Datum: 04.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 21:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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2 |
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 092. Sitzung am 23.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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beschließend
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2.1 |
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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 093. Sitzung am 07.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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2.2 |
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3. Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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3 |
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3.1. Abwägungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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3.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage ) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse (Abwägungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Anlass der Planaufstellung
Um die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland decken zu können, beabsichtigt der Markt Zusmarshausen am westlichen Ortsrand des Ortsteils, im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet, Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Die Flächen mit den Flur-Nrn. 56/9, 56/10, 56/11 sowie eine Teilfläche der Fl.-Nr. 373/4 (Godelstraße) der Gemarkung Gabelbach befinden sich derzeit im Außenbereich, die Aufstellung eines Bebauungsplans ist daher erforderlich
Bisherige Verfahrens- und Bearbeitungsschritte
Aufstellungsbeschluss am 03.03.2022, mit ortsüblicher Bekanntmachung am 31.03.2022
Beschluss Städtebauliche Planungsvariante am 03.03.2022
Abstimmung mit Fachstellen und Einholen einer Rechtsauskunft bzgl. Reduzierung
Bauverbotszone bis 21.11.2022
Billigungs- und Auslegungsbeschluss am 26.01.2023
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3,4 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023
Für die MGR-Sitzung am 20.07.2023 stand die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen §§ 3,4 Abs. 2 BauGB sowie ein erneuter Auslegungsbeschluss auf der
Tagesordnung. Aufgrund des Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes am 18.07.2023
musste der TOP abgesetzt werden. Demnach ist der § 13 b BauGB europarechtswidrig.
Reparaturklausel“ nach § 215 a BauGB zu § 13 b BauGB
Lt. Stellungnahme des LRA vom 11.01.2024 werden beim Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel“
hauptsächlich durch Versiegelung, aber auch durch Verkleinerung von Lebensräumen in der
freien Natur und Landschaft, Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG verursacht.
Demnach hat der Bebauungsplan erhebliche Umweltauswirkungen, die sowohl in der
Abwägung als auch ausgleichspflichtig sind. Dies bedeutet u.a., dass im weiteren Verfahren
insbesondere eine Umweltprüfung im Rahmen eines Umweltberichts sowie die Festsetzung von
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich wurden. Zudem weist das Landratsamt darauf hin, dass
nach § 215 a Abs. 2 i.V.m. § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB der Flächennutzungsplan im
Wege der Berichtigung angepasst werden kann. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist
somit nicht erforderlich.
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3,4 Abs. 2 BauGB am 29.02.2024 Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 29.02.2024
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3,4 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024.
Von 5 Stellen sind Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen eingegangen. Alle anderen der beteiligten Behörden und TÖB haben entweder keine Stellungnahme abgegeben oder eine Stellungnahme ohne Bedenken bzw. Anregungen.
Es gab keine Einwendungen von Bürgern.
Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen erfolgt anhand der vorgelegten Synopse (Anlage 1)
Es sind – wo erforderlich – Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen von:
- Landratsamt Augsburg vom 16.05.2024
Beschluss:
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgen (rechts-)redaktionelle Anpassungen; eine erneute Auslegung wird dadurch nicht begründet.
Abstimmung 11:0
- Eisenbahn-Bundesamt vom 26.04.2024
Beschluss:
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplans.
Abstimmung 11:0
- Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH vom 22.05.2024
Beschluss:
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplans.
Abstimmung 11:0
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 07.05.2024
Beschluss:
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplans.
Abstimmung 11:0
- Markt Zusmarshausen – Technisches Bauamt vom 14.05.2024
Beschluss:
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt eine redaktionelle Anpassung; eine erneute Auslegung ist dadurch nicht begründet.
Abstimmung 11:0
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3.2. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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3.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 04.07.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen und beschließt diesen als Satzung gemäß § 10 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Flächennutzungsplan gemäß § 215 a Abs. 2 i.V.m.
§ 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die im vorherigen TOP gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in den Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ eingearbeitet.
Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“, Stand 04.07.2024, bestehend aus:
- Planzeichnung
- Begründung/Umweltbericht
- Textliche Festsetzungen
- Schalltechnische Untersuchung vom 17.01.2023
Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten.
Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“, Stand 04.07.2024, mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.
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4. Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau - Bericht der Musikschulleitung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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4 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Musikschulleiterin ... gibt einen Bericht der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau ab.
Die Leitung erläutert zunächst die Weiterentwicklung der Sing- und Musikschule, vom neuen Logo, der neuen Website bis zur Möglichkeit der Online-Anmeldung. Frau Lichtenstern gibt einen Überblick der Auftritte seit Mai 2023 und erläutert die Kooperationen im Schuljahr 2023/2024. Der Ausblick beinhaltet einen Ausbau der KiTa-Kooperation mit der KiTa Zus und Horgau, der Start eines zweiten Bläserklassen-Jahrgangs sowie eine Bandklasse mit der Mittelschule. Auch sollen zeitnah die Vorbereitungen zum Musikschuljubiläum 2026 beginnen. Die Schülerzahlen haben sich erfreulich von 457 auf 576 gesteigert.
Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bedankt sich bei der Leitung für das gezeigte Engagement. Diesem Dank schließt sich auch das Gremium an. Es kommt zum Ausdruck, dass das investierte Geld in die Sing- und Musikschule sehr gut angelegt ist.
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5. Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen - Festlegung der Bauweise (Massivbau oder Holz-/Holzhybridbau)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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5 |
Beschluss
Der Neubau der Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder (mehrgruppiger Hort) soll in der Bauweise Holz-/Holzhybridbau erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Das beauftragte Büro ... bereitet gerade das VgV-Verfahren für die Objektplanung vor. Diesbezüglich fand mit der Arbeitsgruppe Hort am 18.06.2024 eine Vorbesprechung statt. Die Eignungskriterien, Auswahlkriterien und Zuschlagskriterien wurden besprochen. Festzulegen ist noch die Bauweise
Rückblickend wird auf einen Vortrag von Prof. Dipl.-Ing. ... in der MGR-Sitzung am 06.07.2023 verwiesen. Die fachlichen Ausführungen dienten zur weiteren Meinungsbildung im Gremium. Eine Systementscheidung muss noch mit einem entsprechenden Beschluss festgelegt werden. Mehrheitlich kam damals zum Ausdruck, eine Ausführung des Neubaus in Holz zu realisieren.
In der jetzigen Planungsphase können noch keine Aussagen zu den Kosten getroffen werden. Eine Ausführung in Holz-/Holzhybridbau lässt sich im Hinblick auf die Bauzeit schneller realisieren. Maßnahmen, die mit Bundesmitteln nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz gefördert werden, müssen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein. Als Abschluss der Baumaßnahme gilt grundsätzlich die bauliche Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks an den Nutzer.
Diskussionsverlauf:
Innerhalb des Gremiums wird auf die Hochwasserproblematik hingewiesen. Dies wurde auch in der Arbeitsgruppe Hort angesprochen. Eine Holzhybridbauweise lässt auch eine Kombination mit einem Massivbau zu. Dies muss in der Planungsphase geprüft werden.
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6. Altlastenverdachtsfläche in der Gemarkung Zusmarshausen - Detailuntersuchung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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6 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Untersuchungen der Altlastenverdachtsfläche in der Gemarkung Zusmarshausen auf den Fl.Nr. 2200/2, 2172, 2173, 2012/9, 2012/21 und 2200/6 sind nunmehr abgeschlossen und demzufolge kann ein Abschlussbericht erstattet werden.
Ausgangssituation:
Ein ehemaliger Hohlweg wurde von ca. 1960 bis 1980 mit Bauschutt, Hausmüll und möglicherweise auch mit gewerblichem Abfall verfüllt. Die Altlastenverdachtsfläche befindet sich im Bereich eines Taleinschnitts innerhalb eines nach Westen abfallenden Hanges (ca. 12.700 qm). Die Verfüllung fand hauptsächlich auf der Fl.Nr. 2200/2 statt und reichte in mehrere angrenzenden Flurstücke hinein.
