Datum: 20.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 22:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:36 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 091. Sitzung am 14.04.2024
3 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 54 "An der Wiege II"
3.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen §§ 3,4 Abs. 2 BauGB- Billigungs- und Abwägungsbeschluss
3.2 Satzungsbeschluss
4 Bauleitplanung Markt Welden Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
5 Alte Schule Gabelbachergreut
6 Vorkaufsrecht nach Art. 39 Bayerisches Naturschutzgesetz 1 /71 Miteigentumsanteil an Fl. Nr. 1373/1 Gmkg. Wörleschwang
7 Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen - Einführung/Implementierung eines festen und einheitlichen Müllsammeltages z.B. dem World Cleanup Day immer am 20.09... unter Federführung des Landkreises und der Kommunen
8 Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
8.1 Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
9 Hochwassersituation
9.1 Zusammenfassung der Hochwassersituation im Gemeindegebiet
9.2 Gemeinsamer Spendenaufruf der Kommunen Altenmünster, Dinkelscherben und Zusmarshausen
10 Masterplan 2030
11 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
12 Verschiedenes
13 Bekanntgaben
13.1 Berechnung des Grundsteuerhebesatzes
13.2 Machbarkeitsstudie Neue Mitte
13.3 Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024
13.4 Halteverbot Melanderstraße
13.5 Einbahnregelung Frühlingstraße
13.6 BP Nr. 58 "Beim Kirchle" Vallried
13.7 Straßenausbesserungen
13.8 Breitbandausbau
13.9 Instandhaltung Brücke Vallried

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 091. Sitzung am 14.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 54 "An der Wiege II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 3
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3.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen §§ 3,4 Abs. 2 BauGB- Billigungs- und Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 3.1

Beschluss 1

1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 10.04.2024
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 19.03.2024
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ in der Fassung vom 20.06.2024.
Die Billigung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten Synopse (Anlage 5) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse (Abwägungsbeschluss). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Anlass der Planung 
Die Urfassung des Bebauungsplanes „An der Wiege II“, Wörleschwang, in der Fassung vom 20.04.2020 ist am 04.06.2020 in Kraft getreten. 

Der Markt Zusmarshausen hat im Zuge der ersten Bauanfragen festgestellt, dass die Festsetzungen zum Immissionsschutz insbesondere zu den Luftwärmepumpen nicht den aktuellen Anforderungen und Vorschriften entsprechen und möchte dies durch die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ korrigieren. 

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da Grundzüge der Planung nicht tangiert sind. 
Bei Bebauungsplänen, die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden, wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen. 

Inhalt der Planung 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ umfasst 
dieselben Flächen mit dem identischen Geltungsbereich wie der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“. 

Durch die 1. Änderung entfällt die textliche Festsetzung unter D) Ziffer 11. Immissionsschutz des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ in der Fassung vom 28.04.2020, sodass in Zukunft für Bauherren im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ keine zwingenden Festsetzungen zum Immissionsschutz gelten. 

In den textlichen Hinweisen unter E) Ziffer 6 werden Empfehlungen aufgenommen, die zur Orientierung für die Bauherren dienen. Die textlichen Hinweise haben keine bindende Wirkung und dienen als Orientierungshilfe. 

Bisheriger Verfahrensablauf zum Bauleitplanverfahren stichpunktartig: 

  • Aufstellungsbeschluss in der MGR am 25.01.2024
  • Billigungs- und Auslegungsbeschluss § 3 Abs. 2 BauGB am 25.01.2024
  • Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im Marktboten vom 14.03.2024
  • Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung gem. §§ 3,4 Abs.2 BauGB 
vom 25.03.2024 bis 26.04.2024

Die eingegangenen Anregungen des WWA Donauwörth und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden geprüft und sind mit einer Abwägung sowie einer Beschlussempfehlung versehen worden. 

Es sind Einzelbeschlüsse zu nachfolgend aufgeführten Beschlussempfehlungen zu fassen: 

1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 10.04.2024
Beschlussvorschlag (1)
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 19.03.2024
Beschlussvorschlag (2)
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

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3.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den vom Büro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ i.d.F.v. 20.06.2024 als Satzung. Die beiliegende Fassung ist Bestandteil der Niederschrift als Anlage 6. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der MGR hat im vorangegangenen TOP nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“, Stand 20.06.2024 gebilligt, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. 


Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“, Stand 20.06.2024, bestehend aus   

  1. Textliche Festsetzungen
  2. Textliche Hinweise
  3. Begründung
  4. Verfahrensvermerke 

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4. Bauleitplanung Markt Welden Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 17.05.2024 bittet das Ingenieurbüro Arnold Consult AG, Kissing, im Zuge der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zum Bebauungsplan Nr. 35 „Welden West, Teil I“.

Der Bebauungsplan Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ des Marktes Welden wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom Marktgemeinderat Zusmarshausen in der Sitzung am 26.10.2017 behandelt. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans erhoben.

Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 4,86 ha und liegt am nordwestlichen Ortsrand von Welden. Vorgesehen ist die Bebauung mit 47 Einzelhäusern/Doppelhaushälften (WA 1 - WA 7) und neun Mehrfamilienhäusern (WA 8 und WA 9). Mit der gewählten Planung soll im Markt Welden ein Angebot an neuen Wohnbauflächen unterschiedlichster Ausprägung (Eigenheim, Eigentums- und Mietwohnungen etc.)  gewährleistet werden. 
Mit der seit 02.06.2017 wirksamen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der gesamte Umgriff des Plangebietes bereits als Wohnbaufläche mit randlichen Grünflächen gekennzeichnet. Der Bebauungsplan Nr. 35 „Welden West Teil 1“ kann somit aus dem Flächennutzungsplan des Marktes Welden entwickelt werden.

Die internen Stellen Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt haben keine Einwände gegen den Bebauungsplan des Marktes Welden vorgebracht.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ beeinträchtigt werden. 

