Datum: 12.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 097. Sitzung am 18.07.2024
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 098. Sitzung am 01.08.2024
3 Bebauungsplan Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch"
3.1 Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB
3.2 Satzungsbeschluss
4 19. Änderung Flächennutzungsplan "Am Kreuzle, Steinekirch"
4.1 Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB
4.2 Feststellungsbeschluss
5 Bauleitplanung Markt Dinkelscherben Bebauungsplan Nr. 15 "Söldnerfeld West" Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 bs. 1 BauGB
6 Bauleitplanung Markt Welden 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet "Büschel" Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
7 Erhebung eines Verbesserungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
8 Jahresrechnung 2023 - Vorlage und Beschlussfassung
9 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
10 Verschiedenes
10.1 Teilfortschreibung Regionalplan Donau-Iller - Windenergie
10.2 Geschwindigkeitsmessgerät Brunnenstraße
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 097. Sitzung am 18.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 97. Sitzung des Marktgemeinderates am 18.07.2024 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 098. Sitzung am 01.08.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 98. Sitzung des Marktgemeinderates am 01.08.2024 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 3
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3.1. Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 3.1

Beschluss 1

Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 16.05.2024
Der Anregung wird gefolgt, sodass Nebenanlagen nicht innerhalb der Randeingrünungen zulässig sind, um eine effektive Ausbildung der Eingrünungen zu ermöglichen. 
Im Weiteren sollen Carports unabhängig der festgesetzten Dachformen zulässig sein. 
Abgrabungen richten sich grundsätzlich nach der geltenden Bayerischen Bauordnung (BayBO), wodurch weitere Maßnahmen entbehrlich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 16.05.2024
Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein.

Die erteilte Befreiung zur Überplanung des Landschaftsschutzgebietes dient der Kenntnisnahme.

Im Bebauungsplan ist bereits enthalten, dass eine Bebauung innerhalb der Eingrünungsflächen grundsätzlich nicht zulässig ist. Einzig Anlagen zur Versickerung oder Einrichtungen für Wärmepumpen können aus erschließungstechnischen Gründen zugelassen werden.

Die zusätzlichen Vorgaben für die Grün- und Artenliste werden redaktionell ergänzt. Die räumliche Verortung des abzubuchenden Ausgleichs und die bestehenden Gehölzbestände als Bestandsaufmaß sind bereits enthalten.

Sowohl öffentliche Eingrünungen als auch private Eingrünungen sind unabhängig von der zukünftigen Eigentumswidmung verbindlich umzusetzen. Dasselbe gilt für die Festsetzung der entsprechenden Eingrünungsflächen entweder als private Grünfläche oder wie vorliegend als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern überlagert mit Allgemeinem Wohngebiet. In jedem Fall sind die privaten und öffentlichen Eingrünungsflächen umzusetzen.

Mit den privaten Eingrünungsflächen als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern überlagert mit Allgemeinem Wohngebiet sowie den öffentlichen Eingrünungsflächen handelt es sich um xPlan-konforme Planzeichen nach aktueller gesetzlicher Vorgabe, wodurch die in der Anregung hervorgebrachte bessere Unterscheidung von Eingrünungsflächen privat/öffentlich nicht möglich bzw. entbehrlich ist.

Durch die gemäß der vorliegenden Rechtssatzung verbindlichen bau- und planungsrechtlichen Festsetzungen ist die Umsetzung der jeweiligen Eingrünungen gesichert. Der Markt Zusmarshausen verfolgt die Umsetzung im Sinne des § 4c BauGB. Der Ausschluss von baulichen Anlagen sichert die effektive Ausbildung der jeweiligen Ortsrandeingrünungen.

Den zukünftigen Ortsrändern wird ein hoher Stellenwert zugeordnet. Zum einen wird im Nordwesten entlang der Staatsstraße ein Grünstreifen redaktionell ergänzt. Zum anderen wird im Norden die bestehende öffentliche Eingrünung um eine weitere private Eingrünung redaktionell ergänzt. Aus diesem Grund sind umfassende Ortsrandeingrünungen vorgesehen, die durch die Ergänzungen nochmals intensiviert werden. Der Übergang in die freie Landschaft wird hochwertig sowie ökologisch und visuell wirksam eingegrünt.