Bisherige Untersuchungen in der Zusammenfassung:
Zunächst fand eine historische Erkundung mit Zeitzeugenbefragungen statt. Diese Erkundung hat bestätigt, dass ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Altlast bzw. schädlichen Bodenveränderung hinsichtlich einer Gefährdung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser vorliegt.
Demzufolge wurde eine orientierende Untersuchung der Altablagerung angeordnet und ein Fachgutachter beauftragt. Der Kontaminationsverdacht hat sich mit der orientierenden Untersuchung hinreichend bestätigt. Dabei wurden 15 Baggerschürfe und 5 Sondierungsbohrungen (unverrohrte Kleinbohrungen) durchgeführt. Es wurden Boden- und Bodenluftproben entnommen. Für eine abschließende Beurteilung der Gefährdungssituation waren weitergehende Detailuntersuchungen erforderlich.
Im Rahmen der Detailuntersuchung wurde die Belastungssituation in den bisher nicht erfassten Tiefenbereichen der Auffüllung überprüft. Ferner war für eine abschließende Beurteilung der Gefährdungssituation eine Untersuchung des Grundwassers im unmittelbaren Abstrom der Altdeponie erforderlich.
Der Markt Zusmarshausen musste die historische Erkundung und die orientierende Untersuchung selbst veranlassen und auch in voller Höhe bezahlen. Diese Untersuchungen werden von der GAB (Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH München) nicht bezuschusst. Förderungen können erst ab der Detailuntersuchung gewährt werden.
Der Markt Zusmarshausen hat mit der GAB bezüglich der Detailuntersuchung einen entsprechenden Zuschussvertrag abgeschlossen. Aus diesem Vertrag wurde damals der Eigenanteil des Marktes Zusmarshausen auf 94.600,86 € festgelegt.
In der Detailuntersuchung waren folgende Untersuchungsschwerpunkte abzudecken:
- Überprüfung der Belastungssituation in den bisher nicht erfassten Tiefenbereichen der Auffüllung
Überprüfung von Auswaschungen der vorliegenden Kontaminationen
Horizontale Abgrenzung der Altlastenverdachtsfläche
Untersuchung der Grundwassersituation und gutachterliche Bewertung
Je nach Ergebnis der Grundwasserthematik zusätzliche Untersuchung des Grundwassers im unmittelbaren Abstrom der Altdeponie
Acht Rammkernsondierungen wurden zur horizontalen Abgrenzung durchgeführt. Die horizontale Abgrenzung konnte nach Norden und bedingt nach Süden über die durchgeführten Sondierungen erreicht werden. Zur Abgrenzung nach Süden wurden noch weitere vier Sondierungen angeordnet.
Zur vertikalen Erkundung wurden vier Rammkernbohrungen durchgeführt. Zusammen mit diesen Kernbohrungen wurden auch die geforderten vier Grundwassermessstellen errichtet und zwar drei Stück im Westen (Abstrom) und eine im Osten (Zustrom).
Im Jahr 2023 wurden im Rahmen einer angeordneten erweiterten Detailuntersuchung die Grundwassermessstellen dreimal beprobt. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass der Gefahrenverdacht für den Wirkungspfad Boden – Grundwasser aufgrund der aktuellen Untersuchungsergebnisse ausgeräumt wurde. Die wasserwirtschaftliche Bewertung ergab, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die Altdeponie Zusmarshausen kann in Bezug auf den Wirkungspfad Boden – Grundwasser aus dem Altlastenkataster entlassen werden. Ein qualifizierter Rückbau der im Umfeld der Deponie vorhandenen Grundwassermessstellen wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht begrüßt, weil nicht mehr benötigte Grundwassermessstellen häufig beschädigt werden und dadurch eine mögliche Eintragsstelle für Schadstoffe ins Grundwasser geschaffen wird.
Das Landratsamt Augsburg hat sich abschließend dazu geäußert, dass von der Altdeponie Zusmarshausen keine schädlichen Bodenveränderungen ausgehen. Der Sachverständige und die Fachbehörde kommen zu dem Ergebnis, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Damit wird die Fläche aus dem Altlastenverdacht entlassen und aus dem Altlastenkataster gelöscht. Die Messstellen wären zurückzubauen.
