Datum: 28.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 22:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:37 Uhr bis 00:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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2. Einzelhandelsprojekt Nord-Ost Zusmarshausen (Rasenspielfeld)
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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2.1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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2.1 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren für ein Einzelhandelsprojekt und eine Veranstaltungshalle Nord-Ost Zusmarshausen (Rasenspielfeld) auf den Grundstücken Fl. Nrn. 395 und 394 (Teilflächen), jeweils Gemarkung Zusmarshausen durch einen Aufstellungsbeschluss einzuleiten, obwohl bekannt ist, dass der Erlass einer bauleitplanerischen Satzung an dieser Stelle an der Roth bei Kenntnis des bauleitplanerischen Verfahrens beim Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (wie mit Schreiben des WWA Donauwörth vom 17.01.2023 mitgeteilt und auf der Grundlage des heutigen Vortrags des WWA erneut bekräftigt), zum Ausschluss von einer Förderung nach RZWas in nicht bekannter Höhe bei der Anlagensanierung des Dammbauwerks am Rothsee führen kann. Bei einer Abwägung zwischen möglichem Verlust der Förderung und evtl. erfolgreichem, zeitnahem rechtskräftigen Bebauungsplan für ein Einzelhandelsprojekt und eine Veranstaltungshalle auf Fl. Nrn. 395 und 394 (Teilflächen), Gemarkung Zusmarshausen räumt der Marktgemeinderat dem Einzelhandelsprojekt ausdrücklich den Vorzug ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 14
Kurzbericht
Sachvortrag:
Ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth referiert.
Diskussionsverlauf:
Herr ... der zuständige Abteilungsleiter des WWA Donauwörth informiert das Gremium über die Sach- und Rechtslage. Ebenfalls mit anwesend ist Frau ..., Sachgebietsleiterin des Sachgebiets Wasserbau.
... informiert zunächst über die wasserwirtschaftliche Situation, die Belage des Wassers (insbesondere des Oberflächenwassers) an der Roth und am Rothsee sowie über die Belange des Hochwasserschutzes.
Es gibt im Falle der Errichtung des Einzelhandelsprojekts Nord-Ost Zusmarshausen (Rasenspielfeld) zwei wasserwirtschaftliche Belange.
Zum einen der Rothsee mit dem Staudamm. Es ist erforderlich, die Stauanlage gemäß DIN 19700 nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen und zu unterhalten. Die Kriterien der DIN 19700 erfüllt der Staudamm derzeit nicht. Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Ertüchtigung von Stauanlagen mit bis zu 50 %. Hierfür muss ein Förderantrag gestellt werden.
Der zweite Gesichtspunkt ist, dass das Gebiet entlang der Roth zwar kein festgesetztes, aber ein bekanntes ermitteltes Überschwemmungsgebiet darstellt. Sollte hier ein Bauleitplanverfahren für ein Einzelhandelsprojekt durchgeführt werden, sind die zuständigen Behörden zu hören, somit auch das WWA Donauwörth. Das WWA Donauwörth tritt hier als Träger öffentlicher Belange auf und nicht als Gutachter. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahme des WWA dann im Gremium entsprechend berücksichtigt wird. Wenn der Markt Zusmarshausen beschließt, im Überschwemmungsgebiet der Roth eine Bauleitplanung zu machen, würde das WWA Donauwörth Bedenken anmelden und entsprechende Maßnahmen fordern. Daher sollten Alternativen für einen besser geeigneten Standort geprüft werden.
Das WWA Donauwörth ist im vorliegenden Fall einmal Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung und einmal Geldgeber für die Förderung der Sanierung des Staudamms. In diesem besonderen Fall gibt es somit eine Verquickung der beiden Angelegenheiten.
