Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die 008. Sitzung am 23.11.2023
2 Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße zwischen Augsburger Straße und Frühlingstraße - Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
2.1 Ergebnis Versuchsphase
2.2 weitere Vorgehensweise
3 Änderung der Plakatierungsverordnung - weitere Vorberatung
4 Verschiedenes
5 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift über die 008. Sitzung am 23.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö beschließend 1
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2. Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße zwischen Augsburger Straße und Frühlingstraße - Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö beschließend 2
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2.1. Ergebnis Versuchsphase

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö 2.1
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2.2. weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö 2.2

Beschluss 1

Die verkehrsrechtliche Anordnung auf Versuchsbasis für eine Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße zwischen Augsburger Straße und Frühlingstraße soll aufgehoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Bereich der Frühlingstraße soll eine unechte Einbahnstraßenregelung in Richtung Westen, beginnend nach der Wohnbebauung (Haus-Nrn. 14 u. 17) bis zur Abzweigung Krankenhausweg auf Versuchsbasis erfolgen. Im Rahmen der Versuchsphase soll auch geprüft werden, ob die Anordnungsvoraussetzungen nach § 45 Abs. 9 StVO (qualifizierte Gefahrenlage) vorliegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Änderung der Plakatierungsverordnung - weitere Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö 3

Beschluss

Für Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerentscheiden stellt der Markt sechs Wochen vorher ihm gehörende Anschlagtafeln (Sammelanlagen) an bestimmten Standorten im Kernort Zusmarshausen den politischen Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren kostenfrei zur Verfügung. In den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut, Steinekirch, Streitheim, Vallried, Wörleschwang und Wollbach dürfen politische Parteien und Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren eine begrenzte Anzahl von Plakaten sechs Wochen vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerentscheiden anbringen. Die Anzahl muss noch festgelegt werden. Ein überarbeiteter Entwurf der Plakatierungsverordnung ist dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö informativ 4
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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö informativ 5
Datenstand vom 28.11.2024 16:34 Uhr