Datum: 19.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg; Raumordnungsverfahren
3 Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg; Petition
4 Verschiedenes
4.1 Hochwasserschutz in Gabelbach
5 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 081. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2023 ö informativ 1
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2. Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg; Raumordnungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 081. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2023 ö 2

Beschluss

Der Stellungnahme der RA Ziegler und Feuersinger in der vorliegenden Fassung mit den dazugehörenden gutachterlichen Stellungnahmen und den besprochenen Änderungen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht bis zum 31.12.2023 bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die überarbeitete Stellungnahme mit allen Anlagen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die gutachterlichen Stellungnahmen

-FFH-Vorprüfung
-Überprüfung der schalltechnischen Untersuchung
-Erläuterungsbericht Technik
-Beeinträchtigung von Scheppacher und Streitheimer Forst - Belange Jagd- und Forstwirtschaft

sowie eine zusammenfassende Stellungnahme von RA … wurden bereits vorab an den MGR versandt.

In der heutigen Sitzung werden diese Stellungnahmen von den Herren … und … nochmals erläutert und darüber soll nunmehr Beschluss gefasst werden, damit die Stellungnahme noch vor dem 31.12.2023 bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden kann. 



Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl eröffnet die Diskussion.

3. Bgm Weldishofer merkt an, dass es sich bei dem im Sachvortag von Herrn … erwähnten „Doppelzentrum“ nicht um ein „Doppelzentrum“, sondern um das „Mittelzentrum Dinkelscherben/ Zusmarshausen“ handelt, welches seit November 2017 besteht.

Ebenfalls möchte er in Erfahrung bringen, welche Rechtsverbindlichkeit zum Umweltleitfaden der DB (Deutschen Bahn) besteht und welche Wertigkeit die Stellungnahme hat, wenn auf diesen Leitfaden Bezug genommen wird.

Daraufhin erklärt Herr …, dass die Deutsche Bahn diesen Leitfaden selbst aufgestellt hat und es somit keine rechtliche Möglichkeit gibt, bei Verstoß, gegen die DB vorzugehen.
Er fügt hinzu, dass dennoch argumentativ gegen die DB vorgegangen werden kann, wenn sie von der üblichen sachlichen Vorgehensweise abweicht. Als Beispiel nennt er die unzureichende Ermittlung und Bewertung eines Schutzgutes.

Rechtsanwalt … ergänzt hierzu den von ihm bereits im Sachvortrag erwähnten § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG, welcher besagt, dass alles vorgelegt werden muss, was für eine Beurteilung notwendig ist. Aufgrund von Abweichungen des Kriterienkatalogs der DB wertet er die ausgearbeiteten Unterlagen als nicht vollständig. Dies kann seiner Ansicht nach als Verstoß gegen § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG gesehen werden.


3. Bgm Weldishofer kann den Standpunkt von RA … nachvollziehen, dennoch ist er kritisch gegenüber dem Eindruck, dass die Rechtsanwälte der Deutschen Bahn lückenhafte Planunterlagen einreichen und somit nicht fähig genug wären, um die benötigten Unterlagen ausreichend bearbeitet zu haben. Er äußert die Sorge, dass etwas Unerwartetes kommen kann, wenn die Situation falsch eingeschätzt wird und informiert sich, ob es auch weitere alternative Vorgehensweisen gibt, falls etwas nicht so stattfinden wird wie vorgesehen.

RA … bestätigt, dass es sich bei seiner Ausarbeitung nur um die Planung innerhalb des Raumordnungsverfahren handelt, welches im Ergebnis juristisch nicht “angegriffen“ werden kann, da es sich um ein Verwaltungsinternum handelt, auch wenn es eine hohe präjudizielle Bedeutung hat.
Des Weiteren fügt er hinzu, dass es wichtig ist, handelnde Politiker auf bisher geschehene Mängel aufmerksam zu machen und er davon ausgeht, dass es keine andere Kommune im gesamten Verfahren Augsburg-Ulm gibt, welche eine so tiefgehende Stellungnahme abgegeben hat, wie es der Markt Zusmarshausen tun wird.

Dies begründet RA … mit der kompletten Ausschöpfung der beantragten Fristverlängerung und einem eigenen hinzugezogenen Sachverständigen.
Ebenfalls geht er auf die Wichtigkeit des Artikels 20 Abs. 3 Grundgesetz ein, welcher besagt, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist und hofft, dass sich daran auch gehalten wird. Dennoch fügt er hinzu, dass es überall schlechte Rechtsanwälte und/oder Sachverständigen geben kann. 