Es wird ein aktueller Stand der Technik am Staudamm angestrebt, um größtmögliche Standsicherheit des Dammes zu erreichen. Für den Fall eines Dammbruches bei Überlastung müsste außerdem über Auebereiche das Wasser abgeleitet werden können. Im vorliegenden Fall gibt es keine solche Möglichkeit. Im schlimmsten Fall könnte es zu einer Flutwelle kommen. Die Rothaue liegt mitten im Flutwellenbereich
Für den Markt Zusmarshausen interessant sind die möglichen Fördermittel für die Sanierung der Stauanlage, die für freiwillige Investitionen zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es auch Förderausschlüsse, was den vorliegenden Fall verzwickt macht. Sollte der Markt Zusmarshausen eine Bauleitplanung durchführen und die Fläche als Baugebiet erschlossen werden, kann es sein, dass die zuerkannten Fördermittel für die Sanierung des Staudamms wieder aberkannt werden.
Dies bedeutet im Umkehrschluss: Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist der Bereich an der Roth ungeeignet als Standort für den Einzelhandel. Zum anderen läuft der Markt Zusmarshausen wissentlich Gefahr, die Förderung für die Sanierung des Staudamms, die sehr kostenintensiv ist, zu verlieren.
Zum Ablauf der Förderung teilt .... mit, dass jeder eingehende Förderantrag vom WWA Donauwörth geprüft wird. Das WWA gibt dann eine Stellungnahme an die Regierung von Schwaben ab, von dort wird der Antrag ebenfalls geprüft und an das LfU weitergeleitet. Wenn das Projekt vom LfU befürwortet wird, geht der Antrag wieder zurück an das WWA Donauwörth, welches die Förderung freigibt. Somit wird der Förderantrag von mehreren Behörden eingehend auf Ausschlusskriterien geprüft. Vordringlich freigegeben werden Fördermittel für Maßnahmen, an denen das Gefahrenpotential besonders hoch erscheint.
Die Fragen aus dem Gremium beantwortet ... wie folgt:
Zur Festlegung des Flutbereichs liegen Flutwellenberechnungen vor. Der Flutbereich befindet sich sowohl links als auch rechts der Roth. Die Flutwellenberechnung ist ca. 20 Jahre alt, daher empfiehlt er die Durchführung einer neuen Flutwellenberechnung nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Flutwellenberechnung muss ein Ingenieurbüro durchführen. Je nach Datenlage wird dies wohl einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Flutwellenberechnung wäre auch wichtig für den Markt Zusmarshausen im Hinblick auf die Dringlichkeitsliste, nach der die Fördermittel im Hinblick auf das Gefahrenpotential freigegeben werden. Das derzeitige Gefahrenpotential kann ... nicht benennen, hierfür müsste zunächst eine konkrete Planung und eine aktuelle Flutwellenberechnung vorliegen.
Ein Ausschlusskriterium für die Fördermittel wäre eine neue Bauleitplanung in Gebiet der Flutwellenberechnung. Ob dies auch für die Umwidmung von Bestandsobjekten gilt, müsste rechtlich geklärt werden.
Der bereits bestehende Lidl Markt liegt zwar ebenfalls im Flutbereich der Roth, da dieser jedoch längst genehmigt und errichtet wurde, ist er nicht förderschädlich, da es den Fördertatbestand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gab. Die RZWas läuft Endes des Jahres aus und wird im Januar 2025 erneuert. Es ist noch nicht bekannt, welche Tatbestände geändert werden oder neu hinzukommen. Es empfiehlt sich daher, den Förderantrag zeitnah zu stellen, auch im Hinblick darauf, dass die Fördertöpfe derzeit noch gefüllt sind. Die technischen Anforderungen für die Sanierung des Staudamms lassen sich der DIN 19700 entnehmen. Zudem ist ein geotechnischer Nachweis zu erbringen bezüglich der Standfestigkeit, etc. Dies alles fließt in die Bemessung mit ein. Hierfür muss ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
Sofern die Dammsanierung insgesamt abgeschlossen ist und danach erst eine Bauleitplanung gemacht wird für den Einzelhandel bleiben die Fördermittel bestehen. Wichtig ist die bauliche Umsetzung und nicht der Eingang des Förderbescheids. Von der Stellung des Förderantrags bis zur baulichen Umsetzung ist mit einer Dauer von ca. 2 Jahren zu rechnen.
Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass für den Standort Einzelhandel Nord-Ost bereits eine Bauleitplanung besteht, nämlich mit dem Rasenspielfeld. Wenn man das Gebäude auf Stelzen errichten würde, ergäbe sich sogar mehr Retentionsraum gegenüber einem Rasenspielfeld.