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5. Alte Schule Gabelbachergreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat befürwortet einen Abbruch und Neubau der Alten Schule in Gabelbachergreut. Alle weiteren Schritte sind einzuleiten. Der Abbruch und Neubau sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege entsprechend abzustimmen. Der Grundsatzbeschluss vom 11.11.2021 ist somit aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat befürwortet die Sanierung der Alten Schule in Gabelbachergreut. Die Bedürfnisse der Nutzer sind -soweit möglich- in die Sanierungsplanung einzuarbeiten. Der Sanierungsplan soll mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Da den Marktgemeinderäten und der Bauverwaltung die Bedürfnisse der Nutzer bekannt sind und bei einer Umsetzung mit höheren Baukosten als veranschlagt zu rechnen ist, ist der Sanierungsplan und die daraus resultierende Kostenschätzung erneut im Marktgemeinderat vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Am 14.04.2024 hat mit den Marktgemeinderäten eine Besichtigung der Alten Schule in Gabelbachergreut stattgefunden. Die Freiwillige Feuerwehr Gabelbachergreut hat eine Führung durch das alte Schulgebäude organisiert. Dabei wurden die Defizite aufgezeigt und die Bedürfnisse erläutert. Nun wird das Vorhaben noch einmal zur Entscheidung -Abriss und Neubau oder Erhalt des Gebäudes- auf die Tagesordnung gebracht.

In der Zwischenzeit ist aus der Bürgerschaft ein Antrag beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingegangen.  Der Antrag umfasst die Prüfung, ob das Gebäude als Einzeldenkmal in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen werden kann. Das Landratsamt Augsburg sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat bereits Kontakt zur Bauverwaltung aufgenommen. Derzeit läuft das Prüfverfahren, ob die Aufnahme in die Denkmalliste gegeben ist. Hinsichtlich der Rechtslage bedeutet dies jedoch, dass das Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt als Einzeldenkmal zu betrachten ist. Dem Eintrag in die Denkmalliste kommt dabei lediglich eine deklaratorische Wirkung zu, da sich die Denkmaleigenschaft aus der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des Art. 1 BayDSchG ergibt.

Für Veränderungen (u. a. auch Sanierungsarbeiten, Umbauten etc.) ist mithin ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG notwendig und die Maßnahmen sind vorab mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Von der durch das BLfD angeregten Aussetzungsanordnung gem. Art. 15 Abs. 6 BayDSchG i. V. m. Art. 75 Abs. 1 BayBO beabsichtigt das Landratsamt Augsburg abzusehen und stattdessen auf die in der Vergangenheit bereits gute Zusammenarbeit mit dem Markt Zusmarshausen zu bauen.

Es wurde mit der Denkmalbehörde vereinbart, dass die Entscheidung im Marktgemeinderat nun abgewartet wird. Das Befürworten eines Abbruches und Neubaus durch die Behörde wird jedoch nicht erwartet. Im nächsten Schritt soll eine Besprechung mit Herrn Architekt ... und den Nutzern angestrebt werden. Hier soll das Grundgerüst für eine Sanierung besprochen werden. Mit diesen grundlegenden Gedanken soll die Denkmalbehörde eingebunden werden. Sollte hier die Zustimmung zur Sanierung in Aussicht gestellt werden, sollen die Planungen dahingehend erfolgen.

Des Weiteren soll im Rahmen der Planung geprüft werden, ob Zuschüsse für die Erhaltung, Restaurierung und Sicherung von Denkmälern für diesen Fall in Frage kommen. Dies ist ebenfalls mit einer konkreten Planung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.


Diskussionsverlauf:

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, wie lange das Prüfverfahren vom Denkmalamt dauert und wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

SGL ... teilt mit, dass ein Vertreter vom Landesamt für Denkmalpflege zu einem Ortstermin kommen und dann in das Prüfverfahren einsteigen wird. Zur Dauer des Prüfverfahrens hat er bislang keine Aussage erhalten. 

Diskussion des Gremiums, dass für die Einwohner von Gabelbachergreut dringend ein Raum für Veranstaltungen benötigt wird. Ein Großteil des Gremiums ist der Ansicht, dass die Alte Schule, unabhängig davon, was der Denkmalschutz auferlegt, saniert werden sollte, da es sich um ein ortsprägendes erhaltenswertes Gebäude handelt und die Bausubstanz an sich nicht schlecht ist. Da die Räumlichkeiten begrenzt sind, sollte über einen Anbau oder einen Erweiterungsbau an anderer Stelle nachgedacht werden. Bei einem Erweiterungsbau am Feuerhaus neben dem Friedhof würden dadurch jedoch Parkplätze wegfallen. Bei einem Erweiterungsbau an anderer Stelle, wird der Markt Zusmarshausen jedoch nicht aus der Pflicht genommen, das Gebäude der Alten Schule zu renovieren. Denkbar wäre auch, dass die Räume im Obergeschoss nicht mehr als Wohnung, sondern ebenfalls für die Dorfgemeinschaft genutzt werden. Ob sich ein Anbau optisch an das Gebäude gut anpassen ließe, erscheint fraglich. 
 
SGL ... teilt mit, dass keine Aussetzungsanordnung vom Landesamt für Denkmalpflege ausgesprochen wurde. Somit könnte mit der Sanierung unverzüglich begonnen werden und es muss nicht erst die Einstufung abgewartet werden. Es ist jedoch jeder Schritt mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzusprechen. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, gibt es Fördermöglichkeiten. Es muss jedoch zunächst ausgelotet werden, was gemacht werden soll, was hiervon förderfähig ist und wieviel Fördermittel überhaupt zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass die Denkmalschutzbehörde den Abriss untersagen würde, wenn der Markt Zusmarshausen einen entsprechenden Abrissantrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz stellt. Die Kosten für die Sanierung müssen zunächst berechnet, dann vom Gremium genehmigt und von der Verwaltung in den Haushalt eingestellt werden. 