Die Baugrenze definiert die zulässige überbaubare Grundstücksfläche, wobei Gebäude innerhalb der Baugrenze frei wählbar situiert werden dürfen. Aus Gründen der verbindlichen Umsetzung der Ortsrandeingrünungen ist ein Abrücken der Baugrenze entbehrlich.

Ein geringfügiger Bereich des nördlichen Heckenbestands wird im Zuge der Herstellung des Feld-/Wirtschaftsweges weichen. Dieser Bereich wird als Angleichfläche des Feldweges zur angrenzenden Böschung im Norden benötigt und entsprechend in der Planzeichnung dargestellt. Als Kompensation sind Strauchpflanzungen vorzusehen.

Eine Verschiebung des Feldweges nach Süden soll aus den Gründen der umfangreichen Ortsrandeingrünungen nicht in Betracht gezogen werden. Weitere grünordnerische Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Die weiteren Inhalte zum Naturschutz und zum Bodenschutz dienen der Kenntnisnahme und sind inhaltlich bereits berücksichtigt. Die abschließende Auswahl der zu pflanzenden Baum- und Straucharten ist Gegenstand der Freiflächengestaltung auf der Ebene der Erschließungs- und Ausführungsplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 16.05.2024
Der Markt Zusmarshausen berücksichtigt den Sachverhalt zum Erschließungsbeitragsrecht im Zuge der weiteren Baugebietsausweisung. Das Erschließungsbeitragsrecht ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes und der Abwägung nicht zugänglich. Die Abfallbeseitigung ist im Bebauungsplan gemäß der Stellungnahme ordnungsgemäß gewürdigt. Die weiteren Inhalte dienen der Kenntnisnahme. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts vom 24.05.2024
Gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts ist die verkehrliche Erschließung funktions- und leistungsfähig sowie ordnungsgemäß vorgelegt. Präventiv wird der Markt die verkehrliche Situation zukünftig überwachen. Die Maßgaben für den Einmündungsbereich des Feldweges sowie für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Zankenlohstraße sind vollumfänglich eingehalten. Die jeweilige baureife Detailplanung ist auf der Ebene der Erschließungsplanung vorzulegen.

Verkehrsordnerische Maßnahmen sind nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes und werden nach Herstellung des Feldweges berücksichtigt. Die Nutzung des Feldweges ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zulässig.

Das Sichtdreieck im Bereich des Ausfahrtsbereiches Zankenlohstraße wird redaktionell ergänzt. Das Sichtfeld ist dauerhaft freizuhalten.

Eine intensive Eingrünungsfläche wird im Nordwesten des Plangebietes entlang der Staatsstraße redaktionell ergänzt, um die begrünte Abschirmung zu erzielen.

Die weiteren Inhalte bzgl. der Kostentragungen dienen der Kenntnisnahme und werden entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Stellungnahme des Marktbaumeisters vom 22.05.2024
Die Anregung wurde im Vorfeld abgestimmt. Aufgrund des fehlenden Rechtsbezugs darf die Drosselabflussmenge innerhalb eines Bebauungsplanes nicht festgesetzt werden. Die mittlere Drosselabflussmenge wird daher in der Begründung des Bebauungsplanes redaktionell ergänzt. Der Nachweis über den gedrosselten Wasserabfluss ist zwingend auf der jeweiligen Ebene des Bauantrages in der Entwässerungsplanung vorzulegen, da im Zuge des vorliegenden Angebot-Bebauungsplanes die finale Vorhabenplanung bzw. die exakte Überbauung nicht vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 1) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse (Abwägungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Anlass und Sachverhalt
Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Bisheriger Verfahrensablauf zum Bauleitplanverfahren stichpunktartig:
  • Festlegung der Bezeichnung in der MGR am 10.02.2022
  • Beschluss Städtebauliches Konzept C und 
Aufstellungsbeschluss in der MGR am 11.10.2022
  • Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im Marktboten vom 27.10.2022
  • Billigung und Beschluss Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB 
in der MGR 02.05.2023 
  • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB
vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß 
§§ 3, 4 Abs.1 BauGB und Auslegungsbeschluss in der MGR 15.02.2024
  • Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB vom 22.04.- einschließlich 24.05.2024

In der Folgezeit sind die eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch das Büro Kling Consult nach Abstimmung mit den verschiedenen Stellen der Verwaltung des Rathauses zusammengestellt, geprüft, gewürdigt, mit einer Abwägung und einer Beschlussempfehlung versehen worden. 