... führt hierzu aus, dass durch den Stelzenbau andere Probleme entstehen, z.B. durch eine Verklausungsgefahr, die durch Bäume, Stämme, etc. entsteht, so dass der Abfluss verstopfen kann. Somit kauft man sich mit einem Stelzenbau andere Gefahren ein. Des Weiteren besteht zwar ein Bebauungsplan, jedoch für ein Rasenspielfeld. Somit müsste für die Errichtung eines Einzelhandels eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden. Hier würde das WWA ebenso seine Stellungnahme mit den Bedenken zur Hochwassergefahr abgeben.
SGL ... führt aus, dass es einen Bebauungsplan gibt, jedoch kann dieser nicht für einen Einzelhandel mit Veranstaltungshalle aktiviert werden. Der Bebauungsplan heißt „Untere Rothmäder“ und es wurden zwei Rasenspielfelder reingeplant, von denen eines umgesetzt wurde, das zweite seit Jahren noch nicht gebraucht wurde und daher bislang nicht errichtet werden musste. Wie aus der Wortmeldung in der Bürgersprechstunde zu entnehmen war, wird das zweite Rasenspielfeld wohl zukünftig doch gebraucht. Man kann den Bebauungsplan nicht für die Umsetzung eines aufgeständerten Einzelhandels aktivieren, sondern nur für das Rasenspielfeld. Für den Einzelhandel mit Veranstaltungshalle muss der Bebauungsplan geändert werden. Es gibt im Bereich der Roth bereits Gebäude, die schon problematisch sind, aber es erscheint nicht sinnvoll, hier nochmal ein Gebäude in ein faktisches Überschwemmungsgebiet reinzubauen.
Diskussion des Gremiums, dass die Realisierung des Einzelhandels mit Veranstaltungshalle dringlich ist und der hierdurch entstehende Synergieeffekt optimal wäre. Die Firma REWE ist unzufrieden mit der Situation in dem jetzigen Gebäude und es besteht die Gefahr, dass REWE sich aus Zusmarshausen zurückzieht. Jedoch dürfen keinesfalls die Fördermittel für die Dammsanierung verloren gehen. Die Realisierung des Einzelhandels auf dem Rasenspielfeld zeitlich erst nach dem Abschluss der Dammsanierung dauert lange. Ebenso erscheint der Standort auf dem Rasenspielfeld für den Einzelhandel nicht optimal, da im Falle einer notwendigen Schulerweiterung die Fläche als Sportanlage benötigt wird. Die derzeitige zentrale Lage der Sportanlage neben der Schule ist optimal und sollte nicht in den Außenbereich verlegt werden.
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2.2. Staatliches Bauamt Augsburg
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.05.2024
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2.2 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Es referiert Herr ..., Abteilungsleiter des Staatlichen Bauamts für Straßenbau im Landkreis Augsburg. Ebenfalls anwesend ist Frau ..., Sachgebietsleiterin des Staatlichen Bauamts.
Von dem geplanten Veranstaltungssaal im Obergeschoss des Einzelhandels haben Herr ... und Frau ... während des Vortrags unter TOP 2.1 heute zum ersten Mal erfahren. Hierdurch entsteht ein noch höherer Verkehrsstrom über die Öffnungszeiten des Einzelhandels hinaus.
Diskussionsverlauf:
Die Fragen des Gremiums beantworten Herr ... und Frau ... wie folgt:
Das in der Präsentation dargestellte Unfallgeschehen an der St 2510 liegt zwar nicht an der geplanten neuen Einfahrt zum Einzelhandel, sondern weiter Richtung Horgau, es soll jedoch aufgezeigt werden, dass auf der Strecke ein hohes Verkehrsaufkommen besteht. Für die neue Einfahrt zum Einzelhandel müsste eine Sondernutzung erteilt werden, die im Falle einer Unfallhäufung auch wieder widerrufen und der bauliche Rückbau gefordert werden könnte.