Für den Fall, dass bei späteren Baumaßnahmen in den Auffüllungskörper eingegriffen werden sollte, sind dabei anfallende kontaminierte Aushubmaterialien ordnungsgemäß zu entsorgen.
Eine Förderung durch die GAB war nicht gegeben, da der damals errechnete Eigenanteil in Höhe von 94.600,86 € nicht erreicht wurde. Bislang sind förderfähige Kosten in Höhe von insgesamt 60.056,80 € entstanden. Somit endet der Vertrag mit der GAB ohne jeglichen Zuschuss zum 30.06.2024.
Diskussionsverlauf:
Der Sachvortrag dient dem Gremium zur Information und Kenntnisnahme. Auf Wunsch des Gremiums wird das Gutachten der erweiterten Detailuntersuchung an den MGR versandt.
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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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7 |
Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet zunächst vom 15. Dialogforum, erläutert die Grundlagen der Trassenwahl und zeigt anhand eines Lageplanes die Vorschlagstrasse auf. Diese Vorschlagsvariante beruht zum großen Teil auf Hinweisen und Vorschlägen aus der Region und entspricht den Prämissen des Projektauftrages. Sie übernimmt die Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung und ist somit genehmigungsfähig. Sie ermöglicht einen neuen Regionalhalt in Zusmarshausen und bringt dadurch den geforderten Mehrwert für die Region. Durch die enge Bündelung mit der Autobahn A 8 bzw. der Bestandsstrecke kann die Zerschneidung der Landschaft minimiert werden. Ein höchstmögliches Maß an Schutz für Menschen, Tiere und Umwelt kann erreicht werden.
Das Infomobil wird am 18.09.2024 wieder in Zusmarshausen sein.
Erster Bürgermeister Uhl sieht berechtigte Chancen für eine Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Herrn Baumann und der Projektgruppe, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BEG und hier insbesondere bei Minister Christian Bernreiter, bei Landrat Martin Sailer und den Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene für deren Unterstützung.
Auch im Kreistag wird das Bahnprojekt wieder thematisiert. Der Kreisausschuss befasst sich nächste Woche mit dem Zubringerkonzept bzw. dem Nahverkehrskonzept für einen möglichen Regionalhalt. Der Kreistag will am 22.07.2024 eine gemeinsame Resolution auf den Weg bringen.
Der Entwurf einer solchen Resolution liegt in der Sitzungsmappe. Anregungen seitens der Fraktionen können noch vorgebracht werden. In der nächsten MGR-Sitzung am 18.07.2024 soll ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
Sinn der Resolution ist die Einigkeit der beteiligten Kommunen zu stärken. Die maximalen Forderungen (z.B. verbesserter Lärmschutz) sollen definiert werden.
MGR Vogg weist jetzt schon auf den zu erwartenden Baustellenverkehr hin sowie auf die Forderung der Bevölkerung nach Informationen.
Erster Bürgermeister Uhl schlägt die Möglichkeit einer Bürgerversammlung mit dem Thema Bahnprojekt vor.
Die Prüfung von Kapazitäten der Knotenpunkte Ulm und Augsburg sind eine vordringliche Aufgabe, um das Planfeststellungsverfahren nicht angreifbar zu machen.
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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informativ
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8 |
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8.1. Nahwärmeversorgung Steinekirch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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8.1 |
Kurzbericht
MR Herkommer spricht das geplante Nahwärmenetz in Steinekirch an und eine mögliche Anbindung des neuen Baugebietes „Am Kreuzle“ und der gemeindlichen Gebäude.
Erster Bürgermeister Uhl antwortet hierzu, dass die Idee für eine Nahwärmeversorgung im Ortsteil Steinekirch mit einer zentralen Hackschnitzelheizung bekannt ist. Der Standort für eine derartige Anlage muss diesbezüglich noch festgelegt werden.
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9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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096. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.07.2024
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 05.08.2024 13:26 Uhr