3. Bgm Weldishofer merkt an, dass es den Eindruck vermittelt, als wäre man im Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben willkürlich ausgesetzt.

RA … widerspricht dem, da er schon der Ansicht ist, dass die Beschäftigten der Regierung von Schwaben sich ihre Unterlagen durchlesen und fügt hinzu, dass er mit Herrn Bürgermeister Bernhard Uhl nochmals ein Gespräch bei der Regierung von Schwaben und im Ministerium ersuchen wird. Er sieht die Situation realistisch, da die Fristverlängerung nach dem Besuch im Ministerium bis zum 31.12.2023 genehmigt wurde.

Bürgermeister Bernhard Uhl stimmt RA … zu und verdeutlicht, dass Gespräche in sachlicher Art und Weise geführt werden müssen, um im Bahnprojekt weiter voranzukommen.

MR Dr. Hippeli hat die Grundlagen der Bewertung aufgearbeitet und möchte in Erfahrung bringen, auf welche Position sich das Ranking, aus dem Sachvortrag von Herrn …, bezieht und wie die angegebenen Hektar zustande kommen.
Ebenfalls weist sie darauf hin, dass nicht nur die Trasse „Orange-Tiefbahnhof“ priorisiert werden sollte, welche als günstig dargestellt wird, da die anderen Trassen „Orange“ im Ranking deckungsgleich sind.
Das Ergebnis müsste ihrer Ansicht nach sein, dass „Orange-Hoch“ besser ist, da es entweder gleich mit „Orange-Tiefbahnhof“ ist oder sogar besser abschneidet.
Somit stellt sich ihr die Frage, wie das Fazit zustande kommen kann, welches einerseits von Herrn … als „perfekte“ Variante dargestellt wird, während RA … diese Variante als „noch am raumverträglichsten“ bezeichnet.

Herr … stimmt Frau Dr. Hippeli zu, dass „Orange-Hoch“ relativ raumverträglich sei, auch wenn nach dieser Auswertung nicht alle Varianten positiv zu bewerten sind. Daher wurde die Variante gewählt, welche am wenigsten „im Minus“ ist, und das sei die Variante „Orange-Tiefbahnhof“. Das Ranking am Ende kam so zustande, dass jedes Schutzgut abgearbeitet wurde, dann die Ergebnisse jedes Schutzgutes aufsummiert und daraufhin die Stärke der Beeinträchtigung kombiniert wurden. Er sieht ein, dass dies aus seinem Teil des Sachvortrags nicht nachvollziehbar war. Dennoch ist er gerne bereit dies aufzuarbeiten.

MR Dr. Hippeli merkt an, dass ihr die Differenz zwischen Rang 1 (Orange-Tiefbahnhof) und Rang 5 (Orange-Hoch), in Bezug auf das Schutzgut Mensch, ihrer Meinung nach zu groß ist.

Herr … erklärt, dass sich dies aus den vorgegebenen Planunterlagen ergeben hat.

RA … führt dies weiter aus.
Die Sorge ist, dass bei der Abgabe einer raumordnerischen Beurteilung, aus welcher hervorgeht, dass Orange-Tieflage und Türkis raumverträglich sind, die Variante „Türkis“ gewählt wird, da es sich dabei um die für die DB einfachste Variante handelt.
Dennoch wird hierbei nicht beachtet, wie dies sich auf Zusmarshausen auswirken wird.
RA … erklärt, dass die Reihenfolge von ihnen gebildet wurde, damit die Regierung von Schwaben auf eine Richtung gebracht werden kann und sich diese am Ende nicht für die Variante „Türkis“ entscheidet.

Herr …. geht erneut auf die Feststellung von MR Dr. Hippeli ein und erklärt, dass dies im Zusammenhang mit der Betroffenheit, wie beispielsweise der Landwirtschaft, gesehen werden muss.
Hierbei wäre die Variante Orange-Tieflage auf Rang 5. Dennoch, wenn beispielsweise der Lärmschutz betrachtet wird, ist diese Variante sehr hoch und hat somit Rang 1.
Herr …. verdeutlicht, dass jede Variante ihre Nach- aber auch Vorteile hat und je nach Wichtigkeit auch unterschiedlich gewichtet wird. Jedoch vertritt er die Ansicht, dass man sich am Ende für eine Variante entscheiden muss, auch wenn diese nicht zu 100 % das Ziel erfüllt.
Er empfiehl dem Markt Zusmarshausen, sich für eine Variante auszusprechen, um sich in das Verfahren mit einbringen zu können. Somit besteht die Chance, dass die gewünschte Strecke entstehen kann, solange die Deutsche Bahn nicht dazu bewegt werden kann, die Ausgangs- bzw. Bestandstrecke zu verwirklichen.