Bezüglich des OD-Schildes in der Römerstraße, das mittlerweile innerorts liegt, verhält es sich so, dass die Regierung die OD-Grenzen festsetzt. Der Markt Zusmarshausen ist nicht in einer Längsausdehnung in eine Richtung gewachsen, sondern hat sich rund über die Jahre vergrößert. Wenn die Gemeinde in die Länge gewachsen wäre, könnte das OD-Schild auf Antrag bei der Regierung versetzt werden.
Maßgeblich für Herrn... ist das weiße OD-Schild. Das verkehrsrechtliche (gelbe) Ortsschild ist für das Staatliche Bauamt unerheblich. Die Versetzung des verkehrsrechtlichen Ortsschilds erfolgt durch die Verkehrsbehörde, die Versetzung des OD-Schilds durch die Regierung.
Das aufgeführte Beispiel Pfaffenhausen wurde durch das Staatliche Bauamt Kempten genehmigt. Hier lagen auch andere örtliche Gegebenheiten vor als in Zusmarshausen. Es gibt innerhalb des Ermessensspielraums die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in Form einer Sondernutzungserlaubnis. Im Fall Zusmarshausen kann eine solche Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden. Nach der Abwägung des Staatlichen Bauamts liegt keine besondere Härte vor, es gibt alternative Standorte (beispielsweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite über die Paracelsusstraße) und das Gemeinwohl ist nicht betroffen. Das Staatliche Bauamt ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass vorliegend keine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann.
Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis käme unter Umständen in Betracht, wenn hierdurch ein ganzes Wohngebiet über eine öffentliche Straße erschlossen werden würde. Vorliegend handelt es sich jedoch um eine Privatzufahrt zu einem Supermarkt. Der Gesetzgeber stellt ganz klar fest, dass im vorliegenden Fall eine Zufahrt verboten ist und keine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden darf.
Aus dem Gremium wird angemerkt, dass man sich durchaus Lösungsmöglichkeiten vorstellen könnte. Die Einfahrt zu dem Einzelhandel liegt zwischen zwei Kreisverkehren, so dass man nur ein Rechtsabbiegen genehmigen könnte. Möglicherweise könnte der Einzelhandel auch durch einen weiteren Abzweig vom bestehenden Sortimo-Kreisel erschlossen werden. Der Einzelhandel mit Veranstaltungshalle auf dieser Straßenseite erscheint sinnvoll, da die Kunden des Einzelhandels und die Besucher der Veranstaltungshalle jeweils zu Fuß nach Hause laufen können, ohne die Staatsstraße überqueren zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Firma REWE aus Zusmarshausen zurückziehen wird, sollte nicht zeitnah ein neuer Einzelhandel gebaut werden können, da das Gebäude, in dem der REWE-Markt jetzt untergebracht ist, bei weitem nicht mehr zeitgemäß und zu klein ist.
Herr ... führt hierzu aus, dass die Gemeinde Zusmarshausen alternative Anschlussmöglichkeiten über den bestehenden Kreisverkehr prüfen lassen kann. Es müsste dann eine Schleppkurve nachweisbar sein. Der Kreisverkehr ist mit fünf Ästen bereits gut belegt, daher ist Herr ... eher skeptisch, ob die Erschließung über einen weiteren Ast möglich wäre. Dies war jedoch nicht Thema der aktuellen Untersuchung. Vorliegend wurde nur die Möglichkeit einer Linksabbiegespur auf der Ortsumgehungsstraße St 2510 geprüft. Eine Anbindung über die St 2027 wäre zwar ebenfalls nicht optimal, aber besser als eine Anbindung auf freier Strecke über die St 2510.
Weshalb vor über 20 Jahren die Zufahrt zum Lidl-Markt an der St 2027 zugestanden wurde, kann heute nicht mehr gesagt werden. Aus heutiger Sicht hätte man diese Zufahrt nach dem Ermessensspielraum ebenfalls nicht zulassen dürfen.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Verwaltung für die heutige Sitzung zwei Beschlussvorschläge vorbereitet hat. Diese wurden bereits an das Gremium als Tischvorlage ausgeteilt. Es sollte am heutigen Abend eine Beschlussfassung erfolgen, um eine klare Richtung für das weitere Vorgehen zu erhalten, nämlich ob eine Bauleitplanung trotz der Bedenken des WWA Donauwörth und des Staatlichen Bauamts eingeleitet werden soll.