Auf Rückfrage von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl, über welchen der beiden Beschlussvorschläge zuerst abgestimmt werden soll, spricht sich das Gremium dafür aus, zunächst über den Abriss (Beschlussvorschlag 2) abzustimmen und dann über die Sanierung (Beschlussvorschlag 1).

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6. Vorkaufsrecht nach Art. 39 Bayerisches Naturschutzgesetz 1 /71 Miteigentumsanteil an Fl. Nr. 1373/1 Gmkg. Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 6

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorkaufsrecht vom Landratsamt ausüben zu lassen. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 28.05.2024 wird aufrechterhalten. 
Zur fachspezifischen Beurteilung kann sich die Verwaltung eines Landschaftsarchitekten bedienen. Es genügt 1 (ein) Angebot. Überplanmäßige Ausgaben werden vom Marktgemeinderat bereits vorab genehmigt.
Falls ein Fachanwalt von der Verwaltung für erforderlich gehalten wird, kann ein solcher hinzugezogen werden. Überplanmäßige Ausgaben für den Fachanwalt werden vom Marktgemeinderat ebenfalls vorab genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Kurzbericht

Sachvortrag:

In der Sitzung am 28.05.2024 hat der Marktgemeinderat unter TOP 12, Vorkaufsrecht nach Art. 39 Bayerisches Naturschutzgesetz, 1/71 Miteigentumsanteil an Fl. Nr. 1373/1 Gmkg. Wörleschwang folgenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat beschließt, das Vorkaufsrecht für den Verkauf des Miteigentumanteils von 1/71 an dem Grundstück Fl. Nr. 1373/1 Gmkg. Wörleschwang vom Landratsamt ausüben zu lassen.
Als Grund für die Ausübung des Vorkaufsrechts wird angegeben:
Die Weiterverfolgung der Inhalte des Gewässerentwicklungsplans des Marktes Zusmarshausen.
Es sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Die Maßnahmen, die im Gewässerentwicklungsplan des Marktes Zusmarshausen enthalten sind.“

Der Beschluss wurde an das Landratsamt Augsburg übermittelt. Die Sachbearbeiterin des Landratsamtes hat daraufhin den Gewässerentwicklungsplan (GEP) angefordert, der ebenfalls übermittelt wurde.

Die Sachbearbeiterin für Vorkaufsrechte im Landratsamt hat die vorgelegten Unterlagen der Fachkraft der unteren Naturschutzbehörde (uNb) zur Prüfung vorgelegt. Daraufhin hat die Verwaltung vom Landratsamt folgende Rückmeldung erhalten:

„Nach Rücksprache mit der Fachkraft der uNb bestehen große Bedenken gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts. Mit den bisher vorgelegten Unterlagen kann eine rechtlich haltbare Begründung des Vorkaufsrechts nicht erfolgen. Im vorgelegten Abschnitt des Gewässerentwicklungsplans ist das betroffene Grundstück nicht einbezogen. Es ist eine ausführliche Begründung erforderlich, dass der GEP für den gesamten Verlauf des Stuhlenbach gültig ist, auch wenn sich nicht alle Grundstücke im Umgriff des GEP befinden.
Außerdem teilt das Landratsamt folgendes mit:
Das Landratsamt Augsburg als staatliche Behörde fungiert im Vorkaufsrecht gem. Art. 39 BayNatSchG als verfahrensleitende Stelle. 
Das heißt, das LRA koordiniert das Verfahren, prüft die Rechtmäßigkeit und übt das Vorkaufsrecht für die Gemeinde aus.
Die fachlichen Rechtfertigungsgründe gem. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG können nicht durch das LRA geschrieben oder übernommen werden.
Von der Fachkraft Frau Winter erfolgt lediglich eine Prüfung des vom Markt Zusmarshausen vorgelegten Konzepts auf fachliche Eignung der Maßnahmen.“

Die Verwaltung kann die vom LRA geforderte Begründung auf der Grundlage des GEP zusammenstellen. Aber ob eine solche Begründung fachlich ausreicht für die Überprüfung durch die untere Naturschutzbehörde und später für das eventuelle gerichtliche Verfahren wird sehr bezweifelt. Ein Landschaftsarchitekt sollte hinzugezogen werden, um die notwendige fachspezifische Beurteilung zu erarbeiten. 
Nachdem seinerzeit der GEP durch die Landschaftsarchitekten Mauer+Baldauf GmbH aus Neusäß (Herrn ...) erstellt worden war, wird vorgeschlagen – falls ein Landschaftsarchitekt gewünscht wird – dass sich die Verwaltung an Landschaftsarchitekten ... wendet mit der Bitte um ein Angebot. 


Diskussionsverlauf:

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer, MR Marcus Bermeitinger, MR Michael Tartsch und MR Steffen Kraus teilen mit, dass sich nach Art. 49 GO persönlich beteiligt sind. Sie nehmen daher an Beratung und Abstimmung nicht teil und begeben sich in den Zuschauerraum.

Erster Bürgermeister stellt den chronologischen Ablauf der Angelegenheit Vorkaufsrecht dar. 

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7. Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen - Einführung/Implementierung eines festen und einheitlichen Müllsammeltages z.B. dem World Cleanup Day immer am 20.09... unter Federführung des Landkreises und der Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Bürgerliste Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 26.03.2024 einen Antrag zum Thema:

Einführung/Implementierung eines festen und einheitlichen Müllsammeltages z.B. dem World Cleanem Day immer am 20.09... unter Federführung des Landkreises und der Kommunen

gestellt. Der Antrag ist bereits dem MGR zugegangen.

Einige Vereine sammeln bereits Müll von Fluren und entlang der Verkehrsachsen. Es findet jedes Jahr der offizielle UN-Tag statt, der sog. World Cleanup Day am 20.September, der einen festen Platz im Kalender der Vereinten Nationen gefunden hat. 

Es ist ein inspirierender Aktionstag, der Menschen weltweit mobilisiert, um:
  • Gemeinsam zu handeln
  • Bewusstsein zu schaffen
  • Verantwortung zu übernehmen

Es wird um Unterstützung gebeten, den World Cleanup Day unter Federführung des Landkreises mit den Kommunen zusammen zu einem bedeutenden Tag im Jahreskalender zu etablieren.