MR Dr. Hippeli meldet sich zu Wort und sorgt sich, dass die gewünschte Variante abgelehnt werden könnte, wenn durch eine Prognose ermittelt wird, dass der Regionalhalt hinfällig ist und daraufhin die Variante „Orange-Hoch“ ausgewählt wird.

RA … geht darauf ein und verdeutlicht, dass beim Vertreten dieser Ansicht keine der zur Auswahl stehenden Varianten gewählt werden kann, ausgenommen von der Bestandstrecke. Dennoch ist es besser eine Variante zu vertreten und zu versuchen, diese zu erreichen, als keine Stellungnahme abzugeben und auf die Bestandstrecke zu hoffen. Des Weiteren sieht er es als sichereren Weg anzugeben, dass der Bahnhalt gebraucht wird und daraufhin die Bedarfsanalyse kommt.

MR Dr. Hippeli fügt zu Ungunsten der Variante Türkis hinzu, dass in der Analyse nur Reh und Schwarzwild berücksichtigt wurde und nicht zusätzlich das Bestehen von Damwild.
Da es sich hierbei um eines der wenigsten Dammwildgebiete in Bayern handelt, sollte dies unbedingt beachtet werden.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet um Aufnahme der Anmerkung in die Stellungnahme.

MR Vogg spricht RA … ein Kompliment für seinen Einsatz aus.
Er selbst wünscht sich zwar nach wie vor die Bestandstrecke und hofft, dass die Regierung von Schwaben bei diesem Projekt ordnungsgemäß vorgeht.
Ebenfalls sind MR Vogg einige Änderungsvorschläge in der Stellungnahme aufgefallen, welche beachtet werden sollten. Diese Verbesserungen werden der Verwaltung mitgeteilt und sollen entsprechend berücksichtigt werden.

MR Hubert Kraus bedankt sich für die umfangreichen Darstellungen. Für ihn steht der Begriff „relative Raumverträglichkeit“ im Mittelpunkt. Er sieht die Aufgabe aus unvollständigen Unterlagen eine Stellungnahme abzugeben einerseits kritisch und gleichzeitig auch als eine Chance, mögliche Fehler zu finden und zu korrigieren. Ebenso ist er der Ansicht, dass der Markt Zusmarshausen eine sehr umfangreiche Stellungnahme abgeben wird, welche beeindruckend und qualitativ ist.

MR Dr. Hippeli möchte wissen, inwieweit der Deutschlandtackt für das Verfahren maßgebend ist und ob dieser überhaupt berücksichtigt wird.

Herr …. stimmt zu, dass das Verkehrsministerium mit dem Deutschlandtackt plant.

RA …. fügt hinzu, dass dennoch die Basis das Bundesschienenausbaugesetz ist, da es sich hierbei nicht um einen Kabinettsbeschluss, sondern um ein Gesetz handelt, welches höherwertig zu behandeln ist.

Des Weitern möchte MR Dr. Hippeli wissen, wozu die Überholungsschienen benötigt werden, wenn aus dem vorliegenden Schallgutachten ersichtlich ist, dass der Schienenpersonenverkehr nur zur Tageszeit und der Güterverkehr nur nachts fährt. Schließlich liegt kein Mischverkehr vor. Außerdem geht sie darauf ein, dass im Maßnahmenkatalog keine Information über den Hauptbahnhof in Augsburg oder den Hauptbahnhof in Ulm als Knotenbahnhof ist.

Herr … sagt aus, dass die Thematik bezüglich der Überholungsschienen nur die Deutsche Bahn beantworten kann. Auch fügt er hinzu, dass solche Fragen nur aufgrund einer projektbezogenen Verkehrsprognose zum Projekt geklärt werden könnten. Schließlich liegt ihm nur eine großflächige Bundesverkehrsprognose vor. Aus dieser Prognose wurden zwar Umlegungsrechnungen durchgeführt, welche eine ungefähre Auskunft des Zugaufkommens, auf bestimmten Strecken, aufzeigen, dennoch sind diese nicht mit einer projektbezogenen Verkehrsprognose zu vergleichen.
MR Günther fragt nach, ob es eine Möglichkeit zur Anfechtung gibt, dass die Bestandstrecke aus dem Raumordnungsverfahren entfernt wurde.

