Datum: 25.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 23:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 079. Sitzung am 30.11.2023
3 Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS)
4 Bebauungsplan Nr. 54 "An der Wiege II", Wörleschwang; 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB a) Aufstellungsbeschluss b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
5 Bauleitplanung Markt Burtenbach Bebauungsplan "Areal Schertlinhaus", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Freiwillige Feuerwehr Steinekirch - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Marktbote - neue Farbgestaltung
9 Bekanntgaben
9.1 Außenbeuchtung Kirche Zusmarshausen

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 079. Sitzung am 30.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 3

Beschluss 1

Vorbereitender Satzungsbeschluss:

Vervielfachung Nutzungsfaktor

Die Festsetzung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 „…bei eingeschossiger Bebaubarkeit, wenn im Kellergeschoss lt. Bebauungsplan der Einbau von Aufenthaltsräumen (Art. 45 und 47 BayBO) zulässig ist zuzüglich 0,1…“ soll weiterhin bestehen bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Beschluss 2

Vorbereitender Satzungsbeschluss:

Abgrenzung von Grundstücken, die sich sowohl im Innen- als auch im Außenbereich befinden

In der Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS) soll unter § 6 Abs. 3 Nr. 2 bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, auf die Grundstücksfläche im Innenbereich (§ 34 BauGB) abgestellt werden. (Alternativer Formulierungsvorschlag des Kommentars „Kommunales Ortsrecht“ von Parzefall/Ecker/Katzer). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 3

Vorbereitender Satzungsbeschluss:

Artzuschlag § 6 Abs. 10 EBS

Es soll ein Artzuschlag gemäß § 6 Abs. 10 EBS für Grundstücke anfallen, die zu mehr als einem Drittel in Bezug auf die Nutzfläche gewerblich genutzt oder gewerblich nutzbar sind, erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

Beschluss 4

Vorbereitender Satzungsbeschluss:

Artzuschlag § 6 Abs. 10 EBS

Es soll ein Artzuschlag gemäß § 6 Abs. 10 EBS für Grundstücke anfallen, die überwiegend, d.h. mehr als 50% in Bezug auf die Nutzfläche, gewerblich genutzt oder gewerblich nutzbar sind, erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 5

Vorbereitender Satzungsbeschluss:

Artzuschlag § 6 Abs. 10 EBS

Der Artzuschlag soll unter § 6 Abs. 10 EBS wie bisher 50 v. H. betragen. Eine Reduzierung im Vergleich zur alten Satzungsregelung erfolgt dementsprechend nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 6

Vorbereitender Satzungsbeschluss:

Aufrechterhalten der Möglichkeit der Schließung von Ablösevereinbarungen (§ 15 Abs. 2 
EBS)

Die grundsätzliche Möglichkeit zur Schließung von Ablösevereinbarungen soll in der EBS weiter bestehen bleiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Beschluss 7

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (Anlage 1 zu diesem Beschluss) entsprechend des heute vorliegenden Entwurfs mit den vorstehend beschlossenen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2024.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird mit der Ausfertigung und die Verwaltung mit der Bekanntgabe beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Zusmarshausen vom 08.02.1988 inkl. 1. Änderungssatzung mit Stand vom 16.06.2003 entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Das Landratsamt Augsburg hatte mit E-Mail vom 19.06.2019 alle kreisangehörigen Gemeinden auf den erforderlichen Anpassungsbedarf hingewiesen. Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat wiederholt den veralteten Rechtsstand der Satzung moniert. Grund ist vor allem die Überführung des Erschließungsbeitragsrechts von Bundes- in Landesrecht zum 01.04.2016 und die damit einhergehenden Mindestinhalte der Satzung gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes: 

  • Beitragspflichtiger, 
  • Beitragstatbestand, 
  • Beitragsmaßstab, 
  • Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld. 

Der MGR erhält durch Einstellung in das RIS eine Gegenüberstellung der aktuellen Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Zusmarshausen mit dem Muster des Bayerischen Gemeindetages (Stand November 2021), sowie ein Satzungsmuster zur Beschlussfassung.

In dieser Synopse wurde jeweils hellblau markiert, wenn der Marktgemeinderat eine Entscheidung zu treffen hat. Es handelt sich um folgende Punkte:

  1. Abgrenzung von Grundstücken, die sich sowohl im Innen- als auch im Außenbereich befinden (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 EBS-Gegenüberstellung)
  2. Artzuschlag (§ 6 Abs. 10 EBS-Gegenüberstellung) – Formulierung und Höhe
  3. Unwirksamkeit einer Ablösevereinbarung (§ 15 Abs. 2 EBS-Gegenüberstellung)



Diskussionsverlauf:
Für MR Dr. Hippeli soll die Festsetzung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 …bei eingeschossiger Bebaubarkeit, wenn im Kellergeschoss lt. Bebauungsplan der Einbau von Aufenthaltsräumen (Art. 45 und 47 BayBO) zulässig ist zuzüglich 0,1… weiterhin bestehen bleiben. Sie bittet um Beschlussfassung. Dieser Beschluss wird unverzüglich gefasst.