Die Verwaltung hat den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg um Stellungnahme zum Antrag gebeten. Die Werkleiterin, Frau ..., hat folgendes mitgeteilt:

„Der World Cleanup Day ist für Kommunen und Landkreises interessant, in welchen Flursäuberungen bisher keine große Rolle gespielt haben. Im Landkreis Augsburg finden bereits seit Jahrzehnten regelmäßige Flursäuberungen statt. So ruft der Landrat jedes Jahr alle Gemeinden dazu auf Wald und Flur in den Gemeinden zu säubern. Die Gemeinden führen die Flursäuberung in Abstimmungen mit den Ortsvereinen durch und spendieren oft eine Brotzeit für alle Helferinnen und Helfer und der Abfallwirtschaftsbetrieb übernimmt die Kosten für die thermische Behandlung des bei der AVA angelieferten Restmülls. Eine Beteiligung am Word Cleanup Day würde für jede Kommune nur zusätzliche Zertifikatskosten von 49 € (Basiszertifikat) oder 199 € (Premiumzertifikat) bedeuten.

An einer Beteiligung für den World Cleanup Day sehen wir für den Landkreis keinen Mehrwert, da die Säuberung von Wald und Flur seit vielen Jahren in den Gemeinden bereits bestens funktioniert.“ 

Der Markt ruft jedes Jahr Vereine und Organisationen auf, Müllsammlungen zu veranstalten. Auch Kosten für entsprechende Brotzeiten wurden schon vom Markt übernommen. Der Bauhof unterstützte die Müllentsorgung der Vereine und Organisation durch Abholung der Müllablagerungen und Verwertung über gemeindliche Container.

Der Landkreis wird eine Federführung nicht übernehmen. Die Frage ist dann, ob der Markt die Initiative unterstützt.


Diskussionsverlauf:

MR Stefan Vogg stellt den Antrag für die Bürgerliste Zusmarshausen vor. 

MR Tartsch führt für die Bürgerliste Zusmarshausen aus, dass die Motivation für den Antrag war, auf kommunaler Ebene einen Tag zu organisieren, an dem alle miteinander sternförmig von außen nach innen marschieren und Müll sammeln, danach gibt es dann eine Brotzeit. Es geht hier um das Miteinander der Vereine. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass Landkreis signalisiert hat, sich an der Aktion nicht zu beteiligen. 

Diskussion des Gremiums, dass der Antrag grundsätzlich eine gute Idee ist, jedoch die Müllsäuberung in Zusmarshausen gut durch die Vereine funktioniert. Zudem dürfte es problematisch sein, einen festen Tag zu fixieren, an dem dann alle Vereine Zeit haben, an der Aktion teilzunehmen. Dies zu koordinieren, dürfte schwierig sein. Auch der Verein fiz veranstaltet eine Müllsammelaktion im Ferienprogramm, hieran beteiligen sich immer ca. 40 Kinder. Dieser Termin muss zwingend in den Ferien stattfinden. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl begrüßt die Idee, die Vereine durch die Aktion mehr zusammenzubringen. Daher schlägt er vor, dass man sich beim nächsten Aufruf des Landkreises zum Müllsammeln zusammensetzen, um zu eruieren, wie hier die Aktion gemeinsam gestaltet werden kann. 

MR Stefan Vogg nimmt die Reaktion des Landkreises zur Kenntnis, begrüßt den Vorschlag von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl und teilt mit:
Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen wird zurückgezogen und der Vorschlag von erstem Bürgermeister Uhl angenommen. 

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8. Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 8
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8.1. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 8.1

Beschluss

Der Änderung der Gebühren für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau sowie der daraus folgenden 4. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Aufgrund der Personalkostensteigerung durch die Tariferhöhung sollen auch die Musikschulgebühren um durchschnittlich 5,5 % zum Beginn des Schuljahres erhöht werden.

Da der Kostendeckungsgrad durch die Gebühren noch über dem bayerischen Durchschnitt liegt, wurde darauf verzichtet, den Inflationsausgleich in die Gebührenerhöhung miteinzubeziehen.

Der Gemeinderat Horgau hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 der Änderung bereits zugestimmt.


Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Übernahme der Verwaltung der Musikschule durch Horgau noch ein Überbleibsel aus der Gebietsreform 1978 ist. Damals wurde dies so vereinbart. Es ist für Horgau ein zusätzlicher Aufwand, jedoch bezahlt der Markt Zusmarshausen regelmäßig Abschlagszahlungen. 

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9. Hochwassersituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 9
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9.1. Zusammenfassung der Hochwassersituation im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö informativ 9.1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Über die Zusammenfassung der Hochwassersituation wird berichtet. Entsprechende Bildaufnahmen werden gezeigt.


Diskussionsverlauf:


Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet über die Hochwassersituation in Stichpunkten wie folgt: 

Das länger andauernde Regenereignis setzte am Donnerstag/Freitag 30./31.05.2024 ein. 

Vom WWA wurde der Anstieg der Meldestufen mitgeteilt am 
31.05.2024, 09.15 Uhr:        Voraussichtlich Meldestufe 3 bis 4
31.05.2024, 20.05 Uhr:        Anstieg auf Meldestufe 4 wird erwartet
01.06.2024, 11.00 Uhr:         mit Überschreitung von Meldestufe 4 ist zu rechnen
01.06.2024, 14.20 Uhr:         Meldestufe 4 ist erreicht, weiterer Anstieg prognostiziert, Scheitel wird in der Nach auf Sonntag erwartet
02.06.2024, 22.10 Uhr:        Pegel in Fleinhausen noch über Meldestufe 4, jedoch fallend, voraussichtlich wird der Pegel erst am 03.06.2024 unter Meldestufe 4 fallen, das Hochwasser verlagert sich flussabwärts. 