Die Synopse zur Abwägung mit Beschlussempfehlung wurde den Marktgemeinderäten mittels Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen und Abwägungen werden von Herrn ..., Büro Kling Consult vorgetragen. 


Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen erfolgt anhand der vorgelegten Synopse. 

Es sind – wo erforderlich – Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen von: 

  1. Landratsamt Augsburg vom 16.05.2024

Beschlussvorschlag (1) 
Der Anregung wird gefolgt, sodass Nebenanlagen nicht innerhalb der Randeingrünungen zulässig sind, um eine effektive Ausbildung der Eingrünungen zu ermöglichen. 
Im Weiteren sollen Carports unabhängig der festgesetzten Dachformen zulässig sein. 
Abgrabungen richten sich grundsätzlich nach der geltenden Bayerischen Bauordnung (BayBO), wodurch weitere Maßnahmen entbehrlich sind.


Beschlussvorschlag (2) 
Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein.

Die erteilte Befreiung zur Überplanung des Landschaftsschutzgebietes dient der Kenntnisnahme.

Im Bebauungsplan ist bereits enthalten, dass eine Bebauung innerhalb der Eingrünungsflächen grundsätzlich nicht zulässig ist. Einzig Anlagen zur Versickerung oder Einrichtungen für Wärmepumpen können aus erschließungstechnischen Gründen zugelassen werden.

Die zusätzlichen Vorgaben für die Grün- und Artenliste werden redaktionell ergänzt. Die räumliche Verortung des abzubuchenden Ausgleichs und die bestehenden Gehölzbestände als Bestandsaufmaß sind bereits enthalten.

Sowohl öffentliche Eingrünungen als auch private Eingrünungen sind unabhängig von der zukünftigen Eigentumswidmung verbindlich umzusetzen. Dasselbe gilt für die Festsetzung der entsprechenden Eingrünungsflächen entweder als private Grünfläche oder wie vorliegend als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern überlagert mit Allgemeinem Wohngebiet. In jedem Fall sind die privaten und öffentlichen Eingrünungsflächen umzusetzen.

Mit den privaten Eingrünungsflächen als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern überlagert mit Allgemeinem Wohngebiet sowie den öffentlichen Eingrünungsflächen handelt es sich um xPlan-konforme Planzeichen nach aktueller gesetzlicher Vorgabe, wodurch die in der Anregung hervorgebrachte bessere Unterscheidung von Eingrünungsflächen privat/öffentlich nicht möglich bzw. entbehrlich ist.

Durch die gemäß der vorliegenden Rechtssatzung verbindlichen bau- und planungsrechtlichen Festsetzungen ist die Umsetzung der jeweiligen Eingrünungen gesichert. Der Markt Zusmarshausen verfolgt die Umsetzung im Sinne des § 4c BauGB. Der Ausschluss von baulichen Anlagen sichert die effektive Ausbildung der jeweiligen Ortsrandeingrünungen.

Den zukünftigen Ortsrändern wird ein hoher Stellenwert zugeordnet. Zum einen wird im Nordwesten entlang der Staatsstraße ein Grünstreifen redaktionell ergänzt. Zum anderen wird im Norden die bestehende öffentliche Eingrünung um eine weitere private Eingrünung redaktionell ergänzt. Aus diesem Grund sind umfassende Ortsrandeingrünungen vorgesehen, die durch die Ergänzungen nochmals intensiviert werden. Der Übergang in die freie Landschaft wird hochwertig sowie ökologisch und visuell wirksam eingegrünt.

Die Baugrenze definiert die zulässige überbaubare Grundstücksfläche, wobei Gebäude innerhalb der Baugrenze frei wählbar situiert werden dürfen. Aus Gründen der verbindlichen Umsetzung der Ortsrandeingrünungen ist ein Abrücken der Baugrenze entbehrlich.

