - Einbringung von Vorschlägen und Anregungen
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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69. Sitzung des Marktgemeinderates
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3. Bebauungsplan "An der Wiege II", Wörleschwang
Aufstellungsbeschluss
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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69. Sitzung des Marktgemeinderates
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Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wiege II“, Wörleschwang, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Unter Berücksichtigung der Powerpointpräsentation des Ing. Büros Steinbacher-Consult aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt und der Anregungen des Markgemeinderates kann für den Bebauungsplan „An der Wiege II“, Wörleschwang bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
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4. 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ("An der Wiege II", Wörleschwang)
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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69. Sitzung des Marktgemeinderates
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Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Bebauungsplan „An der Wiege II“, Wörleschwang soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt werden. Analog § 13 a BauGB ist dort keine Flächennutzungsplanänderung, sondern lediglich nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes die nachrichtliche Berichtigung des Flächennutzungsplanes notwendig (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Da es sich bei der Berichtigung des Flächennutzungsplanes nicht um ein Verfahren, sondern um eine nachrichtliche Berichtigung des Flächennutzungsplanes handelt, ist kein gesondertes Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung notwendig.
Diskussionsverlauf:
Von Frau …
wird nochmal klargestellt, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes immer ein vorgeschriebenes Verfahren nach BauGB bedeutet. Eine Berichtigung hingegen ist lediglich das Überkleben des entsprechend Teils im Flächennutzungsplan erforderlich. Diese Vorgehensweise ist jedoch bis 2019 befristet und kann nur unter bestimmten Bedingungen angewandt werden.
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5. Freiwillige Feuerwehr Gabelbachergreut
Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
Gremium
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Beschluss
Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Markus Stöckle als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gabelbachergreut und Herrn Daniel Bierwag als dessen Stellvertreter. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der stellvertretende Kommandant innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge für den Gruppenführer und den Leiter einer Feuerwehr mit Erfolg absolviert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gabelbachergreut am 02.03.2018 wurde … zum Kommandanten (wie bisher) und … zum Stellvertreter des Kommandanten (bisher …) gewählt.
Gem. Art. 8 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch den Markt.
Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat liegt vor. Kommandant …
hat bereits alle erforderlichen Lehrgänge besucht. Der Stellvertreter muss noch einen Lehrgang für den Gruppenführer und einen Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr innerhalb eines Jahres mit Erfolg besuchen
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6. Verschiedenes
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6.1. Neubau einer Kindertagesstätte in Zusmarshausen - Förderung
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Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Förderbescheid im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 wurde am 12.03.2018 durch Staatssekretär Johannes Hintersberger, MdL, an Bürgermeister Bernhard Uhl und Kiga-Beauftragte MR`in Ingrid Hafner-Eichner übergeben.
Der Markt erhält eine Zuweisung aus diesem Förderprogramm in Höhe von 307.000,-- €. Die vorläufige Zuweisung nach Art. 10 FAG beträgt unter Vorbehalt 1.453.000,-- €. Die Gesamtzuwendung beläuft sich demnach auf 1.760.000,-- €.
Diskussionsverlauf:
Dieser Zuschuss entspricht ca. 46 % der zuwendungsfähigen Kosten nach FAG. Der 2. Bgm. Steppich findet die Vorgehensweise der Regierung nicht korrekt. Steuerkräftige Kommunen werden bestraft, während andere Gemeinden bis zu 90 %ige Förderungen erhalten.
GL …
gibt an, dass diese Förderung für die zusätzlich geschaffenen 18 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze gewährt wird.
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6.2. Erweiterung des Naturkindergartens "Pusteblume" Wörleschwang - Förderung
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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69. Sitzung des Marktgemeinderates
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Kurzbericht
Der Förderbescheid im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 wurde am 12.03.2018 durch Staatssekretär Johannes Hintersberger, MdL, an Bürgermeister Bernhard Uhl und Kiga-Beauftragte MR´in Ingrid Hafner-Eichner übergeben.
Der Markt erhält eine Zuweisung aus diesem Förderprogramm in Höhe von 86.000,-- €. Die vorläufige Zuweisung nach Art. 10 FAG beträgt unter Vorbehalt 113.000,-- €. Die Gesamtzuwendung beläuft sich demnach auf 199.000,-- €.
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7. Bekanntgaben
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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7.1. Wappen der Patenkompanie des 8. Sanitätsregiment in Dornstadt im Sitzungssaal
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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7.1 |
Kurzbericht
Bürgermeister Uhl verweist auf das im Sitzungsaal zwischenzeitlich hängende Wappen der Patenkompanie des 8. Sanitätsregiment aus Dornstadt.
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7.2. Ortseingangstafeln; Hinweis auf Vorberatungen
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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69. Sitzung des Marktgemeinderates
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Kurzbericht
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 10.04.2018 im Rahmen der KGV-Sitzung die Ortseingangstafeln vorberaten werden.
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7.3. Weitere Zeitschiene zum Haushalt 2018
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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Kurzbericht
Bis zum 29.03.2018 sollen die Änderungswünsche zum Haushalt 2018 bei der Verwaltung eingegangen sein. In der Marktgemeinderatssitzung am 05.04.2018 findet dann eine nochmalige Beratung statt, sodass die Beschlussfassung über den Haushalt mit all seinen Bestandteilen am 12.04.2018 erfolgen kann.
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7.4. Kläranlagenerweiterung in Zusmarshausen
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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69. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.03.2018
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7.4 |
Kurzbericht
Der 3. Bgm. Vogg erkundigt sich nach Zahlen aus der Kläranlage in Zusmarshausen und dem aktuellen Sachstand zu einer möglichen Erweiterung. Bgm. Uhl erklärt, dass es hierzu noch keine offiziellen Zahlen gibt, er diese aber bei Zeiten bekannt geben wird.
Datenstand vom 09.04.2018 16:16 Uhr