Der Katastrophenfall wurde am 01.06.2024 um 8.48 Uhr festgestellt. 

Meldestufe 4 bedeutet eine Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit sehr hohen Schäden, unmittelbarer Gefährdung für Menschen und bedeutende Sachwerte; Wasserstand an Volldeichen im Freibordbereich mit unmittelbarer Gefahr der Überströmung oder unmittelbare Gefahr von Volldeichbrüchen.

In Steinekirch wurde die 125-Jahrfeier des Schützenvereins abgesagt, die in der kommenden Woche stattfinden sollte. Pfarrer ... hat stattdessen einen feierlichen Gottesdienst abgehalten mit anschließendem Weißwurstessen. 

In Zusmarshausen wurden sämtliche Veranstaltungen für dieses Wochenende abgesagt (Triathlon, Frühjahrsmarkt mit Oldtimershow, Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr, Radaktionstag des LRA auf der Pfarrwiese, Führung im Rathaus. 

Es waren sämtliche Freiwillige Feuerwehren im Einsatz sowie die Wasserversorgung, die Abwasserversorgung und der Bauhof des Marktes Zusmarshausen. Es wurden Straßensperrungen errichtet und für deren Beleuchtung gesorgt. Im Wertstoffhof wurden Lagerbestände in Höhe von jedenfalls € 50.000,00 in Sicherheit gebracht. 

Im Haus der Freiwilligen Feuerwehr in Zusmarshausen fanden am 02.06.2024 um 11.00 und um 18.00 Uhr sowie am 03.06.2024 um 8.00 Uhr Lagebesprechungen statt. 

Es wurden Sandsäcke benötigt. In Dinkelscherben war eine Sandsack-Füllmaschine stationiert. Dort wurden 30.000 Säcke gefüllt. Unter Mitwirkung von zahlreichen Helfern wurden Sandsäcke nach Zusmarshausen verbracht. Ebenso wurden Pumpen und Nass-Sauger organisiert. Es ist aus einem Öltank eine geringe Menge Öl ausgetreten, die jedoch abgefangen werden konnte und nicht in ein Gewässer gelangt ist. 

Dinkelscherben und Altenmünster hatten aufgrund der „Blackout“-Sorge seinerzeit leistungsstarke Stromaggregate angeschafft, die nunmehr aufgrund des Stromausfalls optimal genutzt werden konnten. In Zusmarshausen musste man sich mit dem vorhandenen Altbestand behelfen, hier haben Stromaggregate tatsächlich gefehlt. 

Die Schäden gehen in die Millionen. Bei der Firma Wipfler kam es zu einem extremen Produktionsausfall. 

Es sind große Mengen Abfall angefallen, hierfür gab es im Wertstoffhof Sonderöffnungszeiten und es wurden 4 Container in der Ulmer Straße aufgestellt. 

Auch Mitarbeiter des Marktes Zusmarshausen waren teilweise stark betroffen. Drei Mitarbeiter wurden freigestellt für FFW-Dienste.

Es ist eine aktuelle Nervosität spürbar. Derzeit werden alle Handy-Nummern abgefragt und aktualisiert.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl sagt Danke an alle:

FFW´en aller OT´s + FFW Auerbach und Horgau + FFW DKL

Helferinnen und Helfern + Familienangehörige (für Kochen und Backen)
       
Mitarbeiter aus der Marktgemeinde Zusmarshausen. Hier hat jedes Rad ins andere gegriffen. 

Eine öffentliche Danksagung gab es auch im Marktboten der KW 23.

Ein Dank kam auch von LR Martin Sailer im Kreistag und der Bgm.-Dienstbesprechung


Danke auch an :
       Metzgerei Belte
       Bäckerei Rieger
EDNA        

Brauerei Schwarzbräu
Gasthof Adler
Firma JoWest

Georg Reitmayer
Metzgerei Kranzfelder
Kulturstadl Wörleschwang

Landgasthof Demharter
Getränke Hörmann
Brautpaar .... (diese haben ihr Hochzeitsbüffet für die Helfer gespendet, es sollte überlegt werden, ob eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung durch den Markt Zusmarshausen erfolgt. 

Allen Arbeitgebern für die Freistellung der FFW-Leute

Danke auch an Landrat Martin Sailer für seinen Besuch am Sonntag zur Beurteilung der Lage.

Unser Mitgefühl gilt allen Betroffenen. Wir wünschen alles Gute und viel Kraft und vor allem Zuversicht.

Wo wir helfen können, tun wir dies.        Sh. TOP 9.2  = Spendenaktion


Wie geht es weiter:

1.:
Nachbereitung Anfang Juli mit FFW-Komm.

Hierbei auch Besprechung bzgl. Dankesfeier
LR Sailer hat sich auch schon angekündigt
Abstimmung mit Pfarrer ... für einen Gottesdienst mit anschließendem Weißwurstessen, 

Überlegung: Anschaffung einer Sand-Sack-Füllmaschine (evtl. gemeinsam Dinkelscherben, Zusmarshausen, Altenmünster, wenn Nordendorf die Katastrophe früher geahnt hätte, hätte Dinkelscherben die Sandsack-Füllmaschine wohl nicht bekommen)

2.:
Offenen Brief an Minister Glauber
       
Münchner Runde am 12.06.

In der heutigen Ausgabe der Augsburger Allgemeinen Zeitung gab es einen Artikel:
Das Rückhaltebecken Siefenwang wird gebaut, 1,25 Mio. m³ Wasser können dort aufgefangen werden zur Reduzierung des Schadenspotenzials 

Es gibt hierzu einen Beschluss aus 2018: Der Markt Zusmarshausen beteiligt sich an den Gesamtkosten von über 3 Mio. € mit knapp 90.000 €, bisher wurden bereits Abschlagszahlungen in Höhe von € 35.000,00 geleistet. 

Es muss nunmehr etwas geschehen, um solle Katastrophe in Zukunft zu verhindern. 