Des Weiteren weist erster Bürgermeister Bernhard Uhl darauf hin, dass auch die Vorprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich des Naturschutzes und des bestehenden Biotops negativ beurteilt wurde.
Diskussion des Gremiums, dass es für den Markt Zusmarshausen durchaus eine Härte darstellen würde, wenn sich der REWE-Markt aus der Gemeinde zurückzieht, da dies der einzige Vollsortimenter in Zusmarshausen ist. Zum anderen ist durch die in Zusmarshausen fehlende Veranstaltungshalle auch das Gemeinwohl begründet. Andererseits kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Realisierung des Einzelhandels mit der Veranstaltungshalle an diesem Standort nicht möglich erscheint.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl regt an, nunmehr zur Beschlussfassung zu kommen.
Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, vor einer Beschlussfassung mit der Regierung von Schwaben zu klären, wie die zeitliche Abfolge aussehen müsste, damit die Sicherung des Dammbauwerks gefördert wird und mit der Bauleitplanung für den Einzelhandel an diesem Standort begonnen werden kann, ohne dass der Markt Zusmarshausen die Förderung verliert.
MR Alfred Hegele stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Es soll jetzt über die beiden Beschlussvorschläge abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 6
Damit ist der Antrag angenommen.
Es wird zunächst über den Beschlussvorschlag zu TOP 2.1 abgestimmt.
Eine Beschlussfassung zu TOP 2.2 war aufgrund der unter TOP 2.1 erfolgten Beschlussfassung nicht mehr erforderlich.
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3. Umbau der Querungshilfe an der St 2027 – Bereich Stadionstraße – Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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informativ
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Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 23.11.2023 wurde der Sachverhalt zur Beleuchtungssituation am Fußgängerüberweg an der Wertinger Straße (St 2027) / Höhe Sportgelände zuletzt behandelt.
In dieser Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für die Anbringung des Zebrastreifens mit der Auflage verbunden ist, dass die Mindestanforderungen für die Beleuchtung von Fußgängerüberwege nach DIN 67 523 i. V. m. DIN EN 13201 einzuhalten sind. Verantwortlich für die Umsetzung ist der zuständige Straßenbaulastträger. In diesem Fall das Staatliche Bauamt.
Diese Mindestanforderungen an die Beleuchtung sind am Fußgängerüberweg/Zebrastreifen derzeit nicht gegeben. Lediglich in einigen Meter Entfernung befinden sich Beleuchtungsmasten am Grünstreifen entlang des Sportplatzes.
Am 26.03.2024 fand mit der Verwaltung und dem Staatlichen Bauamt ein Vor-Ort-Termin statt. Von Seitens des Staatlichen Bauamtes erfolgte die Aussage, dass die Länge der Markierung sowie die beiden Aufstellflächen auf eine Breite von 4,00 m angepasst werden. Durch die Anpassung der Aufstellfläche auf Seite des Sportplatzes wäre jedoch die Entfernung eines Baumes erforderlich. Ein weiterer Baum steht in der Anfahrtssicht und schränkt die Erkennbarkeit der Fußgänger ein, die hier queren möchten. Beide Bäume sind nach Auffassung des staatlichen Bauamtes aus Gründen der Verkehrssicherheit und dem Ausbauwunsch nicht haltbar. Des Weiteren wird die Meinung vertreten, dass durch die Entfernung eines Baumes die Beleuchtungssituation am Fußgängerüberweg deutlich verbessert wird (s. u.).

Eine Veränderung der Aufstellbreite an der Mittelinsel ist nicht vorgesehen, da keine Wartepflicht für die Fußgänger am Zebrastreifen besteht. Die Anbringung von Leiteinrichtung ist nicht möglich, da sich an der Aufstellfläche / Höhe REWE ein Kanaldeckel befindet.
Sollte sich die Beleuchtungssituation durch die Entfernung des Baumes nicht verbessern, stellt das Staatliche Bauamt in Aussicht, dass zuätzliche Leuchten unabhängig vom Umbau nachträglich ergänzt werden können.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Entfernung des Baumes zu Verbesserung der Beleuchtungssitution keinen Kompromiss dar.