Ein geringfügiger Bereich des nördlichen Heckenbestands wird im Zuge der Herstellung des Feld-/Wirtschaftsweges weichen. Dieser Bereich wird als Angleichfläche des Feldweges zur angrenzenden Böschung im Norden benötigt und entsprechend in der Planzeichnung dargestellt. Als Kompensation sind Strauchpflanzungen vorzusehen.

Eine Verschiebung des Feldweges nach Süden soll aus den Gründen der umfangreichen Ortsrandeingrünungen nicht in Betracht gezogen werden. Weitere grünordnerische Maßnahmen sind nicht erforderlich.


Die weiteren Inhalte zum Naturschutz und zum Bodenschutz dienen der Kenntnisnahme und sind inhaltlich bereits berücksichtigt. Die abschließende Auswahl der zu pflanzenden Baum- und Straucharten ist Gegenstand der Freiflächengestaltung auf der Ebene der Erschließungs- und Ausführungsplanung.


Beschlussvorschlag (3) 
Der Markt Zusmarshausen berücksichtigt den Sachverhalt zum Erschließungsbeitragsrecht im Zuge der weiteren Baugebietsausweisung. Das Erschließungsbeitragsrecht ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes und der Abwägung nicht zugänglich. Die Abfallbeseitigung ist im Bebauungsplan gemäß der Stellungnahme ordnungsgemäß gewürdigt. Die weiteren Inhalte dienen der Kenntnisnahme. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.


2. Staatliches Bauamt Augsburg vom 24.05.2024

Beschlussvorschlag (4) 
Gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts ist die verkehrliche Erschließung funktions- und leistungsfähig sowie ordnungsgemäß vorgelegt. Präventiv wird der Markt die verkehrliche Situation zukünftig überwachen. Die Maßgaben für den Einmündungsbereich des Feldweges sowie für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Zankenlohstraße sind vollumfänglich eingehalten. Die jeweilige baureife Detailplanung ist auf der Ebene der Erschließungsplanung vorzulegen.

Verkehrsordnerische Maßnahmen sind nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes und werden nach Herstellung des Feldweges berücksichtigt. Die Nutzung des Feldweges ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zulässig.

Das Sichtdreieck im Bereich des Ausfahrtsbereiches Zankenlohstraße wird redaktionell ergänzt. Das Sichtfeld ist dauerhaft freizuhalten.

Eine intensive Eingrünungsfläche wird im Nordwesten des Plangebietes entlang der Staatsstraße redaktionell ergänzt, um die begrünte Abschirmung zu erzielen.

Die weiteren Inhalte bzgl. der Kostentragungen dienen der Kenntnisnahme und werden entsprechend berücksichtigt.


3. Marktbaumeister vom 22.05.2024

Beschlussvorschlag (5) 
Die Anregung wurde im Vorfeld abgestimmt. Aufgrund des fehlenden Rechtsbezugs darf die Drosselabflussmenge innerhalb eines Bebauungsplanes nicht festgesetzt werden. Die mittlere Drosselabflussmenge wird daher in der Begründung des Bebauungsplanes redaktionell ergänzt. Der Nachweis über den gedrosselten Wasserabfluss ist zwingend auf der jeweiligen Ebene des Bauantrages in der Entwässerungsplanung vorzulegen, da im Zuge des vorliegenden Angebot-Bebauungsplanes die finale Vorhabenplanung bzw. die exakte Überbauung nicht vorliegt.



Diskussionsverlauf:


... erläutert dem Gremium den Sachvortrag. ... vom Büro Kling Consult erklärt die eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen dafür.

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3.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 12.09.2024 mit der Maßgabe als Satzung, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Die im vorherigen TOP gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ eingearbeitet. 


Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Stand 12.09.2024 (Vorabzug 21.08.2024) , bestehend aus:  

1) Planzeichnung
2) Textteil
3) Begründung, Umweltbericht

4) Anlage 1 - Schallgutachten Verkehrslärm, Stand 19.12.2022
5) Anlage 2 - Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), 
                      Stand 20.07.2021                       
6) Anlage 3 – Baugrundgutachten, Stand 24.05.2022
7) Anlage 4 – Verkehrsuntersuchung Bauleitplanung, Stand 06.09.2021
8) Anlage 5 – Flächenanalyse Wohnen, Stand 30.10.2023

Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten. 

Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Stand 12.09.2024 (Vorabzug 21.08.2024) mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt. 