Hinweis zum Rothsee-Damm: 

Der See war eingestaut und die Stege nicht mehr sichtbar, nur noch die Leitern mit ca. 20 cm. 

Der Rothsee war Gold wert, weil das Wasser nicht in die Zusam abfließen hätte können. Vermutlich wäre dann der LIDL ähnlich beschädigt worden, wie der EDEKA in Dinkelscherben. 

Ausstattung FFW:

Hierzu wird es eine Besprechung und Nachbereitung am 04.07.2024 geben.

Anliegergespräche:
               
Die Anlieger haben darum gebeten, mit dem WWA und den Anliegern im Überschwemmungsgebiet einen Termin zu vereinbaren. Dieser ist noch nicht fixiert. Ein Unternehmen organisiert einen eigenen Termin. An diesem ist erster Bürgermeister Bernhard Uhl jedoch verhindert. Es ist weiterer Abstimmungsbedarf notwendig. 



Aus der Mitte des Gremiums wird mitgeteilt, dass der Lidl-Parkplatz zeitweise komplett unter Wasser stand. 

Ebenso sollte der Wasserwacht Zusmarshausen für ihre Hilfe gedankt werden, die auch mit zwei Booten und Fahrzeugen in Dinkelscherben, Gessertshausen und Wörleschwang im Einsatz war. 

Bezüglich des vor ein paar Jahren installierten Hochwasserwarnsystems kommt aus der Mitte des Gremiums die Nachfrage, ob dieses funktioniert und geholfen hat. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass das Hochwasserwarnsystem eine andere Ausrichtung hat, da es für Sturzfluten ausgelegt ist, die in ganz kurzer Zeit durch Starkregen entstehen. Auf Dauerregen, wie es vorliegend der Fall war, reagiert das System nicht. In diesem Fall erhält der Markt Zusmarshausen die Pegelstände der Zusam bei Fleinhausen vom WWA. Die Pegelstände des Hochwasserwarnsystems können jedoch von zu Hause aus abgerufen werden, was wiederum hilfreich war.

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Nachfrage, wie das WWA nunmehr auf das Hochwasserereignis reagieren wird. Es gibt ein festgesetztes und ein tatsächliches Überschwemmungsgebiet. Wie das Hochwasserereignis gezeigt hat, gibt es nun hiervon Abweichungen. Wird das WWA nunmehr die Überschwemmungsgebiete überarbeiten? 
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass hierfür das WWA zuständig ist und die Frage nach dort gestellt werden muss. 

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9.2. Gemeinsamer Spendenaufruf der Kommunen Altenmünster, Dinkelscherben und Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 9.2

Beschluss

Es wird zugestimmt, die Mittel der allgemeinen Deckungsreserve i.H.v. 50.000,00 Euro für die Spendenaktion „Hochwasser“ zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Gemeinde Altenmünster und die Marktgemeinden Dinkelscherben und Zusmarshausen haben einen gemeinsamen Spendenaufruf gestartet, um all den Hochwasser-Betroffenen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.

Um einen ausreichenden Puffer für die Anträge der Geschädigten vorhalten zu können, wird vorgeschlagen, von Seiten des Marktes Zusmarshausen aus dem Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro bereitzustellen. Die Gemeinde Altenmünster und die Marktgemeinde Dinkelscherben haben hierüber in den letzten Tagen bereits einen positiven Beschluss gefasst und stellen für die Spendenaktion „Hochwasser“ jeweils 50.000,00 Euro aus Ihren Haushalten 2024 zur Verfügung.

Auch privat haben die ersten Bürgermeister der beteiligten Kommunen bereits eine Spende in Höhe von je 1.000,00 Euro auf die jeweiligen Gemeindekonten vorgenommen.

Die Kassenverhältnisse des Marktes Zusmarshausen sind geordnet. Es ist bisher nicht absehbar, dass die Mittel der allgemeinen Deckungsreserve anderweitig benötigt werden würden. 


Diskussionsverlauf:

Das Gremium befürwortet, für die Spendenaktion „Hochwasser“ Mittel in Höhe von € 50.000,00 zur Verfügung zu stellen. Auf die Rückfrage, wie dieser Betrag verteilt wird, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass pro Schadensfall € 2.500,00 ausbezahlt werden, unabhängig von der gesamten Schadenssumme der jeweiligen Antragsteller. Es sind bereits einige Anträge eingegangen. Die Spendenaktion wurde auch heute im Marktboten veröffentlicht mit dem Hinweis, dass Anträge gestellt werden können. Auch auf Facebook und Instagram wird dies nochmals veröffentlich werden. 

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10. Masterplan 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet den vorgestellten Masterplan 2030 und beauftragt den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung, die nötigen Vorbereitungen für die Weiterentwicklung der Marktgemeinde zu treffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl stellt den Masterplan 2030 vor.

Der Markt Zusmarshausen hat viele Potenziale. Er liegt in einer wunderbaren Landschaft, verfügt über aktive Vereine und eine gute wirtschaftliche Lage mit erfolgreichen Unternehmen und ausreichend Rücklagen. Die Pro-Kopf Verschuldung mit € 60,00 pro Einwohner liegt weit unter dem Landesdurchschnitt von € 762,00 pro Einwohner. Zudem ist der Markt Zusmarshausen eine Verkehrsdrehscheibe im westlichen Landkreis Augsburg mit seiner Anschlussstelle an die BAB8 und seinem Anschluss an die Metropole Augsburg durch den öffentlichen Nahverkehr im ½ Stundentakt.  

Im Gegenzug gibt es viele Aufgaben und Herausforderungen zu bewältigen, wie die Veranstaltungshalle, Anfragen von ortsansässigen Unternehmen nach Gewerbeflächen, Ansiedlung eines Drogeriemarkts, Entwicklung Areal Zusamklinik sowie immer wiederkehrenden Anfragen von der Wirtschafsförderung nach Gewerbeflächen, etc. 