RA … antwortet, dass es sich hier erneut um ein Verwaltungsinternum handelt und daher nicht angefochten werden kann. Dennoch betont er auch, dass das Gesetz gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 4 Bayerisches Landesplanungsgesetz aussagt, dass die höhere Landesplanungsbehörde den Planungsträger auffordern kann, realistisch in Betracht kommende Varianten zu untersuchen.
Er erklärt, dass das Wort „kann“ im Gesetz (in der Regel) einen Ermessensspielraum aufzeigt und somit eine Entscheidungsmacht vorliegt. RA … fügt hinzu, dass das Wort „kann“ in bestimmten Situationen als „muss“ zu interpretieren ist. Hierbei gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Ebenfalls führt RA Ziegler noch aus, dass aufgrund des Bundesschienenausbaugesetzes, in welchem die Variante gewählt wurde, die Regierung dies auch so durchführen muss.

MR Herkommer bringt zum Ausdruck, dass ihm zeitweise das Gefühl vermittelt wird, dass die Bestandstrecke mit der Variante „Orange-Tiefbahnhof“ in Konkurrenz steht.
Da es für ihn so aussieht, als würde diese Variante in der Stellungnahme favorisiert werden, hat er die Sorge, dass es den Eindruck hinterlässt, die Bestandstrecke sei nicht gewünscht.

RA … geht darauf ein und begründet die beabsichtigte detaillierte Hinweisung auf die Variante „Organe-Tieflage“ damit, dass so verhindert werden könnte, die Variante „Türkis“ zu erhalten. Wäre die Situation so, dass die Bestandstrecke beinhaltet sei, wäre die Argumentation innerhalb der Stellungnahme anders gewählt worden.

MR Hafner-Eichner fragt, ob in der Stellungnahme die übermittelten Argumente gegen den Bau von Brücken verwendet wurden und, ob der Wunsch die Bestandstrecke zu wählen, da diese am wenigsten Brücken beinhaltet, geäußert wurde.

RA … bejaht die Übernahme der erhaltenen Argumentation gegen die Errichtung bestimmter Brücken, dennoch nicht im Zusammenhang mit der Bestandstrecke.

MR Hafner-Eichner möchte wissen, an welcher Stelle die Möglichkeit besteht, Lärmschutzregelungen anzuführen.

RA …. sagt aus, dass dies im Rahmen der Planfeststellung anzubringen ist. Er hofft, dass durch die gewünschte Variante auch der Lärm reduziert werden kann.

MR Hafner-Eichner betont an dieser Stelle nochmals die Notwendigkeit eines wirksamen Lärmschutzes, da der Autobahnlärmschutz bereits unzureichend ist.

MR Wörle interessiert das weitere Vorgehen und, ob die Regierung von Schwaben ihre Entscheidung bezüglich der Variante begründen müssen.

RA … beschreibt die Vorgehensweise folgendermaßen: Zunächst soll ein Termin bei der Regierung von Schwaben stattfinden und anschließend ist ein weiterer Termin im Wirtschaftsministerium vorgesehen. 
Die Frage nach der Begründung bejaht er.

MR Sapper unterstützt die Vorgehensweise und regt an, politische Kontakte aus der Region zu mobilisieren.

MR Dr. Hippeli sagt vorsichtig aus, dass sie den Eindruck hat, Herr Bürgermeister Bernhard Uhl würde sich die Variante „Orange-Tief“ aufgrund des möglicherweise entstehenden Bahnhofes wünschen. Da im Gutachten dies auch als vernünftigste Lösung dargestellt wird, hat sie die Sorge, dass dies wie ein Gefälligkeitsgutachten vermittelt werden könnte. Daher möchte sie wissen, ob die Gefahr besteht.

RA … bringt zum Ausdruck, dass bei dem Mandat viele Gefahren sehen gesehen werden könnten, dennoch sagt er aus, dass diese Gefahr nicht besteht.
Er argumentiert dies mit der Einsicht in das Landesentwicklungsprogramm, in den Regionalplan, das bestehende Gewerbe in Zusmarshausen und bringt dies in Zusammenhang mit der Ansicht der Verstärkung des ÖPNV im ländlichen Raum. Schließlich soll bei Entstehung neuer Infrastrukturprojekte der ländliche Raum angeschlossen werden. RA Ziegler verdeutlicht, wer sich die Unterlagen genau anschaut hat, kann nur zu dem einzig relativen vernünftigen Gedanken kommen, dass die Variante „Orange-Tieflage“ für den Markt Zusmarshausen noch am besten ist.