Diskussionsverlauf

MR Vogg möchte für die Fraktion der BL Zus wissen, ob dem Markt Nachteile entstehen, wenn man die Daten der Verkehrszählung aus dem Jahre 2021 ansetzen muss anstatt der Messungen, die im Jahre 2015 durchgeführt wurden.
Herr Frey verneint diese Frage und erläutert, dass dies keine Auswirkungen hat, da für den Anwendungsbezug, den DTV-Wert, kein neuerer Stand zum heutigen Satzungsbeschluss vorliegt.

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4. 19. Änderung Flächennutzungsplan "Am Kreuzle, Steinekirch"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 4
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4.1. Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 4.1

Beschluss 1

Stellungnahme des Landratsamt Augsburg vom 16.05.2024
Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein. Die im Bebauungsplan-Verfahren vorgebrachten Punkte zur Ortsrandeingrünung werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt und berücksichtigt. Die Belange Wasserrecht, Immissionsschutz und Bodenschutz sind vollumfänglich eingehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts vom 16.05.2024
Gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts ist die verkehrliche Erschließung funktions- und leistungsfähig sowie ordnungsgemäß vorgelegt. Präventiv wird der Markt die verkehrliche Situation zukünftig überwachen.

Die verkehrlichen Maßgaben für den Einmündungsbereich des Feldweges, für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Zankenlohstraße und zur Freihaltung der Sichtfelder sind auf der Ebene des Bebauungsplanes vollumfänglich eingehalten und nicht Gegenstand im Flächennutzungsplan.

Verkehrsordnerische Maßnahmen sind nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanes und werden nach Herstellung des Feldweges berücksichtigt. Die Nutzung des Feldweges ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zulässig.

Die weiteren Inhalte bzgl. der jeweiligen Kostentragungen dienen der Kenntnisnahme und werden berücksichtigt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 2) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse (Abwägungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss ein Bebauungsplan aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

Nachdem die gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Geplant ist die Darstellung bzw. Ausweisung von gemischten Bauflächen im Westen und Wohnbauflächen im Osten. 

Bisheriger Verfahrensablauf zum Bauleitplanverfahren stichpunktartig:
  • Aufstellungsbeschluss in der MGR am 02.05.2023
  • Billigung und Beschluss Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB 
in der MGR 02.05.2023
  • Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im Marktboten vom 18.05.2023
  • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB
vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß §§ 3, 4 Abs.1  BauGB und Auslegungsbeschluss in der MGR 15.02.2024
  • Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB vom 22.04.- einschließlich 24.05.2024

In der Folgezeit sind die eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch das Büro Kling Consult nach Abstimmung mit den verschiedenen Stellen der Verwaltung des Rathauses zusammengestellt, geprüft, gewürdigt, mit einer Abwägung und einer Beschlussempfehlung versehen worden. 

Die Synopse zur Abwägung mit Beschlussempfehlung wurde den Marktgemeinderäten mittels Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Stellungnahmen und Abwägungen werden von Herrn ..., Büro Kling Consult vorgetragen. 

Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen erfolgt anhand der vorgelegten Synopse. 

Es sind – wo erforderlich – Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen von: 

1. Landratsamt Augsburg vom 16.05.2024


Beschlussvorschlag (1) 
Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein. Die im Bebauungsplan-Verfahren vorgebrachten Punkte zur Ortsrandeingrünung werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt und berücksichtigt. Die Belange Wasserrecht, Immissionsschutz und Bodenschutz sind vollumfänglich eingehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.


2. Staatliches Bauamt Augsburg vom 16.05.2024


Beschlussvorschlag (2) 
Gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts ist die verkehrliche Erschließung funktions- und leistungsfähig sowie ordnungsgemäß vorgelegt. Präventiv wird der Markt die verkehrliche Situation zukünftig überwachen.

Die verkehrlichen Maßgaben für den Einmündungsbereich des Feldweges, für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Zankenlohstraße und zur Freihaltung der Sichtfelder sind auf der Ebene des Bebauungsplanes vollumfänglich eingehalten und nicht Gegenstand im Flächennutzungsplan.

Verkehrsordnerische Maßnahmen sind nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanes und werden nach Herstellung des Feldweges berücksichtigt. Die Nutzung des Feldweges ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zulässig.