Bezüglich des Punktes „Unwirksamkeit einer Ablösevereinbarung“ kommt es im Gremium zu einer Diskussion, ob die Möglichkeit der Ablösevereinbarung grundsätzlich beibehalten werden soll. Statt der vorbereitenden Beschlussfassung wie in der Beschlussvorlage unter Nr. 3 erfolgt abweichend ein Grundsatzbeschluss, ob von der Möglichkeit der Ablösevereinbarung weiter Gebrauch gemacht werden soll.

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4. Bebauungsplan Nr. 54 "An der Wiege II", Wörleschwang; 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB a) Aufstellungsbeschluss b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö 4

Beschluss 1

a) Aufstellungsbeschluss 
Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 
„An der Wiege II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 2

b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur förmlichen Beteiligung
Der Marktgemeinderat billigt den von Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ mit Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 (Anlage 2). 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Durchführungs-Beschluss 
Beschluss des MGR zur Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang, in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 14.09.2023.

Anlass der Planung 
Die Urfassung des Bebauungsplanes „An der Wiege II“, Wörleschwang, in der Fassung vom 20.04.2020 ist am 04.06.2020 in Kraft getreten. 

Der Markt Zusmarshausen hat im Zuge der ersten Bauanfragen festgestellt, dass die Festsetzungen zum Immissionsschutz insbesondere zu den Luftwärmepumpen nicht den aktuellen Anforderungen und Vorschriften entsprechen und möchte dies durch die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ korrigieren. 

Inhalt der Planung 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ umfasst 
dieselben Flächen mit dem identischen Geltungsbereich wie der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“. 

Durch die 1. Änderung entfällt die textliche Festsetzung unter D) Ziffer 11. Immissionsschutz des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ in der Fassung vom 28.04.2020, sodass in Zukunft für Bauherren im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ keine zwingenden Festsetzungen zum Immissionsschutz gelten. 

In den textlichen Hinweisen unter E) Ziffer 6 werden Empfehlungen aufgenommen, die zur Orientierung für die Bauherren dienen. Die textlichen Hinweise haben keine bindende Wirkung und dienen als Orientierungshilfe. 

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB 
Lt. Aussage des Landratsamtes kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da Grundzüge der Planung nicht tangiert sind. 
Bei Bebauungsplänen, die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden, wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen. 

Anlage Nr. 2  
Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ mit Grünordnung, Stand 25.01.2024
bestehend aus A) Textlichen Festsetzungen
                         B) Textlichen Hinweisen
                         C) Begründung
                         D) Verfahrensvermerke 



Diskussionsverlauf:
… erläutert den o.g. Sachvortrag. Auf Nachfrage gibt sie wieder, dass im September 2023 Bauherren gegenüber Herrn … vom technischen Bauamt bemängelten, dass die Festsetzungen zu den Luftwärmepumpen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Vorschriften entsprechen würden. 

Bgm. Uhl fügt hinzu, dass seitens des Landratsamts alle Bauanträge genehmigt wurden. Es sei kein Fall bekannt, wo die Genehmigung an den bisherigen Festsetzungen scheiterte. Nachteile für die bisher verbauten Luftwärmepumpen entstehen durch die heutige Beschlussfassung nicht. 
Der von der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz erstellte Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten kann auch bei anderen Bebauungsplänen ohne Festsetzungen herangezogen werden. 

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5. Bauleitplanung Markt Burtenbach Bebauungsplan "Areal Schertlinhaus", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“, 2. Entwurf, des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 21.12.2023 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach erneut über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“, 2. Entwurf, des Marktes Burtenbach und bittet den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs: 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis 22.01.2024. Nachdem die Sitzung des Marktgemeinderates erst am 25.01.2024 stattfindet, wurde von der Verwaltung Fristverlängerung bis 30.10.2024 beantragt. Das Ingenieurbüro hat der Fristverlängerung mit Mail vom 08.01.2024 zugestimmt. 

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt, Wasserversorgung) mit Mail vom 08.01.2024 zu. Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den Bebauungsplan des Marktes Burtenbach vorgebracht. 

Der Bauleitplan des Marktes Burtenbach wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, weshalb von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 
Die Angelegenheit wurde bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 06.07.2023 behandelt. Es wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung des Marktes Burtenbach erhoben.
 