Besonders zu beachten ist, dass Frau ... von der Firma REWE mitgeteilt hat, dass sich die Firma REWE in absehbarer Zeit aus Zusmarshausen zurückziehen wird, sollte keine geeignete Fläche für den Einzelhandel gefunden werden. 

Deshalb sollten nunmehr Überlegungen angestellt werden, wie dies alles strukturiert werden kann. Zunächst steht eine Analyse an, welche Flächen dem Markt Zusmarshausen zur Verfügung stehen. Daher wurde der MASTERPLAN 2030 entwickelt, der im ersten Schritt die Richtung vorgeben soll, wo entwickelt werden soll und im zweiten Schritt, was entwickelt werden soll. 

Die Potentialflächen des Marktes Zusmarshausen werden anhand einer Präsentation dargestellt. Um diese Flächen sollte man sich kümmern und darstellen, was der Markt Zusmarshausen dort entwickeln will. Dies ist der Markt Zusmarshausen seinen Bürgerinnen und Bürgern schuldig. 

Der Masterplan wurde zunächst mit dem zweiten und dritten Bürgermeister besprochen und sodann auch im Gremium am 11.04.2024 und 23.04.2024 präsentiert. 

Heute wird daher der aktualisierte Masterplan vorgestellt, wobei die Bezeichnung der Flächen mit F01 bis F07 keine Priorisierung darstellt, sondern nur Arbeitstitel sind. 


Diskussionsverlauf:


Diskussion des Gremiums, ob die Fläche F03 (Zusamklinik) überhaupt mit in den Masterplan aufgenommen werden soll, da hier die Firma ... etwas entwickeln möchte. 

Des Weiteren soll die Fläche F02 (Fläche hinter LIDL) baldmöglichst umgesetzt werden. Es werden Bedenken angemeldet, ob eine heutige Beschlussfassung zum Masterplan hierauf Auswirkungen hat und angeregt, über jede Fläche einzeln abzustimmen. Auch befinden sich die meisten Flächen des Masterplans nicht im Eigentum des Marktes Zusmarshausen, ob hier überhaupt etwas umgesetzt werden kann, ist fraglich. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Eigentümer sämtlicher Flächen, die im Masterplan dargestellt sind, Bescheid wissen. Somit wird die Verhandlungsposition des Marktes Zusmarshausen bei den Grundstücksverhandlungen nicht geschwächt, wenn über den Masterplan heute beschlossen wird. 

Weitere Diskussion des Gremiums, dass der Masterplan eine gute Orientierung gibt, was man in den nächsten Jahren auf den Flächen entwickeln könnte und man sich hierdurch nichts verbaut. Wenn heute ein positiver Beschluss gefasst wird, hat die Verwaltung die Ermächtigung hier tätig zu werden. Auch für die Projektentwickler wird ein Beschluss benötigt. Anderenfalls wird REWE Zusmarshausen verlassen. 

Es kommt die Frage auf, ob heute überhaupt ein Beschluss zum Masterplan 2030 gefasst werden soll. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer stellt Antrag zur Geschäftsordnung:
Über den Masterplan soll heute abgestimmt werden. 

Abstimmung: 11:5

Damit ist der Antrag angenommen. 

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11. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 11

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass das Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist. Bekannt ist, dass kein Neubau an der Bestandsstrecke erfolgen wird, dafür soll hier ein Hochleistungskorridor entstehen. 

Morgen, somit am 21.06.2024, findet um 13.30 Uhr eine Pressekonferenz statt, bei der die Vorschlagstrasse bekannt gegeben wird. 

Die Projektgruppe bleibt noch bis 2025 bestehen. Die Vorzugstrasse kommt 2025 in den Deutschen Bundestag. 

Sollte die hellorange Trasse als Vorzugstrasse vorgestellt werden, muss der Freistaat Bayern bezüglich der Kosten für den Regionalhalt Vorbereitungen treffen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl empfiehlt dem Gremium, sich den Podcast der Projektgruppe von ... vom Verband „Die Güterbahnen“ anzuhören. 

Von der Universität Hohenheim gibt es ein Forschungsprojekt. Die Unterlagen werden dem Gremium per Email übersandt. 

Zunächst ist jetzt abzuwarten, welche Trasse morgen als Vorschlagstrasse bekanntgegeben wird. 

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö informativ 12
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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö informativ 13
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13.1. Berechnung des Grundsteuerhebesatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass vorgestern ein Schreiben des Bayerischen Gemeindetages eingegangen ist mit einer Handreichung des Bayerischen Städtetages zur Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform. 

Der Zeitplan im Markt Zusmarshausen sieht so aus, dass Mitte/Ende August mit den bis dahin vorliegenden Daten des Finanzamts mit der Berechnung begonnen werden kann, wie sich der zukünftige Hebesatz gestalten muss. Im September 2024 werden die Berechnungsgrundlagen vorhanden sein mit der entsprechenden Hebesatzung, um damit in den Marktgemeinderat zu gehen. Im Oktober und November 2024 sollen dann die Bescheide erstellt und der Versand vorbereitet werden. Bis dahin sollten dann die Daten vom Finanzamt auch richtig zur Bescheid-Verarbeitung eingespielt sein. 

Wichtig ist, dass die Grundsteuerbescheide unbedingt vor den Wasser-/Abwasserbescheiden versandt werden, da nach dem Versand der Bescheide vermutlich vermehrt Einsprüche beim Finanzamt eingehen und die Messbescheide noch einmal abgeändert werden.

Eine Änderung des Hebesatzes, falls erforderlich, kann bis 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen werden (§ 25 Abs. 3 GrStG).

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13.2. Machbarkeitsstudie Neue Mitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.2

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass eine intensive Abstimmung mit der Städtebauförderung und dem Büro „Die Städtebau“ erfolgt ist. 

Die finale Ausschreibung ist jetzt fertiggestellt worden vom Planungsbüro, das die Machbarkeitsstudie erstellt. Die Ausschreibung wurde diese Woche an geeignete Büros versandt. Submissionstermin ist der 23.07.2024. Mit dem Submissions-Ergebnis kann dann ein Förderantrag an die RvS gestellt werden. Die Bearbeitungszeit wird 1 bis 1 ½ Jahre dauern. 