Herr … möchte sich dem anschließen und ist der Ansicht, dass es sich aus sachlicher Sicht sicher aufdrängt. Dennoch sieht er es als naheliegend, dass eine Region nur das Beste für sich möchte und hofft, dass sie das auch nutzen kann.
Beispielsweise wurden bereits umliegende Firmen gefragt, ob sie eine Bahnanbindung wünschenswert finden. Dies wurde bejaht, da es momentan keine Anbindung gibt. Daher wäre dies ein großer Mehrwert für die Region.

MGR Hubert Kraus möchte den Begriff des „Mittelzentrums“ hervorbringen. Dabei geht er auf den Zusammenschluss der Stadt Stadtbergen und des Marktes Diedorf ein, um den Status „Mittelzentrum“ zu erhalten. Er stimmt MR Dr. Hippeli zu, dass die genannten Bahnhöfe keine Knotenbahnhöfe sind. Dennoch ist er der Ansicht, dass beide Städte primär das Ziel verfolgen, mit diesem Projekt Knotenbahnhöfe zu werden und der Verlauf der dafür benötigenden Trassen erst an zweiter Stelle steht. Ebenfalls fügt er hinzu, dass die Gutachten, ob diese Bahnhöfe zu Knotenbahnhöfen werden können, zurzeit parallel durchgeführt werden.
Abschließend betont er, dass sich der Markt Zusmarshausen für seine Interessen einsetzen muss.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl merkt an, dass der Ausbau der Hochleistungskorridore bis dahin abgeschlossen sein muss. Er nennt das Datum 12.07.2030.

MR Günther möchte wissen, ob die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) über den Erhalt des Bahnhofes abstimmt, da er davon ausgeht, dass diese die Zahlungsmittel zur Verfügung stellen.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl fügt hinzu, dass die BEG die Notwendigkeit eines Bahnhofes prüft.

MR Günther möchte primär in Erfahrung bringen, ob die Errichtung eines Bahnhofes abgelehnt wird, wenn das Ergebnis des Gutachtens unzureichend ist. Zur Veranschaulichung erwähnt er das Beispiel, dass von 1.000 benötigten Fahrgästen nur 800 bzw. 900 Fahrgäste erreicht wurden.

Herr … erklärt, dass dies nicht so einfach zu bestimmen ist, da dieses Gutachten aus mehreren Teilen, verschiedenen Grundlagen und unterschiedlichen Arten von Verkehrsaufkommen zusammengesetzt wird.

Erster Bürgermeister Uhl fügt hinzu, dass es sich um eine Potentialeinschätzung handelt und noch nicht um eine Analyse.
Dennoch ist Bürgermeister Bernhard Uhl der Ansicht, dass die Analyse positiv für den Markt Zusmarshausen ausfallen könnte. Zur Verdeutlichung nennt er einerseits den Vergleich zum Markt Kinding, welcher lediglich 2.527 Einwohner (Stand 31.12.2022) hat und betont neben dem „Mittelzentrum“ auch die ansässigen großen Firmen, wie Chefs Culinar, Edna und Sortimo, welche viele Mitarbeiter haben, die täglich pendeln.

Abschließend verdeutlicht Erster Bürgermeister Bernhard Uhl, dass die mögliche Errichtung des Bahnhofes nicht ihm dient, sondern dem Markt Zusmarshausen, welcher davon sehr profitieren kann.

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3. Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg; Petition

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 081. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2023 ö 3

Beschluss

Die in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.10.2023 beschlossene Petition zum Bayerischen Landtag mit der Bitte um Gewährung einer Fristverlängerung für das Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm – Augsburg, eingereicht mit Schreiben vom 30.10.2023, wird aufgrund der zugesagten Fristverlängerung bis 31.12.2023 hiermit zurückgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Durch die gewährte Fristverlängerung bis 31.12.2023 ist die eingereichte Petition an den Bayerischen Landtag wieder zurückzunehmen.

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 081. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2023 ö informativ 4
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4.1. Hochwasserschutz in Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 081. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2023 ö 4.1

Kurzbericht

MR Vogg bittet für das Jahr 2024 um einen Sachstandsbericht bezüglich des Hochwasserschutzes in Gabelbach.

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 081. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2023 ö informativ 5
Datenstand vom 20.02.2024 09:22 Uhr