Die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen hat im Vergleich zur allgemeinen Straßenbeleuchtung eine eng begrenzte, dem Straßenverkehrsrecht zuzuordnende Funktion, nämlich die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu dienen, und nicht die Funktion, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie es bei der allgemeinen Straßenbeleuchtung der Fall ist.
Des Weiteren ist durch die Entfernung des Baumes keine ausreichende Ausleuchtung der Wartefläche am Füßgängerüberweg / Höhe REWE gegeben.
Herr ... vom Staatlichen Bauamt Augsburg wird hierzu eine Stellungnahme abgeben. Ebenfalls mit anwesend ist Frau ... vom Staatlichen Bauamt.
Diskussionsverlauf:
Herr ... teilt mit, dass nunmehr eine Vereinbarung aus dem Jahr 1972 im Archiv aufgefunden wurde, nach der die Kosten für den gesicherten Fußgängerüberweg der Markt Zusmarshausen tragen muss. Frau ... teilt mit, dass aus heutiger Sicht das Staatliche Bauamt die Kosten für den Fußgängerüberweg nicht mehr tragen würde.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass mit dem jetzigen Kenntnisstand geprüft werden müsste, ob die Kosten der zweiten Querung vom Staatlichen Bauamt übernommen werden.
Bezüglich der Bäume, die die Sicht behindern führt Frau ... aus, dass nach Entfernung der Bäume das Staatliche Bauamt nochmals überprüfen würde, ob die Beleuchtung versetzt werden muss. Es kann nicht vorsorglich eine Beleuchtung angebracht werden.
Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, die Bäume so zu belassen und auf Kosten des Marktes Zusmarshausen neue Laternen aufzustellen. Herr ... führt hierzu aus, dass es um die Sichtweitenproblematik aufgrund der Bäume geht. Die Sichtweite ist hierdurch eingeschränkt, auch wenn eine weitere Beleuchtung angebracht wird. Das Staatliche Bauamt hat jetzt auf diese Problematik hingewiesen. Im Falle eines Unfallereignisses würde seitens der Staatsanwaltschaft alles überprüft. Herr ... bietet an, nochmals mit Herrn ... von der Verkehrsbehörde zu sprechen, sofern die Bäume stehen bleiben sollen, um Alternativen zu finden. Es verhält sich jedoch so, dass das Staatliche Bauamt die Anordnungen von Herrn ... von der Verkehrsbehörde vollziehen muss.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird aus der Mitte des Gremiums angeregt, einen anderen Kanaldeckel ohne Löcher anzubringen. Frau ... teilt hierzu mit, dass es Aufgabe der Gemeinde ist, einen anderen Kanaldeckel aus Beton einzusetzen. Zudem empfiehlt sie, die Verlegung der Querungshilfe an einem anderen Standort zu prüfen.
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4. Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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4.1. Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2022
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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4.1 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Vorsitzende des RPA, MR Ingrid Hafner-Eichner, trägt den Bericht zur Jahresrechnung 2022 vor.
Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verliest die Stellungnahme der Verwaltung bezüglich TZ 5 wie folgt:
„Die Finanzierung des Tankanhängers (Anschaffungspreis 17.850 €) erfolgte über vorhandene Mittel i. H. v. 65.000 € auf der Haushaltsstelle 1.1311.9353 (Feuerwehr Zusmarshausen; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens). Die im Haushalt 2023 beispielhaften aufgeführten Gegenstände (Notstromaggregat, Anschaffung Lautsprecheranlage) kamen nicht zur Ausführung (s. Beschluss BUE vom 29.06.2023 zum Notstromaggregat). Grundsätzlich ist auszuführen, dass Haushaltserläuterungen bei den einzelnen Haushaltsstellen nicht bindend sind. Aus Sicht der Verwaltung lag keine außerplanmäßige Ausgabe vor, da entsprechende Haushaltsmittel ausreichend zur Verfügung standen. Eine außerplanmäßige Ausgabe liegt erst dann vor, wenn bei einer Haushaltsstelle gar kein Ansatz eingestellt ist, selbst ein Ansatz von 0 € bedeutet keine außerplanmäßige Ausgabe.“
Zu TZ 6 führt erster Bürgermeister Bernhard Uhl aus, dass hier zunächst von dem betroffenen Bürger falsche Angaben gemacht wurden. Erst durch die Nachprüfung der Verwaltung wurde festgestellt, dass noch ein zweiter Einfluss in das öffentliche Netz besteht, so dass die Verwaltung zunächst aufgrund falscher Informationen von einem anderen Sachverhalt ausging.