Der Sachstand zum Gestaltungshandbuch stellt sich in Stichpunkten wie folgt dar: 

  • Ausschreibung erfolgte am 15.01.2024

  • Submission 06.02.2024 
(Kostenschätzung 30.000€, Angebot 21.420€)

  • Einreichung Unterlagen Zuwendungsantrag 27.03.2024

  • Bewilligungsbescheid 16.04.2024

  • Auftrag an Büro ... 22.04.2024

  • Auftaktbesprechung mit Auftragnehmer, Verwaltung, 
die Städtebau und Städtebauförderung am 01.07.2024

  • Vorentwurf etwa 4 Monate nach Auftaktbesprechung

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13.3. Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.3

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Bodenrichtwerttabelle mit Stand 01.01.2024 eingetroffen ist und demnächst die Auslegung veröffentlicht wird. 

Vorab kann gesagt werden, dass landwirtschaftliche Flächen weitestgehend gleich geblieben sind. Bei Baugrundstücken ergibt sich eine Erhöhung von ca. € 20,00, so auch beim ...-Grundstück. Der Höchstwert pro m² liegt bei über € 400,00. 

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13.4. Halteverbot Melanderstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.4

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass auf Anregung in der BUE v. 18.04.2024 und nach Verkehrsschau mit der PI Zusmarshausen und Abstimmung mit der Fa. ... in der Melanderstraße Schilder für ein absolutes Halteverbot angebracht worden sind. 

Auf Dauer realistisch ist wohl die Anbringung des Zeichens 286 für ein eingeschränktes Halteverbot, damit in der Melanderstraße Lkw’s zum Be- und Entladen kurzzeitig halten dürfen, jedoch nicht mehr dauerhaft abgestellt werden können. 

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13.5. Einbahnregelung Frühlingstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.5

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass bezüglich Schulweg Frühlingstraße ein Auftrag mit ... Verkehrstechnik GmbH unterzeichnet wurde. Die „unechte“ Einbahnstraße erscheint als gute Regelung. 

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13.6. BP Nr. 58 "Beim Kirchle" Vallried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.6

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Uhl berichtet über den Sachstand des BP Nr. 58 „Beim Kirchle“, Vallried. 

Das Bauleitplanverfahren ruht derzeit aufgrund der Hochwasserproblematik. 

Der bisherige Planungsverlauf stellt sich wie folgt dar:

  1. MGR ö. Beschluss 09.09.2021: 
aufgrund Hochwasserereignis im Juni 2021 keine Entscheidung für städtebauliche Variante, 

aber Favorisierung Variante 2 mit Festlegen von Maßgaben

  1. Vorabstimmung mit WWA am 19.01.2022, Rückmeldung 07.02.2022

  1. WWA forderte Anpassung HQ100-Berechnung aus 2016 wegen Brückenneubau und Berücksichtigung von HQExtrem 

  1. Grundstücksverhandlungen mit Anlieger, 24.05.2022

  1. 3x Planungsvorschlag zum Retentionsraum 
29.08.2022 
29.09.2022
02.02.2023
zur Abstimmung mit WWA

  1. Negative Rückmeldung zum Retentionsraum, WWA am 16.02.2023

  1. Ortstermin mit WWA am 23.06.2023, Einigung erfolgt

  1. Neuer Vorschlag zum Retentionsraum 26.10.2023
+ Einverständnis WWA am 15.01.2024

  1. Erneute Grundstücksverhandlungen Anlieger, 20.03.2024

  1. Schreiben des Grundstückseigentümers vom 27.03.2024 liegt vor, 
Einigung in Aussicht

  1. Demnächst Zwischenstands Bericht im MGR und Grundstücksangelegenheiten 


Ortssprecher Markus Böck teilt mit, dass die Flutmulden, die jetzt ausgehoben werden müssen, teuer sind und kaum einen Nutzen haben werden. Zielführender wäre es gewesen, in der hinteren problematischen Ecke Parkplätze zu errichten. 

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13.7. Straßenausbesserungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.7

Kurzbericht

MR Stefan Vogg bedankt sich für die Ausbesserungsarbeiten in der Weldener Straße in Streitheim. 

MR Jürgen Winkler bedankt sich, dass das Loch in der Augsburger Straße/Marktplatz umgehend ausgebessert wurde. 

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13.8. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.8

Kurzbericht

Aus dem Gremium kommt die Nachfrage zum Sachstand des Breitbandausbaus. 

SGL ... teilt mit, dass der Breitbandausbau derzeit in Wörleschwang erfolgt, es sind sechs Bautrupps unterwegs. Kommende Woche wird dann der Breitbandausbau in Wollbach begonnen, hier sind es nur wenige Adressen, und sodann in Gabelbachergreut.

MR Tartsch bedankt sich, dass der Breitbandausbau in Wörleschwang so gut funktioniert hat. Er regt an, die Baustelle, sofern die Straße überquert werden muss, deutlicher zu kennzeichnen, damit die Unebenheiten für die Autofahrer rechtzeitig zu erkennen sind. 

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13.9. Instandhaltung Brücke Vallried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.9

Kurzbericht

Ortssprecher Markus Böck teilt mit, dass der Zustand des Auslaufs an der Brücke in Vallried in Richtung Friedensdorf durch das Hochwasser verschlechtert wurde. Es sollte hier dringend eine Reparatur erfolgen, da ansonsten zu befürchten ist, dass bei einem weiteren Regenereignis der Beton weggerissen wird. 

SGL ... teilt mit, dass zunächst geplant war, dass die Reparaturarbeiten durch den Bauhof erfolgen. Da dieser jedoch derzeit unterbesetzt ist, wird nunmehr eine Firma beauftragt werden. 

Datenstand vom 05.08.2024 13:13 Uhr