Die weiteren Inhalte bzgl. der jeweiligen Kostentragungen dienen der Kenntnisnahme und werden berücksichtigt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.




Diskussionsverlauf

.... erläutert dem Gremium den Sachvortrag. .... vom Büro Kling Consult erklärt die eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen dafür.

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4.2. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 12.09.2024 fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die im vorherigen TOP gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ eingearbeitet. 


Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“, 12.09.2024 (Vorabzug 21.08.2024) bestehend aus: 

1) Planzeichnung 
2) Begründung und Umweltbericht 

Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten. 

Dem Marktgemeinderat wird somit die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 12.09.2024 (Vorabzug 21.08.2024), mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Fassung des Feststellungsbeschlusses vorgelegt. 

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5. Bauleitplanung Markt Dinkelscherben Bebauungsplan Nr. 15 "Söldnerfeld West" Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 bs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Söldnerfeld West“ des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Mit Mail vom 30.07.2024 informiert das Ingenieurbüro für Bauwesen .... aus Dinkelscherben über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Söldnerfeld“ des Marktes Dinkelscherben und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis 02.09.2024. 
Da die Frist nicht eingehalten werden kann wurde um Fristverlängerung gebeten, diese wurde gewährt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Information sowie den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) m.d.B. um Abgabe einer Stellungnahme mit Mail vom 01.08.2024 zu. 

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Dinkelscherben und umfasst eine Fläche von ca. 2,876 ha. Es schließt im Norden unmittelbar an die bestehende Dorf-/Mischgebietsbebauung von Dinkelscherben an. Im Westen wird es durch die Staatsstraße 2027 (Krumbacher Straße) begrenzt. Im Süden grenzt es an einen bestehenden Grünweg an, hinter dem die freie Feldflur beginnt. Im Osten schließt es ebenfalls an die freie Feldflur an. Rund 245 m nördlich des Plangebietes verläuft die DB-Hauptstrecke Stuttgart – Ulm – Augsburg – München.
Die vorliegende Baulandausweisung dient vorrangig der Deckung des Eigenbedarfes für ortsansässige Bewerber aus der Marktgemeinde und eines moderaten Zuzuges an Neubürgern. 
Abzüglich Spielplatzes  und Nahwärmezentrale ergeben sich 34 Baugrundstücke. Zur Maximierung des herstellbaren Wohnraumangebotes, angepasst auf die bestehende Hanglage, wurden in weiten Teilen neben Einzelhäusern auch Doppel-, Reihen und Mehrfamilienhäuser zugelassen und hierfür einzelne auch größere Grundstückszuschnitte vorgeschlagen. Darüber hinaus sind die Grundstücke auch für kleinere Familien- und Handwerksbetriebe mit angegliedertem Wohnen geeignet. 

Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 15 „Söldnerfeld West“ des Marktes Dinkelscherben erhoben.
Die Marktgemeinde Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Söldnerfeld West“ des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.



Diskussionsverlauf

Bgm. Uhl erläutert den Sachvortrag zur Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben.

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6. Bauleitplanung Markt Welden 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet "Büschel" Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 01.08.2024 informiert das Ingenieurbüro Arnold Consult aus Kissing über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Baugebiet „Büschel“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Information mit Mail vom 07.08.2024 zu. Die internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) haben die Unterlagen mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. In den Stellungnahmen der internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes erhoben. 

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet „Büschel“ umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 1362 und 1362/2 der Gemarkung Welden.  Die unmittelbare Umgebung des Änderungsgebietes ist geprägt durch bereits bestehende Wohnbebauung entlang der Rosen- und Burckhartstraße. 
Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Mit den geplanten Änderungen kann den Grundstückseigentümern eine für die Lage und Umgebung angemessene Bebauung zur Nachverdichtung ermöglicht werden. 
Die verkehrliche Erschließung des Änderungsgebietes ist sichergestellt durch die bereits bestehenden Anbindungen an die Rosenstraße. 
Das Verfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Änderung des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden. 


Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl erläutert den Sachvortrag zur Bauleitplanung des Marktes Welden

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7. Erhebung eines Verbesserungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag:

Zunächst war für die Erweiterung der Kläranlage der Baubeginn im Juni 2022 und das Bauende Ende 2023/Anfang 2024 vorgesehen. Der Baubeginn zur Erweiterung der Kläranlage erfolgte jedoch erst im September 2022. Es wurde zunächst das Betriebsgebäude der Schlammentwässerung errichtet. Aufgrund der Witterungsverhältnisse musste die Baustelle im Dezember 2022 eingestellt werden. Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgte erst im März 2023. Des Weiteren ist es zu Verzögerungen wegen Lieferengpässen bei der Maschinen- und Elektrotechnik gekommen. Ausschlaggebend hierfür war nach unseren Erkenntnissen die Corona-Pandemie und anschließende Ukraine-Krise. Insbesondere hat es Lieferschwierigkeiten bei den Bauteilen zur Prozessleittechnik gegeben. Außerdem waren die Arbeiten an den Belebungsbecken so komplex und benötigten eine enge Abstimmung zwischen allen ausführenden Firmen und den Kläranlagenmitarbeitern, sodass sich Termine teilweise verschoben haben. Das Belebungsbecken 1 musste mehrmals abgesenkt werden, da die Absenkung nur für einen kurzen Zeitraum möglich war, um den Betrieb der Kläranlage nicht zu gefährden. Die Schlammentwässerung und das Belebungsbecken 2 sind bereits in Betrieb. Derzeit sind noch kleinere maschinenbautechnische und elektrotechnische Arbeiten im Bestandsgebäude im Gange. Eine Fertigstellung der Arbeiten ist für den Herbst 2024 geplant. Im Anschluss folgen die Schlussrechnungen. Diese sind -realistischerweise- für Anfang 2025 zu erwarten.


In der Marktgemeinderatssitzung am 30.11.2023 wurde beschlossen, dass die Kosten der Verbesserung der bestehenden Entwässerungseinrichtung zu 100 % über Beiträge refinanziert werden sollen. Um die Bürger auf diese sog. Verbesserungsbeiträge vorzubereiten, ergingen Ende Februar 2024 Anhörungsschreiben mit Fragebögen zur Meldung von beitragsrelevanten Änderungen an Grundstücks- und/oder Geschossfläche. Die Rückläufe und Rückfragen zu diesen Schreiben wurden bis einschließlich August abgearbeitet und haben demnach sehr viel mehr Zeit in Anspruch genommen, als bisher angedacht. 

Geplant war die Endabrechnung nach Abschluss der Baumaßnahme im 3. Quartal 2024 zu versenden. Nachdem hierfür aber sowohl der technische als auch der rechtliche Abschluss der Verbesserungsmaßnahme und damit auch der Eingang der Schlussrechnung erforderlich ist, kann die Marktverwaltung eine solche Verbescheidung mit endgültigen Beitragssätzen derzeit nicht vornehmen. Es ergab sich deswegen die Überlegung zur Erhebung von Vorausleistungen. Nach interner Abstimmung wurde von dieser Möglichkeit aus folgenden Gründen abgesehen:

Zunächst einmal muss der Marktgemeinderat eine Verbesserungsbeitragssatzung mit vorläufigen Sätzen beschließen, die zur Bescheiderstellung Anwendung finden. Nach Abschluss der Maßnahme und Neukalkulation der Beitragssätze durch das beauftragte Büro Schneider & Zajontz könnte sich ein anderer endgültiger Beitragssatz ergeben. Das Unverständnis der Eigentümer war schon im Rahmen des Anhörungsschreibens enorm, sodass eine erneute Verwirrung mit verschiedenen Beitragssätzen nicht zuträglich wäre. 

 Auch fehlen von Kreisbaumeister ... (Landratsamt Augsburg) bis dato noch einige Stellungnahmen zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereichsflächen, sodass sich auch hier bis zur endgültigen Beitragsschuld noch Verschiebungen ergeben können. 

Abschließend hat uns die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Augsburg darauf hingewiesen, dass eine Erhebung von Vorausleistungen aufgrund vorläufiger Satzung nur vor dem Maßnahmenabschluss möglich ist. Widersprüche, die dazu eingehen, sind dann mit dem Maßnahmenabschluss automatisch stattzugeben, da die Rechtsgrundlage für die Vorausleistungen wegfällt. Sollte der technische und rechtliche Maßnahmenabschluss also in absehbarer Zeit erfolgen, ist eine Verbescheidung mit Vorausleistungen wenig ratsam. 