Zu TZ 8 führt dritter Bürgermeister Christian Weldishofer aus, dass im Falle der Streichung der Kostenübernahme für die Algenbeseitigung, dann durch die Gemeinde überhaupt keine Vereine mehr für Großveranstaltungen finanziell unterstützt werden dürften. Es steht zu befürchten, dass dann die Vereine auch keine Veranstaltungen mehr durchführen, wenn sich der Markt Zusmarshausen nicht an den Kosten beteiligt. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass es durchaus ein Unterschied ist, ob für € 7.500,00 Algen beseitigt werden oder ob ein paar Straßenschilder vom Bauhof für eine andere Veranstaltung aufgestellt werden. Viel wichtiger wäre es zu prüfen, wie die Algenproblematik im Rothsee grundsätzlich beseitigt werden kann.
MR Ingrid Hafner-Eichner teilt mit, dass sich die Frage stellt, wie hier künftig verfahren und der Marktgemeinderat beteiligt werden soll. Die Höhe der Kosten für die Algenbeseitigung war ihr nicht bekannt. Es wurden Mitglieder des Gremiums auf die Kostenübernahme durch die Gemeinde für die Algenbeseitigung angesprochen, die gar nichts von dem Sachverhalt wussten. Daher ist mehr Transparenz anzustreben.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass dies alles in der Geschäftsordnung geregelt ist, die vom Gremium im Jahr 2020 beschlossen wurde. Sofern das Gremium jetzt darüber hinaus zusätzliche Regelungen treffen möchte, muss die Geschäftsordnung geändert werden.
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4.2. Feststellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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4.2 |
Beschluss
Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Abschlusszahlen in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:
im Verwaltungshaushalt mit 18.671.696,61 €
und im Vermögenshaushalt mit 4.869.416,32 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Nach dem Bericht können die Feststellung und die Entlastung erfolgen.
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4.3. Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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4.3 |
Beschluss
Der Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bestellung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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5 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Vorsitzende des RPA, MR Ingrid Hafner-Eichner hat mit Schreiben vom 28.04.2024 ihren Rücktritt als Vorsitzende erklärt.
Durch den Rücktritt ist eine Neuwahl in geheimer Abstimmung notwendig. Diese Wahl wird durchgeführt.
Diskussionsverlauf:
Als Vorsitzende für den Rechnungsprüfungsausschuss werden seitens des Gremiums MR Johann Reitmayer, MR Dr. Susanne Hippeli und MR Joachim Weldishofer vorgeschlagen.
Vom Wahlausschuss werden an alle Mitglieder des Marktgemeinderates Stimmzettel verteilt und die geheime Wahl bringt folgendes Ergebnis:
Abgegeben: 17 Stimmen
hiervon
Johann Reitmayer 11 Stimmen
Dr. Susanne Hippeli 3 Stimmen
Joachim Weldishofer 2 Stimmen
1 ungültiger Stimmzettel
Johann Reitmayer hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist demzufolge als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.
MR Johann Reitmayer nimmt die Wahl zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses an.
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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl erläutert, wie die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Potentialabschätzung durchgeführt hat und dass im Ergebnis 1.830 Ein- und Aussteiger pro Werktag ermittelt wurden.
Des Weiteren teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass der Abschluss des Raumordnungsverfahrens unmittelbar bevorsteht. Ob der Regionalhalt weiterhin Thema bleibt, hängt von der Entscheidung über die Trassen ab.
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.05.2024
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informativ
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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094. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.05.2024
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informativ
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Datenstand vom 25.07.2024 14:03 Uhr