Im nun vorgelegten 2. Entwurf wurde die Fläche/der Umgriff des Plangebietes verändert. Das Plangebiet befindet sich im Ortskern der Marktgemeinde Burtenbach und umfasst eine Fläche von ca. 24.688 qm. 
Nördlich grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Schertlinpark“ an bzw. wird teilweise durch den gegenständlichen Geltungsbereich überlagert. Der bisher im Bebauungsplan „Schertlinpark“ als Sondergebiet „Betreutes Wohnen und Altenpflege“ enthaltene Bereich Flur-Nr. 147 und ein Teilbereich Flur-Nr. 147/24 werden seit einiger Zeit als Parkanlage und als Parkplatz genutzt. Dieser Bereich wird deshalb in den Geltungsbereich aufgenommen und in die Fläche für den Gemeinbedarf „Betreutes Wohnen, Alten- und Pflegeheim“ integriert. Der bisherige Bebauungsplan „Schertlinpark“ wird in diesem Teilbereich aufgehoben.
Östlich wird das Plangebiet geringfügig von dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Kirchhalde“ überlagert.  Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kirchhalde“ soweit dieser innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“ liegt, geändert und vollständig ersetzt. 

Das gesamte Plangebiet wird als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Das entspricht dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Burtenbach. Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf – „Betreutes Wohnen, Alten- und Pflegeheim“ sind entsprechend Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen, die dazugehörigen Nutzungen sowie untergeordnet Arztpraxen, therapeutische und medizinische Einrichtungen zulässig festgesetzt. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach beeinträchtigt werden.

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6. Freiwillige Feuerwehr Steinekirch - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö 6

Beschluss

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Matthias Scherer als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Steinekirch und Herrn Daniel Kastner als dessen Stellvertreter. Die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen wurden bereits besucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Steinekirch am 05.01.2024 fand auch die Neuwahl des Kommandanten und dessen Stellvertreters statt.

Gewählt wurden wieder … und ….. 

Gem. Art. 8 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch den Markt. 

Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat liegt vor. Die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen wurden bereits besucht.

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö 7

Kurzbericht

Bgm. Uhl erläutert, dass der Fragebogen zur Potenzialabschätzung zwischenzeitlich vorliegt. Insbesondere wird nach der Einwohnerzahl sowie den Arbeitsplätzen gefragt. 
In der Untersuchung wird auch die geplante zukünftige Gebietsentwicklung bis zum Prognosehorizont 2030 (Baugebiete, Gewerbegebiete etc.) berücksichtigt. 

Er führt weiter aus, dass ein Potenzial von mindestens 1.000 Ein- und Aussteigern pro Werktag ermittelt werden muss. Die Verwaltung habe bereits Kontakt mit Gutachter Hahn aufgenommen.  Dieser konnte schon eine erste Stellungnahme zur Potenzialuntersuchung abgeben, in der insbesondere die Einzugsbereiche hinterfragt werden.  

Bgm. Uhl steht zudem in Kontakt mit der Gemeinde Merklingen. Die Gemeinde habe auch einen Regionalhalt mit zwei zusätzlichen Überholgleisen erhalten. Der Bahnhalt sei im Jahr 2022 fertiggestellt worden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können dem Bericht aus Wikipedia entnommen werden. Die damalige Potenzialanalyse der Gemeinde Merklingen wird der Verwaltung zeitnah übersandt. 

Frau …, Geschäftsführerin der BEG, signalisierte bei einem Treffen im bayerischen Landtag, dass Abstimmungsgespräche bzgl. des Umkreises jederzeit möglich seien. Bgm. Uhl berichtet nebstdem von seiner Teilnahme im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (bayerischer Landtag) am 23.01.2024. 

Er informiert des Weiteren, dass Staatsminister Christian Bernreiter am 17.03.2024 die Firma Chefs Culinar besuchen wird. 

Zur Information ist im nächsten Marktboten eine Panoramaseite mit einer interaktiven Karte sowie einigen Zahlen, Daten und Fakten zum Regionalhalt vorgesehen. 

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö informativ 8
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8.1. Marktbote - neue Farbgestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö informativ 8.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt bekannt, dass der Innenteil des Marktboten zukünftig farbig abgedruckt wird. 
Im Zuge dieser Neuerung wurde auch die Farbgebung der Titelseite von blau auf grün geändert. 
Mehrkosten entstehen für den Markt Zusmarshausen nicht.  

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö informativ 9
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9.1. Außenbeuchtung Kirche Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö informativ 9.1

Kurzbericht

MR Winkler fragt nach, ob die Außenbeleuchtung der Kirche in Zusmarshausen wieder geplant sei. 
Bis zur nächsten Sitzung werde die Zuständigkeit (Kirche oder Markt) geklärt, so Bgm. Uhl. 

Datenstand vom 14.03.2024 08:11 Uhr