Aufgrund dieser vorgenannten Unwegsamkeiten hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Verbescheidung erst nach tatsächlichem Maßnahmenabschluss mittels genau kalkulierter Beitragssätze durch einmalige „(End-)Bescheide“ erst im Jahr 2025 vorzunehmen. Die Haushaltslage lässt diese Mindereinnahmen im Bereich des Verbesserungsbeitrages in Höhe von 2,5 Millionen € durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sowie Verzögerungen bei diversen Bauprojekten (u. a. Geh- und Radweg Wollbach, Kanalsanierungskonzept) zu.


Die Ausführungen dienen dem Marktgemeinderat zur Information. Auch eine entsprechende Bekanntmachung im Marktboten ist dann geplant. 



Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl erläutert den aktuellen Sachstand sowie den Verlauf der Bauarbeiten im Zuge der Erweiterung der Kläranlage.
Sabrina Streit stellt anhand dem Sachvortrag dem Gremium vor, weshalb ein Versenden der Bescheide noch in diesem Jahr nicht möglich bzw. nur schwierig darstellbar ist.

Das Gremium hält die empfohlene Vorgehensweise der Verwaltung für nachvollziehbar und logisch. Nach Rückfrage seitens des Marktgemeinderates erläutert Frau Streit, dass die Bescheide Anfang 2025, sprich im 1. Quartal, verschickt werden sollen, sofern die entsprechenden Schlussrechnungen dazu eingegangen sind. Die Bürger werden darüber durch eine Mitteilung im Marktboten informiert.

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8. Jahresrechnung 2023 - Vorlage und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Die Jahresrechnung 2023 wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 ist am 17.06.2024 gelegt worden.

Sie schließt ab in Solleinnahmen und Sollausgaben 
im Verwaltungshaushalt mit         18.971.544,68 €
und im Vermögenshaushalt mit        4.872.153,54 €
 
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 1.996.839,67 €. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 352.268,32 € zugeführt werden.

Schulden:

Stand: 01.01.2023
596.928,46 €
- Tilgungen
197.238,16 €
Stand: 31.12.2023
399.690,30 €

Rücklagen:

Stand: 01.01.2023
4.749.944,81 €
+ Zuführung
393.795,34 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 31.12.2023
5.143.740,15 €



Diskussionsverlauf:

... erläutert die Jahresrechnung anhand des Rechenschaftsberichtes

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9. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 9

Kurzbericht

Bgm. Uhl teilt die aktuellen Infos zum Bahnprojekt mit.
Das Trassenauswahlverfahren ist nun veröffentlicht worden, dort wurden die drei Wertungskriterien (Verkehr & Technik, Raum und Umwelt, Kosten) zusammengefasst und sind nun auf der Mediathek der Projektgruppe abrufbar. Er kann die drei verschiedenen Podcasts mit unterschiedlichen Teilnehmern sehr empfehlen, dort geht es u. a. auch um einen Bahnhof in Zusmarshausen. Weiterhin erläutert Bgm. Uhl noch, dass am 18.10. das Info-Mobil der Bahn auf dem Rathausplatz ausgestellt wird.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö informativ 10
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10.1. Teilfortschreibung Regionalplan Donau-Iller - Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö informativ 10.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl erwähnt, dass der Markt bei der Teilfortschreibung zur Windenergie des Regionalplans Donau-Iller beteiligt worden ist. Er bittet bis zum 26.09. um Rückmeldungen, die als Stellungnahme abgegeben werden sollen. Die Beschlussfassung der Stellungnahme wäre in der Sitzung am 17.10. geplant.

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10.2. Geschwindigkeitsmessgerät Brunnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 10.2

Kurzbericht

MR Hegele bemängelt den Standort des Geschwindigkeitsmessgerätes in der Brunnenstraße, da mit der aktuellen Verkehrsführung sowieso ein Abbremsen notwendig ist.
Bgm. Uhl wird dies überprüfen lassen und ggf. das Gerät entsprechend versetzen lassen.

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö informativ 11
Datenstand vom 21.10.2024 12:58 Uhr